Fachbeiträge & Kommentare zu Mietrecht

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Das Betreuungsrecht in der ... / 2.3 Antragsrecht und "Anregung" durch Dritte

Den Antrag auf Bestellung eines Betreuers kann nur der Volljährige selbst stellen (§ 1896 Abs. 1 Satz 2 BGB). Bei körperlicher Behinderung ist die Betreuerbestellung sogar grundsätzlich nur auf Antrag des Volljährigen – und nicht von Amts wegen – möglich. Wichtig Kein Antragsrecht des Wohnungsunternehmens Ein Wohnungsunternehmen, ein sonstiger Vermieter und ein Wohnungsverwalt...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.2.1 Zivilrechtsschutz für Mieter

Die Haustierhaltung in Mietwohnungen ist häufiger Streitpunkt sowohl im Verhältnis zum Vermieter als auch wegen der durch die Tiere verursachten Störungen im Verhältnis zu den anderen Mietern. Dies wird verständlich, wenn man die unterschiedlichen Interessenlagen berücksichtigt. Auf der einen Seite steht der Vermieter, dem daran gelegen ist, Beschädigungen und übermäßige Abnu...mehr

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Kinderlärm durch Kita, Kind... / 1 Bewertungsmaßstab für Kinderlärm

Die bauplanerisch und gesellschaftspolitisch erwünschte Nähe von Kinderbetreuungseinrichtungen zur Wohnbebauung führt zwangsläufig zu Konflikten mit der Wohnnachbarschaft wegen des mit der Nutzung dieser Einrichtungen verbundenen Kinderlärms. Kinderlärm ist aber aus Sicht der Rechtsprechung eine notwendige Ausdrucksform und Begleiterscheinung kindlichen Verhaltens, das zur E...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 2.1 Zivilrechtsschutz für Mieter

Wenn Sie als Mieter Lärmbelästigungen aus der Nachbarschaft ausgesetzt sind – seien es solche aus Nachbarwohnungen des gleichen Hauses oder solche, die von außen einwirken – haben sie die Möglichkeit, zweigleisig vorzugehen. Zum einen können Sie die Möglichkeiten des Mietrechts ausschöpfen und ggf. durch Mietminderung den Vermieter zwingen, gegen die Belästigungsquelle etwas ...mehr

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Gesetze, Fristen, Dauerbren... / Zusammenfassung

Überblick Verschärfungen im Mietrecht, eine neue Grundsteuer und Wohngemeinnützigkeit, die Reform des Baugesetzbuchs – einige Gesetze hat der alte Bundestag 2024 noch beschlossen, doch manche Ampel-Vorhaben waren noch nicht in trockenen Tüchern.mehr

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Von der Schriftform zur Textform: Was kommt auf Mietverwalter im Gewerbemietrecht zu?

Überblick Seit dem 1. Januar 2025 hat sich das deutsche Mietrecht erheblich gewandelt. Durch die Einführung des § 578 Abs. 1 Satz 2 BGB wurde die bislang geltende Pflicht zur Schriftform bei langfristigen Gewerberaummietverträgen durch das schwächere Textformerfordernis ersetzt. Dieser Umbruch, der im Zuge der Einführung des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes entstand, w...mehr

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Gewerbemietverträge: Textform statt Schriftform genügt

Überblick Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz ist in Kraft getreten – mit wichtigen Änderungen für Vermieter und Mieter. So können etwa Belege über Betriebskostenabrechnungen digital bereitgestellt werden und bei Gewerbemietverträgen entfällt die Schriftformerfordernis. Das ist zu beachten. Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) trat zum großen Teil am 1.1.2025 i...mehr

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Holzöfen und Kamine (Hausfe... / 6.1 Mietrecht

Erhöhte Brandgefahr Stellt der Vermieter dem Mieter einen Kamin zur Verfügung, bei dem der Mieter die Asche selbst entsorgen muss, birgt das Mietobjekt eine größere Betriebsgefahr in sich als andere Mietobjekte. Wird die Asche von einem Dritten (Besucher des Mieters) entsorgt und kommt es dabei zu einem Wohnungsbrand, lässt dieses fahrlässige Handeln des Dritten die Betriebsg...mehr

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Verwaltungsunterlagen: Aufb... / 2.1 Grundsätze

Da die Verwaltungsunterlagen zum Gemeinschaftsvermögen nach § 9a Abs. 3 WEG gehören und Inhaberin des Gemeinschaftsvermögens die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist, gehört die Aufbewahrung der Verwaltungsunterlagen zu den ureigensten Amtspflichten des amtierenden Verwalters. Gesetzliche Regelungen darüber, wo, in welcher Art und Weise und wie lange Verwaltungsunterlagen...mehr

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Verwaltungsunterlagen: Aufb... / 3.1.1 Umfang

Jeder Wohnungseigentümer hat nach § 18 Abs. 4 WEG einen Anspruch auf Gewährung von Einsicht in sämtliche Verwaltungsunterlagen.[1] Da die Einsichtnahme auch der Überprüfung der Verwaltertätigkeit dient, besteht das Einsichtsrecht nach der bestandskräftigen Genehmigung der auf Grundlage der Jahresabrechnung gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG festgesetzen Nachschüsse bzw. Anpassungs...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / dd) Rangklasse 2

Rz. 211 Diese Rangklasse[260] hat Bedeutung bei der Vollstreckung von Wohnungseigentum. Sie führt für sog. Hausgeldforderungen der Wohnungseigentümer[261] ein begrenztes Vorrecht vor Grundpfandrechten ein. Dadurch wird die Stellung der Wohnungseigentümer gestärkt, wenn sie Forderungen gegenüber einem zahlungsunfähigen oder -unwilligen Wohnungseigentümer geltend machen. Das in ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 14 Zwangsvollstreckung au... / 2. Duldungstitel

Rz. 14 Unter Duldung ist das Untätigbleiben im Hinblick auf die Vornahme einer Handlung durch den Gläubiger selbst oder durch einen Dritten zu verstehen.[26] Sie ist insoweit ein Unterfall des Unterlassens. Ihren Hauptanwendungsbereich findet diese Variante im Nachbar- und im Mietrecht, etwa in Form der Duldung von Arbeiten am Hause des Gläubigers vom Grundstück des Nachbarn...mehr

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Italien / 1. Allgemeines

Rz. 72 Als gesetzliche Erben sind in Art. 565 c.c. der Ehegatte, die Abkömmlinge, die Aszendenten, die Geschwister, die übrigen Verwandten bis zum sechsten Grad und der Staat genannt. Grundsätzlich schließt der nähere den entfernteren Verwandtschaftsgrad aus. Rz. 73 Durch die Kindschaftsrechtsreform 2014[118] sind in Italien eheliche und nichteheliche Abkömmlinge vollkommen g...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / Literaturtipps

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / bb) Beteiligte aufgrund Anmeldung

Rz. 15 Hierunter sind alle Gläubiger bzw. dinglich Berechtigten zu verstehen, welche ihre Stellung erst nach der Eintragung des Zwangsversteigerungsvermerks im Grundbuch erworben haben Eine Regelung findet sich hierzu in § 9 Nr. 2 ZVG. Hierunter sind alle Gläubiger bzw. dinglich Berechtigten zu verstehen, die ihre Stellung erst nach der Eintragung des Zwangsversteigerungsver...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / Literaturtipps

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Autorenverzeichnis

Burkhard Engler hat die Ausbildung zum Rechtsanwalts- und Notargehilfen (heute: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten) absolviert und wurde berufsbegleitend zum Bürovorsteher (heute: Rechtsfachwirt) ausgebildet. Am 1.7.1989 wurde er durch das Land Niedersachsen an den Berufsbildenden Schulen Wilhelmshaven nebenberuflich als Berufsschullehrer eingestellt. Seit 1990 hält er i...mehr

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Belgien / 2. Entziehung des Erb- oder Pflichtteilerbrechts

Rz. 84 Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung bzw. Trennung von Tisch und Bett haben die Eheleute gem. Art. 1287 Abs. 2 GGB vertragliche Regelungen u.a. auch über ihre wechselseitigen Erb- und Pflichtteilerbrechte zu treffen, etwa in Form einer Entziehung dieser Rechte.[109] Diese vollständige Enterbung ist wirksam ab Unterschrift der Scheidungsvereinbarungen, insofern e...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 1. Gerichtsvollzieherkosten

Rz. 3 Als Teil der Novelle des gesamten Kostenrechtes ist schon am 1.5.2001 das Gesetz über die Kosten der Gerichtsvollzieher vom 19.4.2001 in Kraft getreten.[3] Das Gesetz musste zur Harmonisierung mit anderen gesetzlichen Vorschriften und zur Beseitigung von Mängeln schon mehrfach geändert werden. Eine umfassende Änderung erfolgte durch das 2. KostRModG zum 1.8.2013, mit d...mehr

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Belgien / 3. Ehe unter gleichgeschlechtlichen Partnern, Lebenspartnerschaft (Zusammenwohnende) und faktisches Zusammenleben

Rz. 46 Infolge der Neufassung des Art. 143 fr. ZGB durch Gesetz vom 13.2.2003[79] ist in Belgien die Eheschließung zwischen Gleichgeschlechtlichen zulässig, die mit den gleichen Erbrechten verbunden ist wie die Eheschließung zwischen getrenntgeschlechtlichen Ehepartnern (siehe Rdn 40 ff.). Rz. 47 Der belgische Gesetzgeber hat neben der Eheschließung gleich-, aber auch getrenn...mehr

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Die Mitgliedschaft / 3.5.2 Verhältnis von Genossenschaftsrecht und Mietrecht

3.5.2.1 Abgrenzung Genossenschaftsrecht und Mietrecht Rz. 269 Das Nutzungsverhältnis eines Mitglieds berührt die Rechtsgebiete Mietrecht und Genossenschaftsrecht, deren Anwendung zu unterschiedlichen, ja bisweilen völlig gegensätzlichen rechtlichen Ergebnissen führen kann: Zum einen ist das Mitglied Teil der genossenschaftlichen Gemeinschaft und damit den genossenschaftlichen ...mehr

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Die Mitgliedschaft / 3.5.2.1 Abgrenzung Genossenschaftsrecht und Mietrecht

Rz. 269 Das Nutzungsverhältnis eines Mitglieds berührt die Rechtsgebiete Mietrecht und Genossenschaftsrecht, deren Anwendung zu unterschiedlichen, ja bisweilen völlig gegensätzlichen rechtlichen Ergebnissen führen kann: Zum einen ist das Mitglied Teil der genossenschaftlichen Gemeinschaft und damit den genossenschaftlichen und satzungsmäßigen Pflichten unterworfen, es kann si...mehr

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Die Mitgliedschaft / 3.5.3 Anwendung des Mietrechts auf einen (Dauer-)Nutzungsvertrag

Rz. 280 Grundsätzlich wird auf einen (Dauer-)Nutzungsvertrag Mietrecht angewendet, denn der wesentliche Inhalt eines Nutzungsvertrags ist mit dem gewöhnlichen Inhalt eines Mietvertrags vergleichbar.[1] Die Bindung des Nutzungsrechts an die Mitgliedschaft der Genossenschaft hat keine so erhebliche Bedeutung, dass der Charakter des Vertrags grundsätzlich verändert wird. Maßgeb...mehr

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Die Mitgliedschaft / 3.5.4.1 Fallbeispiel: Durchführung von Modernisierungen

Rz. 283 Der BGH[1] differenzierte im bereits oben zitierten Urteil (siehe Rn. 251) bezüglich der Anwendung des Mietrechts und des Genossenschaftsrechts. Im zugrunde liegenden Fall musste sich ein Genossenschaftsmitglied, das sich weigerte, wie alle übrigen Mitglieder auf eine Mietminderung während der Modernisierungsarbeiten zu verzichten und dafür keine Erhöhung der Nutzung...mehr

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Die Mitgliedschaft / 3.5.5.2 Besonderheiten ehemaliger DDR-Nutzungsverträge (Altverträge)

Rz. 305 Häufig stellt sich in der Praxis die Frage, ob Altverträge grundsätzlich – z. B. aus Anlass gewünschter Änderungen oder Ergänzungen – neu geschrieben werden müssen. Dies ist nicht der Fall. Auch der Wunsch mancher Genossenschaft nach einer Neuordnung der Unterlagen und Anpassung der alten Verträge an den heutigen Standard (verbunden mit inhaltlichen Änderungen) ist o...mehr

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Die Mitgliedschaft / 3.5.6 Vorstandsbeschlüsse und ihre Auswirkung auf nutzungsvertragliche Regelungen

Rz. 317 Fallbeispiel Tierhaltungsverbot durch Vorstandsbeschluss Vorstandsbeschlüsse können grundsätzlich nicht in das individuell bestehende Nutzungsverhältnis eines Mitglieds mit der Genossenschaft eingreifen. Das Mietrecht setzt sich in diesen Fällen über die genossenschaftliche Entscheidungsbefugnis hinweg. So hat das AG Hamburg[1] entschieden, dass sich ein Tierhaltungsv...mehr

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Die Mitgliedschaft / 3.5.2.2 Vertragsformen bezüglich der Nutzung einer Genossenschaftswohnung

Rz. 274 Die Genossenschaft kann Verträge mit Mitgliedern ebenso wie mit Nichtmitgliedern – wenn dies nach der Satzung zulässig ist – schließen. Sie kann ihren Nutzern ein dauerndes Nutzungsrecht ebenso einräumen wie einen Vertrag anbieten, der einem normalen Mietverhältnis entspricht. Entsprechend unterschiedlich werden die Vertragstypen behandelt. Zu unterscheiden sind folg...mehr

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Die Mitgliedschaft / 3.5.5.1 Grundsätzliches

Rz. 304 In der Regel sind die Kündigungsfristen für die Beendigung der Mitgliedschaft und die ordentlichen Kündigungsfristen zur Beendigung des Nutzungsverhältnisses unterschiedlich lang. Das Mitglied, das die Kündigung der Mitgliedschaft erklärt, scheidet zum Ende des Geschäftsjahrs zum 31.12. nach Ablauf der satzungsmäßigen Kündigungsfrist aus. Auch in Bezug auf die Kündig...mehr

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Das Mietverhältnis vor Gericht / 6.1 Voraussetzungen für die Sicherungsanordnung

Die Sicherungsanordnung des § 283a ZPO kann nur unter den folgenden Voraussetzungen ergehen: Die Räumungsklage muss mit einer Zahlungsklage verbunden sein; die Klage muss aus einem Rechts-, also Mietverhältnis resultieren; die Geldforderung muss nach Rechtshängigkeit fällig geworden sein; die Klage muss hohe Aussicht auf Erfolg haben; die Sicherungsanordnung muss zur Abwendung be...mehr

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Die Mitgliedschaft / 3.2.2 Relative Gleichbehandlung

Rz. 248 Die relative Gleichbehandlung gilt als genossenschaftsrechtlicher Grundsatz überall dort, wo nicht die absolute Gleichbehandlung Anwendung findet. Sie ist jedoch nur dann zulässig, wenn ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung gegeben ist. Sind die Voraussetzungen dagegen gleich, darf nicht ungleich behandelt werden. Fälle der relativen Gleichbehandlung ergebe...mehr

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Die Mitgliedschaft / 3.5.4.2 Fallbeispiele genossenschaftlicher Kündigungsgründe

Rz. 284 Fallbeispiel: Kündigung des Nutzungsverhältnisses nach Beendigung der Mitgliedschaft Genossenschaftsrechtliche Nutzungsverhältnisse (und deren besondere Behandlung) stehen in besonderem Zusammenhang mit der Beendigung der Mitgliedschaft. Wegweisend für die Beurteilung ist ein Urteil des BGH.[1] In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war ein Mitglied, das zudem Vertrete...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 3.5.5.3 Nutzung der Wohnung durch ein Mitglied und ein Nichtmitglied

Rz. 308 Nutzung der Wohnung durch Familienangehörige des Mitglieds Bei Bestehen einer Ehe oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft müssen grundsätzlich nicht beide Partner Mitglied der Genossenschaft werden. Sollte die Genossenschaft satzungsgemäß nur Mitgliedergeschäfte zulassen, so könnte man meinen, dass beide Partner Mitglieder der Genossenschaft werden müssen. Dies ist abe...mehr

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Der Titel und seine Durchse... / 3 Unterlassung

Praxis-Beispiel Vertragswidrige Hundehaltung Entgegen dem Verbot der Kampfhundehaltung hatte der Mieter einen Pitbull-Terrier angeschafft. Der Vermieter hatte ihn entsprechend abgemahnt und aufgefordert, das Tier binnen angemessener Frist in ein Tierheim oder in sonstiger Weise abzugeben. Dem war der Mieter nicht nachgekommen. Der Vermieter hatte ihn daraufhin erfolgreich auf...mehr

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Das Mietverhältnis vor Gericht / 7 Unterlassung

Die Unterlassungsklage nach § 541 BGB ist das mildere Mittel gegenüber einer Kündigung wegen der Vertragsverletzung und der einzige Weg, wenn weder eine außerordentliche fristlose Kündigung nach §§ 543, 569 BGB noch eine ordentliche Kündigung gemäß § 573 BGB möglich ist. Sie kommt daher in erster Linie bei weniger gewichtigen Vertragsverletzungen in Betracht bzw. dann, wenn ...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 3.1.1.2 Grundlose Strafanzeige

Erstattet der Mieter grundlos Strafanzeige gegen den Vermieter, berechtigt dies Letzteren selbstverständlich zur Kündigung des Mietverhältnisses.[1] Die grundlose Strafanzeige gegen den Vermieter stellt eine schwerwiegende Treuepflichtverletzung dar. Zwar gilt auch im Mietrecht der Grundsatz, dass es mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht vereinbar ist, wenn die Wahrnehmung staat...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.1.4 Form der Kündigung

Rz. 141 Die Kündigung der Mitgliedschaft muss zwingend immer schriftlich erfolgen (§ 65 Abs. 2 Satz 1 GenG). Das bedeutet, dass die Kündigung nicht mündlich, etwa im Büro der eG oder im Hof der Wohnanlage, erfolgen kann. Eine mündlich ausgesprochene Kündigung durch das Mitglied wäre vollständig unwirksam. Rz. 142 Weiter bedeutet dies, dass die Kündigungserklärung vom kündigen...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 3.1.1.3 Begründete Strafanzeige

Grundsätzlich ist die Kündigung des Mietverhältnisses auch dann möglich, wenn sich der Vermieter zwar den Vorwurf einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit gefallen lassen muss, jedoch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht gewahrt wird.[1] Über die Kündigung ist dabei unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden. Neben dem Verhalten des An...mehr

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Das Mietverhältnis vor Gericht / 4.7.1.2 Unkenntnis von besitzendem Dritten

Die Bestimmung des § 940a Abs. 2 ZPO wurde im Rahmen der "kleinen Mietrechtsreform" durch das am 1.5.2013 in Kraft getretene Mietrechtsreformgesetz geschaffen. Ein beliebtes Katz- und Mausspiel besonders findiger Mietbetrüger war der sich bei Räumung der Wohnung plötzlich als Mitbewohner entpuppende Dritte. Der Vermieter muss sich in diesem Zusammenhang stets vor Augen halte...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 6.4.3 Enthaftungserklärung

Im Bereich der Wohnraummiete steht dem Insolvenzverwalter gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO nicht das Recht auf Kündigung des Mietverhältnisses zu. Stattdessen bleibt ihm aber das Recht zu erklären, dass Ansprüche, die nach Ablauf der Kündigungsfrist des § 109 Abs. 1 Sazt 1 fällig werden, nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. Diese sog. Enthaftungserklärung...mehr

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Das Mietverhältnis vor Gericht / 4.3 "Kalte" Räumung

Auch wenn der Mieter nach Zugang der Kündigung die Mieträume verlassen hat, kann der Vermieter nicht einfach eigenmächtig die Mieträume wieder in Besitz nehmen und etwa das Schloss austauschen. Hiermit greift er widerrechtlich in das Besitzrecht des Mieters ein.[1] Die Räumung darf nicht im Wege der Selbstjustiz durchgesetzt werden, sondern unterliegt den staatlichen Vollstr...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 6.1.2 Die Aufrechnung im Fall der Drittgläubigerpfändung (§ 66 GenG)

Rz. 390 Im Fall der Gläubigerkündigung gemäß § 66 GenG wird die Forderung des Mitglieds auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens im Wege der Einzelzwangsvollstreckung beschlagnahmt. Im Ergebnis steht die Forderung auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens nun dem Vollstreckungsgläubiger zu. Fraglich ist in solchen Fällen, ob die Aufrechnung durch die eG dennoch ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis in der K... / 2.1.3 Weitere Vermüllung nach Abmahnung

Vermüllt nun der Mieter nach vorheriger Abmahnung weiter das Mietobjekt – unerheblich ob Wohnung oder Geschäftsraum –, riskiert er die außerordentliche fristlose Kündigung.[1] Achtung Im Bereich des Mietrechts wird eine Abmahnung auch dann als eine solche qualifiziert, wenn sie allein das zu beanstandende Verhalten des Mieters beschreibt. Grundsätzlich aber empfiehlt sich die...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verzug (Miete) / 1.2 Besonderheiten im Mietrecht

Diese allgemeinen Bestimmungen sind im Mietrecht durch folgende Besonderheiten ergänzt: 1.2.1 Fristlose Kündigung Zahlungsverzug des Mieters Bei Zahlungsverzug des Mieters ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Sie ist zulässig, wenn der Mieter entweder für 2 aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerh...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verzug (Miete) / 1.2.3 Verspätete Rückgabe der Mietsache

Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter vom Mieter Nutzungsentschädigung und ggf. Schadensersatz verlangen (§ 546a BGB).mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verzug (Miete) / 1.2.1 Fristlose Kündigung

Zahlungsverzug des Mieters Bei Zahlungsverzug des Mieters ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Sie ist zulässig, wenn der Mieter entweder für 2 aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils (Mindestbetrag mehr als eine Monatsmiete, also eine Monatsmiete und 1 Cent) davon in Verzug ist o...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Textform / 1 Mietrechtlicher Anwendungsbereich

Das Mietrecht knüpft in verschiedenen Regelungen an die allgemeine Textform des § 126b BGB an und verzichtet in diesen Fällen zur Vereinfachung des Rechtsverkehrs auf die strengere Schriftform, wenn eine besondere Beweis- und Warnfunktion nicht von wesentlicher Bedeutung ist. Vielmehr steht in diesen Fällen regelmäßig die Mitteilung eines bestimmten Sachverhalts im Fokus, de...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verzug (Miete) / 1.2.2 Verzug des Vermieters mit Mängelbeseitigung

Auch der Verzug des Vermieters mit der Mängelbeseitigung hat erhebliche Folgen: Der Mieter kann Schadensersatz geltend machen, wenn der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug gerät (§ 536a Abs. 1 BGB). Mahnung und Verschulden Verzug setzt eine auf Mängelbeseitigung gerichtete Mahnung des Mieters sowie Verschulden des Vermieters voraus. Praxis-Beispiel Kein Verzug...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
BGH bleibt dabei: Schonfristzahlung heilt nur fristlose Kündigung

Der Bundesgerichtshof (BGH) rückt nicht davon ab: Die Nachzahlung von Mietschulden ("Schonfristzahlung") heilt nur eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs, aber nicht eine ordentliche Kündigung. Dem LG Berlin widersprechen die Richter zum wiederholten Mal. Kündigt der Vermieter ein Mietverhältnis wegen Zahlungsverzugs des Mieters fristlos, kann der Mieter die Kündigung...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verzug (Miete) / 1 Schuldnerverzug

Verzug liegt vor, wenn der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers, die nach Eintritt der Fälligkeit erfolgt, nicht leistet (§ 286 Abs. 1 BGB). Hinweis Verzug ohne Mahnung Ist für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt, kommt der Schuldner ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht zu der bestimmten Zeit leistet (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Ferner bedarf es einer Mahnung n...mehr