Fachbeiträge & Kommentare zu Mietrecht

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Wirkung der Mieterhöhung

Rz. 8 Mit Beginn des dritten Monats nach dem Zugang der Erklärung tritt die erhöhte Miete an die Stelle der bisher zu entrichtenden Miete (BGH, Urteil v. 10.10.2007, VIII ZR 331/06, NJW 2008, 848), selbst wenn die Erhöhungserklärung dem Mieter an einem Samstag oder Sonntag zugeht und dies jeweils der letzte Tag eines Monats ist. Der Vermieter kann aber die Mieterhöhung auch ...mehr

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Abnahme im Mietrecht

Zusammenfassung Überblick Der Mieter ist verpflichtet, die gemietete Sache nach der Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben.[1] Hierfür ist erforderlich, dass der Mieter seine Möbel und sonstigen Einrichtungsgegenstände aus der Wohnung entfernt, Schäden beseitigt, eventuell erforderliche Schönheitsreparaturen durchführt und sodann sämtliche Schlüssel zu den Räumlichkei...mehr

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Abnahme im Mietrecht / 3.1 Schönheitsreparaturen

3.1.1 Fehlende vertragliche Regelung Fehlt eine vertragliche Regelung über die Schönheitsreparaturen, so kann die Wohnung mit allen Veränderungen oder Verschlechterungen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt worden sind, zurückgegeben werden.[1] 3.1.2 Vertragliche Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen Ist im Mietvertrag wirksam vereinbart, dass der Mieter die S...mehr

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Abnahme im Mietrecht / 3.2 Fußböden

3.2.1 Fehlende vertragliche Regelung Achtung "Besenrein" reicht aus Fehlt eine vertragliche Regelung, so sind die Räume "besenrein" oder – bei Teppichböden – gesaugt zurückzugeben. Schmutzspuren und Flecken, die der Mieter vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat, sind zu beseitigen. Die üblichen, durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehenden Verschmutzungen muss der Vermi...mehr

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Abnahme im Mietrecht / 3.3 Warmwassergeräte

3.3.1 Fehlende vertragliche Regelung Ist eine vertragliche Regelung über die Wartung von Warmwassergeräten nicht getroffen, ist der Mieter nicht zur Entkalkung dieser Geräte verpflichtet. 3.3.2 Unwirksame Klauseln Eine formularvertragliche Regelung, wonach der Mieter die Warmwassergeräte in regelmäßigen Zeitabständen reinigen, entkalken und warten muss, ist unwirksam.[1] Gleiche...mehr

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Abnahme im Mietrecht / 6 Der Räumungs- und Herausgabeanspruch in der Insolvenz des Mieters

6.1 Herausgabeanspruch Aufgrund des Herausgabeanspruchs ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unmittelbaren Besitz an der Mietsache zu verschaffen. Der Vermieter hat ein Aussonderungsrecht. Durch den Anspruch wird die Insolvenzmasse verpflichtet. Dies gilt allerdings nur, wenn der Insolvenzverwalter den Besitz für den Mieter innehält. Ist der Vermieter dagegen in der Lag...mehr

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Abnahme im Mietrecht / 3 Zustand der Mieträume

3.1 Schönheitsreparaturen 3.1.1 Fehlende vertragliche Regelung Fehlt eine vertragliche Regelung über die Schönheitsreparaturen, so kann die Wohnung mit allen Veränderungen oder Verschlechterungen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt worden sind, zurückgegeben werden.[1] 3.1.2 Vertragliche Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen Ist im Mietvertrag wirksam vereinba...mehr

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Abnahme im Mietrecht / 3.3.1 Fehlende vertragliche Regelung

Ist eine vertragliche Regelung über die Wartung von Warmwassergeräten nicht getroffen, ist der Mieter nicht zur Entkalkung dieser Geräte verpflichtet.mehr

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Abnahme im Mietrecht / 2 Der Inhalt der Rückgabepflicht

2.1 Einräumung des unmittelbaren Besitzes Der Mieter hat die ihm obliegende Rückgabepflicht dadurch zu erfüllen, dass er dem Vermieter den unmittelbaren Besitz einräumt.[1] Die Rückgabe kann grundsätzlich nur durch Rückübertragung des Besitzes geschehen. Die Rückgabe nach § 546 Abs. 1 BGB ist die spiegelbildliche Kehrseite der Überlassung nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB. Die Rückg...mehr

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Abnahme im Mietrecht / 2.2.2 Folgende Inventarstücke/Einrichtungsgegenstände muss der Mieter zurücklassen

Gegenstände, die dem Vermieter gehören. Einrichtungen, deren Zurücklassung der Vermieter nach § 552 Abs. 1 BGB verlangen durfte und verlangt hat. Gegenstände, an denen der Vermieter ein Pfandrecht geltend gemacht hat.mehr

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Abnahme im Mietrecht / 2.2 Rückgabe in geräumtem Zustand

Die Rückgabe von Räumen erfolgt grundsätzlich in der Weise, dass diese vollständig geräumt dem Vermieter übergeben werden. Der Mieter muss sämtliche in die Räume eingebrachten Sachen entfernen. Dies gilt allerdings nicht ausnahmslos. 2.2.1 Folgende Inventarstücke/Einrichtungen darf der Mieter zurücklassen Die vom Mietvorgänger zurückgelassenen Sachen, es sei denn, der Mieter h...mehr

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Abnahme im Mietrecht / 3.3.4 Wartungskostenumlage als Betriebskosten

Wichtig Betriebskostenumlage Der Vermieter hat außerdem die Möglichkeit, die Wartungskosten als Betriebskosten auf den Mieter umzulegen. Dies setzt voraus, dass eine entsprechende Umlagevereinbarung getroffen worden ist. Umlagefähig sind allerdings nur die regelmäßig durchzuführenden Wartungsmaßnahmen, nicht dagegen solche, die anlässlich des Auszugs des Mieters durchgeführt w...mehr

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Abnahme im Mietrecht / 3.1.1 Fehlende vertragliche Regelung

Fehlt eine vertragliche Regelung über die Schönheitsreparaturen, so kann die Wohnung mit allen Veränderungen oder Verschlechterungen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt worden sind, zurückgegeben werden.[1]mehr

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Abnahme im Mietrecht / 6.1 Herausgabeanspruch

Aufgrund des Herausgabeanspruchs ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unmittelbaren Besitz an der Mietsache zu verschaffen. Der Vermieter hat ein Aussonderungsrecht. Durch den Anspruch wird die Insolvenzmasse verpflichtet. Dies gilt allerdings nur, wenn der Insolvenzverwalter den Besitz für den Mieter innehält. Ist der Vermieter dagegen in der Lage, den Besitz zu ergre...mehr

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Abnahme im Mietrecht / 1 Zeitpunkt der Rückgabe

Nach h. M. wird der Rückgabeanspruch am letzten Tag der Mietzeit fällig.[1] Fällt der Rückgabetag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, tritt an dessen Stelle nach allgemeiner Ansicht der nächste Werktag.[2] Für diese Zeit muss der Mieter keine Nutzungsentschädigung zahlen, weil die Rückgabepflicht erst nach den genannten Tagen entsteht. Streitig ist, ob der Mieter bereit...mehr

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Abnahme im Mietrecht / 3.1.3 Vertragliche Verpflichtung zur Rückgabe einer renovierten Wohnung

Eine formularvertragliche Vereinbarung, wonach der Mieter unabhängig vom tatsächlichen Zustand eine renovierte Wohnung zurückzugeben hat, ist unwirksam.[1] Individualvertraglich kann eine solche Regelung aber grundsätzlich wirksam vereinbart werden. In diesem Fall muss der Mieter eine renovierte Wohnung zurückgeben; bei Verletzung dieser Pflicht gelten auch hier die Darlegung...mehr

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Abnahme im Mietrecht / 3.4 Einrichtungen/bauliche Veränderungen

Der Mieter muss grundsätzlich alle Einrichtungen entfernen, mit denen er die Mietsache versehen[1] oder die er vom Vormieter übernommen hat. Vom Vormieter ohne Vereinbarung zurückgelassene Einrichtungen muss er aber nicht entfernen. Bauliche Veränderungen muss der Mieter rückgängig machen. Eine Ausnahme gilt für solche Einrichtungen und baulichen Veränderungen, die der Miete...mehr

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Abnahme im Mietrecht / 5.2 Schlechterfüllung

Häufig lehnen Vermieter oder Verwalter die Rücknahme verwahrloster Wohnungen ab. Nach Ansicht des LG Berlin[1] ist dies aber kein Grund, die Abnahme der Wohnung bzw. Annahme der Schlüssel zu verweigern. Der Vermieter gerät damit in Annahmeverzug.[2] Das LG Berlin führt insoweit aus, dass nur, wenn sich aus Art und Umfang z. B. der zurückgelassenen Gegenstände ergibt, dass de...mehr

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Abnahme im Mietrecht / 3.3.2 Unwirksame Klauseln

Eine formularvertragliche Regelung, wonach der Mieter die Warmwassergeräte in regelmäßigen Zeitabständen reinigen, entkalken und warten muss, ist unwirksam.[1] Gleiches gilt für eine Klausel, wonach der Mieter für die Wartung einer Etagenheizung einen Wartungsvertrag abzuschließen hat.[2] Eine Klausel, wonach der Mieter die Wartungskosten zu tragen hat, ist nach denselben Grun...mehr

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Abnahme im Mietrecht / 3.2.2 Teppichbodenreinigung als Teil der Renovierungspflicht

Hat der Mieter die Schönheitsreparaturen zu tragen, schuldet er (auch) eine Grundreinigung des Teppichbodens.[1] Unter einer Grundreinigung ist dabei eine fachmännische Reinigung durch ein hierauf spezialisiertes Gewerbeunternehmen zu verstehen. Der Mieter schuldet diese Leistung aber nicht ohne Weiteres, sondern nur dann, "wenn der Boden bei Beendigung des Mietvertrags info...mehr

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Abnahme im Mietrecht / 3.1.2 Vertragliche Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen

Ist im Mietvertrag wirksam vereinbart, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen auszuführen hat, kommt es darauf an, ob der Zustand der Mietsache im Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses eine Renovierung erfordert. [1] Ist dies zu verneinen, darf der Mieter die Räume auch dann mit allen durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführten Veränderungen oder Verschlech...mehr

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Abnahme im Mietrecht / Zusammenfassung

Überblick Der Mieter ist verpflichtet, die gemietete Sache nach der Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben.[1] Hierfür ist erforderlich, dass der Mieter seine Möbel und sonstigen Einrichtungsgegenstände aus der Wohnung entfernt, Schäden beseitigt, eventuell erforderliche Schönheitsreparaturen durchführt und sodann sämtliche Schlüssel zu den Räumlichkeiten dem Vermiet...mehr

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Abnahme im Mietrecht / 5.1 Teilräumung als Nichterfüllung

Eine Nichterfüllung in Form der Teilräumung liegt vor, wenn der Mieter Einrichtungen in einem erheblichen Umfang zurücklässt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Einrichtungen wesentlichen Platz beanspruchen; maßgeblich ist vielmehr, welcher Aufwand zur Beseitigung der Einrichtungen erforderlich ist. Bei einem erheblichen Kostenaufwand ist Nichterfüllung gegeben. Praxis-B...mehr

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Abnahme im Mietrecht / 6.2 Räumungsanspruch

Die mietvertragliche Räumungspflicht hat zum Inhalt, dass der Mieter die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben hat. Notfalls ist der Mieter verpflichtet, diesen Zustand herzustellen. Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird der Inhalt der Räumungspflicht zwar nicht verändert. Gleichwohl sind die hierfür erforderlichen Kosten keine Masseverbindlichk...mehr

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Abnahme im Mietrecht / 4 Schlüssel

Der Mieter muss alle Schlüssel zurückgeben, die er vom Vermieter erhalten hat. Gleiches gilt für diejenigen Schlüssel, die er sich hat anfertigen lassen. Hat der Mieter für die Anfertigung die Kosten übernommen, kann er hierfür vom Vermieter Ersatz verlangen. Ist der Vermieter hierzu nicht bereit, kann der Mieter die zusätzlich gefertigten Schlüssel gleichwohl nicht behalten...mehr

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Abnahme im Mietrecht / 2.2.1 Folgende Inventarstücke/Einrichtungen darf der Mieter zurücklassen

Die vom Mietvorgänger zurückgelassenen Sachen, es sei denn, der Mieter hat die Gegenstände aufgrund einer Vereinbarung mit dem Vorgänger übernommen.[1] Sachen, die der Mieter aufgrund vertraglicher Regelung seinem Nachfolger im Mietverhältnis überlassen hat. Einrichtungen, die der Mieter mit Zustimmung des Vermieters eingebracht hat, soweit Grund zur Annahme besteht, der Vermi...mehr

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Abnahme im Mietrecht / 3.2.1 Fehlende vertragliche Regelung

Achtung "Besenrein" reicht aus Fehlt eine vertragliche Regelung, so sind die Räume "besenrein" oder – bei Teppichböden – gesaugt zurückzugeben. Schmutzspuren und Flecken, die der Mieter vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat, sind zu beseitigen. Die üblichen, durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehenden Verschmutzungen muss der Vermieter aber hinnehmen.[1] Ist vertragli...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abnahme im Mietrecht / 3.2.3 Parkettboden abziehen und versiegeln

Das Abschleifen und Neuversiegeln eines Parkettfußbodens zählt nicht zu den Schönheitsreparaturen.[1] Achtung Unwirksame Formularklausel Eine formularvertragliche Vereinbarung, wonach der Mieter bei Mietende einen Parkettfußboden abziehen und neu versiegeln muss, verstößt gegen § 307 BGB und hat zur Folge, dass die gesamte Renovierungsvereinbarung unwirksam ist. Dies gilt unab...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abnahme im Mietrecht / 3.3.3 Individualvertragliche Wartungspflicht

Individualvertraglich kann eine Wartungspflicht für die Warmwassergeräte ohne Weiteres begründet werden. Praxis-Tipp Wartungskosten wirksam vereinbaren Aufgrund einer wirksam vereinbarten Wartungsklausel ist der Mieter verpflichtet, bei Mietende eine Reinigung und Entkalkung vorzunehmen, wenn diese Maßnahmen aufgrund des Zustands der Geräte erforderlich sind. Wird diese Verpfli...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abnahme im Mietrecht / 5 Schlechterfüllung/Teilräumung

Befinden sich die Mieträume bei Vertragsende nicht in dem vertraglich geschuldeten Zustand oder kann der Mieter nicht alle Schlüssel zurückgeben, darf der Vermieter die Rücknahme der Räume dennoch nicht ablehnen. Anderenfalls verliert er den Anspruch auf die Nutzungsentschädigung.[1] Der Vermieter ist auf Schadensersatzansprüche beschränkt.[2] Die Ablehnung der Rücknahme bew...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abnahme im Mietrecht / 2.1 Einräumung des unmittelbaren Besitzes

Der Mieter hat die ihm obliegende Rückgabepflicht dadurch zu erfüllen, dass er dem Vermieter den unmittelbaren Besitz einräumt.[1] Die Rückgabe kann grundsätzlich nur durch Rückübertragung des Besitzes geschehen. Die Rückgabe nach § 546 Abs. 1 BGB ist die spiegelbildliche Kehrseite der Überlassung nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB. Die Rückgabe hat an den Vermieter persönlich zu er...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeld (WEG) / 2 Fälligkeit

Die Verpflichtung zur Hausgeldzahlung entsteht mit ihrer Fälligkeit. Die Fälligkeit der Hausgelder können die Wohnungseigentümer auf Grundlage von § 28 Abs. 3 WEG durch Beschluss regeln. Unterbleibt eine entsprechende Beschlussfassung, kann der Gläubiger, also die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, nach § 271 BGB ihre sofortige Zahlung verlangen. Fälligkeit tritt in diesen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstwohnung / 1.1 Anwendbare mietrechtliche Vorschriften

Für den Vertragsinhalt bei Werkmietwohnungen gelten keine rechtlichen Besonderheiten, sondern das allgemeine Mietrecht.[1] Für Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist nicht die Arbeitsgerichtsbarkeit, sondern die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig.[2] Streitigkeiten sind daher vor den Amtsgerichten auszutragen.[3] Bei der Kündigung der Werkmietwohnung ist zu unterscheide...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstwohnung / Zusammenfassung

Begriff Eine Dienstwohnung, auch Werkwohnung genannt, ist eine Wohnung, die nur an Mitarbeiter eines Arbeitgebers vermietet wird. Grundlage für den Abschluss des Mietvertrags ist das Bestehen eines Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses. Dienstwohnungen können Werkmietwohnungen oder Werkdienstwohnungen sein. Für beide Arten gelten unterschiedliche arbeitsrechtliche Rec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / c) Dienstwohnung

Rz. 318 Das BGB unterscheidet zwischen Werkmietwohnungen (§ 576 BGB) und Werkdienstwohnungen (§ 576b BGB). Es handelt sich um eine Werkmietwohnung, wenn über das Arbeitsverhältnis und das Mietverhältnis zwei getrennte und selbstständige Verträge vorliegen, auch wenn das Mietverhältnis mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis begründet wurde. Nach § 576 Abs. 1 Nr. 2 BGB handel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 4. Formular

Rz. 25 Sofern der Antrag schriftlich oder nachträglich gestellt wird, ist das nachstehende Formular zu verwenden. Rz. 26 Praxistipp: Einen entsprechenden Vordruck für einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe können Sie bspw. kostenlos auf der folgenden Internetseite einsehen und herunterladen: https://justiz.de/service/formular/dateien/agI1.pdf Rz. 27 Bevor die verschied...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Das selbstständige Bew... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das selbstständige Beweisverfahren ist in den §§ 485 bis 494a ZPO geregelt. Ziel dieses Verfahrens ist es, ohne großen Aufwand und beschleunigt Tatsachen gerichtlich feststellen zu lassen, weshalb weder eine mündliche Verhandlung noch eine abschließende gerichtliche Entscheidung zwingend vorgesehen sind. In der Regel trägt dieses Verfahren auch dazu bei, ein streitiges...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltungsrücklage / 3.1 § 28 Abs. 2 II. BV

Nach der Bestimmung des § 28 Abs. 2 II. BV dürfen pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr bei zurückliegender Bezugsfertigkeit von weniger als 22 Jahren höchstens 7,10 EUR, von mindestens 22 Jahren höchstens 9,00 EUR, von mindestens 32 Jahren höchstens 11,50 EUR als Erhaltungskosten angesetzt werden. Ist ein Aufzug vorhanden, erhöhen sich die Sätze um jeweils 1,00 EUR. Baujahr 1990 B...mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 2.9.6.4 Weiterbildungsinhalte

Inhaltlich richtet sich die Fortbildungspflicht nach den Maßgaben der Anlage 1 Buchstabe B zu § 15b Abs. 1 MaBV. Für Wohnimmobilienverwalter sind insoweit folgende Inhalte vorgesehen: Grundlagen der Immobilienwirtschaft (u. a. Abgrenzung Facility Management/Gebäudemanagement, relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich sowie Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereic...mehr

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Stillschweigende Verlängeru... / 1.4 Widerspruchsfrist

Die Widerspruchsfrist beträgt 2 Wochen. Sie beginnt für den Mieter mit der Fortsetzung des Gebrauchs. Dies beginnt in der Regel unmittelbar im Anschluss an die rechtliche Beendigung des Mietverhältnisses. Hinweis Frist beginnt mit Kenntnis Für den Vermieter beginnt die Frist zu dem Zeitpunkt, in welchem er von der Gebrauchsfortsetzung Kenntnis erlangt. Maßgeblich ist positive ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Vorzeitige Beendigung durch Mieter

Rz. 28 Nach bisheriger Rechtsauffassung war auch der Wohnraummieter an eine vereinbarte Mietzeit im Rahmen des § 564 Abs. 1 a. F. gebunden; das galt auch dann, wenn er bei einem Mietvertrag mit Verlängerungsklausel nicht rechtzeitig gekündigt hatte (§ 565a Abs. 1 a. F.). § 565 a. F. sagt zwar allgemein, dass bei einem Mietverhältnis über Räume die Kündigung unter Beachtung b...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Voraussetzungen des Eintritts in das Mietverhältnis

Rz. 6 Der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder oder die anderen Familien- oder Haushaltsangehörigen treten dann in das Mietverhältnis ein, wenn der Verstorbene alleiniger Mieter war. Waren der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder oder die anderen Familien- oder Haushaltsangehörigen Mitmieter, gilt § 563a. Die Ehe, Lebenspartnerschaft, das Kindschaftsver...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.4 Räumungsfrist

Rz. 447 Wird auf Räumung von Wohnraum erkannt, so kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen dem Mieter eine den Umständen nach angemessener Räumungsfrist gewähren (§ 721 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Wohnräume sind alle Räume, die tatsächlich Wohnzwecken dienen, auch der als Wohnraum vermietete Geschäftsraum, nicht dagegen eine Wohnung, die als Lager und Abstellraum gemietet wur...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.2.2 Aktivlegitimation/Passivlegitimation

Rz. 17 Aktiv legitimiert sind diejenigen Personen, denen die Ansprüche zustehen. Bei Ansprüchen aus dem Mietvertrag sind somit die jeweiligen Mietvertragsparteien aktiv legitimiert. Handelt es sich jeweils um eine natürliche Person, so sind grundsätzlich diese aktiv bzw. passiv legitimiert. Rz. 18 Problematischer ist es, wenn mehrere natürliche Personen als Vermieter oder Miet...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9.1 Unechte Ersatzmieterklausel

Rz. 33 Eine Vereinbarung, die dem Mieter nur das vorzeitige Ausscheiden aus dem Mietverhältnis ermöglicht und ihm das Recht gibt, einen Ersatzmieter zu stellen, ist (nur) eine sog. unechte Ersatzmieterklausel. Sie kann etwa wie folgt lauten: "Der Mieter ist berechtigt, den Mietvertrag vorzeitig mit der gesetzlichen Frist zu kündigen, wenn er dem Vermieter drei wirtschaftlich ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 563 regelt den bis 1.9.2001 in § 569a normierten Eintritt des Ehegatten des verstorbenen Mieters und von eng mit dem verstorbenen Mieter verbundenen Personen, die mit ihm in der gemieteten Wohnung bislang einen gemeinsamen Haushalt geführt haben, ohne jedoch Mieter zu sein. Die Neuregelung gilt nur für diejenigen Fälle, in denen der Mieter ab dem 1.9.2001 verstorben ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 3.1 Kosten

Rz. 493 Die Kostenpflicht des unterliegenden Teils (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO) gilt grundsätzlich auch im Mietprozess. Bei teilweisem Obsiegen und Unterliegen sind die Kosten des Mietprozesses gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen (§ 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Verteilungsmaßstab ist der Gebührenstreitwert, der wiederum vom Streitgegenstand abhängt. Das gilt auch f...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.6 Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung

Rz. 160 Achtung Zulässigkeit der Klage Die Einhaltung der Förmlichkeiten des Verfahrens auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung durch den Vermieter nach § 558a BGB (Erklärung und Begründung des Erhöhungsverlangens in Textform) und nach § 558b Abs. 2 BGB (Fristen zur Erhebung der Zustimmungsklage) betrifft nicht die Zulässigkeit der Klage (BGH, Urteil. v. 29.4.2020, VIII ZR 355/1...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 54 Darlegungslast bedeutet im Prozess die Verpflichtung, dass jede Partei sämtliche Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm behaupten muss. Hinweis Schlüssig- und Erheblichkeit des Sachvortrags Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klaganspruchs ist dann schlüssig und erheblich, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeign...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Härtefallregelung – § 559 Abs. 4

Rz. 11 Hinweis Härteeinwand Der Härteeinwand, der bisher in § 554 geregelt war, ist durch das Mietrechtänderungsgesetz 2013 umgestaltet worden und befindet sich zweigeteilt in § 555d und in § 559 Abs. 4. Aus BT 17/10485 (S. 21). Zitat § 555d Abs. 1 bestimmt, dass Modernisierungsmaßnahmen vom Mieter grundsätzlich zu dulden sind. § 555d Abs. 2 regelt, unter welchen Voraussetzunge...mehr