Fachbeiträge & Kommentare zu Mietrecht

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Aufrechnung im Mietrecht / 2 Aufrechnungswirkung

Die Aufrechnung bewirkt, dass die Forderungen, soweit sie sich decken, als in dem Zeitpunkt erloschen gelten, in welchem sie zur Aufrechnung geeignet einander gegenübergetreten sind.[1] Für den Zeitpunkt der Erfüllung ist also nicht der Zeitpunkt des Zugangs der Aufrechnungserklärung, sondern der Zeitpunkt der Aufrechnungslage maßgebend. Dies hat u. a. zur Folge, dass die Ve...mehr

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Aufrechnung im Mietrecht / 3.2.1 Einschränkung der Aufrechnung

Die Einschränkung der Aufrechnung ist nach § 309 Nr. 3 BGB möglich, jedoch muss die Reichweite der Beschränkung aus der Klausel ersichtlich sein. Unproblematisch ist es, wenn die Klausel die in § 309 Nr. 3 BGB enthaltenen Begriffe verwendet. Eine Forderung ist unbestritten i. S. v. § 309 Nr. 3 BGB, wenn die Tatsachen unstreitig sind, aus denen sich die Forderung ergibt. Im Pr...mehr

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Garage/Stellplatz im Mietrecht / 3 Nutzung von Garage/Stellplatz

Der Mieter ist, soweit keine besonderen Vereinbarungen getroffen worden sind, nur zu einer üblichen Benutzung des mitvermieteten Stellplatzes berechtigt. Sozial üblich ist bei einem Stellplatz nur dessen Benutzung innerhalb der z. B. vom Vermieter gezogenen Begrenzungen. Der Mieter darf sein Fahrzeug nicht so abstellen, dass der angrenzende Parkplatz (teilweise) blockiert wi...mehr

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Garage/Stellplatz im Mietrecht / 6 Umsatzsteuerbefreiung?

Die Vermietung von Garagen und Stellplätzen ist nicht mehr von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG). Dies bedeutet, dass Umsatzsteuerfreiheit nur noch dann gegeben ist, wenn ein einheitliches Mietverhältnis über Wohnung und Garage abgeschlossen wird. Liegt dagegen ein separates Vertragsverhältnis über die Garage bzw. den Stellplatz vor, ist diese Vermietung grund...mehr

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Kündigungsschutz – Sozialkl... / 4 Änderung des Vertragsgegenstands durch Gerichtsentscheid

Strittig ist, ob im Zuge der Änderung der Vertragsbedingungen auch eine Änderung des Mietgegenstands durch Gerichtsentscheid zulässig ist (z. B. Herausgabe bestimmter Räume). Überwiegend wird dies bejaht.[1] Zulässig sind jedenfalls Änderungen, die den Kern des Mietverhältnisses nicht berühren. Praxis-Beispiel Zulässige Vertragsänderungen Übernahme von Nebenpflichten, geringfü...mehr

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Bauliche Veränderungen durc... / 2.1.1 Entfallen der Rückbaupflicht

Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass der Mieter bei Vertragsende zur Herstellung des ursprünglichen Zustands verpflichtet ist, besteht nur dann, wenn die baulichen Veränderungen zur Mängelbeseitigung (§ 536a Abs. 2 BGB) notwendig waren oder vorgenommen wurden, um die Räume in einen vertragsgemäßen Zustand zu versetzen.[1] Ferner muss der Mieter zustandsverändernde Maßnahmen ...mehr

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Kündigung durch den Mieter / 2.2.5 Vorzeitige Kündigung bei Staffelmiete (§ 557a Abs. 3 BGB)

Bei Vorliegen einer Staffelmietvereinbarung kann der Mieter auch ein auf bestimmte Zeit abgeschlossenes Mietverhältnis vorzeitig kündigen, frühestens jedoch zum Ablauf von 4 Jahren seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung.[1] Hinweis Beginn 4-Jahres-Zeitraum Der 4-Jahres-Zeitraum beginnt – wie sich aus dem klaren Wortlaut der gesetzlichen Regelung ergibt – bereits mit Abschl...mehr

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Bauliche Veränderungen durc... / 3 Vereinbarungen über bauliche Änderungen

Praxis-Tipp Baumaßnahmen des Mieters schriftlich regeln Ist der Vermieter mit den beabsichtigten Maßnahmen des Mieters einverstanden, ist dringend anzuraten, eine aus Beweisgründen möglichst schriftlich abzufassende und von den Parteien zu unterzeichnende Vereinbarung zu schließen. Sie sollte als Mindestinhalt Folgendes enthalten: die Bezeichnung und genaue Beschreibung der bea...mehr

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Bauliche Veränderungen durc... / 1 Zustimmungspflichtigkeit

Im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache liegen solche Maßnahmen, die rückgängig gemacht werden können, die keinen Eingriff in die bauliche Substanz darstellen, die die Einheitlichkeit der Wohnanlage nicht beeinträchtigen und die keine nachteiligen Folgewirkungen z. B. auf die Mitbewohner des Anwesens haben. Praxis-Beispiel Geringfügige bauliche Maßnahmen Anbringen ne...mehr

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Kündigung durch den Mieter / 2.1 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

Der Mieter kann das Mietverhältnis gem. § 543 Abs. 1 BGB aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Mieter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens des Vermieters und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 6 Gewährleistungsansprüche des Käufers und Verjährung

Der sehr komplizierte Bereich des Kaufrechts des BGB, unter welchen Voraussetzungen der Verkäufer für Mängel am Unternehmen haftet bzw. welche Rechte der Käufer dann hat, ist ein rein rechtlicher und daher darf der Steuerberater hier auch nicht ansatzweise tätig werden. Dieser Komplex ist auch für Rechtsanwälte haftungsträchtig. Der Käufer muss sich Gewährleistungsrechte vorb...mehr

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zfs 10/2025, zfs Aktuell / 2 Mietrecht

2.1 Expertenkommission zum Mietrecht Die von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz berufene Expertenkommission zum Mietrecht ist am 16.9.2025 zu einer ersten Sitzung zusammengekommen. Die Expertenkommission soll bis zum 31.12.2026 Vorschläge zur Reform des Mietrechts erarbeiten. Insbesondere soll sie eine neue Bußgeldregelung für Verstöße gegen die Mietpre...mehr

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zfs 10/2025, zfs Aktuell / 2.1 Expertenkommission zum Mietrecht

Die von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz berufene Expertenkommission zum Mietrecht ist am 16.9.2025 zu einer ersten Sitzung zusammengekommen. Die Expertenkommission soll bis zum 31.12.2026 Vorschläge zur Reform des Mietrechts erarbeiten. Insbesondere soll sie eine neue Bußgeldregelung für Verstöße gegen die Mietpreisbremse sowie einen Vorschlag für e...mehr

Lexikonbeitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mieteinnahmen-ABC / Mietrückstände

Mietrückstände oder ein Mietausfall führen mangels Zuflusses nicht zu einer Versteuerung der vereinbarten Miete. Die Zahlung eines einmaligen Betrags durch den neuen Mieter für Mietrückstände, die er zur Erlangung des Mietrechts leistet, gehört zu den Mieteinnahmen.[1]mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Bundesrat will Mietwucher mit höheren Bußgeldern bekämpfen

Unter der Ampel-Koalition ist ein Gesetzentwurf des Bundesrats zur härteren Bekämpfung von Mietwucher der Diskontinuität zum Opfer gefallen – jetzt unternimmt die Länderkammer einen neuen Versuch. Unter anderem soll das Bußgeld erhöht werden. Der Bundesrat hat einen neuen "Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von Mietwucher" (Stand 27.8.2025) vorgelegt. Darin vorges...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mieteinnahmen und Mietausfa... / 6.1 Entschädigungsleistungen

Wird die vertraglich vereinbarte Miete nicht fristgerecht geleistet, führt dies beim Vermieter zunächst zu einem Mietausfall. Steuerrechtlich werden aber nur tatsächlich zugeflossene Einnahmen erfasst. Hierzu gehören auch Leistungen aus einer Mietausfallversicherung. Sie führen als Ersatz für entgangene oder entgehende Mieteinnahmen zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtun...mehr

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AGS 09/2025, Börstinghaus/Siegmund, Miete - Kommentar zum Mietrecht

Herausgegeben von Prof. Dr. Ulf B. Börstinghaus und VRiLG Astrid Siegmund unter Mitarbeit von Agnes Knopper und Dr. Christopher Weidt. 8., völlig neu bearbeitete Aufl., 2025. Verlag C.H. Beck, München. XVII, 1.636 S., 129,00 EUR Der Kommentar der orangenen Reihe zum Mietrecht feiert zwischenzeitlich sein 25jähriges Jubiläum und hat es auf beachtliche acht Auflagen gebracht. K...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Mietrecht.

Rn 172 In der Wohnraummiete werden Verhaltenspflichten und Gebrauchsrechte des Mieters häufig durch eine Hausordnung im Gemeinschaftsinteresse konkretisiert (vgl BGH ZMR 92, 290, 293; LG Düsseldorf WuM 08, 547, 548). Ihr Zweck ist es idR, gesetzliche und im Mietvertrag festgelegte Pflichten auszugestalten und ein möglichst gedeihliches Zusammenleben im Haus und damit die Wah...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Verweisung aufs Mietrecht, § 594e I.

Rn 1 Die – nicht zwingende (vgl § 569 V) auf alle Arten der Landpacht anwendbare (vgl Kobl NJW-RR 00, 278 [OLG Nürnberg 08.06.1999 - 1 U 480/99]) – Verweisungsnorm bezieht sich nicht (nur) auf den Gebrauch, sondern auch auf die Nutzung mit Fruchtziehungsrecht bei gleichzeitiger Verpflichtung des Pächters zur ordnungsmäßigen Bewirtschaftung. Die Schonfristregelung des § 569 I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 576b BGB – Entsprechende Geltung des Mietrechts bei Werkdienstwohnungen.

Gesetzestext (1) Ist Wohnraum im Rahmen eines Dienstverhältnisses überlassen, so gelten für die Beendigung des Rechtsverhältnisses hinsichtlich des Wohnraums die Vorschriften über Mietverhältnisse entsprechend, wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete den Wohnraum überwiegend mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet hat oder in dem Wohnraum mit seiner Familie oder Personen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Umfang des anwendbaren Mietrechts, § 581 II.

Rn 10 Es gelten – soweit nicht die §§ 582–584b Sonderregelungen enthalten – die allgemeinen Vorschriften für Mietverhältnisse (§§ 535–548) sowie die Vorschriften für Mietverhältnisse über andere Sachen (als Wohnraum), nämlich die §§ 578–580a; Normen des Wohnraummietrechts kommen tw über die Verweisungsnorm des § 578 zum Tragen. Zum vom Pächter herbeigeführten Mangel der Pach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Privatautonomie.

Rn 18 Auf der Basis einer bürgerlich-liberalen Grundhaltung und einem sehr individualistischen Menschenbild hat sich das BGB ganz selbstverständlich für die Privatautonomie als Grundprinzip der Privatrechtsordnung entschieden. Das BVerfG bezeichnet die Privatautonomie als ›Strukturelement einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung‹ (BVerfGE 81, 242, 254). Wesentliche Ausprägu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vertragsfreiheit; Gestaltungsfreiheit; Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Rn 22 Im Prinzip ist der Vermieter gem Art 2 I GG, § 305 frei, ob und an wen er zu welchen Bedingungen vermietet, der Mieter, ob und von wem er zu welchen Bedingungen mietet (Vertragsfreiheit; s.a. Vor §§ 145 ff Rn 12 ff). Der Vermieter ist zu einer Gleichbehandlung der Mieter grds nicht verpflichtet. Etwas anders gilt im Einzelfall, zB für Bundesbedienstete (BayObLG NZM 99,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Persönliche Gründe für Nichtnutzung, § 587 II.

Rn 2 Hier gilt dasselbe wie in § 537 im Mietrecht. Zusätzlich kann der berufsunfähige Pächter nach § 594c ggf kündigen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelfragen.

Rn 13 Zu den zahlreichen Einzelfragen auch zur Vertretung s KG MietRB 21, 138; Rostock ZMR 18, 828 zum Betriebsstempel; BGH ZMR 15, 695, ZMR 15, 446; BGH ZMR 20, 486; KG 4.11.21 – 8 U 1106/20, wonach der Verweis auf nicht existente Anl keinen Schriftformmangel darstellt; Sommer in: Schmid/Harz, Mietrecht, § 550 Rz 27–43c.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Mischmietverhältnisse.

Rn 14 Ein Mischmietverhältnis ist anzunehmen, wenn durch einen einheitlichen Vertrag Wohn- und gleichzeitig Geschäftsräume vermietet werden (BGH NJW 14, 2864 Rz 17), zB wenn eine Gaststätte mit zugehöriger Wirtewohnung gemietet ist. Ein Mischmietverhältnis kann auch dann vorliegen, wenn eine Wohnung zusammen mit einer Garage (s Rn 8) vermietet wird oder wenn ein Mieter einen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Normzweck.

Rn 1 Wegen der ggü dem Mietrecht anderen Interessenlage trifft die Erhaltungspflicht bzgl des Inventars den Pächter.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausnahmen.

Rn 3 Wenn Gegenstand des Mietvertrags aber die einmalige Bereitstellung eines körperlichen Datenträgers ist, der allein als Träger digitaler Inhalte dient, gilt allgemeines Mietrecht, §§ 578b I 3, 327 V. Die fristlose Kündigung eines Mietvertrags über USB-Sticks oder CDs kann weiter auf § 543 II Nr 1 und IV gestützt werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck, Abdingbarkeit.

Rn 1 Der abdingbare § 591 will dem Pächter, der nützliche Verwendungen gemacht hat, eine im Vergleich zum Mietrecht günstigere Position verschaffen. Zum Umbruch von Dauergrünland in Ackerland vgl Schlesw RdL 15, 244 u Stuttg ZMR 21, 735.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wohnraummiete gem § 549 I.

Rn 2 Nach I gelten die §§ 549–574a für alle Wohnraummietverhältnisse, sofern nicht besondere Vorschriften, inbes die Ausnahmetatbestände der II u III greifen. Bei der Einordnung kommt es nicht auf die gewählte Vertragsbezeichnung als ›Wohnraummietvertrag‹, sondern auf den vertraglichen Nutzungszweck an (BGH NJW 20, 331; KG IMR 23, 395 – Mietvertrag mit Träger der Wohlfahrtsp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wesentliche Wertminderung des überlassenen Inventars.

Rn 3 Gem § 590 III steht dem Verpächter analog § 582a III schon bei Eintritt einer mindestens 10 %-igen (vgl BGH ZMR 04, 495 zum Mietrecht) Wertminderung ein Ausgleichsanspruch zu, und zwar nur bei einer nach vorheriger Erlaubnis zulässigen Änderung der landwirtschaftlichen Nutzung, dh nicht im Fall des § 590 I mangels Zustimmungsanspruch und auch nicht bei unzulässiger Nutz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Prozessuale Besonderheiten.

Rn 5 Der Eigentümer muss iRd I sowohl die Vindikationslage, als auch das Besitzmittlungsverhältnis sowie die doppelte Bösgläubigkeit darlegen und beweisen. Für einen Anspruch aus II erstreckt sich die Pflicht auch auf die Schadensursächlichkeit und Haftung des Besitzmittlers ggü dem mittelbaren Besitzer. Ansprüche (§ 991) verjähren in drei Jahren, §§ 195, 199. Allerdings sin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches; Konkurrenzen.

Rn 1 § 543 wurde durch das MRRG eingefügt, ist seit 1.9.01 in Kraft. Anknüpfungspunkte sind §§ 542, 544, 553, 554, 554a jeweils aF und § 242. § 543 stellt für das Mietrecht eine Sonderregelung zum außerordentlichen Kündigungsrecht bei Dauerschuldverhältnissen nach § 314 dar. Die § 314 III, IV und § 313 (Wegfall der Geschäftsgrundlage) bleiben mangels entspr Regelung in § 543...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Form, III.

Rn 6 § 577 III sieht – in Abw von der allgemeinen Verweisung in § 577 I 3 auf die §§ 463 ff – die Schriftform für die Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Mieter vor. Zu den Besonderheiten im Zusammenhang mit dem früheren HausTWG (jetzt §§ 312 ff, 355 ff) vgl J.-H. Schmidt WE 01, 66. Die Ausübung des Vorkaufsrechts stellt eine empfangsbedürftige einseitige Willenserklärung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mieterhöhung.

Rn 182 Zur Erhöhung der Miete bei preisfreien Wohnraummietverhältnissen hat der Gesetzgeber in §§ 557–560 Sonderregelungen geschaffen (s § 557 Rn 3). Regelungen zur Miethöhe im öffentlich geförderten Wohnungsbau finden sich nicht im BGB, sondern ergeben sich aus §§ 8 ff WoBindG und §§ 3 ff NMV 1970. Der Vermieter hat nach §§ 557–560 tw die Möglichkeit, einseitig die Miete zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Erfüllung und Erfüllungssurrogate, insb Aufrechnung (Abs 1 lit d, Alt 1).

Rn 38 Das in Art 12 I lit d (früher: Art 32 I Nr 4 EGBGB) genannte Erlöschen unterliegt zT bereits nach lit b dem Vertragsstatut (zB Tilgung, Rn 18; Rücktritt, Rn 36). Lit d stellt klar, dass – vorbehaltlich der Sonderanknüpfung zwingender Bestimmungen (s Vor ROM I Rn 18), zB im Arbeits- oder Mietrecht – alle Formen des Erlöschens der Schuld vom Vertragsstatut beherrscht wer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. Ersatzansprüche des Mieters bei unwirksamen Klauseln.

Rn 22 Der Mieter hat ggf einen Vorschussanspruch (LG Berlin GE 13, 1519, GE 10, 1340) und kann (vgl Paschke WuM 08, 647, Flatow WuM 08, 590) sogar für die (versehentliche) Vornahme von Malerarbeiten Ersatz – wenn auch nur nach Bereicherungsrecht (BGH ZMR 09, 829: üblicherweise was er billigerweise neben seinem Einsatz an freier Zeit als Kosten für das notwendige Material sow...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches, Normzweck.

Rn 1 Der im Mietrecht (§§ 536a II Nr 2, 539) und über § 581 II auch im Pachtrecht nicht mehr gebräuchliche Begriff der ›Verwendungen‹ entspricht den §§ 994 ff. Soweit Maßnahmen unter § 582 oder § 586 I 2, 3 fallen, besteht jedoch kein Ersatzanspruch. Dem Landpächter sollen Aufwendungen ersetzt werden, die er stellvertretend für den rechtlich dazu verpflichteten Landverpächte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (3) Abstrakter Inhalt.

Rn 52 Der Träger muss zur Wahrung der Verkehrspflichten diejenigen Sicherheitsvorkehrungen treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger anderer Träger für ausreichend halten darf, um Mieter, deren Angehörige und ggf Dritte vor Schäden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind (BGH NJW 07, 1683 Rz 14). Indes ist nicht jeder Gefahr vorbeugend zu be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Perspektiven.

Rn 11 Heute und in der weiteren Zukunft werden die Entwicklung des BGB sowie des gesamten Privatrechts außerordentlich stark von der europäischen Rechtsentwicklung beeinflusst und geprägt (s.u. Rn 28 ff). Die moderne Komplexität sozialer Beziehungen sowie die darauf aufbauende Komplexität zivilrechtlicher Normzusammenhänge (Stichwort: Verrechtlichung aller Lebensbereiche) fü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Prozessuales.

Rn 64 Eine Klage auf künftige Hausgeldzahlungen ist unter den Voraussetzungen der §§ 257 ff ZPO zulässig (LG Hamburg ZMR 19, 366, 367; LG München I ZWE 18, 447 Rz 16). Forderungen aus § 28 I 1, II 1 stellen unterschiedliche Streitgegenstände dar, sodass eine Anspruchsänderung nur im Wege der Klageänderung möglich ist (LG Frankfurt aM ZMR 19, 140). Hausgeldansprüche können im...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Die Kündigung durch Dritte, insb Vertreter.

Rn 11 Bei juristischen Personen sowie rechtsfähigen Handelsgesellschaften kann die Kündigung durch die vertretungsberechtigten Organe ausgesprochen werden. Bei der Kündigung durch einen Bevollmächtigten ist zu beachten, dass die Vollmacht grds nicht formbedürftig ist und sich etwa aus der Prokura oder Generalvollmacht des Kündigenden ergeben kann. Wenn dem Empfänger die Bevo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Privilegierter Personenkreis.

Rn 18 Eigenbedarf (BerlVerfGH ZMR 14, 861) kann der Vermieter für sich geltend machen, wenn er die Räume selbst beziehen oder tw als Büro nutzen will (LG Berlin WuM 89, 300). Eigenbedarf wird verneint, wenn die gekündigte Wohnung überwiegend zu geschäftlichen und nur gelegentlich zu Wohnzwecken genutzt werden soll (AG Osnabrück WuM 89, 300). Bei einer Vermietermehrheit genüg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Entstehungsgeschichte.

Rn 1 Das am 1.12.20 in Kraft getretene WEMoG (BGBl I, 2020, 2187) hat den § 554a aufgehoben und den neuen § 554 geschaffen. Der Gesetzgeber hatte schon mit § 554a aF Rspr (BVerfG ZMR 00, 435 = NZM 00, 539 und LG Duisburg ZMR 00, 464) verfestigt. § 554 ist § 20 II WEG nF nachgebildet; er übernimmt für das Mietrecht nur 4 von 5 privilegierten baulichen Veränderungen (Wiesner Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gegenstand eines Mietvertrags.

Rn 103 Gem § 535 I 1 kann Gegenstand eines Mietvertrags nur eine Sache, also ein körperlicher Gegenstand (§ 90), sein. Mietsache sind va Wohnräume. Wegen der Bedeutung der Wohnraummiete gibt es deshalb eine Reihe von Sondervorschriften (§§ 549–577a). Als Mietsache kommt aber jede – auch eine fremde – Sache in Betracht (s.a. Rn 4 ff). Mietsache können daher zB sein: PKW, LKW ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Übergangsvorschriften.

Rn 24 Für die am 1.9.01 bereits bestehenden Zeitmietverträge gilt gem Art 229 § 3 III EGBGB das bisherige Recht fort, dh für ein bestehendes Mietverhältnis auf bestimmte Zeit gilt § 564c aF iVm § 564b aF sowie die §§ 556a–c, 565a I und § 570 aF. Die Beendigung der aus Gründen des Vertrauensschutzes bestehen gebliebenen Zeitmietverträge richtet sich weiterhin nach altem Recht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Änderungen durch einseitige Erklärung.

Rn 10 Das Schriftformerfordernis gilt jedoch nicht, wenn das Gesetz selbst für die Vertragsänderung andere Verfahren vorsieht (Schmid GE 02, 1040; aA Ormanschick/Riecke MDR 02, 248), wie für den Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten in § 556a II 1, für die Änderung der Indexmiete in § 557b III 1, für die Veränderung der Betriebskosten in § 560 (vgl BGH ZMR 14, 530) und für d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Funktion.

Rn 26 Bei der gewerblichen Vermietung von Wohnraum (Begriff § 549 Rn 2) sind neben den in §§ 535 ff enthaltenen Vorschriften die Informationspflichten des § 312a I, III, IV und VI zu beachten (zum Ganzen Gsell WuM 14, 375; speziell zum Widerrufsrecht Hau NZM 15, 435; Rolfs/Möller NJW 17, 3275; Fervers NZM 18, 640). Weiter steht dem Mieter gg den gewerblichen Vermieter bei Mi...mehr