Fachbeiträge & Kommentare zu Mietrecht

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GEG-Reform: Kabinett beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Ob diese Version das parlamentarische Verfahren unverändert überstehen wird, bleibt spannend. Es gibt noch Vorbehalte gegen Details der GEG-Reform. Die Bundesregierung will eine zentrale Regelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – das künftig Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) heiße... mehr

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Gebäudemodernisierungsgesetz: Änderungen im Überblick

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) am 13.5.2026 beschlossen. Ob diese Version das parlamentarische Verfahren unverändert überstehen wird, bleibt spannend. Es gibt noch Vorbehalte gegen Details der GEG-Reform. Die Bundesregierung will eine zentrale Regelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – das künftig Gebäudemodernisierungsgesetz... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift setzt zunächst voraus, dass zwischen dem Vermieter und dem Mieter ein Mietverhältnis, das Zwischenmietverhältnis, besteht. Ob der Vermieter auch Eigentümer des vermieteten Objekts ist, ist unerheblich. Auf Pachtverhältnisse ist § 565 BGB ebenfalls anwendbar (Schmidt-Futterer/Streyl, § 565 Rn. 9). Ist der Vermieter mit der Überlassung an den Dritten einve... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Unzumutbarkeit der Gebrauchsüberlassung

Rz. 13 Der Anspruch auf Erteilung der Gebrauchsüberlassungserlaubnis besteht nicht, wenn dem Vermieter die Überlassung des Wohnraums an einen Dritten nicht zugemutet werden kann. Dies ist der Fall, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder sonst dem Vermieter die Überlassung nicht zugemutet werden kann (§ 553 Abs. 1... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.3 Berechtigtes Interesse

Rz. 4 Der Mieter muss ein berechtigtes Interesse an der Gebrauchsüberlassung eines Teils des Wohnraums haben. Dem Anspruch auf Untervermietungserlaubnis steht nicht entgegen, dass er das zur Untervermietung berechtigende Interesse selbst herbeigeführt hat (AG Mitte, Urteil v. 25.8.2021, 7 C 44/20, GE 2021, 1436). Als berechtigt ist jedes, auch höchstpersönliche Interesse des ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.7 Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anschaffung eines nicht aktivierungsfähigen Wirtschaftsguts

Rz. 137 Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einem nicht aktivierungsfähigen Wirtschaftsgut entstehen, sind nicht aktivierungsfähig, sondern als Betriebsausgaben abziehbar. Dies ist nicht nur die Auffassung der Rspr.[1], sondern auch die der Verwaltung.[2] Siehe hierzu auch Rz. 133a. Rz. 138 Dies gilt insbesondere für Aufwendungen im Zusammenhang mit schwebenden Geschäften. E... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.6 Anschaffungsnebenkosten

Rz. 129 Zu den Anschaffungskosten gehören auch die "Nebenkosten" nach § 255 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 HGB. Anschaffungsnebenkosten sind alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines zu aktivierenden Wirtschaftsguts stehen, soweit diese Aufwendungen dem Wirtschaftsgut einzeln zugeordnet werden können.[1] Anschaffungsnebenkosten können nur aktiviert werden, wenn auch di... mehr

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Balkonkraftwerke (Miete) / 2.7 Vermietete Eigentumswohnung

Im Bereich des Wohnungseigentums verleiht § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WEG den Wohnungseigentümern bauliche Veränderungen, "die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte" dienen. Ein Gleichlauf von Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht ist bereits deshalb erforderlich, da ca. die Hälfte der Eigentumswohnungen vermietet sind. Achtung Gestattungsbeschluss stets erforderlich Allerdi... mehr

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Hausordnung (Mietrecht)

Zusammenfassung Begriff In die Hausordnung dürfen diejenigen Regelungen aufgenommen werden, die im Interesse eines reibungslosen Zusammenlebens der Hausbewohner, zum Schutz des Gebäudes und zur allgemeinen Ordnung und Sicherheit notwendig sind. Dabei wird im Allgemeinen unterschieden zwischen der einseitig erlassenen Hausordnung und der vertraglich vereinbarten Hausordnung. 1 ... mehr

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Hausordnung (Mietrecht) / 1.2 Reinigung der gemeinschaftlichen Hausteile

Siehe "Formularmietvertrag – allgemeine Ausführungen". mehr

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Hausordnung (Mietrecht) / 1.1 Benutzung der gemeinschaftlichen Hausteile

1.1.1 Hof Die Hausordnung kann klarstellen, in welchem Umfang die Mieter den Hof des Hauses benutzen dürfen. Im Allgemeinen haben die Mieter insoweit keine Mitbenutzungsrechte. Hinweis Kfz im Hof Deshalb dürfen im Hof keine Fahrzeuge abgestellt werden, soweit kein vertraglicher Anspruch besteht. Ob der Hof von den Kindern der Mieter zum Spielen benutzt werden darf, hängt von den... mehr

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Hausordnung (Mietrecht) / 1 Einseitig erlassene Hausordnung

Die einseitig vom Vermieter erlassene Hausordnung darf die vertraglichen Rechte der Mieter nicht beschränken. Unproblematisch ist, wenn nur Ordnungsbestimmungen erhalten sind, die gesetzliche Regelungen oder dazu ergangene Rechtsprechung enthält. Fraglich ist, ob das überhaupt sinnvoll ist. Hinweis Keine weiteren Pflichten Die Begründung besonderer Vertragspflichten oder die E... mehr

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Hausordnung (Mietrecht) / 3 Änderungen der Hausordnung

Die einseitige Änderung einer Hausordnung ist möglich, wenn sich die Sachlage verändert hat. Praxis-Beispiel Veränderung der Sachlage: Änderung der Haustürschließzeiten, wenn wegen der zunehmenden Gefahr des Einbruchs und des Eindringens hausfremder Personen ein früherer Türschluss angebracht ist; Verbot des Fütterns von Tauben, wenn anderenfalls eine Beschädigung der Hausfassa... mehr

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Hausordnung (Mietrecht) / 1.1.2 Türschließzeiten

Regelungen über das Schließen der Haustür sind rechtlich unbedenklich, wenn der Termin, der in der Hausordnung bestimmt wurde, den ortsüblichen Gepflogenheiten entspricht (etwa 22.00 Uhr) oder wenn aufgrund besonderer Vorkommnisse frühere Schließungszeiten erforderlich sind. Eine an Treu und Glauben orientierte Vertragsauslegung führt hier zum Ergebnis, dass der Mieter das E... mehr

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Hausordnung (Mietrecht) / 2.2 Vorrang von Individualabreden

Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Formularklauseln. Ist beispielsweise im Mietvertrag individualrechtlich geregelt, dass der Mieter berechtigt sein soll, sein Fahrzeug im Hof des Hauses abzustellen oder ein Haustier zu halten, wird ein in der Hausordnung enthaltenes Verbot für diesen Mieter gegenstandslos. mehr

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Hausordnung (Mietrecht) / Zusammenfassung

Begriff In die Hausordnung dürfen diejenigen Regelungen aufgenommen werden, die im Interesse eines reibungslosen Zusammenlebens der Hausbewohner, zum Schutz des Gebäudes und zur allgemeinen Ordnung und Sicherheit notwendig sind. Dabei wird im Allgemeinen unterschieden zwischen der einseitig erlassenen Hausordnung und der vertraglich vereinbarten Hausordnung. mehr

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Hausordnung (Mietrecht) / 1.1.1 Hof

Die Hausordnung kann klarstellen, in welchem Umfang die Mieter den Hof des Hauses benutzen dürfen. Im Allgemeinen haben die Mieter insoweit keine Mitbenutzungsrechte. Hinweis Kfz im Hof Deshalb dürfen im Hof keine Fahrzeuge abgestellt werden, soweit kein vertraglicher Anspruch besteht. Ob der Hof von den Kindern der Mieter zum Spielen benutzt werden darf, hängt von den Besonder... mehr

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Hausordnung (Mietrecht) / 1.3 Verbot von Lärm

Bestimmungen, nach denen ganz allgemein Ruhestörungen zu vermeiden sind und ähnliche Regelungen fügen der bestehenden Rechtslage nichts hinzu, sondern bekräftigen lediglich, was ohnehin selbstverständlich ist. Einzelne Tätigkeiten, durch die Geräusche verursacht werden, insbesondere die Musikausübung, können durch eine einseitige Hausordnung nicht untersagt werden. Das Musiz... mehr

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Hausordnung (Mietrecht) / 2.1 Verbot überraschender Klauseln

Nach § 305c Abs. 2 BGB werden überraschende Klauseln nicht Vertragsbestandteil. Da der Mieter in der Hausordnung nur allgemeine Verhaltensregeln erwartet, müssen Gebote oder Verbote, durch die gesetzliche Rechte tangiert werden, als überraschende Klauseln angesehen werden. Praxis-Beispiel Einige überraschende Klauseln Verbot des Aufstellens von Waschmaschinen in der Wohnung Ver... mehr

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Hausordnung (Mietrecht) / 4 Besonderheiten der vermieteten Eigentumswohnung

Die Hausordnung der Wohnungseigentümer ist für den Mieter nur verbindlich, wenn dies vereinbart ist.[1] Praxis-Tipp Vermeiden Sie unterschiedliche Hausordnungen Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft sollte darauf geachtet werden, dass eine bestehende Hausordnung auch in alle Mietverträge aufgenommen wird, um widersprüchliche Regeln zu vermeiden. Besonders fatal wäre, wenn ... mehr

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Hausordnung (Mietrecht) / 2 Vereinbarte Hausordnung

Wird eine Hausordnung vertraglich vereinbart, so ergeben sich zahlreiche Beschränkungen aus den Vorschriften der §§ 305-310 BGB. Insoweit ist zu beachten, dass in nahezu allen Fällen beim Abschluss eines Mietvertrags vorgedruckte Hausordnungen verwendet werden. Eine individualvertraglich vereinbarte Hausordnung ist selten: Es gehört zum Wesen einer Hausordnung, dass sie für ... mehr

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Bürgschaft (Miete) / 2.3.4 Besonderheiten bei der Wohnraummiete

Nach § 551 Abs. 1 BGB darf eine Sicherheit das Dreifache einer Monatsmiete nicht übersteigen. Diese Vorschrift gilt auch für die Bürgschaft. Leistet der Bürge eine unbeschränkte Bürgschaft, so kann er gleichwohl nur bis zur Höhe einer dreifachen Monatsmiete in Anspruch genommen werden. Hinweis Addition von Sicherheiten Mehrere Sicherheiten sind zusammenzurechnen; sie dürfen in... mehr

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Durchlauferhitzer / 4 Modernisierung

Eine Modernisierung wird von der Rechtsprechung verneint, wenn bei einem vorhandenen Durchlauferhitzer die Wohnung an eine zentrale Warmwasserversorgungsanlage durch den Vermieter angeschlossen wird.[1] Wenn damit eine Energieeinsparung verbunden ist, wird vertreten, dass das dann zu einer Duldungspflicht des Mieters führen kann.[2] mehr

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Besucher / Zusammenfassung

Begriff Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem Besuch, der nur von vorübergehender Dauer ist, und der Überlassung auf Dauer. Das Besuchsrecht ist gesetzlich nicht geregelt. Anerkannt ist aber, dass das Besuchsrecht bei der Wohnraummiete vertraglich nicht beschränkt werden darf. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Frage, ob und in welchem Umfang der Mieter drit... mehr

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Bürgschaft (Miete) / 2.3.3 Unbefristete Bürgschaft

Auch bei einer unbefristeten Bürgschaft haftet der Bürge im Zweifel nicht für solche Mietzahlungsverpflichtungen, die entstehen, weil die Parteien des Mietvertrags nach Vertragsende die weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses vereinbart haben. Etwas anderes gilt für Ansprüche nach einer Vertragsfortsetzung gem. § 545 BGB, weil diese Ansprüche seit der Rechtsänderung durch d... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Abdingbarkeit, vertraglicher Ausschluss, Treuwidrigkeit

Rz. 16 Aus der Fassung des Gesetzes ergibt sich zwar, dass § 550 wie bisher auch § 566 a. F. nicht abdingbar ist; dem steht aber nicht entgegen, dass durch Vereinbarung im Verhältnis zwischen den ursprünglichen Mietvertragsparteien ein Berufen auf die Formungültigkeit ausgeschlossen werden kann. Eine solche Vereinbarung kann auch formularmäßig erfolgen; § 307 Abs. 2 Ziff. 1 ... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die unmittelbar für Wohnraum geltende Bestimmung ist entsprechend anwendbar auf Grundstücke (§ 578 Abs. 1) und auf Geschäftsräume (§ 578 Abs. 2); für Pachtverhältnisse findet sich eine Abs. 1 entsprechende Regelung in § 585a. Nach § 578 Abs. 1 Satz 2 in der ab 1.1.2025 geltenden Fassung ist § 550 mit der Maßgabe anzuwenden, dass ein Mietvertrag, der für längere Zeit al... mehr

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ZAP 4/2026, Anwaltsmagazin / 10 Deutscher Anwaltstag 2026

Der diesjährige Deutsche Anwaltstag wird vom 8. bis 12. Juni in Freiburg stattfinden. Wie die Veranstalter mitteilen, sollen dabei die ersten Tage (8. bis 10.6) rein virtuell im Web und die letzten Tage (10. bis 12.6.) auch in Präsenz in der Messehalle Freiburg (Sick-Arena/Halle 4, Neuer Messplatz 1) stattfinden. Das Motto der diesjährigen Veranstaltung lautet „Anwaltschaft i... mehr

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ZAP 4/2026, Überblick über ... / 4. Der Fortsetzungsanspruch gem. § 574 BGB

Das soziale Mietrecht beruht auf zwei Säulen, nämlich dem Bestandsschutz und der Beschränkung der Miethöhe. Der Bestandsschutz ist wiederum zweistufig ausgestaltet. Zunächst benötigt der Vermieter ein berechtigtes Interesse, um das Mietverhältnis überhaupt kündigen zu können. In diesem Stadium werden Mieterinteressen nicht berücksichtigt. Hat der Vermieter ein berechtigtes I... mehr

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ZAP 4/2026, Überblick über ... / 5. Vollziehung einer Handlungsverfügung auf Dachreparatur

Einstweiligen Rechtsschutz gibt es auch im Mietrecht. Besonderheiten gibt es jedoch wegen der besonderen Bedeutung der Wohnung für Räumungsansprüche. In der Praxis kommen einstweilige Verfügungen vorwiegend im Bereich Besitzstörungen und dringend notwendiger Erhaltungsmaßnahmen vor. Ob ein solcher Anspruch im Wege der einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden kann, ist ... mehr

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ZAP 4/2026, Überblick über ... / I. Einleitung

Das 2. Halbjahr 2025 war mietrechtlich hauptsächlich das Halbjahr der Erwartungen. Die neue Bundesregierung hatte angekündigt, bis Ende des Jahres einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Vereinbarungen zum Mietrecht umsetzt. Hierzu zählte zunächst die „Abschaffung” des Heizungsgesetzes. Davon war schon bald nichts mehr zu hören. Es hieß dann, das Gesetz solle „in jetziger Fo... mehr

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ZAP 4/2026, Überblick über ... / 2. Die Diskussion über das Vertretenmüssen des Vermieters

Das Miethöherecht des preisfreien Wohnungsbaus erweitert an verschiedenen Stellen die Befugnisse des Vermieters, wenn er bestimmte Tatsachen „nicht zu vertreten hat”. So ist bei bestehender Indexmiete eine Mieterhöhung nach §§ 559, 559e BGB nur dann möglich, wenn der Vermieter die bauliche Maßnahme aufgrund von Umständen durchgeführt hat, die er nicht zu vertreten hat. Ähnli... mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 2.9.6.4 Weiterbildungsinhalte

Inhaltlich richtet sich die Fortbildungspflicht nach den Maßgaben der Anlage 1 Buchstabe B zu § 15b Abs. 1 MaBV. Für Wohnimmobilienverwalter sind insoweit folgende Inhalte vorgesehen: Grundlagen der Immobilienwirtschaft (u. a. Abgrenzung Facility Management/Gebäudemanagement, relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich sowie Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereic... mehr

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Wasserkosten – Begriff, Kos... / 8.1 Trinkwassercheck

Diese Kosten sind nicht als Betriebskosten umlegbar, weil sie für den Betrieb der Wasserversorgung nicht erforderlich sind.[1] Hinweis Umlage als sonstige Betriebskosten Sie können natürlich versuchen, die Kosten für den Trinkwassercheck als sonstige Betriebskosten (§ 2 Satz 1 Nr. 17 BetrKV) umzulegen. Ob das geht, ist von der Rechtsprechung noch nicht entschieden. mehr

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Reinigungskosten / 5 Reinigung nach Erhaltungsmaßnahmen (§ 555 a BGB)

Dort ist die Duldungspflicht des Mieters für Maßnahmen des Vermieters zur Instandhaltung oder Instandsetzung des Mietobjekts geregelt. Der Vermieter ist dann aber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sich die Wohnung nach Abschluss der Arbeiten wieder in einem vertragsgemäßen Zustand befindet. Dazu gehören auch Reinigungsarbeiten bei Verschmutzung der Mieträume und Gemeinscha... mehr

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Fahrradabstellraum / 2 Bauliche Veränderung

Die Anlage und der Ausbau von Fahrradabstellräumen und -abstellplätzen gehört zu den baulichen Maßnahmen, durch die die allgemeinen Wohnverhältnisse verbessert werden. Die Mieter haben solche Maßnahmen nach § 554 Abs. 2 BGB grundsätzlich zu dulden; die Kosten für die Baumaßnahme kann der Vermieter nach Maßgabe des § 559 BGB anteilig auf die Mieter umlegen[1]. mehr

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Reinigungskosten / 4 Reinigung bei Übergabe des Mietobjekts

Das hat nichts mit den Betriebskosten zu tun, sondern mit einer Nebenpflicht des Mieters, der sog. "Obhutspflicht", pfleglich mit der Mietsache umzugehen. Bei Übergabe sind – sofern andere vertragliche Regelungen fehlen – die Mieträume in besenreinem Zustand zurückzugeben. Dabei sind auch grobe Verunreinigungen zu entfernen. Entgegen weit verbreiteter Meinung gehört das norm... mehr

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Verjährung (Miete) / 1.4.6 Was gilt bei Annahmeverzug des Vermieters?

Streitig ist, ob es der Erlangung des unmittelbaren Besitzes durch den Vermieter gleichsteht, wenn dieser sich im Annahmeverzug befindet, etwa indem er ein Angebot des Mieters auf Übergabe der Schlüssel zurückweist oder die Rücknahme der Schlüssel grundlos verzögert. Dies wird teilweise bejaht[1], teilweise verneint.[2] Der BGH hat die Rechtsfrage noch nicht entschieden.[3] mehr

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Fahrradabstellraum / 1 Anspruch des Mieters

Der Mieter hat allerdings keinen Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Platzes innerhalb eines Fahrradraumes. Hinweis Kein Anspruch auf Fahrradplatz Reicht der vorhandene Raum für die Unterbringung aller Fahrräder nicht aus, so ist der Vermieter nicht zur Schaffung weiterer Abstellmöglichkeiten verpflichtet. Anderes gilt, wenn eine ausdrückliche vertragliche Absprache besteht... mehr

Beitrag aus Controlling Office
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Sale-and-lease-back-Verfahren / Zusammenfassung

Begriff Bei sog. "Sale-and-lease-back"-Geschäften veräußert ein Unternehmen betriebliche Anlagegegenstände, immaterielle Wirtschaftsgüter oder bestellte und noch nicht gelieferte Wirtschaftsgüter an ein anderes Unternehmen und mietet/least diese anschließend wieder zurück.[1] Im Vordergrund solcher Transaktionen steht regelmäßig die Steigerung der finanziellen Liquidität des... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 563 regelt den bis 1.9.2001 in § 569a normierten Eintritt des Ehegatten des verstorbenen Mieters und von eng mit dem verstorbenen Mieter verbundenen Personen, die mit ihm in der gemieteten Wohnung bislang einen gemeinsamen Haushalt geführt haben, ohne jedoch Mieter zu sein. Die Neuregelung gilt nur für diejenigen Fälle, in denen der Mieter ab dem 1.9.2001 verstorben ... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Voraussetzungen des Eintritts in das Mietverhältnis

Rz. 6 Der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder oder die anderen Familien- oder Haushaltsangehörigen treten dann in das Mietverhältnis ein, wenn der Verstorbene alleiniger Mieter war. Waren der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder oder die anderen Familien- oder Haushaltsangehörigen Mitmieter, gilt § 563a. Die Ehe, Lebenspartnerschaft, das Kindschaftsver... mehr

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Kostenverteilung und Kosten... /   Barrierefreiheit

Bei Antrag eines Mieters auf Maßnahmen zur Barrierefreiheit: Muss dieser die Kosten selbst tragen? Ein Mieter kann nach § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dienen. Der Anspruch besteht allerdings nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter... mehr

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Bauliche Veränderung und Er... /   Barrierefreiheit

Bei einer baulichen Veränderung wegen Barrierefreiheit: Hat die GdWE ein Recht auf Rückbau bei Auszug? Nein. Die GdWE sollte sich für diesen Fall aber absichern. Dies ist auch möglich, da die Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 2 Satz 2 WEG über die Durchführung im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung beschließen. Hier können sie für einen späteren Rückbau eine Sicherheit verlan... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Wirkung

Rz. 14 Das Vorkaufsrecht entsteht als persönliches, schuldrechtliches Vorkaufsrecht für denjenigen Mieter, während dessen Mietzeit (Wirth, NZM 1998, 390 [391]) die Voraussetzungen dafür eintreten. Zwar wird dieses Vorkaufsrecht bereits mit der Umwandlung der vermieteten Räume in Wohnungseigentum latent angelegt. Da aber weitere Voraussetzung für die Entstehung des Vorkaufsre... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Ausübung des Vorkaufsrechts

Rz. 21 Der Mieter kann sein Vorkaufsrecht nur durch entsprechende einseitige, empfangsbedürftige, bedingungsfeindliche, unwiderrufliche (Bub, NZM 2000, 1092 [1097]) Erklärung gegenüber dem Verkäufer ausüben; dies gilt auch dann, wenn Vermieter und Verkäufer nicht dieselbe Person sind. Bei einer Mehrheit von Verkäufern muss die Erklärung an alle gerichtet sein und allen zugeh... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Veräußerung von Wohnungseigentum

Rz. 9 Der Gesetzgeber hat eine besondere Regelung für den Fall der Veräußerung von vermietetem Wohnungseigentum nicht getroffen, sondern geht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BGH (NJW 1999, 2177 ff.) davon aus, dass nur der Erwerber des Sondereigentums an den Wohnräumen alleiniger Vermieter ist. Die Veräußerung von vermieteten Wohnungen, die in Eigentumswohnungen ... mehr

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Eigenbedarfskündigung / 2.2 Angehörige seines Haushalts

Angehörige seines Haushalts sind Personen, die der Vermieter bereits vor Ausspruch der Kündigung auf Dauer in seiner Wohnung aufgenommen hat. Dazu zählen jedenfalls der Lebenspartner bzw. -gefährte, dessen Kinder und Pflegekinder sowie Hilfspersonen. Hinweis Entsprechende Anwendung des § 18 WoFG auf das Mietrecht? Nach § 18 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) sind Haushaltsangehörige d... mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2.2 Kündigungsschreiben

In dem Kündigungsschreiben muss der zur Kündigung führende wichtige Grund angegeben werden (§§ 568, 569 Abs. 4 BGB). Sinn und Zweck dieser Bestimmung ist, dass der Mieter erkennen kann, welcher Umstand zur fristlosen Kündigung geführt hat. Es genügt daher, dass der geltend gemachte Sachverhalt ausreichend von vergleichbaren anderen Sachverhalten abgegrenzt wird.[1] Keine über... mehr

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Eigenbedarfskündigung / 8 Weit überhöhter Wohnbedarf

Der Vermieter wird durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG in seiner Freiheit geschützt, die Wohnung bei Eigenbedarf selbst zu nutzen oder durch privilegierte Angehörige nutzen zu lassen. Dabei haben die Mietgerichte den Entschluss des Vermieters, die vermietete Wohnung nunmehr selbst zu nutzen oder durch den – eng gezogenen – Kreis privilegierter Dritter nutzen zu lassen, grundsätzl... mehr