Fachbeiträge & Kommentare zu Mietrecht

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentumswohnung (Miete) / Zusammenfassung

Überblick Für die Vermietung einer Eigentumswohnung gelten die allgemeinen Vorschriften des Mietrechts. Diese Vorschriften nehmen auf die Besonderheiten der Eigentumswohnung allerdings keine Rücksicht. Deshalb muss der Vermieter bei der Gestaltung des Mietvertrags diesen Besonderheiten Rechnung tragen. Hierbei sind die nachfolgenden Ausführungen zu beachten. Gesetze, Vorschr...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundstücksmiete / Zusammenfassung

Begriff Die Grundstücksmiete ist in § 578 Abs. 1 BGB geregelt. Danach gelten für die Grundstücksmiete die allgemeinen Vorschriften des Mietrechts und einige für die Wohnraummiete maßgeblichen Vorschriften.[1] Bei Verträgen über Räume, die keine Wohnräume sind, gilt nicht nur Abs. 1, sondern weitere Vorschriften, die in Abs. 2 genannt sind. Bei Räumen, die zum Aufenthalt von Me...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentumswohnung (Miete) / 3.2 Mietgebrauch und Gemeinschaftsordnung

Aus der Teilungserklärung und den Beschlüssen der Wohnungseigentümer (Wohnungsgemeinschaftsrecht) kann sich ergeben, dass die Befugnisse der einzelnen Eigentümer hinsichtlich des Gebrauchsrechts am Sonder- und Gemeinschaftseigentum gewissen Beschränkungen unterliegen. Praxis-Beispiel Beschränktes Gebrauchsrecht bei der Tierhaltung, der Musikausübung in der Wohnung oder des Rec...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB Vorbemerkungen zu § 535

Rz. 1 Das Mietrecht des BGB gliedert sich in drei Teile: §§ 535–548a beinhalten allgemeine Regelungen für Mietverhältnisse, beziehen sich also auf die Miete von Gegenständen, Wohn- und anderen Räumen. §§ 549–577a regeln die Wohnraummiete, wobei im zweiten Unterabschnitt (§§ 556 bis 561) Regelungen zur Miete (Ersatz für das Wort "Mietzins") zu finden sind. §§ 578–580a bezieht si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / A. Bedeutung

Rz. 1 Die Rechtsschutzversicherung hat in den letzten Jahrzehnten einen nicht vorhergesehenen Aufschwung genommen. Hervorgegangen aus mittelalterlichen genossenschaftlichen Einrichtungen,[1] verfügten in Deutschland im Jahre 1998 ca. 17 Mio. Haushalte (= ca. 38 Mio. Personen) über eine Rechtsschutzversicherung, also etwas mehr als 45 %. Die deutschen Rechtsschutzversicherer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Feuerversicherung / II. Regress gegen den Mieter/Pächter

Rz. 330 Bricht ein Feuer in einer vermieteten Immobilie aus, begründet dies besondere Regressrisiken für den Mieter. Kommt es zu einem derartigen Schadenfall, erwirbt der Vermieter auf vereinfachtem Wege einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter. Während Ansprüche auf Schadensersatz grundsätzlich voraussetzen, dass der Anspruchsteller dem Schädiger ein schuldhaftes Fehlv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Vertrauensschadenversi... / IV. Dogmatische Einordnung

Rz. 11 An die Stelle der früheren Bezeichnung "Vermögensschadenversicherung", die sich als zu weit und unbestimmt erwiesen hatte, ist der Begriff der Vertrauensschadenversicherung getreten, der die Grundformen der Personengarantie- und die Personenkautionsversicherung umfasst.[38] Für den Versicherer ist das übernommene Risiko bei beiden Formen dasselbe.[39] Bei der Personen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Wohngebäudeversicherung / 1. Vermietete Wohnräume

Rz. 126 A § 9 Nr. 1 a VGB 2010, A 12.1.1 VGB 2022 ersetzt den Mietausfall, soweit der Mieter infolge des Versicherungsfalles die Mietzahlung zu Recht ganz oder teilweise eingestellt hat. Die Formulierung in den VGB 88 (§ 3 Nr. 1a VGB 88) war insoweit missverständlich, als das die Ersatzfähigkeit des Mietausfallschadens davon abhängig gemacht wurde, dass der Mieter aufgrund d...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.3.2.5 Besonderheiten bei Leasingvereinbarungen über Immobilien

Rz. 125 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei der Klassifizierung von Grundstücken ist zu berücksichtigen, dass die wirtschaftliche Nutzungsdauer dieser Vermögenswerte in der Regel unbegrenzt ist. Umfasst das Leasingverhältnis sowohl Grundstücks- als auch Gebäudekomponenten, sind diese separat als Operating - oder Finanzierungsleasingverhältnis zu würdigen (IFRS 16.B55) und mitunter ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vereinfachungen für Balkonkraftwerke – Gesetz in Kraft getreten

Die Installation von Balkonkraftwerken wird einfacher. Vermieter und WEG können den Einbau der Minisolaranlagen künftig nicht mehr so einfach ablehnen. Der Bundesrat hat Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht abschließend zugestimmt. Der Bundesrat hat am 27.9.2024 Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht zugestimmt, um die Installation von Balkonkr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 9.4.3.1 Fälligkeit der Hausgeldvorschüsse auf Grundlage des Wirtschaftsplans

Die Fälligkeit der monatlichen Hausgeldvorschüsse kann auf Grundlage von § 28 Abs. 3 WEG auch dann dauerhaft – über die konkrete Wirtschaftsperiode hinaus – geregelt werden, wenn bereits eine entsprechende Vereinbarung zur Fälligkeit besteht (kein Vereinbarungsvorbehalt). Bestimmt etwa die Gemeinschaftsordnung eine Fälligkeit der Hausgelder jeweils zum Monatsersten, können d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bürokratieentlastungsgesetz: Weniger Papierkram für Vermieter

Aufbewahrungsfristen sollen verkürzt, Belege über die Betriebskostenabrechnung ausschließlich digital bereitgestellt werden – der Bundestag hat das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Das gilt für Mieter und Vermieter. Der Bundestag hat am 26.9.2024 das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Das enthält unter anderem...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Balkonkraftwerke (Miete) / 2.7 Vermietete Eigentumswohnung

Im Bereich des Wohnungseigentums verleiht § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WEG den Wohnungseigentümern bauliche Veränderungen, "die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte" dienen. Ein Gleichlauf von Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht ist bereits deshalb erforderlich, da ca. die Hälfte der Eigentumswohnungen vermietet sind. Achtung Gestattungsbeschluss stets erforderlich Allerdi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immaterielles Vermögen nach... / 1.4.2 Abgrenzung zu den geleisteten Anzahlungen und Zuschüssen

Rz. 26 In der Bilanzgliederung des § 266 Abs. 2 HGB ist für die geleisteten Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ein gesonderter Ausweis vorgesehen. Anzahlungen in diesem Sinne sind Vorleistungen eines Vertragspartners auf im Übrigen noch schwebende Geschäfte, die die erste Phase einer Investition von Zahlungsmitteln in einen immateriellen Ve...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eheähnliche Gemeinschaft / 1.2.1 Rechtslage während der Mietzeit

Für die Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis (Miete, Betriebskosten, Schönheitsreparaturen etc.) haftet nur der Mieter. Der Vermieter muss alle rechtserheblichen Willenserklärungen (Mieterhöhungserklärung, Abmahnung, Kündigung etc.) lediglich gegenüber dem Mieter abgeben. Nach überwiegender Ansicht ist der Partner in den Schutzbereich des Mietvertrags mit einbezogen.[1] Ach...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eheähnliche Gemeinschaft / 2 Das Recht des Mieters zur Aufnahme eines Partners

Zwar ist der nichteheliche Partner einem Ehegatten nicht völlig gleichgestellt, aber er hat nach dem Mietrechtsreformgesetz eine in wesentlichen Punkten vergleichbare Rechtsposition. Praxis-Beispiel Gesetzliche Beispiele im BGB § 555d Abs. 2: Duldung Modernisierung: Angehörige Haushalt § 563 Abs. 2 Satz 3: Eintrittsrecht bei Tod des Mieters § 574 Abs. 1: Widerspruch gegen Kündig...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eheähnliche Gemeinschaft / 3.1 Vertragsschluss mit beiden Partnern

Haben beide Partner den Mietvertrag unterzeichnet, so sind sie beide Mieter und haben demgemäß ein Besitzrecht an der Wohnung. Keiner der Partner kann vom anderen die Räumung der Wohnung verlangen. Zieht einer der Partner freiwillig aus, so haftet er gegenüber dem Vermieter weiter für die Miete, und zwar in voller Höhe (§ 421 BGB). Aus dem zwischen den Partnern bestehenden I...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.7 Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anschaffung eines nicht aktivierungsfähigen Wirtschaftsguts

Rz. 137 Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einem nicht aktivierungsfähigen Wirtschaftsgut entstehen, sind nicht aktivierungsfähig, sondern als Betriebsausgaben abziehbar. Dies ist nicht nur die Auffassung der Rspr.[1], sondern auch die der Verwaltung.[2] Siehe hierzu auch Rz. 133a. Rz. 138 Dies gilt insbesondere für Aufwendungen im Zusammenhang mit schwebenden Geschäften. E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.6 Anschaffungsnebenkosten

Rz. 129 Zu den Anschaffungskosten gehören auch die "Nebenkosten" nach § 255 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 HGB. Anschaffungsnebenkosten sind alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines zu aktivierenden Wirtschaftsguts stehen, soweit diese Aufwendungen dem Wirtschaftsgut einzeln zugeordnet werden können.[1] Anschaffungsnebenkosten können nur aktiviert werden, wenn auch di...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Balkonkraftwerke vor Gericht – wenn Mieter klagen

Die Erleichterungen im Mietrecht sind noch nicht in Kraft, da boomen Balkonkraftwerke schon – oft zum Ärger von Vermietern, wenn sich Mieter bei der Installation nicht an Vorgaben halten. Mancher Streit landet vor Gericht. Unklare Vorgaben hinsichtlich der Installation von sog. Balkonkraftwerken sorgen immer wieder für Streit zwischen Mietern und Vermietern oder Hausverwaltun...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rohrverstopfung (Mietrecht)

Zusammenfassung Begriff Die Beseitigung einer Rohrverstopfung ist immer Sache des Vermieters. Dies gehört zu seiner Instandhaltungspflicht. Er kann die Beseitigungskosten allerdings von demjenigen, der die Verstopfung schuldhaft verursacht hat, als Schadensersatz ersetzt verlangen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Beseitigungsverpflichtung ergibt sich aus § 535 BGB...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rohrverstopfung (Mietrecht) / Zusammenfassung

Begriff Die Beseitigung einer Rohrverstopfung ist immer Sache des Vermieters. Dies gehört zu seiner Instandhaltungspflicht. Er kann die Beseitigungskosten allerdings von demjenigen, der die Verstopfung schuldhaft verursacht hat, als Schadensersatz ersetzt verlangen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Beseitigungsverpflichtung ergibt sich aus § 535 BGB.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rohrverstopfung (Mietrecht) / 1 Instandhaltungspflicht

Nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB hat der Vermieter die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Dazu gehört auch, dass Rohrverstopfungen unverzüglich beseitigt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Verstopfung durch einen Mieter schuldhaft verursacht worden ist. Auch in diesem Fall obliegt die Beseitigung der Verstopfun...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rohrverstopfung (Mietrecht) / 2 Mietvertragliche Regelungen

Eine Formularklausel, nach der die Mieter eines Hauses anteilig für die Kosten einer Rohrverstopfung haften, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann, ist unwirksam.[1] Eine Regelung durch Individualvereinbarung scheint nicht möglich, weil der Vermieter mit allen Mietern dieselbe Regelung treffen müsste: Hierdurch erhält die Vereinbarung ihren AGB-Charakter. Praxis-Ti...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Reinigungspflicht des Mieters / 5 Reinigung bei Rückgabe

Ohne Sondervereinbarung besteht grundsätzlich die Pflicht zur besenreinen Übergabe. Dazu gehört das Ausfegen/Saugen der Räume, die Entfernung grober Verunreinigungen, das Abwischen von Heizkörper, Fensterrahmen, Türen und Sanitäranlagen, aber nicht entgegen weitverbreiteter Meinung das Putzen der Fenster.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Fahrradabstellraum / 1 Anspruch des Mieters

Der Mieter hat allerdings keinen Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Platzes innerhalb eines Fahrradraumes. Hinweis Kein Anspruch auf Fahrradplatz Reicht der vorhandene Raum für die Unterbringung aller Fahrräder nicht aus, so ist der Vermieter nicht zur Schaffung weiterer Abstellmöglichkeiten verpflichtet. Anderes gilt, wenn eine ausdrückliche vertragliche Absprache besteht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2024, Gramlich/Reuschle, Mietrecht - Kommentar zu den §§ 535-580a BGB, HeizkostenV, BtrKV

Begründet und bis zur 15. Aufl. bearbeitet von Bernhard Gramlich, fortgeführt von Dr. Fabian Reuschle. 16. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. XVIII, 290 S., 55,00 EUR Klein, aber fein. Gegenüber anderen Mietrechtskommentaren nimmt sich der vorliegende Beck´sche Kompaktkommentar zwar bescheiden aus; er hat es aber in sich. Kommentiert werden sämtliche Vorschriften des Bür...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

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Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bürgschaft (Miete) / 2.3.4 Besonderheiten bei der Wohnraummiete

Nach § 551 Abs. 1 BGB darf eine Sicherheit das Dreifache einer Monatsmiete nicht übersteigen. Diese Vorschrift gilt auch für die Bürgschaft. Leistet der Bürge eine unbeschränkte Bürgschaft, so kann er gleichwohl nur bis zur Höhe einer dreifachen Monatsmiete in Anspruch genommen werden. Hinweis Addition von Sicherheiten Mehrere Sicherheiten sind zusammenzurechnen; sie dürfen in...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bürgschaft (Miete) / 2.3.3 Unbefristete Bürgschaft

Auch bei einer unbefristeten Bürgschaft haftet der Bürge im Zweifel nicht für solche Mietzahlungsverpflichtungen, die entstehen, weil die Parteien des Mietvertrags nach Vertragsende die weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses vereinbart haben. Etwas anderes gilt für Ansprüche nach einer Vertragsfortsetzung gem. § 545 BGB, weil diese Ansprüche seit der Rechtsänderung durch d...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Immaterielle Vermögensgegen... / 3.3 Wann ein Vermögensgegenstand als angeschafft bzw. entgeltlich erworben gilt

Aufgrund des handelsrechtlichen Aktivierungswahlrechts für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und des steuerrechtlichen Verbots des Ansatzes immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ist die Unterscheidung zwischen entgeltlich erworbenen (angeschafften) einerseits und selbst erstellten (hergestellten) Vermögensgegenständen des...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Immaterielle Vermögensgegen... / 6.2.2 Steuerbilanz

Analog zum Handelsrecht unterliegen abnutzbare immaterielle Vermögensgegenstände auch in der Steuerbilanz einer planmäßigen Abschreibung (=AfA). Für die Bestimmung der planmäßigen Abschreibung ist § 7 Abs. 1 EStG maßgebend.[1] Danach ist zwingend die lineare Abschreibungsmethode anzuwenden. Die Abschreibung erfolgt über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Hinsichtlich der N...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlend... / 5.3 Europäischer Emissionshandel

Für den aus EU-ETS- Wärmeerzeugungsanlagen stammenden Anteil der Wärmelieferung ist als CO2-Preis der Durchschnittspreis der Versteigerungen der Zertifikate nach Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz in dem der Rechnungsstellung vorangegangenen Kalenderjahr heranzuziehen. Für diesen Anteil der Wärmelieferungen ist im Rahmen der Informationspflichten nach dem CO2KostAufG für das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2024, Gries/Over, Beck´sches Formularbuch Mietrecht

Herausgegeben von Richard Gries und Henrik Over. 7. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. XXX, 1173 S., 195,00 EUR Kein Rechtsgebiet im Bereich des BGB ist im Laufe seiner Geschichte so oft geändert worden wie das Mietrecht. Grund hierfür mag sein, dass diese Rechtsmaterie dem ständigen Wechsel der sozialen Bedingungen angepasst werden muss. Dies bedingt aber für den Anwalt...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur

Die Hochzahl in den Fußnoten einer Kommentierung bezeichnet die Auflage.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung (Mietrecht)

Zusammenfassung Begriff In die Hausordnung dürfen diejenigen Regelungen aufgenommen werden, die im Interesse eines reibungslosen Zusammenlebens der Hausbewohner, zum Schutz des Gebäudes und zur allgemeinen Ordnung und Sicherheit notwendig sind. Dabei wird im Allgemeinen unterschieden zwischen der einseitig erlassenen Hausordnung und der vertraglich vereinbarten Hausordnung. 1 ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung (Mietrecht) / 1.1 Benutzung der gemeinschaftlichen Hausteile

1.1.1 Hof Die Hausordnung kann klarstellen, in welchem Umfang die Mieter den Hof des Hauses benutzen dürfen. Im Allgemeinen haben die Mieter insoweit keine Mitbenutzungsrechte. Hinweis Kfz im Hof Deshalb dürfen im Hof keine Fahrzeuge abgestellt werden, soweit kein vertraglicher Anspruch besteht. Ob der Hof von den Kindern der Mieter zum Spielen benutzt werden darf, hängt von den...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung (Mietrecht) / 1.2 Reinigung der gemeinschaftlichen Hausteile

Siehe "Formularmietvertrag – allgemeine Ausführungen".mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung (Mietrecht) / 1.1.2 Türschließzeiten

Regelungen über das Schließen der Haustür sind rechtlich unbedenklich, wenn der Termin, der in der Hausordnung bestimmt wurde, den ortsüblichen Gepflogenheiten entspricht (etwa 22.00 Uhr) oder wenn aufgrund besonderer Vorkommnisse frühere Schließungszeiten erforderlich sind. Eine an Treu und Glauben orientierte Vertragsauslegung führt hier zum Ergebnis, dass der Mieter das E...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung (Mietrecht) / 2.2 Vorrang von Individualabreden

Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Formularklauseln. Ist beispielsweise im Mietvertrag individualrechtlich geregelt, dass der Mieter berechtigt sein soll, sein Fahrzeug im Hof des Hauses abzustellen oder ein Haustier zu halten, wird ein in der Hausordnung enthaltenes Verbot für diesen Mieter gegenstandslos.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung (Mietrecht) / Zusammenfassung

Begriff In die Hausordnung dürfen diejenigen Regelungen aufgenommen werden, die im Interesse eines reibungslosen Zusammenlebens der Hausbewohner, zum Schutz des Gebäudes und zur allgemeinen Ordnung und Sicherheit notwendig sind. Dabei wird im Allgemeinen unterschieden zwischen der einseitig erlassenen Hausordnung und der vertraglich vereinbarten Hausordnung.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung (Mietrecht) / 1 Einseitig erlassene Hausordnung

Die einseitig vom Vermieter erlassene Hausordnung darf die vertraglichen Rechte der Mieter nicht beschränken. Daraus folgt zum einen, dass die dort enthaltenen Regelungen nur Ordnungsbestimmungen enthalten dürfen. Zum anderen, erweist sich der Regelungsgehalt als Deklaration dessen, was ohnehin nach der gesetzlichen Regelung unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen Recht...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung (Mietrecht) / 1.1.1 Hof

Die Hausordnung kann klarstellen, in welchem Umfang die Mieter den Hof des Hauses benutzen dürfen. Im Allgemeinen haben die Mieter insoweit keine Mitbenutzungsrechte. Hinweis Kfz im Hof Deshalb dürfen im Hof keine Fahrzeuge abgestellt werden, soweit kein vertraglicher Anspruch besteht. Ob der Hof von den Kindern der Mieter zum Spielen benutzt werden darf, hängt von den Besonder...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung (Mietrecht) / 3 Änderungen der Hausordnung

Die einseitige Änderung einer Hausordnung ist möglich, wenn sich die Sachlage verändert hat. Praxis-Beispiel Veränderung der Sachlage: Änderung der Haustürschließzeiten, wenn wegen der zunehmenden Gefahr des Einbruchs und des Eindringens hausfremder Personen ein früherer Türschluss angebracht ist; Verbot des Fütterns von Tauben, wenn anderenfalls eine Beschädigung der Hausfassa...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung (Mietrecht) / 4 Besonderheiten der vermieteten Eigentumswohnung

Die Hausordnung der Wohnungseigentümer ist für den Mieter nur verbindlich, wenn dies vereinbart ist.[1] Praxis-Tipp Vermeiden Sie unterschiedliche Hausordnungen Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft sollte darauf geachtet werden, dass eine bestehende Hausordnung auch in alle Mietverträge aufgenommen wird, um widersprüchliche Regeln zu vermeiden. Besonders fatal wäre, wenn ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung (Mietrecht) / 2.1 Verbot überraschender Klauseln

Nach § 305c Abs. 2 BGB werden überraschende Klauseln nicht Vertragsbestandteil. Da der Mieter in der Hausordnung nur allgemeine Verhaltensregeln erwartet, müssen Gebote oder Verbote, durch die gesetzliche Rechte tangiert werden, als überraschende Klauseln angesehen werden. Praxis-Beispiel Einige überraschende Klauseln Verbot des Aufstellens von Waschmaschinen in der Wohnung Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung (Mietrecht) / 2 Vereinbarte Hausordnung

Wird eine Hausordnung vertraglich vereinbart, so ergeben sich zahlreiche Beschränkungen aus den Vorschriften der §§ 305-310 BGB. Insoweit ist zu beachten, dass in nahezu allen Fällen beim Abschluss eines Mietvertrags vorgedruckte Hausordnungen verwendet werden. Eine individualvertraglich vereinbarte Hausordnung ist selten: Es gehört zum Wesen einer Hausordnung, dass sie für ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung (Mietrecht) / 1.3 Verbot von Lärm

Bestimmungen, nach denen ganz allgemein Ruhestörungen zu vermeiden sind und ähnliche Regelungen fügen der bestehenden Rechtslage nichts hinzu, sondern bekräftigen lediglich, was ohnehin selbstverständlich ist. Einzelne Tätigkeiten, durch die Geräusche verursacht werden, insbesondere die Musikausübung, können durch eine einseitige Hausordnung nicht untersagt werden. Das Musizi...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besucher / Zusammenfassung

Begriff Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem Besuch, der nur von vorübergehender Dauer ist, und der Überlassung auf Dauer. Das Besuchsrecht ist gesetzlich nicht geregelt. Anerkannt ist aber, dass das Besuchsrecht bei der Wohnraummiete vertraglich nicht beschränkt werden darf. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Frage, ob und in welchem Umfang der Mieter drit...mehr