Überblick

Für die Vermietung einer Eigentumswohnung gelten die allgemeinen Vorschriften des Mietrechts. Diese Vorschriften nehmen auf die Besonderheiten der Eigentumswohnung allerdings keine Rücksicht. Deshalb muss der Vermieter bei der Gestaltung des Mietvertrags diesen Besonderheiten Rechnung tragen. Hierbei sind die nachfolgenden Ausführungen zu beachten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Regelungen über die vermietete Eigentumswohnung finden sich in den §§ 535 ff., 556 BGB sowie § 2 BetrKV. Was das Sondereigentum betrifft, in § 16 WEG.

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