Die Erleichterungen im Mietrecht sind noch nicht in Kraft, da boomen Balkonkraftwerke schon – oft zum Ärger von Vermietern, wenn sich Mieter bei der Installation nicht an Vorgaben halten. Mancher Streit landet vor Gericht.
Unklare Vorgaben hinsichtlich der Installation von sog. Balkonkraftwerken sorgen immer wieder für Streit zwischen Mietern und Vermietern oder Hausverwaltungen. Vor Gericht wurde bereits der eine oder andere Fall entschieden – nach aktuellem Recht.
Im Juli 2024 hat der Bundestag eine miet- und wohnungseigentumsrechtliche Vereinfachung zur Nutzung der kleinen Steckersolaranlagen beschlossen. Mit den neuen Regelungen erhalten Mieter einen rechtlichen Anspruch. Konflikte dürfte es weiterhin geben. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren.
Ist Mietern nach dem neuen Recht alles erlaubt?
Ausgangspunkt ist, dass bauliche Veränderungen durch Mieter die Erlaubnis des Vermieters bedürfen. "Gerichte haben in der Vergangenheit entschieden, dass diese das äußere Erscheinungsbild des Balkons oder Daches dauerhaft verändern", erklärt Charlotte Peitsmeier, Rechtsanwältin bei Koenen Bauanwälte. Vermieter konnten deshalb die Zustimmung zum Einbau einer Steckersolaranlage bislang ohne Begründung verweigern.
Das im Juli verabschiedete Gesetz sieht vor, dass es sich bei Steckersolargeräten um privilegierte bauliche Veränderungen handelt, die ein Vermieter akzeptieren muss. Damit haben Mieter künftig einen rechtlichen Anspruch auf Errichtung eines Balkonkraftwerks. "Der Wunsch darf nur in absoluten Ausnahmefällen versagt werden", so Peitsmeier. Im Mietvertrag können aber Vorgaben getroffen werden, wie groß, wie viele und in welcher Farbe die Module sind. Auch die Verkehrssicherungspflichten bleiben die alten.
Außerdem müssen die Mieter weiterhin im Vorfeld mit dem Vermieter ...