Fachbeiträge & Kommentare zu Mietrecht

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Bereitstellung personenbezogener Daten oder entspr Verpflichtung, III.

Rn 8 Nach III gelten §§ 327 ff auch für Verträge über die Bereitstellung digitaler Produkte, bei denen der Verbraucher personenbezogene Daten bereitstellt oder sich zu einer solchen Bereitstellung verpflichtet. Der Begriff der personenbezogenen Daten ergibt sich dabei aus Art 4 Nr 1 DSGVO (BTDrs 19/27653, 40). Danach sind ›personenbezogene Daten‹ alle Informationen, die sich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Die Zeit von 2002 bis heute.

Rn 9 Die stärksten Eingriffe in das Gesamtsystem des BGB seit seinem Inkrafttreten hat das G zur Modernisierung des Schuldrechts v 26.11.01 (BGBl I 3138) gebracht, das zum 1.1.02 in Kraft getreten ist und zu einer Neubekanntmachung des BGB v 2.1.02 geführt hat (BGBl I 02, 42, ber. 2902 und BGBl I 03, 738). Diese Novellierung war zwar durch drei Richtlinien der EU veranlasst ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Andere Hilfsmittel.

Rn 13 Neben § 343 I gibt es noch weitere Hilfsmittel gg überhöhte Strafversprechen. Dabei kommt allg ein Verstoß gg § 138 I in Betracht. Dieser wird aber nicht allein wegen der Höhe der Strafe anzunehmen sein; insoweit geht § 343 I als Sondervorschrift vor (Bsp: Kobl NZG 12, 386 [OLG Koblenz 22.02.2012 - 5 U 1233/11], Rückzahlung des Kaufpreises als Sanktion gg einen Wettbew...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einzelfälle.

Rn 12 Da der hypothetische Parteiwille aufgrund der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu ermitteln ist, dürfen die Fallbeispiele nicht ungeprüft verallgemeinert werden. Die Abtretung einer Forderung kann in eine Einziehungsermächtigung (BGHZ 68, 125; NJW 87, 3122; 07, 1957 Tz 34), die Abtretung eines Herausgabeanspruchs in die Abtretung eines Bereicherungsanspru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vertragswidriger Gebrauch.

Rn 3 Hierunter versteht man einen Gebrauch, der weder nach dem Mietvertrag (der zB das Rauchen – Stangl AnwZert MietR 3/22 Anm 2 – untersagen kann, BGH ZMR 15, 679, BGH ZMR 08, 525 oder die gewerbliche Nutzung; BGH NZM 13, 786) noch nach daneben geltenden gesetzlichen Regelungen zulässig ist. Zur Abgrenzung zwischen vertragsgemäßen und vertragswidrigen Gebrauch vgl § 535 Rn ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sozial- und Verbraucherschutz.

Rn 20 Die dem BGB zu Grunde liegende Privatautonomie (s.o. Rn 18) kann nicht schrankenlos gewährt werden. Wo die Erwartung des BGB versagt, dass privatrechtliche Selbstbestimmung zu einem Ausgleich entgegengesetzter Interessen führen werde, dort muss auf normativem Wege der Schutz des Schwächeren abgesichert werden. Angesichts des im GG verankerten Sozialstaatsprinzips (Art ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Weitere Einzelfälle.

Rn 32 Die Anwendung des Werkvertragsrechts kommt in Betracht für folgende Vertragsverhältnisse (alphabetisch): Abbruchvertrag (BGH WM 74, 391). Abfallverwertung und -entsorgung (Oldbg NJW-RR 99, 1575, 1576; Schlesw NJW-RR 00, 896, 897). Abschleppvertrag (LG Frankfurt VersR 02, 1260). Abwasserentsorgung (BGH NJW 09, 913). Anlagenvertrag nur bei Errichtung auf bestellereigenem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Außerordentliche Kündigung.

Rn 22 Eine vorzeitige Vertragsauflösung durch außerordentliche Kündigung ist durch außerordentliche befristete Kündigung sowie durch außerordentliche fristlose Kündigung möglich. Rn 23 § 109 I InsO regelt einen derartigen Fall der außerordentlichen befristeten Kündigung (beachte für Wohnraummiete 109 2 InsO: An die Stelle der Kündigung tritt hier jetzt die Erklärung des Insol...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgehalt und allgemeine Grundlagen.

Rn 1 § 631 definiert die im Synallagma stehenden werkvertraglichen Leistungspflichten (zur Rechtsnatur des Werkvertrages iE: Vor §§ 631 bis 651 Rn 1 ff), ohne deren Inhalt näher festzulegen. Die Vorschrift bestimmt solcherart also lediglich den Rahmen, in dem die Vertragsparteien privatautonom darüber entscheiden, worin der geschuldete Werkerfolg bestehen soll und welche Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Zeitablauf.

Rn 18 Nach §§ 581 II, 542 II endet ein auf bestimmte Zeit eingegangenes Pachtverhältnis durch Zeitablauf.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Beendigung und Verlängerung des Pachtvertrages.

1. Pachtaufhebungsvertrag. Rn 17 Er ist formlos möglich. Im Einzelfall kann er auch durch Akzeptieren einer Verpächterkündigung zustande kommen, wenn die Kündigungsgründe nicht zurückgewiesen werden (Köln MDR 02, 390). 2. Zeitablauf. Rn 18 Nach §§ 581 II, 542 II endet ein auf bestimmte Zeit eingegangenes Pachtverhältnis durch Zeitablauf. 3. Verlängerung. Rn 19 Gem §§ 545, 581 II ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Kündigung des Pachtvertrages.

1. Außerordentliche fristlose Kündigung. Rn 14 Die Voraussetzungen folgen aus den §§ 581 II, 543 (Kobl MDR 20, 1240 [BGH 27.05.2020 - XII ZR 107/17]) und ggf § 569. Im Einzelfall kann bei langfristigem Pachtvertrag eine Abmahnung über § 242 erforderlich sein (Hamm ZMR 98, 493 = WuM 98, 485). Zur Kündigung des Hauptpachtvertrags durch den Zwischenpächter vgl BGH ZMR 18, 992. B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gemeinsame Haushaltsführung, Alt 2.

Rn 3 Es kommt nicht darauf an, wer die Ausstattung vorgenommen oder finanziert hat. Der betroffene Personenkreis (vgl § 563) soll den sozialen Schutzbestimmungen des Mietrechts unterstellt werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist.

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verlängerung.

Rn 19 Gem §§ 545, 581 II verlängert sich auch ein Pachtvertrag durch widerspruchslose Gebrauchsfortsetzung seitens des Pächters.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Als Teil des allgemeinen Mietrechts gilt § 536a für alle Mietverhältnisse, über § 581 II auch für Pachtverträge. Für Landpacht enthält § 590b eine Sonderregelung. Eine Übergangsregelung existiert nicht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Pachtaufhebungsvertrag.

Rn 17 Er ist formlos möglich. Im Einzelfall kann er auch durch Akzeptieren einer Verpächterkündigung zustande kommen, wenn die Kündigungsgründe nicht zurückgewiesen werden (Köln MDR 02, 390).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verpächterpfandrecht gem §§ 581 II, 562 ff, 578.

Rn 13 Es gilt für alle Pachtverträge, deren Gegenstand (auch) Grundstücke oder Räume sind. Analog § 562a 2 erlischt das Pfandrecht, wenn die Entfernung der Sache vom/aus dem Pachtgegenstand ordnungsgemäßer Wirtschaftsführung entspricht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 584 legt die Kündigungsfrist für die Rechtspacht originär fest und ersetzt für die Grundstücks- und Raumpacht die Regelungen des Mietrechts in den §§ 580a. § 580a III gilt weiter für Pachtverhältnisse über bewegliche Sachen; § 594a gilt für die Landpacht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich; Übergangsregelungen.

Rn 5 Als Teil des allgemeinen Mietrechts ist § 536 auf alle Mietverhältnisse anwendbar, über § 581 II auch auf Pachtverhältnisse, wobei für das Inventar die Sonderregelungen in §§ 582 ff gelten. Bei Landpacht verweist § 586 II auf § 536. Eine Übergangsregelung existiert nicht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Vertragsbeendigung, II.

Rn 5 Die Regelungen des Titels 2a gehen dem § 546 vor, wenn der Verbraucher Rechte geltend macht bei unterbliebener Bereitstellung (§ 327c), Mangelhaftigkeit (§ 327m) oder Änderung (§ 327r III, IV) des digitalen Produkts. IÜ bleiben die Regelungen des Mietrechts anwendbar.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Begriff.

Rn 2 Ein Mietvertrag ist anzunehmen, wenn sich jemand verpflichtet, den Gebrauch einer nicht notwendig beweglichen Sache (§ 90) gg Entrichtung eines Entgeltes zu gewähren (BGH ZMR 18, 21 Rz 17; NZM 10, 898; ZMR 98, 141, 142); dies gilt auch dann, wenn das vereinbarte Entgelt sehr niedrig ist: die Miete braucht dem Mietwert der Sache nicht zu entsprechen (BGH ZMR 18, 21 Rz 17...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beendigung bestehender Mietverhältnisse aufgrund anderer Gründe.

Rn 36 Hier kommt in erster Linie der formlos mögliche Mietaufhebungsvertrag (vgl Brandbg v 14.7.07, 3 U 186/06, Juris) in Betracht. Dessen Zulässigkeit folgt aus § 311 I und damit aus der Vertragsfreiheit. Entgegen der Auffassung von Rolfs (Staud § 542 Rz 131) kann eine unwirksame Kündigung grds nicht in eine Vertragsofferte zum Abschluss eines Mietaufhebungsvertrages umgede...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Rückgabe des Pachtobjektes.

Rn 20 Nur hinsichtlich des Inventars enthält § 582a III eine Sonderregelung; iÜ gelten die §§ 584 II, 546 (Köln MDR 10, 1054 [OLG Köln 27.04.2010 - 3 U 3/09]). Für den Fall der verspäteten Rückgabe verdrängt § 584b den § 546a. Der Rückgabeanspruch richtet sich nicht nur auf das Pachtobjekt, sondern erfasst bei der Betriebspacht auch für den Betrieb bedeutsame Forderungen (vg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unterpacht, Vorpacht.

Rn 12 § 540 wird durch § 584a hinsichtlich des Pächterkündigungsrechts bei Verweigerung der Unterverpachterlaubnis ausgeschlossen (vgl § 589 für die Landpacht). Ein Unterpachtvertrag kann unter der aufschiebenden Bedingung abgeschlossen werden, dass die Erlaubnis zur Unterverpachtung erteilt wird (München ZMR 19, 269). Die Vereinbarung eines formularvertraglichen Vorpachtrec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift regelt das Schicksal von Miet- und Pachtverhältnissen über Grundstücke (insb auch Wohnraum) und eingetragene Schiffe (künftig nur noch: Mietverhältnisse über Grundstücke), die der Vorerbe als Vermieter begründet hat, im Nacherbfall. Sie verweist auf § 1056, der wieder auf zahlreiche Bestimmungen des Mietrechts weiterverweist. Die Vorschrift gilt nur für M...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches; Anwendungsbereich.

Rn 1 § 536d wurde durch das MRRG eingefügt, ist seit 1.9.01 in Kraft und regelt die Folgen eines vertraglichen Ausschlusses der Rechte des Mieters wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Mietsache, deren Vorliegen der Vermieter arglistig verschwiegen hat. Als Teil des allgemeinen Mietrechts gilt § 536d für sämtliche Mietverhältnisse und über § 581 II auch für Pachtverhältnisse. B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches; Anwendungsbereich.

Rn 1 § 536c wurde durch das MRRG eingefügt, ist seit 1.9.01 in Kraft und regelt die Mängelanzeigepflicht des Mieters. Die Vorschrift entspricht § 545 aF. Folgen der unterlassenen Mängelanzeige sind ein Schadensersatzanspruch des Vermieters (II 1) sowie Ausschlusstatbestände zum Nachteil des Mieters (II 2). Nach dem Gesetzeszweck ist § 536c Ausfluss der Obhutspflicht des Miet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich; Übergangsregelungen.

Rn 2 Als Teil des allgemeinen Mietrechts ist § 543 auf alle Mietverhältnisse anwendbar, über § 581 II auch auf Pachtverhältnisse (zur Landpacht vgl § 594e). Für vor dem 1.9.01 zugegangene Kündigungen gilt nach Art 229 § 3 Nr 1 EGBGB noch § 554 II Nr 2 aF. Zur Übergangsregelung anlässlich der Änderung des § 543 IV 1 s Art 229 § 5 2 EGBGB.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Kündigungsfrist.

Rn 11 Sie ist abhängig von der Bemessung der Miete, dh den Zeiträumen, nach denen sich die Mietberechnung bestimmt; Absprachen über Zahlungs- und Fälligkeitsintervalle sind ohne Bedeutung. Bei einer nach Tagen bestimmten Miete kann nach § 580a I Nr 1 an jedem Tag – auch einem Sams-, Sonn- oder Feiertag – zum Ablauf des folgenden Tages gekündigt werden; § 193 gilt nicht. Er s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 4 § 580a ist abdingbar (BGH ZMR 00, 593); es können längere und kürzere Fristen sowie andere Kündigungstage und -termine bestimmt werden. Für eine auf einen Schriftformmangel nach § 550 gestützte Kündigung gelten Vereinbarungen über eine längere als die gesetzliche Kündigungsfrist nicht, weil die Parteien sonst den durch § 550 bezweckten Schutz durch eine mündliche Verein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Außerordentliche fristlose Kündigung.

Rn 14 Die Voraussetzungen folgen aus den §§ 581 II, 543 (Kobl MDR 20, 1240 [BGH 27.05.2020 - XII ZR 107/17]) und ggf § 569. Im Einzelfall kann bei langfristigem Pachtvertrag eine Abmahnung über § 242 erforderlich sein (Hamm ZMR 98, 493 = WuM 98, 485). Zur Kündigung des Hauptpachtvertrags durch den Zwischenpächter vgl BGH ZMR 18, 992. Bei corona-bedingter Gaststättenschließun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Ordentliche Kündigung, Kündigungsausschluss.

Rn 16 Für die Rechts- und Grundstückspacht gilt § 584; iÜ gelten für bewegliche Sachen die §§ 580a III, 581 II. Für die Kündigung landwirtschaftlicher Flächen durch eine Erbengemeinschaft vgl BGH LwZR 10/05 m Anm MittBayNot 07, 133. Ein Pachtvertrag, dessen Kündigung die Vertragspartner für länger als ein Jahr ausgeschlossen haben, ist auf unbestimmte Dauer geschlossen und i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Form.

Rn 11 So gilt für die Form des Pachtvertrages nicht § 585a, sondern § 550 (mit der Maßgabe, dass ein Pachtvertrag, der für längere Zeit als ein Jahr nicht in Textform geschlossen wird, für unbestimmte Zeit gilt) über §§ 581 II, 578, wenn Pachtobjekt ein Grundstück oder Räume sind, während die Pachtkaution sich zwar nach mietrechtlichen Grundsätzen beurteilt, die speziell Woh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 200 Für Gewerberaummietverhältnisse (zur Unterscheidung, ob Wohn- oder Gewerberaummiete anzunehmen ist, s Rn 13) gelten ggü der Wohnraummiete eine Reihe von Besonderheiten. §§ 535–548 sind anwendbar. Von den §§ 549 ff sind nur §§ 550, 552 I, 555a I–III, 555b, 555c I–IV, 555d I–VI, 555e I, II, 555f, 562–562d, 566–567b, 569 II, 570 anwendbar – und nur entspr. Ferner sind §§...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Fahrzeugeinstellplatz/Garage/Keller.

Rn 8 Wird zusätzlich zu einer Wohnung eine Garage oder ein Fahrzeugeinstellplatz oder ein Keller (dazu BGH MDR 23, 1305 Rz 35) gemietet, erstreckt sich der Schutz des sozialen Mietrechtes auf die Garage, sofern von einem einheitlichen Mietverhältnis auszugehen ist (BGH NJW 12, 224 [BGH 12.10.2011 - VIII ZR 251/10] Rz 11): der Mieter muss davor bewahrt werden, dass eine Teilk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispielsbereiche.

Rn 9 Das AGG ist über § 2 I Nr 7 AEntG nF (ex § 7 I Nr 7 AEntG) bei Beschäftigung im Inland zwingend anzuwenden (ErfK/Franzen § 2 AEntG Rz 5; vgl Calliess/Renner/Renner Art 9 Rz 25); iÜ hat zum AGG die Diskussion erst begonnen (Junker 30; Schrader/Straube NZA 07, 184; Mansel FS Canaris I 809), viel spricht für Eingriffsnormcharakter (umfassend Lüttringhaus Grenzüberschreiten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Die Pflichtverletzung.

Rn 58 Die für den Anspruch nötige Verletzung einer Schutzpflicht besteht meist in einer unrichtigen Information (zu Verstößen gg das UWG Köhler FS Medicus 09, 188). Bloßes Verschweigen von Tatsachen genügt aber nur dann, wenn nach der Verkehrssitte oder Treu und Glauben (§ 242) mit einer Information zu rechnen war (BGH NJW 17, 3586 Rz 14; zur wettbewerbsrechtlichen Dimension...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Der Erbe als Mieter (§ 564 S 1).

Rn 3 Zwischen der natürlichen Person des Erblassers als Mieter und dem Vermieter muss ein Wohnraummietverhältnis bestanden haben, das allein durch den Tod des Mieters nicht beendet wird. Sind keine eintritts- oder fortsetzungsberechtigten Personen iSd §§ 563, 563a vorhanden (AG Hambg ZMR 16, 458), erwirbt der Erbe gem den §§ 1922, 1967, 857 auch ohne die mehr klarstellende/d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Ergänzende Beispiele.

Rn 41 Werden Agenturen für bestimmte Tätigkeiten eingesetzt, liegt regelmäßig eine Geschäftsbesorgung vor. Die Anlageberatung ist nur iRd fremden Vermögensbetreuung als Geschäftsbesorgung anzusehen (BGH NJW 02, 1868 [BGH 04.04.2002 - III ZR 237/01]). Wer sie betreibt, benötigt eine Erlaubnis nach dem KWG. Es handelt sich um eine eigenständige Wertpapierdienstleistung (§ 2 II...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Kündigungstermine

Rz. 9 Neben einer Kündigungsfrist ist eine Kündigungserklärung – mit Ausnahme einer Kündigung innerhalb der Probezeit (s. Rz. 29 ff.) – auch an bestimmte Kündigungstermine gebunden. Hinweis Zur Vermeidung anschließender Streitigkeiten ist es in der Praxis üblich, den Beendigungszeitpunkt im Kündigungsschreiben zu erwähnen. Sinnvoll sind z. B. folgende Formulierungen: "Hiermit ...mehr

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Mietminderung – Begriff, Hö... / 1.1 Begriff

Im Mietrecht gilt der subjektive Mangelbegriff, d. h. ein Mangel liegt immer dann vor, wenn die tatsächliche Beschaffenheit des Mietobjekts von dem hierfür vertraglich definierten Sollstandard i. S. d. § 535 Abs. 1 S. 2 BGB negativ abweicht.[1] 1.1.1 Gebrauchsbeeinträchtigungen durch fehlerhafte Beschaffenheit der Mietsache Ein Mangel liegt bereits dann vor, wenn die konkrete ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuwendungen/Zuschüsse / 2.3.2 Einstellung einer Zuwendung in einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 51 Analog zur Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens beim Zuwendungsnehmer ist beim Zuwendungsgeber ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, wenn es sich bei der Zuwendung um eine Ausgabe vor dem Abschlussstichtag handelt, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellt.[1] Wie bereits erläutert wurde, existiert keine einheitlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fachwissen per KI-Chatbot abfragen: Dos and Don'ts für die Immobilienverwaltung

Warum Prompting-Kompetenz zur Schlüssel-Ressource wird und wie Fallstricke vermieden werden. 1. KI-Chatbots als neues Werkzeug im Verwalter-Alltag Chatbots wie ChatGPT, Gemini und Co. sind auch in der Immobilienverwaltung angekommen. Sie beantworten Anfragen, liefern Textvorschläge und entlasten bei der Kommunikation mit Mietern, Eigentümern und Dienstleistern. Doch so hilfrei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Mietpreisbremse läuft weiter bis Ende Dezember 2029

Die Mietpreisbremse ist um vier Jahre bis Ende 2029 verlängert. Der Gesetzentwurf der schwarz-roten Koalition fand die notwendige Mehrheit im Bundesrat. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) denkt nun über eine Bußgeldregelung nach. Der Bundesrat hat in der letzten Plenarsitzung vor der parlamentarischen Sommerpause am 11.7.2025 ein Gesetz des Bundestags zur Verlängerung der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Vertragswidriger Gebrauch

Rz. 2 Ob der Gebrauch vertragswidrig ist oder nicht, bestimmt sich in erster Linie nach den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien. Sind diese auslegungsfähig und auslegungsbedürftig, ist der wirkliche Parteiwille zu ermitteln. Sind die Vereinbarungen lückenhaft, ist der vertragsgemäße Gebrauch im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu ermitteln (Schmidt-Futterer/Flato...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Prompten für Personaler: Da... / 3.2 Konkrete Anweisungen: Präzision vor Prosa

Wie bei der Interaktion Mensch zu Mensch ist es auch bei der Interaktion Mensch und Maschine erforderlich, sein Anliegen präzise zu formulieren. Gut formulierte Prompts sind jedoch nicht notwendigerweise lange Prompts. Es geht nicht darum, eine möglichst ausführliche Anweisung zu formulieren, sondern eine Anweisung, die in welcher Reihenfolge auch immer die wichtigsten Infor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XIII. Mietrecht.

1. Ansprüche des Mieters. Rn 19 Der Mieter kann im Wege der Regelungsverfügung die vorläufige ordnungsgemäße Versorgung der Wohnräume mit Energie verlangen, wenn der Vermieter dies unterbunden hat (Köln ZMR 94, 325; NJW-RR 05, 99; Kobl OLGR 01, 2; Celle NJW-RR 05, 1383). Gleiches gilt für die Wasserversorgung (AG Wuppertal NJW-RR 89, 251 [AG Wuppertal 11.07.1988 - 95 C 344/88...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / H. Anmerkungen zu Inkassotätigkeiten im Mietrecht

I. Mietminderungen im Wege des Legal Tech Rz. 232 Die fortschreitende Technisierung macht auch vor dem Mietrecht nicht halt. Ähnlich wie im Flugrecht bilden sich Internetportale, die Mieterrechte im Rahmen eines Massengeschäftes geltend machen. So werden insbesondere Mietsenkungsansprüche aus der Mietpreisbremse oder dem Mietendeckel in Berlin nicht mehr durch Anwälte geltend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2025, zfs Aktuell / 4 Mietrecht

4.1 Verlängerung der Mietpreisbremse Am 11.7.2025 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Änderung anderer Gesetze zugestimmt. Danach wird die sog. "Mietpreisbremse" bis zum 31.12.2029 verlängert, wonach die Miete bei Neu- und Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent überstei...mehr