Fachbeiträge & Kommentare zu Mietrecht

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XLII. Stufenklage

Rz. 136 Bei einer Stufenklage wird der Streitwert nicht nach den einzelnen Stufen bestimmt, sondern nach dem höchsten Wert der einzelnen Anträge, soweit diese verfolgt werden; § 44 GKG. Auf die Auskunft erfolgt hier kein Abschlag.mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XLIV. Untervermietung

Rz. 138 Im Rahmen der Untervermietung ergeben sich einige mögliche Streitkonstellationen. 1. Zustimmung zur Untervermietung Rz. 139 Verlangt der Mieter nach § 553 BGB die Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung, bestimmt sich der Gegenstandswert nach der angestrebten Dauer der Untervermietung maximal bis zum 3,5-fachen Jahreswert des Untermietzinses; § 23 Abs. 1 RVG, § 4...mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 3. Zweifelhafte Verfahrensweise einiger Nachlassgerichte

Trotz der vorstehend dargestellten m.E. eindeutigen Rechtslage gibt es auch heute noch Nachlassgerichte, die den Anträgen der Vermieter auf Bestellung eines Nachlasspflegers nach wie vor nicht nachkommen. Zu beobachten war vielmehr in den letzten Jahren, dass Anträge von Vermietern auf die Bestellung eines Nachlasspflegers durch das Nachlassgericht monatelang nicht oder zumin...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Wohnraum

Rz. 87 Erklärt der Rechtsanwalt für den Vermieter eine Mieterhöhung, so stellt dies eine Vorbereitung zur letztendlich gewollten Zahlung der erhöhten Miete durch den Mieter dar. Die Berechnung des Gegenstandswertes erfolgt über § 23 Abs. 1 RVG, § 41 Abs. 5 GKG. Streitwert ist der gefordert Erhöhungsbetrag bis zum Ablauf des Vertrages, höchstens der Jahresbetrag. Im Rahmen de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten.

Rn 8 Wenn das VDuG ›Verbraucherrechte‹ schützen will, so ist damit nur der begünstigte Personenkreis umschrieben, nicht aber bestimmte Rechtsvorschriften. Die betreffenden Ansprüche können sich auf sämtliche privatrechtliche Normen stützen; ein Bezug zum ›Verbraucherrecht‹ ist nicht erforderlich. Bspw können daher auch Ansprüche aus dem Mietrecht, dem Antidiskriminierungsrec...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / VIII. Berufsausübung in der Wohnung

Rz. 50 Geht die Nutzung der Wohnung durch den Mieter über das vertraglich gebilligte Maß hinaus, wird der Vermieter die Unterlassung der nicht genehmigten Nutzung beanspruchen. Der Gegenstandswert richtet sich dann nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 33 ZPO und wird anhand des Interesses des Vermieters an der Untersagung dieser Nutzung geschätzt. Das Interesse kann sich...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 3. Ablesung von Verbrauchserfassungsgeräten /Anbringung Rauchmeldeanlagen

Rz. 55 Die Gewährung des Zutritts zu den Mieträumen zur Ablesung von Verbrauchserfassungsgeräten bemisst sich am Interesse des Vermieters an der Erstellung einer ordnungsgemäßen Abrechnung. Zu beachten ist, dass die Ablesung dabei für die gesamte Wohnanlage von Bedeutung sein kann. Anhaltspunkt kann hier z. B. die sich aus der Abrechnung ergebende Nachforderung gegenüber säm...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 5. Haftungsrisiko

Rz. 18 Im Rahmen der Betragsrahmengebühren hat der Gesetzgeber von vornherein den finanziellen Rahmen der Vergütung eines Mandates begrenzt. Erhöht sich das Haftungsrisiko, ist es hier nur tunlich, dass der Rechtsanwalt nach § 14 Abs. 1 S. 3 RVG bereits bei der Bestimmung seiner Gebühr innerhalb des Rahmens sein Haftungsrisiko berücksichtigt. Hier ist die Berücksichtigung de...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / LII. Zahlungsaufforderung/-klage

Rz. 151 Bei der regulären Zahlungsklage, ob über rückständige Mieten, Rechnungsbeträgen aus Betriebskostenabrechnungen, Kautionszahlungen oder Kautionsrückzahlungen oder bezifferte Schadensersatzansprüche, richtet sich der Gegenstandswert nach dem Wert der Hauptforderung ohne Früchte, Kosten und Zinsen, § 23 Abs. 1 RVG, § 43 Abs. 1 und 2 GKG. Nebenkostenvorauszahlungen, Nebe...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 3. Beseitigung Mängel

Rz. 95 Ist die Klage eines Mieters auf die Beseitigung eines Mietmangels gerichtet, so findet über § 23 Abs. 1 RVG der § 41 Abs. 5 S. 1 Hs. 2 Alt. 2 GKG für Wohnraum Anwendung. Hier ist der Jahresbetrag der möglichen Mietminderung ausschlaggebend.[100] Die Rechtsmittelbeschwer hingegen richtet sich nach §§ 3, 9 ZPO. Die Obergrenze wird hier durch den 3,5-fachen Jahresminderu...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Prüfung des Wohnungszustandes

Rz. 52 Erfolgt die Besichtigung zu dem Zweck, den Zustand der Wohnung zu prüfen, so ist das Interesse des Vermieters zu schätzen. Hilfreich ist, ein Vielfaches oder ein Bruchteil einer Monatsmiete anzugeben. Der Streitwert für die einmalige Besichtigung durch den Vermieter zur Prüfung einer Geruchsbelästigung kann dabei z. B. eine Monatsmiete[54] betragen. Auch die Vorbereit...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / L. Wegnahmerecht

Rz. 148 Nimmt der Vermieter den Mieter auf Duldung der Wegnahme einer Einrichtung der Mietsache in Anspruch, ist der Gebührenstreitwert nach § 23 Abs. 2 RVG, § 41 Abs. 1 GKG, § 6 ZPO zu bewerten.[164] Maßgeblich ist damit der Wert den die Sache nach ihrer Entfernung aus der Mietsache hat. Rz. 149 Steht hinter der Wegnahme der Einrichtung ein weiterer Zweck, so kann dieser bei...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Stufenklage bei Umsatzmiete

Rz. 153 Haben die Mietvertragsparteien eine Umsatzmiete vereinbart, so ist der Zahlungsanspruch auf die Miete regelmäßig von der Auskunft über die erzielten Umsätze abhängig. Der Auskunftsanspruch bemisst sich am Hauptsachewert abzüglich eines angemessenen Abschlages; § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO. Der Zahlungsanspruch richtet sich nach dem bezifferten Klageantrag...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 5. Beweissicherungsverfahren

Rz. 99 Im Beweissicherungsverfahren über die Feststellung eines Mangels richtet sich der Streitwert nach dem Wert des zu sichernden Hauptanspruches.[110] Dieser ergibt sich wohl vorwiegend aus der festzustellenden Mietminderung. Soweit keine Beendigung des Mietverhältnisses im Raum steht, wird diese bei Wohnraum nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 9 ZPO bemessen und umf...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Prüfung der Abrechnung

Rz. 59 Bei Streitigkeiten um die Betriebskostenabrechnungen ist verstärkt auf den Auftrag zu achten. Geht es dem Mandanten oder Antragsteller vorrangig um die Geltendmachung oder Verteidigung gegen eine Zahlungsforderung, so ist der geforderte oder der vom Mandanten erwartete Zahlbetrag bzw. Minderung der Nachzahlung maßgeblich. Dies gilt, bei der Geltendmachungmehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Duldung der Modernisierung

Rz. 100 Die Duldung der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen wird bei Wohnraum nach § 23 Abs. 1 RVG, § 41 Abs. 5 GKG der Betrag der möglichen Mieterhöhung für den Zeitraum der Vertragslaufzeit begrenzt auf den Jahresbetrag angesetzt.[114] Die Arbeiten zur Instandhaltung können auch durchgeführt werden, um mangelbedingte Mietminderungen zu vermeiden. Zum Streitwert errech...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Vorgehen des Vermieters gegen einen lärmenden Mieter

Rz. 107 Möchte der Vermieter dem Mieter das Lärmen untersagen, bestimmt sich dessen Interesse auch nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO. Das Interesse ist hier im Einzelfall zu schätzen. Denkbar ist hier die Bestimmung anhand der Mietminderungen der übrigen Mieter im Haus. Begrenzend ist hier jedoch der Gedanke des § 41 GKG heranzuziehen, sodass der Wert bei Wohnra...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 3. Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen

Rz. 62 Sollen die Vorauszahlungen auf die Betriebskosten angepasst werden, so wird der Vermieter sie in einer Zahlungsklage geltend machen. Hier bestimmt sich der Wert nach dem Klageantrag. Begehrt der Mieter die Herabsetzung der Vorauszahlungen, so ist über § 23 Abs. 1 RVG, § 48 GKG, § 9 ZPO anzuwenden. Angesetzt wird also der streitige Differenzbetrag zwischen den von den ...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XVI. Einstweilige Verfügung

Rz. 66 Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erfolgt die Bestimmung des Gebührenstreitwertes nach § 23 Abs. 1 RVG, § 53 GKG, § 3 ZPO. Regelmäßig steht hinter einer solchen Klage ein Hauptanspruch, der bei der Schätzung nach § 3 ZPO herangezogen werden kann. Sofern im einstweiligen Rechtsschutz keine endgültige Regelung der Angelegenheit zu erzielen ist, ist auf den S...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Dieselbe Angelegenheit, § 16 RVG

Rz. 25 Ob mehrere Tätigkeiten oder Streitgegenstände zu ein und derselben Angelegenheit gehören, verraten in vielen Fällen die §§ 16 bis 19 RVG. § 16 RVG regelt dabei Fälle, die dieselbe Angelegenheit darstellen obwohl ggf. unterschiedliche Verfahrensschritte vorliegen. Den Praktiker im Mietrecht werden insbesondere folgende Umstände interessieren, die zwingend zu einer Angel...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XXXIII. Nutzungsentschädigung

Rz. 109 Die Klage auf Zahlung eines zukünftigen Nutzungsausfalls bis zur voraussichtlichen Räumung einer Wohnung bestimmt sich zunächst nach dem Betrag der monatlich zu zahlen ist. Dieser besteht regelmäßig nach § 546a Abs. 1 Alt. 2 BGB zumindest aus der bis zum Zeitpunkt der Kündigung zu zahlenden Bruttomiete. Betriebskostenvorauszahlungen und Umsatzsteuer sind dabei einzub...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XIV. Blumenkasten

Rz. 64 Bei einem Streit um Entfernung eines Blumenkastens ist das Interesse des Antragstellers an der Durchführung der Maßnahme zu ermitteln; § 23 Abs. 1, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO. Maßgeblich können hier neben der optischen Beeinträchtigung auch drohende Schäden durch falsche Bepflanzung, unsachgemäße Anbringung, statische Beeinträchtigung bei besonders schweren Pflanzen ode...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XVIII. Entfernen von Gegenständen

Rz. 68 Sollen Dinge vom Mietgrundstück entfernt werden, wie Kinderwagen, Fahrräder oder Pkw auf bestimmten Stellplätzen, so ist er Gegenstandswert nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO zu schätzen. Auch hier ist wieder die Perspektive des Anspruchstellers zu berücksichtigen. Der Vermieter macht dabei sein Beseitigungsinteresse geltend. Dieses richtet sich aus Sicht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Gleiches Rechtsverhältnis.

Rn 6 Räumungs- und der Zahlungsanspruch müssen auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruhen. Es muss sich also um Zahlungsansprüche handeln, die aus dem Rechtsverhältnis stammen, wegen dessen Nichterfüllung die Räumung betrieben wird (BTDrs 17/11894 S 33). Dies trifft vor allem auf den Anspruch auf Nutzungsentschädigung gem § 546a BGB zu. Es kann sich aber auch um den Anspruch ...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 3. Fortsetzungsverlangen

Rz. 118 Im Falle eines Fortsetzungsverlangens des Mieters nach vermieterseitiger Kündigung nach §§ 574 f. BGB bemisst sich der Gegenstandswert nach § 23 Abs. 1 RVG, § 41 Abs. 2 GKG nach der Nettomiete für den streitigen Zeitraum, längstens aber für ein Jahr. Bei der Geltendmachung des Fortsetzungsverlangens als Verteidigung in einem Prozess über den Räumungsanspruch erfolgt ...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XXXVII. Rückbau

Rz. 126 Die Gegenstandswertberechnung und die Beschwer für den Rückbauanspruch des Vermieters gegen den Mieter bemessen sich nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 GKG, § 3 ZPO. Rz. 127 Die Gegenstandswertberechnung in Rückbaustreitigkeiten muss hinreichend berücksichtigen, wer den Anspruch geltend macht. Stellt der Vermieter den Anspruch, so bemisst sich der Streitwert nach dem Beseitig...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XXII. Hausordnung

Rz. 72 Bei Streitigkeiten über die Einhaltung der Hausordnung ist für den Vermieter als Antragsteller dessen Interesse an der Einhaltung der Hausordnung nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 S. 1 GKG, § 3 ZPO zu schätzen. Anhaltspunkte sind hier die möglichen Mietminderungen durch andere Mieter oder ggf. notwendige Kosten für die Beseitigung von Schäden. Aus Mietersicht führen V...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 3. Abrechnung der Kaution

Rz. 78 Der Anspruch auf Abrechnung der Kaution berechnet sich nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO. Er orientiert sich an dem erwarteten zu erstattenden Kautionsguthaben des Mieters. Da mit der Abrechnung noch nicht die Durchsetzung des Anspruches verbunden ist, ist auch hier ein Abschlag vorzunehmen. Wird die Abrechnung der Kaution in einer Stufenklage geltend gema...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Zustimmung zur Untervermietung

Rz. 139 Verlangt der Mieter nach § 553 BGB die Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung, bestimmt sich der Gegenstandswert nach der angestrebten Dauer der Untervermietung maximal bis zum 3,5-fachen Jahreswert des Untermietzinses; § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 S. 1 GKG, §§ 3, 9 ZPO.[155] Soll der Mieter mit der Untervermietung weitere Vorteile – wie etwa eine Abschlagszah...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / III. Antennen- und Fernsehempfang

Rz. 42 Der Gegenstandswert bei Streitigkeiten um die Errichtung oder Entfernung von Antennenanlagen bemisst sich nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG i. V. m. § 3 ZPO. Es ist das Interesse des Anspruchstellers an der Durchsetzung des jeweiligen Anspruches zu ermitteln. Dies ist für Mieter und Vermieter allerdings unterschiedlich. Rz. 43 Der Mieter möchte sein Recht auf Infor...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / IV. Begrenzung der Geschäftsgebühr und Einigungsgebühr

Rz. 240 Für unbestrittene Forderungen ist die Regel-Geschäftsgebühr und damit auch der erstattungsfähige Betrag der Rechtsanwalts- und auch Inkassogebühren auf 0,7 Gebühren abgesenkt worden, § 13 Abs. 2 RVG, VV 2300 Abs. 2. Zahlt der Schuldner einer unbestrittenen Forderung nach der ersten Aufforderung, soll die Gebühr sogar nur 0,5 Gebühren betragen. Seit dem 1.6.2025 gilt ...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XLIII. Tierhaltung

Rz. 137 Der Wert für die Tierhaltung bemisst sich nach § 23 Abs. 1 RVG i. V. m. § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO wird durch das Gericht geschätzt. Dabei muss wieder aus der Sicht des Antragstellers entschieden werden. Verlangt der Vermieter die Abschaffung eines Haustieres, so gilt dessen Interesse an der Abschaffung. Denkbare Grundlagen dafür sind die Höhe von entstandenen oder dro...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 3. Unterlassung Untervermietung

Rz. 141 Die Unterlassung der Untervermietung bemisst sich nach dem Interesse des Vermieters. Wird dieser Anspruch isoliert von einer Kündigung geltend gemacht, so findet § 41 GKG keine Anwendung. Über § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG findet § 3 ZPO Anwendung. Zu bewerten ist hier das Interesse des Vermieters an der Unterlassung.[159] Denkbar wären die Kosten der erhöhten Abn...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / I. Abfallentsorgung

Rz. 38 Kommt es zum Streit über die Abfallentsorgung, bestimmt sich der Streitwert danach, welche Zielrichtung der geltend gemachte Anspruch hat. Wird die Abfallentsorgung oder deren Fehlen derart geltend gemacht, dass der Mieter einen Mangel einwendet und die Beseitigung nebst ggf. einer Mietminderung geltend macht, gelten für die Streitwertberechnung die Regeln zu den Miet...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / V. Auskunftsanspruch

Rz. 46 Der Auskunftsanspruch dient regelmäßig zur Vorbereitung anderer Ansprüche. Im Rahmen einer Stufenklage wird er daher nur alternativ zum Leistungsantrag bewertet; § 44 GKG. Auch ohne Stufenklage kann diese Folge eintreten, wenn der Kläger aus einer Auskunftsklage in eine Leistungsklage übergeht.[48] Wird der Auskunftsanspruch allein verfolgt, so bemisst sich der Gegenst...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XLV. Verfassungsbeschwerden

Rz. 143 Die Streitwerte bei Verfahren vor den Verfassungsgerichten sind nach unten durch § 37 Abs. 3 RVG auf 5.000,00 EUR begrenzt. Dieser Rahmen wird eher nach unten ausgeschöpft, wenn die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wird. Wird dem Antrag stattgegeben liegen die Streitwerte bei 10.000,00 EUR[161] bis zu 25.000,00 EUR, wenn die Sache für den Antra...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / VII. Barrierefreiheit

Rz. 49 Der Mieter hat aus § 554 BGB ein Recht, vom Vermieter die Zustimmung zur Reduzierung von Barrieren zu verlangen. Der Gegenstandswert bemisst sich nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO und ist zu schätzen. Grundlage der Schätzung werden hier die zu erwartenden Kosten der Umbaumaßnahme sein.[53] Ist zu erwarten, dass der Mieter die Kosten des Umbaus nicht abwoh...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XLVII. Vertragsparteien

Rz. 145 Bei einem Streit über die Frage, wer Vertragspartei ist oder geworden ist, ob und wer aus einem Mietvertrag ausgeschieden ist oder, ob ein Mietverhältnis auf eine andere Person übergegangen ist, bemisst sich der Streitwert nach § 23 Abs. 1 RVG, § 41 Abs. 1 GKG. Zugrunde zu legen ist der Jahreswert der Nettokaltmiete. Ist die Frage des Vertragspartners nur Vorfrage ein...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / LI. Wiederherstellung eines Gas- oder Stromanschlusses

Rz. 150 Der Anspruch auf Wiederherstellung eines Gas- oder Stromanschlusses richtet sich nach dem Wiederherstellungsinteresse des Mieters; § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO. Dieses dürfte unterhalb des zu erwartenden Nutzungsentgeltes liegen. Bei Privathaushalten wurde der Wert je nach Anzahl der betroffenen Personen im einstweiligen Rechtsschutz mit 800,00[166] EUR...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / E. Vergütungsvereinbarungen

Rz. 189 Nicht immer spiegeln die Gebühren des RVG den Aufwand, die Schwierigkeit und die Bedeutung der Angelegenheit wieder. Zahlreiche aufwändige Streitigkeiten – gerade im Mietrecht – um die Prüfung von Betriebskostenabrechnungen oder Mieterhöhungen glänzen mit einem nahezu bescheidenen Gebührenaufkommen. Der Zwang zum wirtschaftlichen Denken macht es erforderlich, dass de...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / X. Besitzeinräumung

Rz. 56 Der Streit über die Übergabe der Mietsache – wenn z. B. der Vermieter die Herausgabe einer Wohnung unzulässigerweise von der vollständigen Zahlung der Kaution abhängig macht – richtet sich nach § 23 Abs. 1 RVG, § 41 Abs. 1 GKG nach dem Jahreswert der Nettokaltmiete. Auch die Überlassung von Teilen der Mietsache, wie Gartennutzung oder Übergabe der Garage oder des Kell...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XLIX. Waschmaschine

Rz. 147 Die Problematik um die Waschmaschine soll hier stellvertretend für andere Einrichtungen, wie Trockner oder Saunen erörtert werden. Der Anspruch des Mieters auf Aufstellen von Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen ist nach § 3 ZPO zu schätzen. So können alternativ die Kosten der Nutzung eines Waschsalons überschlagen werden. Verlangt der Vermieter die Entfernung der Wasch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einzelne Verfügungsgründe.

Rn 4 Ein Verfügungsgrund liegt vor, wenn der Erlass der einstweiligen Verfügung für den Verfügungsgläubiger eilbedürftig ist, weil ohne Sofortmaßnahme der Verfügungsanspruch vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte. Als besondere Ausformulierung des allgemeinen Rechtsschutzinteresses bezeichnet der Verfügungsgrund das Rechtschutzbedürfnis des Antragstellers für das ...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Zukünftige Miete

Rz. 152 Die Klage auf Zahlung der zukünftigen Miete nach § 259 ZPO kann gerechtfertigt sein, wenn der Mieter Anlass zu der Befürchtung gegeben hat, dass sich der Mieter den Mietzahlungen entziehen werde. Der Gegenstandswert bemisst sich hier nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 9 ZPO. Zugrunde zu legen ist damit der Nettokaltmietzins zzgl. Umsatzsteuer bis zum Ende des M...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Verkauf/Nachmieter

Rz. 53 Auch der Streitwert für die Besichtigung der Wohnung durch potenzielle Nachmieter oder Kaufinteressenten richtet sich nach dem Interesse des Vermieters; § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO. Im Falle eines Nachmieters besteht dieses Interesse darin, die Leerstandsdauer nach Ende des Mietverhältnisses zu verringern. Im Regelfall wird der Leerstand in Ballungsräume...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / LIII. Zustimmung Kündigung des Mietvertrages

Rz. 154 Haben mehrere Mieter gemeinschaftlich eine Wohnung oder einen Geschäftsraum gemietet und soll die Gemeinschaft aufgelöst werden, indem ein Mieter die Zustimmung zur Kündigung des Mietvertrages gegenüber seinen Mitmietern geltend macht, wird der Streitwert nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO geschätzt. Die Schätzung sollte berücksichtigen, dass beide Mieter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ansprüche des Mieters.

Rn 19 Der Mieter kann im Wege der Regelungsverfügung die vorläufige ordnungsgemäße Versorgung der Wohnräume mit Energie verlangen, wenn der Vermieter dies unterbunden hat (Köln ZMR 94, 325; NJW-RR 05, 99; Kobl OLGR 01, 2; Celle NJW-RR 05, 1383). Gleiches gilt für die Wasserversorgung (AG Wuppertal NJW-RR 89, 251 [AG Wuppertal 11.07.1988 - 95 C 344/88]; AG Leipzig NZM 98, 716...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Verteidigung des Mieters

Rz. 105 Kommt der Lärm aus einer Mietwohnung, so kann der Streit von drei Seiten betrachtet werden. Bei der Ermittlung des Gegenstandswertes ist auch hier auf das Interesse des jeweiligen Anspruchstellers abzustellen. Möchte der Mieter sein Recht durchsetzen, sich wie gehabt weiter in der Wohnung bewegen und vor allem Geräusch verursachen zu dürfen, ist auf dessen Interesse a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ansprüche des Vermieters.

Rn 20 Die Unterlassung eines vertragswidrigen Gebrauchs kann der Vermieter bei einer damit verbundenen Gefahr für die Mietsache unterbinden (AG Bad Homburg NJW-RR 92, 335). Die Zustimmung zur Kündigung des Mietverhältnisses kann nicht Gegenstand einer einstweiligen Verfügung sein (vgl Hambg MDR 90, 1022). Der Vermieter kann eine vertraglich übernommene Betriebspflicht hinsic...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Erstellung Betriebskostenabrechnung

Rz. 61 Die Erstellung einer Betriebskostenabrechnung durch den Rechtsanwalt kann nicht Gegenstand eines Klageverfahrens sein. § 23 Abs. 1 RVG findet daher keine Anwendung. Hier ist § 23 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 RVG einschlägig. Der Gegenstandswert ist nach billigem Ermessen zu bestimmen. Dem Vermieter geht es dabei nicht nur um die Einforderung des Nachzahlungsbetrages, sondern auc...mehr