Fachbeiträge & Kommentare zu Mietrecht

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.3.2.2 Erhöhung der Zuschläge

Rz. 113 Die Erhöhung eines Zuschlags bedarf – abgesehen vom Untermietzuschlag gemäß § 553 Abs. 2 – der Vereinbarung zwischen den Parteien, es sei denn, der Vermieter hat sich im Vertrag eine Erhöhung vorbehalten. Diese Erhöhung unterliegt nicht den Regeln des BGB , sondern vollzieht sich nach § 315 (vgl. BayObLG, RE v. 25.3.1986, RE-Miet 4/85; Sternel, Mietrecht aktuell, Rn. ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Weitere Rechte/Pflichten des Vermieters

Rz. 87 Besteht für die gemieteten Räume eine zentrale Warmwasserversorgung, hat sie der Vermieter auch ständig betriebsbereit zu halten. Eine formularmäßige Vereinbarung, dass die Warmwasserversorgungsanlage nur zu bestimmten Zeiten oder nur während der Heizperiode in Betrieb sein muss, erscheint unangemessen, es sei denn, der Mieter hat noch andere Möglichkeiten in der Wohn...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.1 Zahlung der Miete

Rz. 94 Die Pflicht zur Entrichtung der Miete ist eine Hauptpflicht des Mieters im Rahmen des gegenseitigen Vertrags (§§ 320 ff.) zwischen den Mietvertragsparteien. Fehlt eine Mietvereinbarung, liegt kein Mietvertrag, möglicherweise aber Leihe vor. Dabei ist es nicht unbedingt notwendig, sich auf eine bestimmte Höhe der Miete zu einigen, wenn nur eine bestimmbare Miete verein...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Mietvertrag als sog. besonderes Schuldverhältnis des BGB ist eine Rechtsbeziehung zwischen Personen, die den Gläubiger zum Fordern einer Leistung vom Schuldner berechtigt (§ 241). Ein Mietvertrag unterliegt grundsätzlich den Bestimmungen des BGB in seinem Allgemeinen Teil, dem Allgemeinen Teil des Schuldrechts sowie den Vorschriften nach §§ 535 ff. Es herrscht grun...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.7 Tierhaltung

Rz. 69 Die Rechtsprechung zur Tierhaltung in Mieträumen ist ausgesprochen vielfältig und beinahe unübersehbar (vgl. nur Sternel, Mietrecht aktuell, Rn. 235 ff.). Sie wird durch die Rechtsprechung der Instanzgerichte geprägt, wobei im Hinblick auf die Berufungssumme es vielfach bei Entscheidungen der AG verbleibt. Überdies ist die Rechtsprechung der OLG und des BGH in Mietsac...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9.2 Obhuts- und Anzeigepflichten

Rz. 118 In Erfüllung seiner Obhutspflicht hat der Mieter dafür zu sorgen, dass die gemietete Sache einschließlich der Einrichtungen, die er im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs (mit)nutzt (Gemeinschaftseinrichtungen, Zugänge, Zufahrtswege), keinen Schaden nimmt (BGH, Urteil v. 14.12.2016, VIII ZR 49/16, WuM 2017, 10 – Betäubungsmittel in der Wohnung; LG Berlin, Urteil v. ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.4 Einhaltung von DIN-Vorschriften

Rz. 128 Geschuldet wird der vertragsgemäße Zustand der Mietsache. Dabei kommt es auf den Zustand an, der zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses bestand. Allerdings können technische oder wissenschaftliche Entwicklungen zu der Erkenntnis führen, dass bestimmte Einrichtungen der Mietsache nicht mehr geeignet sind, den vertragsgemäßen Gebrauch zu gewährleisten, z. B. den Auf...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.6 Überwälzung auf den Mieter

Rz. 136 Nach § 535 Abs. 1 hat der Vermieter die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Das Gesetz macht keinen Unterschied zu der Wohnung als solcher und den mitvermieteten Installationsgegenständen wie z. B. Türgriffe, Schalter, Wasserhähne usw. Eine vermietersei...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen für Fernsehempfang

Rz. 47 Zur Beurteilung der mietrechtlichen Probleme des Fernsehempfangs sind mehrere rechtliche Ebenen zu betrachten: verfassungsrechtliche Ebene, europarechtliche Ebene, mietvertragliche Ebene. Rz. 48 Verfassungsrechtliche Ebene Nach Art. 5 Abs. 1 GG hat jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.6.1 Vertragsgemäßer Gebrauch

Rz. 66 Bestimmte kleinere Eingriffe zur Einrichtung der Wohnung darf der Mieter vornehmen. Dazu gehört das Einschlagen von Nägeln und das Setzen von Dübeln (BGH, Urteil v. 20.1.1993, VIII ZR 10/92, NJW 1993, 1061[1063]; LG Berlin, Urteil v. 27.7.2021, 65 S 264/20, GE 2022, 200; AG Chemnitz, Endurteil v. 3.1.2024, 16 C 1527/22). Die Löcher müssen aber so weit wie möglich in d...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.6.3 Duldungspflicht des Vermieters bei Mietermodernisierung

Rz. 68 Gemäß § 555d hat der Vermieter gegenüber dem Mieter einen Anspruch auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen; dabei handelt es sich um die in § 555b im Einzelnen aufgeführten Maßnahmen; insofern wird auf die Kommentierung zu § 555b verwiesen. Dagegen besteht im Grundsatz kein Anspruch des Mieters, dass der Vermieter modernisiert oder er selbst modernisieren darf. Dies ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.8 Lärmverursachung – insbesondere Musikausübung

Rz. 75 Der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung bringt naturgemäß eine gewisse Lärmentwicklung mit sich – Umherlaufen in der Wohnung, Betrieb von Haushaltsgeräten, Rundfunk- und Fernsehempfang, Unterhaltungen, Feiern, Pflege von Hausmusik und dgl. Das alles gehört zum Wohnen und beeinträchtigt die Räume als solche nicht. Daher wird das Maß der durch den vertragsgemäßen Gebrau...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.1 Anlagen des Mieters

Rz. 46 Der Mieter darf nach inzwischen allgemeiner Meinung Haushaltsgeräte in der Wohnung aufstellen und betreiben. Dazu gehören Waschmaschinen (LG Freiburg /Breisgau, Urteil v. 10.12.2013, 9 S 60/13, GE 2014, 804), Trockenautomaten ((LG Freiburg/Breisgau, Urteil v. 10.12.2013, 9 S 60/13, a. a. O.; AG Düsseldorf, Beschluss v. 31.3.2008 , 53 C 1736/08; LG Düsseldorf , Beschlu...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.3.2.4 Formularklauseln in Geschäftsraummietverträgen

Rz. 115 Während die Bestimmungen der §§ 307–309 auf formularmäßig vereinbarte Wohnraummietverhältnisse vollständig anzuwenden sind, gilt dies im Geschäftsraummietverhältnis nur eingeschränkt, weil § 310 Abs. 1 Satz 1 die Klauselverbote der §§ 308, 309 nur mittelbar im Rahmen der Generalklausel der §§ 307 Abs. 1 und 2 für anwendbar erklärt. Die Voraussetzungen für die Annahme...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9.3 Duldung der Besichtigung/des Zutritts durch Vermieter

Rz. 120a Im Rahmen der Pflicht, Erhaltungs-und Modernisierungsmaßnahmen zu dulden (§§ 555a Abs. 1,555d Abs. 1), hat der Mieter erforderlichenfalls dem Vermieter und den von ihm beauftragten Personen das Betreten der Mieträume zu gestatten (LG Berlin II, Urteil v. 22.10.2024, 65 S 139/24, GE 2025,591; AG Berlin-Spandau Urteil v. 17.10.2022 – 6 C 217/21, GE 2023,301). Ein Zutr...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.5 Nachrüstungspflicht bei Gesundheitsgefährdungen

Rz. 129 Unabhängig von der Einhaltung von DIN-Vorschriften zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes besteht eine Nachrüstungspflicht in Anwendung des § 535 jedenfalls dann, wenn die Gesundheit des Mieters durch den Zustand der Räume und ihrer Einrichtungen nachhaltig gefährdet wird. Dabei kommt es nicht entscheidend darauf an, ob bereits ein Schaden eingetreten ist oder unm...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.3.1.2 Rechtzeitigkeitsklausel

Rz. 106 Gemäß § 269 Abs. 1, § 270 Abs. 4 ist grundsätzlich der Leistungsort der Wohnsitz des Schuldners/Mieters. Für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung kommt es daher darauf an, wann der Mieter das zur Übermittlung der Miete seinerseits Erforderliche getan hat. Für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung im Überweisungsverkehr genügt es, dass der Mieter – bei ausreichend gedeck...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.3.2.1 Höhe der Zuschläge

Rz. 112 Der Vermieter kann nur eine angemessene Erhöhung der Miete verlangen. Für freifinanzierten Wohnraum wird teilweise ein Zuschlag von 20 % der Hauptmiete für angemessen gehalten (LG Berlin, Beschluss v. 7.7.2016, 18 T 65/16, GE 2016, 1093; AG Hamburg, Urteil v. 13.9.2007, 49 C 95/07, ZMR 2008, 213; a. A. LG Berlin, Urteil v. 19.12.2018, 66 S 29/18, a. a. O.). Ein pausc...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.2.1 Nettokaltmiete zuzüglich Vorauszahlungen/Pauschalen

Rz. 98 Welche Vorauszahlungen der Mieter zu erbringen hat, obliegt der Vereinbarung für jede einzelne Art. Das ist neben den Vorschüssen für Heiz- und Warmwasserkosten besonders für die Betriebskosten wichtig, da alle Betriebskosten, die nicht aus der Miete herausgenommen und für die keine Vorauszahlungen vereinbart werden, in der Miete enthalten und abgegolten sind. Bei der...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Vermieter

Rz. 10 Vermieter ist derjenige, der den (schuldrechtlichen) Mietvertrag als Vermieter abgeschlossen hat. Beim schriftlichen Mietvertrag ergibt sich die Vermieterstellung aus dem Vertrags"rubrum" im Zusammenhang mit der Unterschrift desjenigen am Ende des Formulars, der im Rubrum als Vermieter bezeichnet ist – vom Abschluss durch einen rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen V...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Sach- und Arbeitsleistungen des Vermieters

Rz. 25 Zwar ist in § 1 Abs. 1 BetrKV die Rede davon, dass es sich um Kosten des Eigentümers oder des Erbbauberechtigten handeln muss. Durch die Verwendung des Begriffs der Betriebskosten ist jedoch klargestellt, dass es auf die Betriebskosten ankommt, die dem Vermieter (Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, § 556 Rn. 176) tatsächlich entstanden sind (so wohl GH, Hinweisbeschluss...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Vereinbarung von Vorauszahlungen

Rz. 62 Die Vereinbarung über die Umlage der im Einzelnen aufgezählten Betriebskosten gemäß § 2 BetrKV bedeutet noch nicht, dass der Mieter darauf Vorschüsse zu zahlen hat (Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, § 556 Rn. 105; von Seldeneck, Rn. 3901). Vielmehr bedarf es dazu ebenfalls einer ausdrücklichen Vereinbarung des Vermieters mit dem Mieter (§ 556 Abs. 2 Satz 1). Auch wenn...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2.2 Umlageschlüssel

Rz. 77 Maßgebend ist primär der vereinbarte Umlagemaßstab, wenn er nicht unbillig ist. Ein vertraglich vereinbarter oder durch den Vermieter einseitig bestimmter Verteilungsschlüssel für Betriebskosten ist für beide Parteien bindend und kann grundsätzlich nur einvernehmlich abgeändert werden (AG Neubrandenburg, Urteil v. 25.11.2025, 103 C 485/24, IMR 2026, 2206); dem Vermiet...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.8 Einwendungsausschluss für den Mieter

Rz. 100 Auch für den Mieter gilt eine Frist, innerhalb derer er seine Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung vorbringen muss. Diese gilt auch dann, wenn der Vermieter über Betriebskosten abrechnet, für die eine Pauschale vereinbart ist; Ein Ausschluss der Fiktionswirkung nach § 242 BGB kommt nur dann in Betracht, wenn der Vermieter den Mangel der Abrechnung kannte o...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3 Abgrenzung zu Verwaltungs- oder Instandhaltungskosten

Rz. 30 Die Umlage anderer Kosten als der in § 2 BetrKV aufgezählten Betriebskosten auf den Wohnraummieter ist unzulässig (OLG Koblenz, Beschluss v. 7.1.1986, 4 W-RE 720/85, WuM 1986, 50; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 6.5.1988, 9 RE-Miet 1/88, GE 1988, 579 = ZMR 1988, 261 = WuM 1988, 204). Kapitalkosten wie Erbbauzinsen sind daher als Betriebskosten nicht auf den Wohnraummieter...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.2 Fallgruppen

Rz. 36 Maßgebend ist der Standpunkt eines "vernünftigen Wohnungsvermieters", der ein "vertretbares Kosten-Nutzen-Verhältnis" im Auge behält (OLG Karlsruhe, RE v. 20.9.1984, 9 RE-Miet 6/83, WuM 1985, 17; Beyer, NZM 2007, 1, 2; Börstinghaus/Lange, WuM 2010, 538). Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist nicht bereits dann verletzt, wenn der Vermieter vor der Beauftragung von Leistunge...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2.5 Abrechnungsfrist

Rz. 83 Die Abrechnungsfrist ist diejenige Frist nach Ablauf des Abrechnungszeitraums, innerhalb derer der Vermieter über die Betriebskosten und die darauf geleisteten Vorauszahlungen des Mieters abrechnen muss. Selbst der Vermieter einer Eigentumswohnung hat über die Betriebskostenvorauszahlungen des Mieters grundsätzlich auch dann innerhalb der Jahresfrist abzurechnen, wenn...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Abwälzung von Betriebskosten

Rz. 3 Der Vermieter von Räumen ist verpflichtet, die auf der vermieteten Sache ruhenden Lasten selbst zu tragen (§ 535 Abs. 1 Satz 3). Zu diesen auf der vermieteten Sache ruhenden Lasten gehören zumindest teilweise auch die Betriebskosten. Im Zusammenspiel dieser Vorschrift mit derjenigen des § 556 Abs. 1 ergibt sich, dass die Umlage von Betriebskosten auf den Mieter gesonde...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1.2 Pauschalmiete

Rz. 11 Die Mietvertragsparteien können vereinbaren, dass in der vereinbarten Miete für die Betriebskosten gesondert eine Pauschale ausgewiesen wird (Pauschalmiete). Bei unklaren Formulierungen in AGB des Vermieters dazu, ob Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung vereinbart sind, ist im Zweifel eine Pauschale anzunehmen (AG Düsseldorf, Urteil v. 6.5.2024, 37 C 28...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.2 Bezeichnung der umlagefähigen Betriebskosten

Rz. 18 Die Umlage von Betriebskosten auf den Mieter muss ausdrücklich vereinbart werden. Die Vereinbarung muss zudem eindeutig sein, insbesondere wenn sie in Formularverträgen enthalten ist. In der Wohnraummiete genügt zur Übertragung der Betriebskosten auf den Mieter die – auch formularmäßige – Vereinbarung, dass dieser "die Betriebskosten" zu tragen hat. Auch ohne Beifügung...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.2.2 Überteuerte Betriebskosten

Rz. 40 Zum anderen kann die Höhe der Kosten gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen. Der Vermieter muss vermeidbare Kosten auch tatsächlich vermeiden. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Vermieter stets das billigste Angebot auswählen muss (Geldmacher, Wohnungsbaurecht, September 2001, Mietrecht, § 556 Anm. 8). Denn neben dem Preis dürfen auch andere Gesichtspunkte ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.19 Kosten der Gartenpflege

Rz. 175 § 2 Nr. 10 BetrKV Die Kosten der Gartenpflege, hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen. Zu den Kosten der Pflege von Gärten z...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.1 Grundsätze der Abrechnung

Rz. 68 Der Mieter hat gegenüber dem Vermieter einen Anspruch auf Abrechnung über die Betriebskostenvorauszahlungen. Hat der Vermieter bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist (§ 556 Abs. 3 Satz 2) eine Betriebskostenabrechnung nicht erstellt, so steht dem Mieter ein Anspruch auf Vorlage einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung zu. Der Abrechnungsanspruch entsteht mit Eintritt der...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.8.2.3 Zweckentfremdungsgenehmigung

Rz. 42 Im Falle einer verbotswidrig vollgewerblichen Nutzung der Mieträume ist die Miete nicht allein wegen einer fehlenden Zweckentfremdungsgenehmigung gemindert (KG, Urteil v. 3.5.2000, 8 U 5568/99, GE 2001, 989). Es genügt für die Annahme eines öffentlich-rechtlichen Fehlers aber, dass die Ungewissheit über den Fortbestand der öffentlichen-rechtlichen Beschränkung besteht...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 16.1 Aktiv-/Passivlegitimation

Rz. 78 Die Ansprüche aus § 536 hat der Mieter gegen den Vermieter. Wer diese Rechtsstellung innehat, richtet sich nach den Vereinbarungen im Mietvertrag; dazu wird auf die Kommentierung zu § 535 Bezug genommen. Bei einer Mehrheit von Mietern stellt sich allerdings die Frage, ob auch der einzelne Mieter diese Ansprüche gegen den Vermieter oder die Vermieter geltend machen kann...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 15 Abdingbarkeit der Vorschrift – § 536 Abs. 4

Rz. 77 Wie schon bisher in § 537 Abs. 3 a. F. bleibt es über § 536 Abs. 4 bei der Regelung, dass bei einem Mietverhältnis über Wohnraum eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam ist. Im Übrigen wird auf die Kommentierung zu § 536d Bezug genommen. Soweit es Geschäftsraummietverträge angeht, wird allgemein die Auffassung vertreten, dass von Abs. 4 abweic...mehr

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Zurückbehaltungsrecht (Miete) / 3.2 Ausschluss

Damit die Einrede des nicht erfüllten Vertrags ihre Druckfunktion zur Durchsetzung einer Forderung erfüllen kann, ist es erforderlich, dass der Schuldner Kenntnis von dieser Verbindlichkeit hat. Daher muss der Mieter im Falle eines Mangels an der Mietsache diesen dem Vermieter anzeigen. Wichtig Welche Mieten können zurückgehalten werden? Hieraus leitet die Rechtsprechung ab, d...mehr

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Zurückbehaltungsrecht (Miete) / 3.4.1 Beendigungsgründe

Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags nach § 320 BGB ist eine dilatorische Einrede, die dem Schuldner lediglich vorübergehend ein Zurückbehaltungsrecht gewährt. Der gesetzlich vorgesehene Zeitpunkt der "Bewirkung der Gegenleistung" ist aber lediglich ein Umstand, der die weitere Geltendmachung der Einrede des nicht erfüllten Vertrags beendet. Daneben sind aber weitere Ums...mehr

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Zurückbehaltungsrecht (Miete) / 3.3.1 Leistungsverweigerung durch den Mieter

Die Regelung des § 320 Abs. 1 BGB gewährt dem Mieter ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich des gesamten Mietanspruchs und kennt keine Beschränkungen. Dennoch wird diese Frage von der Rechtsprechung unterschiedlich bewertet. VIII. Zivilsenat des BGH Nach der vom VIII. (Wohnraummietrechts-)Senat des BGH vertretenen Ansicht ist zugunsten des Vermieters mit Blick auf § 320 Abs. 2...mehr

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Zurückbehaltungsrecht (Miete) / 2.1.2 Konnexität

Kennzeichnend für das allgemeine Zurückbehaltungsrecht ist das Erfordernis, dass die beiderseitigen Ansprüche auf demselben rechtlichen Verhältnis (Konnexität) beruhen. Der in § 273 Abs. 1 BGB verwendete Begriff wird jedoch nicht eng verstanden. Nach allgemeiner Auffassung genügt vielmehr ein enger tatsächlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Ansprüchen, soda...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 9.5 Wahlrecht des Vermieters

Hinsichtlich der Geltendmachung einer heizunganlagenbedingten Mieterhöhung hat der Vermieter ein Wahlrecht.[1] Er kann hierbei nach § 559e BGB vorgehen oder die Mieterhöhung auf § 559 BGB stützen. In beiden Fällen gilt eine Kappungsgrenze von maximal 0,50 EUR/qm Wohnfläche innerhalb von 6 Jahren.[2] Allerdings besteht bei § 559 BGB nicht die Möglichkeit, die abzuziehenden Er...mehr

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Textform / 1 Mietrechtlicher Anwendungsbereich

Das Mietrecht knüpft in verschiedenen Regelungen an die allgemeine Textform des § 126b BGB an und verzichtet in diesen Fällen zur Vereinfachung des Rechtsverkehrs auf die strengere Schriftform, wenn eine besondere Beweis- und Warnfunktion nicht von wesentlicher Bedeutung ist. Vielmehr steht in diesen Fällen regelmäßig die Mitteilung eines bestimmten Sachverhalts im Fokus, de...mehr

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Mietminderungslexikon / 28.2 Unwirtschaftliche Heizungsanlage

Eine unwirtschaftliche Heizungsanlage berechtigt grundsätzlich nicht zur Minderung der Miete, wenn die Mietsache ausreichend beheizt werden kann, denn in diesem Fall ist eine Gebrauchsbeeinträchtigung nicht gegeben. Der ggf. höhere Kostenaspekt spielt nach überwiegender Ansicht im Rahmen der Gewährleistungsregeln keine Rolle.[1] Etwas anderes gilt, wenn die Heizungsanlage sel...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 3 Anrechnung von Fördermitteln

Gemäß § 558 Abs. 5 BGB sind von dem Jahresbetrag, der sich bei einer Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ergäbe, Drittmittel i. S. d. § 559a BGB abzuziehen, im Fall des § 559a Abs. 1 BGB mit 8 % des Zuschusses. Voraussetzung ist also, dass der Vermieter eine bauliche Maßnahme durchführt, die eine Modernisierung i. S. d. § 559 Abs. 1 BGB ist oder eine andere bauliche...mehr

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Mietminderungslexikon / 57.1 Warmwassertemperaturen

Eine Warmwasserversorgung das ganze Jahr über rund um die Uhr gehört im Regelfall zur Gebrauchstauglichkeit einer Mietwohnung.[1] Das warme Wasser muss dabei eine Temperatur zwischen 40 und 50° C haben.[2] Entgegenstehende Formularklauseln sind wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 und Abs. 2 BGB unwirksam. Der Umstand, dass das warme Wasser erst nach dem Ablaufen des in den Le...mehr

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Mietminderungslexikon / 32.2 Kinderlärm

Besonderheiten gelten für von Kindern verursachtem Lärm in Kindertages- oder vergleichbaren Einrichtungen oder auf Spielplätzen, Innenhöfen etc. In § 22 Abs. 1a BImSchG ist geregelt, dass Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, im Regelfall ke...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 1 Form und Begründung der Mieterhöhung (§ 558a BGB)

Form des Mieterhöhungsverlangens Das Mieterhöhungsverlangen muss von allen Vermietern allen Mietern gegenüber in Textform geltend gemacht werden und ist zu begründen. Textform bedeutet, dass die Erklärung zwar die Person des Erklärenden nennen und lesbar sein muss, sie muss aber nicht unterschrieben werden. Die Erklärung kann z. B. als Telefax oder per E-Mail versandt werden....mehr

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Beschlussanfechtungsverfahren / 1.1.2 Anwalt finden

Da das Wohnungseigentumsrecht eine schwierige Spezialmaterie darstellt, sollte stets ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht beauftragt werden. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass der Tätigkeitsschwerpunkt des Anwalts ggf. im Bereich des Mietrechts liegt und nicht im Bereich des Wohnungseigentumsrechts. Hierüber sollte der Anwalt im Vorfeld befragt werden. Im Übr...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.4 Räumungsfrist

Rz. 447 Wird auf Räumung von Wohnraum erkannt, so kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen dem Mieter eine den Umständen nach angemessener Räumungsfrist gewähren (§ 721 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Wohnräume sind alle Räume, die tatsächlich Wohnzwecken dienen, auch der als Wohnraum vermietete Geschäftsraum, nicht dagegen eine Wohnung, die als Lager und Abstellraum gemietet wur...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.2.2 Aktivlegitimation/Passivlegitimation

Rz. 17 Aktiv legitimiert sind diejenigen Personen, denen die Ansprüche zustehen. Bei Ansprüchen aus dem Mietvertrag sind somit die jeweiligen Mietvertragsparteien aktiv legitimiert. Handelt es sich jeweils um eine natürliche Person, so sind grundsätzlich diese aktiv bzw. passiv legitimiert. Rz. 18 Problematischer ist es, wenn mehrere natürliche Personen als Vermieter oder Miet...mehr