Fachbeiträge & Kommentare zu Mietrecht

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 2.2.2 Übermittlung durch Boten

Das Abmahnschreiben kann selbstverständlich auch durch Boten übermittelt werden. Als Bote kommen wiederum andere Hausbewohner, Mitarbeiter des Vermieters oder Verwalters oder aber auch sonstige Dritte in Betracht. Auch bei der Übermittlung der Abmahnung durch Boten ist gesondert für eine entsprechende Dokumentation zu sorgen. Was ist zu tun bei einer Übergabe durch Boten? Zun...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 2.2.4 Telefax

Die Übermittlung einer Abmahnung per Telefax kann auch gefährlich sein. Allein der Sendebericht mit dem Übermittlungsvermerk "Ok" liefert allenfalls einen Anscheinsbeweis. Maßgeblich kommt es nämlich darauf an, dass der Mieter von der Abmahnung auch Kenntnis erlangt – sprich, er muss das Telefax auch ausdrucken können. Findigen Mietern wird hier immer ein Grund einfallen, wa...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 3.2.6.2 Unberechtigte Untervermietung

Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, das Mietobjekt weiterzuvermieten. Hier regelt das Gesetz in § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB sogar einen Grund zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Wenn im Mietvertrag nichts ausdrücklich vereinbart ist, ist für die Aufnahme von Ehegatten, Kindern, Lebenspartnern und Verlobten, Eltern oder Geschwistern keine Erlaubni...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 3.2 Außerordentliche fristlose Kündigung

Nach der Bestimmung des § 543 Abs. 3 BGB ist die Kündigung erst nach Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Dies gilt nach Satz 2 dieser Bestimmung nur dann nicht, wenn eine Frist oder Abmahnung offensichtlich keinen Erfolg verspricht, die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Inte...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 4 Abmahnung ist vor Kündigung entbehrlich

Auch bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB gilt der Grundsatz: Vor der Kündigung die Abmahnung. Diesen Grundsatz durchbricht allerdings das Gesetz in § 543 Abs. 3 Satz 2 BGB selbst: Hiernach ist eine Abmahnung nicht erforderlich, wenn eine Abmahnung offensichtlich keinen Erfolg verspricht, die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter A...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 2.2.1 Persönliche Übergabe

Bei der persönlichen Übergabe des Abmahnschreibens durch den Vermieter bzw. den Verwalter ist wiederum unbedingt für entsprechenden Zeugenbeweis zu sorgen. Behauptet der Vermieter im Rechtsstreit nämlich, er habe dem Mieter die Abmahnung übergeben und bestreitet dieser die Übergabe, besteht ein akutes Risiko des Prozessverlusts. Was ist zu tun bei einer persönlichen Übergabe...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 4.3.3 Verzug mit Kautionsraten

Der Vermieter kann das Mietverhältnis nach der Bestimmung des § 569 Abs. 2a BGB auch ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen, wenn der Mieter mit der Zahlung der Mietsicherheit bzw. Kaution in Höhe der 2-fachen Monatsmiete in Verzug ist. Dem Mieter muss keine Zahlungsfrist gesetzt werden. Haben Vermieter und Mieter also eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3 Monatsgrundmi...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 2.1 Mündliche Abmahnung

Das Gesetz sieht für die Abmahnung keine besonderen Formvorschriften vor, so dass eine Abmahnung grundsätzlich auch mündlich erfolgen kann. Freilich sollte der Vermieter bzw. der Verwalter im Fall der mündlichen Abmahnung unbedingt einen Zeugen hinzuziehen. Im (Räumungs-)Prozess trägt nämlich der Vermieter die Beweislast dafür, dass eine Abmahnung erfolgt ist. Weiter sollte ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 3.2.3 Prostitution

Die Ausübung der Prostitution ist in aller Regel ein Grund zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Sie stellt regelmäßig einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar.[1] Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich die Wohnung in einem durchschnittlich bürgerlichen Haus und einer entsprechenden Wohngegend befindet. Die außerordentliche fristlose Kündig...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 1.1.1 Dokumentationsfunktion

Ihre Dokumentationsfunktion erfüllt die Abmahnung, indem sie dem Mieter klar vor Augen führt, welche konkreten Pflichtverletzungen seitens des Vermieters beanstandet werden. Dabei muss die beanstandete Pflichtverletzung so genau bezeichnet werden, dass der Mieter genau weiß, welches Fehlverhalten künftig zu unterlassen ist.[1] Lediglich allgemeine Beschreibungen wie etwa "Hie...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 2.2.7 Zustellung durch Gerichtsvollzieher

Die sicherste Form der Zustellung einer Abmahnung ist diejenige durch den Gerichtsvollzieher. Wenn Vermieter bzw. Verwalter nicht wissen, welcher Gerichtsvollzieher für den Adressbereich des Mieters zuständig ist, ist der Zustellungsantrag an die Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheranträge beim zuständigen Amtsgericht zu richten. Dieser Umweg kostet freilich Zeit. Die Kost...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 3.2.2.1 Mangelhaftes Beheizen

Grundsätzlich hat der Mieter alles zu unterlassen, was Schäden an der Mietsache selbst verursachen kann. Daher ist er auch verpflichtet, eine (jedenfalls mäßige) Beheizung der Räume vorzunehmen, um Schäden durch Frost, Feuchtigkeit oder Schimmelbildung zu verhindern. Das Nichtbeheizen der Wohnung über einen längeren Zeitraum stellt folglich eine nicht unerhebliche Pflichtver...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 4.1 Offensichtliche Erfolglosigkeit

Eine Abmahnung ist immer dann entbehrlich, wenn sie keinen Erfolg haben wird, weil mehr oder weniger feststeht, dass der Mieter sein Verhalten nicht ändern wird. Lehnt es der Mieter also ausdrücklich oder eindeutig – auch durch schlüssiges Verhalten – ernsthaft und endgültig ab, eine noch andauernde Pflichtverletzung einzustellen oder künftig zu unterlassen, bedarf es vor de...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 2.2.3 Postversand

Einfacher Brief Gänzlich ungeeignet ist die Übermittlung der Abmahnung durch einfachen Brief. Nach eigenen Angaben der Post gehen Briefsendungen im niedrigen Prozentbereich nicht zu. Des Weiteren werden immer wieder Fälle publik, in denen faule Postzusteller Briefsendungen in ihrem Keller lagern. Einwurf-Einschreiben Beim Einwurf-Einschreiben kann zwar bewiesen werden, dass die...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 3.2.2.3 Gefährdung des Brandschutzes

Der Brandschutz ist stets ganz erheblich beeinträchtigt, wenn der Mieter leicht entzündliche Substanzen in seiner Wohnung lagert. Der Brandschutz ist aber bereits dann nicht mehr ausreichend gesichert, wenn der Mieter in der Wohnung stapelweise Papier, Kartons und sonstige Papiererzeugnisse in unmittelbarer Nähe von hitzeerzeugenden Gegenständen wie Lampen oder Herden lagert...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 2.2.5 E-Mail

Auch die Übermittlung einer Abmahnung per E-Mail beweist im Ernst-, sprich Streitfall zunächst nichts. Den Absender einer E-Mail trifft gem. § 130 BGB die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die E-Mail dem Empfänger zugegangen ist. Ihm kommt auch nicht dadurch die Beweiserleichterung des Anscheinsbeweises zugute, dass er nach dem Versenden keine Meldung über die Unz...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 3.2.4.1 Erwachsene

Kommt es infolge von Auseinandersetzungen von Familienangehörigen zu erheblichen nächtlichen Ruhestörungen, die trotz mehrfacher Abmahnungen immer wieder zu Beschwerden der Mitmieter führen, kann eine außerordentliche fristlose Kündigung gerechtfertigt sein, selbst wenn der Mieter erkrankt ist und das Mietverhältnis bereits seit 35 Jahren ungestört verlief.[1] Auch wiederholt...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 3.2.1 Unpünktliche Mietzahlung

Bei ständiger unpünktlicher Zahlung der Miete, kann sowohl die außerordentliche fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB als auch die ordentliche Kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB in Betracht kommen.[1] Der Vermieter muss vor der außerordentlichen fristlosen Kündigung wegen einer unpünktlichen Mietzahlung zwingend abmahnen.[2] Zwar ist im Allgemeinen vor der ordentlic...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 3.2.6.3 Überbelegung

Die Überbelegung der Wohnung stellt grundsätzlich einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar.[1] Nach erfolgter Abmahnung kann der Vermieter nach der Bestimmung des § 541 BGB auf Unterlassung klagen. Die außerordentliche fristlose Kündigung nach § 543 BGB ist allerdings nur dann möglich, wenn die Überbelegung erhebliche Auswirkungen auf die Substanz der Wohnung hat od...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 3.3 Grenzfall: Ordentliche fristgemäße Kündigung

Die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter regelt § 573 BGB. Voraussetzung einer ordentlichen Kündigung des Vermieters ist gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB im hier maßgeblichen Bereich, dass der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat. Zwar sind die zur Kündigung führenden Gründe im Kündigungsschreiben gemäß § 573 A...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 1.2.1 Vermieter

Zur Abmahnung ist in erster Linie der Vermieter berechtigt. Handelt es sich auf Vermieterseite um mehrere Personen (z. B. vermietendes Ehepaar), so muss die Abmahnung von allen Vermietern erklärt werden.[1] Erwerber erst mit Eintragung im Grundbuch Der Erwerber einer Wohnung kann erst dann aus eigenem Recht abmahnen, wenn er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Dies g...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 5 Kein Rechtsschutz gegen Abmahnung

Der Mieter kann sich gegen eine Abmahnung deshalb nicht wehren, weil sie ihn nicht in seinen Rechten verletzt. Die Abmahnung selbst hat noch keine Rechtswirkung. Sie ist in aller Regel lediglich "die Vorstufe" einer (außerordentlichen fristlosen) Kündigung und Unterlassungsklage. Wenn der Mieter aus seiner Sicht ungerechtfertigt abgemahnt wurde und der Vermieter das Mietverhä...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 4.3 Zahlungsverzug

Der Vermieter ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB berechtigt, wenn der Mieter entweder für 2 aufeinanderfolgende Termine mit der Miete oder einem nicht unerheblichen Teil der Miete in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als 2 Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der 2 Mon...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 1.3.1 Mieter

Die Abmahnung muss stets gegenüber dem Mieter erklärt werden. Dies gilt insbesondere auch für all diejenigen Fälle, in denen die Störung von einem nicht am Mietverhältnis beteiligten Dritten ausgeht. Lärmintensiver Besuch Der Mieter lädt regelmäßig zur Skatrunde in seine Wohnung. Nach reichlich Alkoholgenuss krakeelen und stolpern die Skatbrüder nachts durchs Treppenhaus. Auch...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 4.3.2 Verzug über mehr als 2 Termine

Nach der Bestimmung des § 543 Abs. 2 Nr. 3b BGB kann der Vermieter auch außerordentlich fristlos kündigen, wenn der Mieter in einem Zeitraum, der sich über mehr als 2 Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der die Miete für 2 Monate erreicht. Auch hier bedarf es vor der Kündigung keiner Abmahnung. Praxis-Beispiel Verzug über mehr...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 3.2.4.2 Kinder

Kleinkindergeschrei und gelegentliches Kindergetrampel gehören grundsätzlich zum gewöhnlichen vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung.[1] Geräusche, die naturgemäß dem Bewegungs- und Spieldrang von kleinen Kindern entsprechen, müssen von den übrigen Mietern eines Mehrfamilienhauses hingenommen werden. Selbst häufige und über das übliche Maß hinausgehende Lauf- und Spielger...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 3.2.2.2 Vermüllung/Verwahrlosung

Vermüllung bzw. Vernachlässigung der Wohnung stellen Vermieter vor nicht unerhebliche Probleme, da meist eine psychische Störung des Mieters für den Zustand der Wohnung verantwortlich ist. Zu denken ist weiter an (Sucht-)Kranke oder Mieter, die aufgrund fortgeschrittenen Alters körperlich nicht mehr in der Lage sind, für geordnete Verhältnisse zu sorgen. Gehen insbesondere au...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 3.2.6.1 Berufliche, freiberufliche oder gewerbliche Nutzung

Bei einer Nutzung der Wohnung zu beruflichen, freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken ist allerdings zu beachten, dass eine berufliche Tätigkeit ohne Außenwirkung durchaus noch unter den Begriff des "Wohnens" fällt und somit ohne Weiteres zulässig ist. Einer Erlaubnis des Vermieters bedarf es also nicht. Erlaubnisfrei ist z. B. die Unterrichtsvorbereitung des Lehrers, die Te...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 3.2.5 Rauchen

Wird das Rauchen in der Wohnung nicht mittels Individualvereinbarung ausgeschlossen, was grundsätzlich möglich ist[1], darf der Mieter in der Wohnung rauchen – und dies auch exzessiv. Grundsätzlich gehört Rauchen nämlich zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache,[2] auch übermäßiges.[3] Er hat allerdings einfache und zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, sodass es nicht zu Stör...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 3.1 Unterlassungsklage

Nach der Bestimmung des § 541 BGB kann der Vermieter auf Unterlassung klagen, wenn der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsachte trotz Abmahnung fortsetzt. Musterschreiben: Abmahnung wegen Betreibens eines Kosmetikstudios in der Wohnung Hinweis zum Sachverhalt Die Mieterin betreibt in den zu Wohnzwecken angemieteten Räumen auch ein Kosmetikstudio. Bevor der Vermiet...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 1.2.2.1 Verwalter

Der Vermieter kann seinen Verwalter mit der Abmahnung des Mieters beauftragen und hierzu bevollmächtigen. Aus der Abmahnung des Verwalters muss sich eindeutig ergeben, dass diese im Namen des Vermieters erfolgt. Musterschreiben: Abmahnung des Mieters durch Verwalter Herr/Frau/Firma _______________ (Name des Mieters) _______________ (Anschrift) _______________ Mietverhältnis "Baum...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 4.2 Schwerwiegende Vertrauensstörung

Eine Abmahnung vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung ist auch dann entbehrlich, wenn das Fehlverhalten des Vertragspartners die Vertrauensgrundlage in so schwerwiegender Weise erschüttert hat, dass diese auch durch eine erfolgreiche Abmahnung nicht wiederhergestellt werden kann.[1] Drogen-Dealer Handelt der Mieter in der Wohnanlage mit Heroin, führt dies zu einer beso...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 4.3.1 Verzug für 2 aufeinanderfolgende Termine

Zunächst ist der Vermieter auch ohne Abmahnung zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, wenn der Mieter für 2 aufeinanderfolgende Termine mit der Miete in Verzug ist. Verzug bei 2 aufeinanderfolgenden Terminen Nach der gesetzlichen Regelung des § 556b Abs. 1 BGB ist die Miete bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats an den Vermieter zu zahlen. Der Mieter hat die Miete f...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wirtschaftlichkeit und Förd... / 1.7 Wirtschaftliche Aspekte für die Eigentümer vermieteter Gebäude

Die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes beeinflussen den Wert einer Immobilie. Wer in Deutschland eine solche verkaufen oder vermieten möchte, ist nach § 80 GEG dazu verpflichtet, dem Käufer bzw. Mieter einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Der Energieausweis enthält die wichtigsten energetischen Kennzahlen des Gebäudes und ordnet dem Gebäude eine Energieeffizienz...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Regulierung beim Wohnen: Rechtliche Einordnung für Investoren

Deutsche Wohnimmobilien sind beliebt bei Profianlegern, nicht nur wegen der hohen Mieterquote – so soll etwa der US-Gigant Goldman Sachs laut einem Bericht in Reihenhäuser investiert haben. Gleichzeitig ist der Markt intensiv reguliert. Ein Report bewertet die Änderungen und ordnet sie rechtlich ein. Die hohe Nachfrage macht den deutschen Wohnimmobilienmarkt attraktiv für nat...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 7.1.3.2 Berücksichtigung von Samstagen

Die ordentliche Kündigung gem. § 573c Abs. 1 BGB muss dem Mieter spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zugegangen sein. Bei diesen 3 ersten Werktagen handelt es sich um sog. "Karenztage". Nicht abschließend geklärt ist, wie ein Samstag zu behandeln ist, der in diesen 3-Tageszeitraum fällt. Fraglich ist also, ob der Samstag als Werktag anzusehen ist oder nicht. Zur Bea...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.28.2 Begründete Strafanzeige

Eine Strafanzeige mit einer im Kern zutreffenden Sachverhaltsschilderung bietet zunächst keinen Grund für eine fristlose Kündigung. [1] Auch im Fall einer begründeten Strafanzeige gegen den Vermieter kann der Mieter den Bestand des Mietverhältnisses aufs Spiel setzen. Zwar gilt auch im Mietrecht der Grundsatz, dass es mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht vereinbar ist, wenn die W...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.3.4.4 Zeitablauf

Die Anfechtung ist nach Ablauf von 10 Jahren seit Begründung des Mietverhältnisses nicht mehr möglich.[1] Dies ist aber auch die absolut äußerste zeitliche Grenze. In der Regel ist das Recht zur Anfechtung – egal aus welchem Grund – bereits vorher verwirkt. Als zeitliche Grenze sind hier ca. 2 Jahre ab Mietvertragsabschluss anzunehmen.[2] Praxis-Beispiel Lüge über Vermögensau...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 4.1 "Reaktionsfrist"

Ist dem Mieter eine Pflichtverletzung zum Vorwurf zu machen, die den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, kann der Vermieter nach Kenntnisnahme des Grundes, der ihn zur Kündigung berechtigt, nicht ewig zuwarten, bis er die Kündigung tatsächlich erklärt. Die mietrechtlichen Bestimmungen des BGB schweigen sich allerdings darüber aus, innerhalb welch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorkaufsrecht des Mieters: ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft, so ist der Mieter gem. § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB zum Vorkauf berechtigt. Im Fall wird gefragt, ob dieses Recht auch dann besteht, wenn Teileigentum begründet worden ist oder begründet werden soll. B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 15. Miet- u Pachtverhältnisse

Rn. 1425 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Miet- u Pachtverhältnisse sind nicht bilanzierbare schwebende Geschäfte (s Rn 471). Aktivierungen insb des Anspruchs auf die für die Gesamtmietdauer vereinbarte Miete u Pacht u Passivierungen kommen nicht in Betracht. Einmalige Mietzahlungen u Pachtzahlungen an den Eigentümer oder Hauptmieter sind als RAP, nicht jedoch als AK für ein Mietre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Kriterienbezogene Rspr-Analyse

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kussmaul, Sind Nutzungsrechte Vermögensgegenstände bzw WG?, BB 1987, 2053; Meyer-Scharenberg, Sind Nutzungsrechte WG?, BB 1987, 874; Groh, DB 1988, 514; Thiel, Die Bilanzierung von Nutzungsrechten, DStJG Band 14, 161; Meilicke, Obligatorische Nutzungsrechte als Sacheinlage, BB 1991, 579; Schubert, Die einkommensteuerliche Behandlung von Nutzungsrechten, DStR 1995, 362; Lüdenbach/H...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Untermiete – Erlaubnis und ... / 2.1 Allgemeines Mietrecht

Für den Untermieter gelten die allgemeinen Bestimmungen des Mietrechts. Wird der Untermietvertrag auf längere Zeit als 1 Jahr abgeschlossen, bedarf er der Schriftform.[1] Ist das Untermietverhältnis als Wohnraummietverhältnis zu beurteilen, so gelten für den Untermietvertrag die besonderen Schutzvorschriften zugunsten des Wohnungsmieters, und zwar auch dann, wenn das Hauptmi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Untermiete – Erlaubnis und ... / 1.2.4 Teil des Wohnraums

Die Regelung in § 553 BGB setzt voraus, dass sich die Gebrauchsüberlassung auf einen Teil der Wohnung beschränkt und dass der verbleibende Teil weiterhin vom Mieter genutzt wird. Dies wird in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur unterschiedlich ausgelegt: Teilweise wird die Ansicht vertreten, dass ein Anspruch auf Erteilung der Untermieterlaubnis nur be...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter von Wohnungseigentum / 2.9.6.4 Weiterbildungsinhalte

Inhaltlich richtet sich die Fortbildungspflicht nach den Maßgaben der Anlage 1 Buchstabe B zu § 15b Abs. 1 MaBV. Für Wohnimmobilienverwalter sind insoweit folgende Inhalte vorgesehen: Grundlagen der Immobilienwirtschaft (u. a. Abgrenzung Facility Management/Gebäudemanagement, relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich sowie Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereic...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltungsrücklage / 3.1 § 28 Abs. 2 II. BV

Nach der Bestimmung des § 28 Abs. 2 II. BV dürfen pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr bei zurückliegender Bezugsfertigkeit von weniger als 22 Jahren höchstens 7,10 EUR, von mindestens 22 Jahren höchstens 9,00 EUR, von mindestens 32 Jahren höchstens 11,50 EUR als Erhaltungskosten angesetzt werden. Ist ein Aufzug vorhanden, erhöhen sich die Sätze um jeweils 1,00 EUR. Baujahr 1990 B...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Anwendungsbereich

Rz. 8 § 557b gilt für alle Arten von preisfreiem (frei finanziertem) Wohnraum, also sowohl bei Altbauten als auch bei (frei finanziert oder aufgrund vereinbarter Förderung errichteten) Neubauten. Für Wohnraum i. S. d. § 549 Abs. 2 gilt § 557b nicht, d. h., es können auch andere Bezugsgrößen und kürzere Intervalle vereinbart werden. Indexmietvereinbarungen können auch für ab ...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.3 Umfang der Duldungspflicht

Rz. 5 Der Begriff der Maßnahmen, die zur Erhaltung der Mietsache erforderlich sind, ist ein umfassender. Er beinhaltet jede Störung des Mieters in dem vertragsgemäßen Gebrauch durch die Erhaltungsmaßnahmen. Der Mieter muss daher den Zugang zu den Mieträumen gestatten (LG Berlin, Urteil v. 11.8.2016, 63 S 202/16, GE 2016, 1385; LG Berlin, GE 1997, 245) und darf die Arbeiten n...mehr