Fachbeiträge & Kommentare zu Mietrecht

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Anfechtung des Mietvertrags / 1.3.3 Wirkung

Die Anfechtung bewirkt, dass das noch nicht vollzogene Mietverhältnis so zu betrachten ist, als sei der Mietvertrag von Anfang an nichtig. Der Mietinteressent hat also keinen Anspruch auf Überlassung der Wohnung. Bei bereits vollzogenem Mietverhältnis sind die Wirkungen der Anfechtung streitig: Nach einer Ansicht wird die Befugnis zur Anfechtung nach Überlassung der Mietsache...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenpauschale / 3.2 Mitteilung an den Mieter

Die Ermäßigung muss dem Mieter mitgeteilt werden.[1] Die Mitteilung muss unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern)[2] erfolgen. Eine besondere Form ist ebenso wenig vorgeschrieben wie eine Begründung. Die Mitteilung hat rechtsgestaltende Wirkung.[3] Mit dem Zugang der Erklärung beim Mieter schuldet dieser nur noch die ermäßigte Pauschale. Liegt der Zeitpunkt der Ermäßigun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Tod des Mieters / 6.2 Sonstige Personen

Treffen diese Merkmale nicht zu (z. B. bei einer Wohngemeinschaft mit getrennter Wirtschaftsführung), ergibt sich eine eigenartige Rechtsfolge: Das Mietrecht des Überlebenden wird durch den Tod des anderen Mieters nicht berührt. Neben diesen Mieter treten der oder die Erben in das Mietverhältnis ein. Mitmieter und Erbe haften als Gesamtschuldner. Hinsichtlich der Rechte aus ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenpauschale / 2.3 Fälligkeit der erhöhten Pauschale

Die erhöhte Betriebskostenpauschale wird – unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung – im übernächsten Monat fällig. Die rückwirkende Erhöhung der Betriebskosten wirkt auf den Zeitpunkt der Erhöhung der Betriebskosten zurück, höchstens jedoch auf den Beginn des der Erklärung vorausgehenden Kalenderjahrs.[1] Hinweis Erklärungsfrist Voraussetzung ist, dass der Vermieter...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenpauschale / 2.1.3 Erhöhung der Betriebskosten

Eine Erhöhung liegt vor, wenn sich die Betriebskosten insgesamt erhöht haben.[1] Haben sich einzelne Betriebskosten erhöht, andere ermäßigt, scheidet eine Umlage aus, wenn die Gesamtkosten gleichgeblieben sind. Der Grund der Erhöhung (z. B. Anhebung von Gebühren, Prämien, gestiegener Verbrauch, neue Kostenbelastungen aufgrund einer Modernisierung, einer Neueinführung öffentl...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigungsfolgeschaden (Miete) / 2.5 Aufwendungen für die neue Wohnung

Die Aufwendungen für die neue Wohnung (neue Gardinen, Einbauküche, Einrichtungsgegenstände, Teppich- oder Parkettböden, Renovierungskosten etc.) gehören nicht zum Schaden, weil der Mieter hierfür einen entsprechenden, bleibenden Gegenwert erhält.[1] Hinweis Ausnahme: Mobiliar des Vormieters Im Ausnahmefall kann etwas anderes gelten, wenn der Mieter vom Vormieter gebrauchtes, w...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Schönheitsreparaturen – Woh... / 3.4.1 Ersatzanspruch nach § 281 BGB

Sind die Schönheitsreparaturen zum Ende der Mietzeit fällig und lässt sie der Mieter gleichwohl nicht durchführen oder sind die durchgeführten Schönheitsreparaturen unbrauchbar, hat der Vermieter nach § 281 BGB Anspruch auf Schadensersatz. Der Schadensersatzanspruch wegen der Nichterfüllung einer vertraglichen oder gesetzlichen Leistungspflicht setzt nach § 281 Abs. 1 Satz 1...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Schönheitsreparaturen – Woh... / 3.4.4 Schadensersatz wegen farbig gestalteter Wände

Grundsätzlich darf ein Mieter beim Auszug die Wohnung nicht mit farbig gestalteten Wänden zurückgeben. Hat er sie zu Mietbeginn in neutralen Farben übernommen, muss er sie wieder in einen ähnlichen Zustand versetzen und mit neutralen Farben streichen oder tapezieren. Anderenfalls steht dem Vermieter Schadensersatz zu. Der BGH argumentiert, dass ein außergewöhnlicher farblich...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Schönheitsreparaturen – Woh... / 2 Begriff

Grundsätzlich sind die in § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV angegebenen Arbeiten als Schönheitsreparaturen anzusehen, nämlich das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden und der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und der Außentüren von innen.[1] Der Anstrich der Fensteraußenseiten und der Wohnungsabsc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Schönheitsreparaturen – Woh... / 3.3.1 Während der Mietzeit

Allgemeiner Grundsatz Solange das Mietverhältnis dauert, kann der Mieter die Räume nach seinem Geschmack gestalten.[1] Achtung Rückgabe in vertragsgemäßem Zustand Dabei ist allerdings zu beachten, dass der Mieter verpflichtet ist, die Räume in einem vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben. Deshalb kann der Mieter gehalten sein, eine aus dem Rahmen fallende unübliche Gestaltung bei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung im Wohnungseige... / 6.1 Tierhaltung

Verbot der Tierhaltung Ein generelles Haustierhaltungsverbot kann nicht beschlossen werden, es bedarf vielmehr einer entsprechenden Vereinbarung.[1] Allerdings kann durch einen unangefochtenen Mehrheitsbeschluss die Hundehaltung in einer Wohnanlage generell verboten werden, obwohl es auch hierfür einer Vereinbarung bedarf.[2] § 19 Abs. 1 WEG verleiht den Wohnungseigentümern d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.7 Katalog der Gegenleistungen i. S. v. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG

Rz. 8r Abbruch-/Abrisskosten Ist Gegenstand eines Erwerbsvorgangs der Erwerb eines unbebauten Grundstücks und verpflichtet sich der Veräußerer vertraglich, den Abbruch des aufstehenden Gebäudes auf seine Kosten zu übernehmen, gehören die entsprechenden Aufwendungen nicht zur Gegenleistung. Übernimmt der Erwerber eine hinreichend konkretisierte Verpflichtung (z. B. durch ein b...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Tierhaltung (Miete) / 2.4 Vertraglicher Erlaubnisvorbehalt

In einem Formularvertrag kann vereinbart werden, dass die Tierhaltung der Erlaubnis des Vermieters bedarf. Eine solche Klausel findet sich in zahlreichen Formularmietverträgen. Gegen die Wirksamkeit einer solchen Klausel bestehen keine Bedenken. Allerdings sind 3 Besonderheiten zu beachten: Erlaubnisfreie Haltung von Kleintieren Zum einen muss sich aus der Klausel ergeben, das...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.3.5 Weitere Leistungen als übernommene sonstige Leistungen

Rz. 4q Zur Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinn gehört neben dem eigentlichen Kaufpreis für das Grundstück[1] jede (weitere bzw. sonstige) Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks gewährt oder die der Veräußerer als Entgelt für die Veräußerung des Grundstücks empfängt. Für die Frage nach der Gegenleistung ist es nicht maßgebend, was...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Geschäftsraummietverhältnis... / 2.7.3 Mietgarantieklauseln

Sog. Mietgarantieklauseln, nach denen sowohl das Minderungsrecht als auch der Rückforderungsanspruch ausgeschlossen wird, sind unwirksam.[1] Praxis-Tipp Individuelle Vereinbarung Eine Individualvereinbarung ist allerdings denkbar.[2]mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Schriftform – gesetzliche V... / 1 Mietrechtlicher Anwendungsbereich

Das Mietrecht verweist in verschiedenen Bestimmungen auf die allgemeine Schriftform gem. § 126 BGB. 1.1 Wohnraummietverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr Ein Mietvertrag unterliegt grundsätzlich keiner bestimmten Formvorschrift.[1] Er kann daher sowohl mündlich als auch durch schlüssiges Verhalten wirksam abgeschlossen werden. Entscheidend ist allein, dass die we...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Geschäftsraummietverhältnis... / 2.6.2 Änderungskündigung

Der Vermieter von Geschäftsraum hat im Unterschied zum Wohnraumvermieter allerdings auch keinen gesetzlichen Anspruch gegen den Mieter auf Zustimmung zur Mieterhöhung. Ist der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann der Vermieter eine Mieterhöhung lediglich im Wege der sog. Änderungskündigung durchsetzen (Kündigung verbunden mit dem Angebot zur Vertragsfortsetzung...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Geschäftsraummietverhältnis... / 2.7.2 Mehrdeutige Vertragsklauseln

Ist eine Vertragsklausel unklar, so gilt die Auslegungsregel des § 305c Abs. 2 BGB. Danach sind mehrdeutige Klauseln nach der kundenfeindlichsten Variante auszulegen. Diese Regelung gilt auch im Individualprozess. Praxis-Beispiel Unwirksame Klauselformulierungen Unter Anwendung dieser Grundsätze hat der BGH die Klausel: "Der Mieter kann gegenüber den Ansprüchen der Vermieterin...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Schriftform – gesetzliche V... / 1.2 Vereinbarung einer Staffelmiete

Nach § 557a BGB ist für eine Staffelmietvereinbarung zwingend die Schriftform gem. § 126 BGB erforderlich. Allerdings kann diese nach § 126 Abs. 3 BGB auch durch die elektronische Form nach § 126a BGB gewahrt werden.[1] Dieses Formerfordernis besteht unabhängig davon, ob für den zugrunde liegenden Mietvertrag selbst die Schriftform vorgeschrieben ist. Rein mündliche Abreden ...mehr

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Geschäftsraummietverhältnis... / Zusammenfassung

Überblick Geschäftsräume sind alle Räume, die zu anderen als Wohnzwecken vermietet worden sind. Maßgeblich ist nicht die tatsächliche Nutzung, sondern der im Mietvertrag vereinbarte Zweck. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Für das Geschäftsraummietverhältnis gelten die allgemeinen Vorschriften des BGB mit Ausnahme derjenigen Bestimmungen, die speziell auf den Schutz de...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Pachtvertrag / 2 Voraussetzungen

Auf die Pacht finden, sofern sich aus den §§ 582 ff. BGB nichts anderes ergibt, die Vorschriften über die Miete (§§ 535 ff. BGB) entsprechende Anwendung.[1]. Folgende Besonderheiten gibt es: Die Erhaltung des überlassenen Inventars obliegt dem Pächter (§ 582 Abs. 1 BGB). Wenn die Pachtzeit im Vertrag nicht bestimmt ist, ist die Kündigung nur für den Schluss eines Pachtjahres zu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Schriftform – gesetzliche V... / 4.3.1 BGH, Urteil v. 22.1.2014, XII ZR 68/10, BGHZ 200, 98

In seiner Grundsatzentscheidung vom 22.1.2014 stellte der XII. Zivilsenat des BGH[1] fest, dass eine Schriftformheilungsklausel unwirksam ist, wenn sie nicht ausdrücklich klarstellt, dass ein späterer Grundstückserwerber von der Verpflichtung zur Mitwirkung an der Heilung eines Formmangels ausgenommen ist. Andernfalls würde sich die Verpflichtung auch auf den Erwerber erstre...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigungswiderspruch (Miete) / 7 Ausschluss des Kündigungswiderspruchs

Ein Kündigungswiderspruch ist kraft Gesetzes ausgeschlossen, wenn der Mieter gekündigt hat,[1] wenn ein Grund vorliegt, aus dem der Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt ist[2], bei Wohnraum, der zu nur vorübergehendem Gebrauch vermietet ist[3], bei möbliertem Wohnraum, der sich innerhalb der Vermieterwohnung befindet, sofern der Wohnraum nicht zu dauer...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Schriftform – gesetzliche V... / 1.5 Befristungsgrund bei Zeitmietverträgen

Nach § 575 Abs. 1 Satz 1 BGB kann ein Mietverhältnis für eine bestimmte Dauer abgeschlossen werden, sofern ein im Gesetz genannter Befristungsgrund vorliegt. In diesem Fall besteht für den Mieter nach Ablauf der vereinbarten Zeit kein Anspruch auf eine Fortsetzung des Vertrags. Damit die Befristung wirksam ist, muss der Vermieter dem Mieter den Befristungsgrund mitteilen.[1]...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Schriftform – gesetzliche V... / 1.1 Wohnraummietverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr

Ein Mietvertrag unterliegt grundsätzlich keiner bestimmten Formvorschrift.[1] Er kann daher sowohl mündlich als auch durch schlüssiges Verhalten wirksam abgeschlossen werden. Entscheidend ist allein, dass die wesentlichen Vertragsbestandteile[2] bestimmt oder zumindest bestimmbar sind. Diese Maßgaben gelten ebenso für spätere Vertragsänderungen sowie für die Verlängerung ein...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigungswiderspruch (Miete) / 4.1 Fehlender Ersatzraum

Als Härtegrund ist es kraft Gesetzes anzusehen, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.[1] Die tatsächlichen Voraussetzungen dieses Härtegrunds muss der Mieter darlegen und ggf. beweisen. Hinweis Darlegungspflicht des Mieters Der Hinweis auf einen angespannten Wohnungsmarkt genügt dabei für sich allein nicht.[2] Die Rechtsprechun...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 6 Spannungsverhältnis Mietrecht zum WEG-Recht

Die Bestimmungen des Mietrechts sind grundsätzlich nicht mit dem WEG vereinheitlicht.[1] Ist Wohnungseigentum vermietet und haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten nach § 556a Abs. 3 BGB zwar abweichend von § 556a Abs. 1 Satz 1 BGB grundsätzlich nach dem für die Verteilung zwischen den Wohnungseigentümern jeweils geltenden Maßstab umzule...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV)

Zusammenfassung Überblick Das Mietrecht nennt Anlage 1 zu § 1 Satz 1 ZertVerwV in Ziff. 2.2.2. Der DIHK-Rahmenplan (Stand März 2022) taxiert diesen Prüfungsgegenstand mit S+M/1. 1 Überblick 1.1 Begriff des Mietrechts Unter dem Begriff "Mietrecht" versteht man die rechtlichen Bestimmungen und Beziehungen zwischen einem Vermieter und einem Mieter. Gesetzliche Regelung Die gesetzlich...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 1.1 Begriff des Mietrechts

Unter dem Begriff "Mietrecht" versteht man die rechtlichen Bestimmungen und Beziehungen zwischen einem Vermieter und einem Mieter. Gesetzliche Regelung Die gesetzlichen Bestimmungen zum Mietrecht finden sich im 6. Titel von Abschnitt 8 ("Einzelne Schuldverhältnisse") im zweiten Buch des BGB in den §§ 535 bis 580a. Bei einer "Kostenmiete" (hier ist die Miete zu genehmigen; s. a...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / Zusammenfassung

Überblick Das Mietrecht nennt Anlage 1 zu § 1 Satz 1 ZertVerwV in Ziff. 2.2.2. Der DIHK-Rahmenplan (Stand März 2022) taxiert diesen Prüfungsgegenstand mit S+M/1.mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 2 Abschluss von Mietverträgen

2.1 Überblick Ein Mietvertrag kommt zustande durch eine Willenserklärung, die als Angebot auf Abschluss eines Mietvertrags zu verstehen ist, und eine Willenserklärung, die als Annahme dieses Angebots gedeutet werden muss (siehe hierzu Kap. B.II.1.2.6). Diese Erklärungen werden i. d. R. schriftlich abgegeben. Auch mündliche Erklärungen sind allerdings wirksam. Dies gilt auch b...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 1 Überblick

1.1 Begriff des Mietrechts Unter dem Begriff "Mietrecht" versteht man die rechtlichen Bestimmungen und Beziehungen zwischen einem Vermieter und einem Mieter. Gesetzliche Regelung Die gesetzlichen Bestimmungen zum Mietrecht finden sich im 6. Titel von Abschnitt 8 ("Einzelne Schuldverhältnisse") im zweiten Buch des BGB in den §§ 535 bis 580a. Bei einer "Kostenmiete" (hier ist die...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 4 Betriebskosten-/Wohnflächenverordnung

4.1 Normengeschichte Die "Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche, über die Aufstellung von Betriebskosten und zur Änderung anderer Verordnungen" ist mit Wirkung zum 1.1.2004 von der Bundesregierung erlassen.[1] Teil dieser Verordnung ist in Art. 1 die Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung – WoFlV) mit 5 Paragrafen und in Art. 2 die Verordnung über die...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 5 Bauliche Veränderungen und Erhaltungsmaßnahmen

5.1 Der Wohnungseigentümer Haben die Wohnungseigentümer eine Erhaltungsmaßnahme oder eine bauliche Veränderung beschlossen, sind nicht nur sie, sondern auch Drittnutzer, vor allem Mieter, Nießbraucher und Pächter, von der Umsetzung betroffen. Es kann bspw. zu Gestank oder Lärm kommen, das Dach wird ggf. abgedeckt oder die Fassade wird eingerüstet, außerdem ist es bspw. vorste...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 4.1 Normengeschichte

Die "Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche, über die Aufstellung von Betriebskosten und zur Änderung anderer Verordnungen" ist mit Wirkung zum 1.1.2004 von der Bundesregierung erlassen.[1] Teil dieser Verordnung ist in Art. 1 die Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung – WoFlV) mit 5 Paragrafen und in Art. 2 die Verordnung über die Aufstellung von Bet...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 3.2.1 Überblick

3.2.1.1 Alle Mietverträge Jede Vertragspartei, also Vermieter oder Mieter, kann einen Mietvertrag – welchen auch immer – nach § 543 Abs. 1 Satz 1 BGB aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund i. d. S. liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Mietrecht (ZertVerwV) / 3.2.4 Gemeinschaftliches Eigentum

Einen Mietvertrag über Sondereigentum kann nur die GdWE kündigen. Diese wird nach § 9b Abs. 1 WEG vertreten. Ob eine außerordentliche Kündigung eine untergeordnete Maßnahme i. S. v. § 27 Abs. 1 WEG ist, ist unklar. Bejaht man die Frage, dürfte die Verwaltung bspw. im Wege der Klage namens der GdWE gegen einen Mieter vorgehen, ohne die Wohnungseigentümer einzuschalten. Die Wo...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Mietrecht (ZertVerwV) / 3.3.4 Sondereigentum

Einen Mietvertrag über Sondereigentum kann nur der Wohnungseigentümer als Vermieter oder für ihn ein Vertreter außerordentlich kündigen. Dieser Vertreter kann im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung auch die Verwaltung sein.mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 3.3.5 Gemeinschaftliches Eigentum

Einen Mietvertrag über gemeinschaftliches Eigentum kann nur die GdWE kündigen. Diese wird nach § 9b Abs. 1 WEG vertreten.mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 3.5 Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung

Der Mieter kann der Kündigung nach § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB grundsätzlich widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietvertrags verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtferti...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Mietrecht (ZertVerwV) / 4.3 Wohnflächenverordnung (WoFlV)

4.3.1 Bedeutung der Wohnfläche Der Begriff der "Wohnfläche" hat keinen feststehenden Inhalt, aber eine große Bedeutung: Auf die Wohnfläche kommt es bspw. bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete an, da die Größe einer Wohnung nach § 558 Abs. 2 Satz 1 BGB ein Wohnwertmerkmal ist. Auf die Wohnfläche kommt es ferner an, wenn die Mietvertragsparteien den Anteil d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Mietrecht (ZertVerwV) / 2.3 Gemeinschaftliches Eigentum

Überblick Bei der Vermietung gemeinschaftlichen Eigentums in einer Wohnungseigentumsanlage stellen sich 3 Fragen: Kann und soll Wohnungseigentum vermietet werden? Zu welchen Konditionen soll vermietet werden? Was hat der Verwalter zu tun? 2.3.1 Möglichkeit der Vermietung Die Wohnungseigentümer können vereinbaren, im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Flächen und/oder Räume zu v...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Mietrecht (ZertVerwV) / 5.2 Des Mieters

Der Mieter kann nach § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB grundsätzlich verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge, dem Einbruchsschutz oder der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen. Ist die Mietsache Sondereigentum, muss der vermietende Wohnungseigentüm...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Mietrecht (ZertVerwV) / 3 Kündigung von Mietverträgen

3.1 Allgemeines Jeder Mietvertrag kann nach § 543 BGB aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Im Übrigen gilt der Vertrag. Daneben gibt es für Wohnraummietverträge die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung nach §§ 573ff. BGB. 3.2 Kündigung aus wichtigem Grund 3.2.1 Überblick 3.2.1.1 Alle Mietverträge Jede Vertragspartei, also Vermieter oder Mieter, kann einen Mietv...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Mietrecht (ZertVerwV) / 3.2 Kündigung aus wichtigem Grund

3.2.1 Überblick 3.2.1.1 Alle Mietverträge Jede Vertragspartei, also Vermieter oder Mieter, kann einen Mietvertrag – welchen auch immer – nach § 543 Abs. 1 Satz 1 BGB aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund i. d. S. liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertra...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Mietrecht (ZertVerwV) / 3.3 Ordentliche Kündigung

3.3.1 Überblick Der Vermieter kann nach § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB ordentlich kündigen, wenn er ein "berechtigtes Interesse" an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist gem. § 573 Abs. 1 Satz 2 BGB ausgeschlossen. Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt nach §§ 573 Abs. 2, 573a BGB ins...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Mietrecht (ZertVerwV) / 3.4 Teilkündigungen

Der Vermieter kann nach § 573b BGB nicht zum Wohnen bestimmte Nebenräume oder Teile eines Grundstücks ohne ein berechtigtes Interesse i. S. d. § 573 BGB kündigen, wenn er die Kündigung auf diese Räume oder Grundstücksteile beschränkt und sie dazu verwenden will, Wohnraum zum Zwecke der Vermietung zu schaffen oder den neu zu schaffenden und den vorhandenen Wohnraum mit Nebenr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Mietrecht (ZertVerwV) / 4.2 Betriebskostenverordnung (BetrKV)

4.2.1 Bedeutung Nach § 535 Abs. 1 Satz 3 BGB hat der Vermieter die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen. Diese "Lasten" sind die Neben- bzw. Betriebskosten. Die Mietvertragsparteien eines Wohnraummietvertrags können nach § 556 Abs. 1 Satz 1 BGB vereinbaren, dass der Mieter die Betriebskosten trägt. Sehen sie davon ab, muss der Vermieter sie tragen. Eine Ausnahme gilt al...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Mietrecht (ZertVerwV) / 2.2 Sondereigentum

2.2.1 Grundsatz § 13 Abs. 1 WEG (1) Jeder Wohnungseigentümer kann, soweit nicht das Gesetz entgegensteht, mit seinem Sondereigentum nach Belieben verfahren, insbesondere dieses bewohnen, vermieten, verpachten oder in sonstiger Weise nutzen, und andere von Einwirkungen ausschließen. Nach § 13 Abs. 1 WEG darf jeder Wohnungseigentümer die im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Mietrecht (ZertVerwV) / 3.1 Allgemeines

Jeder Mietvertrag kann nach § 543 BGB aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Im Übrigen gilt der Vertrag. Daneben gibt es für Wohnraummietverträge die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung nach §§ 573ff. BGB.mehr