Fachbeiträge & Kommentare zu Mietrecht

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ansprüche des Vermieters.

Rn 20 Die Unterlassung eines vertragswidrigen Gebrauchs kann der Vermieter bei einer damit verbundenen Gefahr für die Mietsache unterbinden (AG Bad Homburg NJW-RR 92, 335). Die Zustimmung zur Kündigung des Mietverhältnisses kann nicht Gegenstand einer einstweiligen Verfügung sein (vgl Hambg MDR 90, 1022). Der Vermieter kann eine vertraglich übernommene Betriebspflicht hinsic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO M

Mahnantrag § 852 ZPO 5 Ausfüllhinweise § 690 ZPO 20; § 703a ZPO 2 Barcode § 690 ZPO 3, 5; § 691 ZPO 19; § 703c ZPO 10 Basiszinssatz § 688 ZPO 11 Beleg § 688 ZPO 16; § 690 ZPO 1, 20; § 691 ZPO 3; § 693 ZPO 8; § 703a ZPO 1 Bezeichnung des Gerichts § 690 ZPO 24 eK § 690 ZPO 13 Formularzwang § 690 ZPO 5 GbR § 690 ZPO 11 Gegenleistung § 688 ZPO 17; § 690 ZPO 23 Gerichtsgebühr § 688 ZPO 30;...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / LIV. Zwangsvollstreckung

Rz. 155 Der Gegenstandswert der Zwangsvollstreckung bemisst sich nach § 25 RVG. Bei der Vollstreckung von Geldforderungen bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Wert der Forderung einschließlich der angefallenen Kosten und Zinsen. Zum Streitwert gehören also sämtliche titulierten vorgerichtlichen und gerichtlichen Kosten, Verzugs- und Prozesskostenzinsen, und auch die Ko...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 3. Besondere Angelegenheit, § 18 RVG

Rz. 27 Oft sind innerhalb eines Mandates bestimmte Handlungen wiederholt notwendig. In diesen Fällen regelt § 18 RVG, dass jede dieser Angelegenheiten eine besondere Angelegenheit darstellt. Im Mietrecht kommen folgende Fallkonstellationen vor:mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Räumungsverfahren

Rz. 110 Der Gegenstandswert der Geltendmachung eines Räumungsanspruches nach § 23 Abs. 1 RVG, § 41 Abs. 2 GKG bemisst sich nach der Miete für die streitige Zeit, begrenzt auf ein Jahr. Die Berechnung der Miete erfolgt hier nach der Grundmiete.[122] Betriebskostenvorauszahlungen, über die nach Vertrag später abzurechnen ist, werden nicht mitgerechnet. Gezahlte Betriebskostenpa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff und Erscheinungsformen.

Rn 99 Unter Beweisvereitelung wird ein Verhalten verstanden, durch das eine Partei dem beweisbelasteten Gegner die Beweisführung schuldhaft unmöglich macht oder erschwert, indem sie vorhandene Beweismittel vernichtet, vorenthält oder ihre Benutzung erschwert, oder indem sie zumindest fahrlässig die Aufklärung eines bereits eingetretenen Schadensereignisses unterlässt, um dad...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 5. Rechtsmittelverfahren

Rz. 35 Die Berufung ist zulässig, wenn die Beschwer 600,00 EUR übersteigt; § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO. Nur für das Unterschreiten dieser Beschwer kommt es auf die Zulassung der Berufung durch das Gericht an; § 511 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 ZPO. Eine Beschwer von 20.000,00 EUR ist auch für die Nichtzulassungsbeschwerde zur Revision nach § 544 Abs. 1 Nr. 1 ZPO notwendig. Die Beschwer wi...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Ordentliche und außerordentliche Kündigung

Rz. 81 Die Streitigkeit, ob Prüfung und Ausspruch der Kündigung und das sich anschließendes Räumungsverfahren eine Angelegenheit sind und wie sich der Streitwert hier bemisst, hat der BGH endgültig entschieden.[91] Beide Vorgänge sind auf das gleiche Ziel, nämlich die Räumung der Mietfläche gerichtet und bilden daher eine wirtschaftliche Einheit. Die Berechnung des Gegenstan...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / IX. Mehrvergleich

Rz. 197 Alle Parteien sind gehalten, auf eine zügige Erledigung des Rechtsstreites hinzuwirken. Daher liegt es nahe, in einem gerichtlichen Vergleich gleich eine Vielzahl weiterer Streitigkeiten mit zu erledigen. Das Gebührenrecht schafft dafür einen Anreiz, indem es die Vergütung dieser zusätzlichen Tätigkeit erlaubt. Neben 1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG, fällt da...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Feststellungsantrag/Mietpreisbremse

Rz. 92 Der Antrag auf Feststellung, dass eine Berechtigung zur Mietminderung aufgrund eines Mangels besteht, stellt gebührenrechtlich eine eigene Angelegenheit dar. Die Höhe des Streitwertes war lange umstritten. Der BGH hat für Aufträge, die bis zum 31.12.2020 erteilt wurden entschieden, dass § 23 Abs. 1 RVG i. V. m. § 48 Abs. 1 GKG und §§ 3, 9 ZPO anzuwenden sind. Danach i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kostenvorschuss (Abs 2).

Rn 50 Die Kostentragung findet allerdings nur in dem Umfang statt, wie die Kosten nicht durch Zahlung auf den vom Gericht festgesetzten Vorschuss gedeckt sind (München JurBüro 92, 270), es sei denn, es wurde noch nicht gezahlt (München MDR 97, 1068). Der Kostenvorschuss muss gesondert beantragt werden (AG Bremen Mietrecht kompakt 17, 20, Rz 10). Der Antrag des Gläubigers auf...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 4. Feststellung Zurückbehaltungsrecht

Rz. 97 Ist die Mietsache mit einem nicht unerheblichen Mangel behaftet, kann der Mieter die Mietzahlung bis zur Beseitigung des Mangels zurückbehalten. Vor dem Hintergrund der unsäglichen BGH-Rechtsprechung zur ordentlichen Kündbarkeit von Mietverträgen bei Mietrückständen von mehr als einer Monatsmiete[104] und zur Begrenzung des Zurückbehaltungsrechtes,[105] ist das tatsäc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Tatsachengrundlage.

Rn 14 Die Klageänderung kann (auch in den Fällen der §§ 264–266) nur auf solche Tatsachen gestützt werden, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung über die Berufung nach § 529 ohnehin zugrunde zu legen hat. Danach besteht für die Berufungsinstanz grds eine Bindung an den erstinstanzlich festgestellten Sachverhalt. Der Vortrag neuer Tatsachen ist nur unte...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Beratungsgebühr, Nr. 2501 VV RVG

Rz. 127 Für die Vornahme einer Beratung ohne ein Tätigwerden gegenüber Dritten kann der Rechtsanwalt die Beratungsgebühr nach Nr. 2501 VV RVG abrechnen. Die Gebühr fällt für einen Rat oder eine Auskunft an. Sie beträgt 42,00 EUR [161] und kann gegenüber der Landeskasse abgerechnet werden. Die Anzahl oder das Ergebnis der Beratungen ist für den Anfall der Gebühr unerheblich. Da...mehr

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§ 29 Gestaltungen für nicht... / I. Zivilrechtliche Situation

Rz. 3 Das BVerfG definiert eine nichteheliche Lebensgemeinschaft als Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründet sowie über die Beziehungen einer reinen Haushalts- und Wirtschaf...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 4. Zahlungsklage bzw. Nutzungsentschädigung

Rz. 119 Die in der Regel mit dem Räumungsrechtsstreit erhobene Klage auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung für den Zeitraum bis zur Rückgabe der Räume ist in der Regel nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO der Jahresbetrag[140] der zu erwartenden Brutto-Nutzungsentschädigung zu veranschlagen (Weiteres unter Rdn 109). Rz. 120 Beispiel Der Mieter schuldet 4 Monatsmie...mehr

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Vorwort

Das anwaltliche Gebührenrecht gehört zum Handwerkszeug eines jeden Rechtsanwaltes. Dieses Buch soll "Kochbuch" für den Praktiker sein, also Ausbildungslektüre, Bedienungsanleitung, Tipp-Geber und Nachschlagewerk in einem. Ausgerichtet an den Bedürfnissen des Zivilrechtlers und seiner Kanzlei werden Hinweise zur Rechnungsstellung, zur Durchsetzung von Vergütungsansprüchen zur...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 14. Andere Nutzungsrechte

Rz. 180 Der Nießbrauch ist nicht das einzige Nutzungsrecht, das einem Vermächtnisnehmer eingeräumt werden kann. Denkbar sind auch schuldrechtliche Nutzungsrechte wie Miet- und Pachtverhältnisse oder atypische Nutzungs-Rechtsverhältnisse, die gem. §§ 241, 311 BGB zugewandt werden können, solange sie weder gesetz- noch sittenwidrig sind. Sobald darin ein Vermögensvorteil erbli...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Allgemeines

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift wurde zum 1.1.2025 aufgehoben. Im neuen Recht besteht eine entsprechende Regelung – für Zwecke der Grundsteuer – in § 227 BewG. Rz. 2 [Autor/Stand] § 27 BewG beabsichtigt die Ermöglichung eine gleichmäßige Bewertung von Grundbesitz. Vor diesem Hintergrund erfolgt eine unterschiedliche Behandlung der Wertverhältnisse bei Grundvermögen einerse...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO E

E-Akte § 298 ZPO 1 Echtheit der Vergleichsschrift § 441 ZPO 6 Beweiswürdigung § 442 ZPO 1 Sachverständiger § 441 ZPO 6 Echtheit durch Schriftvergleichung § 441 ZPO 1 Echtheit öffentlicher Urkunden Vermutung der Echtheit § 437 ZPO 2 EDV-Streitigkeit selbstständiges Beweisverfahren § 485 ZPO 5 Ehefähigkeitszeugnis § 23 EGGVG 11 Ehefeindliche Tatsachen § 127 FamFG 14 Ehefreundliche Tatsac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Geltungsbereich.

Rn 3 Der wohl überwiegende Bereich der selbstständigen Beweisverfahren im Zivilprozess ist der der Vermeidung bzw Vorbereitung eines Bauprozesses, zB während des Bauens die Prüfung behaupteter Mängel an Vorgewerken oder nach Kündigung die Feststellung eines bestimmten Bautenstandes einschl der Qualität. Ein Mängelbeseitigungsverlangen genügt den Anforderungen, wenn der Auftr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle vertretbarer und unvertretbarer Handlungen (alphabetisch).

Rn 23 Abfallbeseitigung: vertretbar (Brandbg 24.3.20 – 3 U 49/16, Rz 61). Abnahme beim Kauf: vertretbar, wenn allein auf Besitzbefreiung gerichtet (aA noch Marienwerder SeuffA 50, 237, 237 f); unvertretbar, wenn mit ihr Prüfung als Erfüllung (Annahme) verbunden (Anders/Gehle/Schmidt ZPO Rz 32). Abrechnung s.u., insb ›Auskunftserteilung und Rechnungslegung‹. Maßnahmen zur Verhin...mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 12. Keine Geltendmachung des Vermieterpfandrechts gegenüber einem verstorbenen Mieter möglich

Das wirkliche Problem sehe ich in der Praxis bei einem verstorbenen Mieter in der wirksamen Geltendmachung des Vermieterpfandrechts, denn es gibt Stimmen, die die Auffassung vertreten, dass die Geltendmachung des Vermieterpfandrechts dem Mieter gegenüber mit einer Frist von drei Wochen angekündigt werden sollte/müsste: Zitat "… Der Vermieter sollte dem Mieter zunächst ankündig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Ertragswertverfahren

Rz. 8 [Autor/Stand] Bei mit dem Ertragswertverfahren zu bewertenden bebauten Grundstücken gehört zu den steuerlich unbeachtlichen Wertverhältnissen das im Hauptfeststellungszeitpunkt geltende Mietwertniveau. Das Mietwertniveau ist damit während eines ganzen Hauptfeststellungszeitraums für Steuerzecke beizubehalten. Änderungen in der Miethöhe ohne Rücksicht darauf, ob sie auf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.3.3 Immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 107 Immaterielle Wirtschaftsgüter sind alle unkörperlichen Wirtschaftsgüter, sofern für sie nicht ein besonderer Bilanzposten zu bilden ist wie für Forderungen, Wertpapiere, Beteiligungen. Als immaterielle Wirtschaftsgüter kommen in Betracht: Rechte, rechtsähnliche Werte und sonstige Vorteile wie Belieferungsrechte, Computerprogramme, Trivialprogramme,[1] betriebliche So...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Fachlic... / 6.2 Technische Bestandsverwaltung

Auswertung aller Fristen aus der Bestandsaufnahme Organisation einer langfristigen Etatplanung für Instandhaltungsmaßnahmen, Modernisierungen und Sanierungen, Hinzunahme interner oder externer Sonderfachleute Planung, Organisation und Überwachung der Fristen aus der Bestandsaufnahme Einleitung von Maßnahmen, falls bei Wartungen und Prüfungen technische Mängel erkannt werden Ko...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Fachlic... / 6 Leistungsportfolio in der Immobilienverwaltung

Für das Leistungsportfolio von Immobilienverwaltungen gelten drei wichtige Prinzipien: Vertragsfreiheit, Interessenkonflikte vermeiden und Verbraucherschutz. Daraus ergibt sich, dass die Immobilienverwaltungen grundsätzlich frei sind, was sie mit ihrem Auftraggeber vereinbaren, solange sie nicht im Widerspruch zu gesetzlichen Festlegungen handeln. Verbraucherschutz betrifft die ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Fachlic... / 5.1 Rechtliches im Zusammenhang mit der Immobilie

Gemeinschafts- und Sondereigentum Vor allem bei Wohnimmobilien ist die Trennung von Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum relevant. Gemeinschaftseigentum umfasst alle Teile des Grundstücks und des oder der aufstehenden Gebäude, die für den Bestand und die Nutzung der gesamten Wohnanlage wesentlich sind und nicht einem einzelnen Eigentümer zugeordnet werden können. Da Gemei...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht

Zusammenfassung Überblick Die Abmahnung ist die "gelbe Karte" des Mietrechts. Sie soll dem Mieter verdeutlichen, dass fortgesetztes Fehlverhalten zum Verlust der Wohnung bzw. des Geschäftsraums führen kann. Die Abmahnung ist also die Vorstufe zur Kündigung. In einigen Fällen ist die Abmahnung Voraussetzung einer Kündigung, in anderen Fällen kann sogleich auch außerordentlich ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 2 Form und Zugang der Abmahnung

2.1 Mündliche Abmahnung Das Gesetz sieht für die Abmahnung keine besonderen Formvorschriften vor, so dass eine Abmahnung grundsätzlich auch mündlich erfolgen kann. Freilich sollte der Vermieter bzw. der Verwalter im Fall der mündlichen Abmahnung unbedingt einen Zeugen hinzuziehen. Im (Räumungs-)Prozess trägt nämlich der Vermieter die Beweislast dafür, dass eine Abmahnung erfo...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 1.2.3.2 Betreuer

Entsprechendes gilt dann, wenn die Betreuung angeordnet ist.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 1.3 Abmahnungsempfänger

1.3.1 Mieter Die Abmahnung muss stets gegenüber dem Mieter erklärt werden. Dies gilt insbesondere auch für all diejenigen Fälle, in denen die Störung von einem nicht am Mietverhältnis beteiligten Dritten ausgeht. Lärmintensiver Besuch Der Mieter lädt regelmäßig zur Skatrunde in seine Wohnung. Nach reichlich Alkoholgenuss krakeelen und stolpern die Skatbrüder nachts durchs Trep...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 1 Grundsätze

1.1 Wesen der Abmahnung Zunächst einmal dient die Abmahnung dem Schutz des Mieters. Dieser soll vor einer Beendigung des Mietverhältnisses durch Kündigung geschützt werden, indem ihm sein Fehlverhalten vor Augen geführt wird. Ihm wird durch die Abmahnung die Möglichkeit gegeben, sein Verhalten zu ändern. In rechtlicher Hinsicht handelt es sich um eine einseitige und empfangsb...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 1.2 Abmahnungsberechtigte

1.2.1 Vermieter Zur Abmahnung ist in erster Linie der Vermieter berechtigt. Handelt es sich auf Vermieterseite um mehrere Personen (z. B. vermietendes Ehepaar), so muss die Abmahnung von allen Vermietern erklärt werden.[1] Erwerber erst mit Eintragung im Grundbuch Der Erwerber einer Wohnung kann erst dann aus eigenem Recht abmahnen, wenn er als Eigentümer im Grundbuch eingetra...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 1.2.2 Bevollmächtigter

1.2.2.1 Verwalter Der Vermieter kann seinen Verwalter mit der Abmahnung des Mieters beauftragen und hierzu bevollmächtigen. Aus der Abmahnung des Verwalters muss sich eindeutig ergeben, dass diese im Namen des Vermieters erfolgt. Musterschreiben: Abmahnung des Mieters durch Verwalter Herr/Frau/Firma _______________ (Name des Mieters) _______________ (Anschrift) _______________ Mie...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / Zusammenfassung

Überblick Die Abmahnung ist die "gelbe Karte" des Mietrechts. Sie soll dem Mieter verdeutlichen, dass fortgesetztes Fehlverhalten zum Verlust der Wohnung bzw. des Geschäftsraums führen kann. Die Abmahnung ist also die Vorstufe zur Kündigung. In einigen Fällen ist die Abmahnung Voraussetzung einer Kündigung, in anderen Fällen kann sogleich auch außerordentlich fristlos oder o...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 2.2 Schriftliche Abmahnung / Textform

In der Praxis erfolgt die Abmahnung in aller Regel schriftlich per Brief oder auch in Textform per Telefax oder E-Mail. Maßgeblich ist in all diesen Fällen, dass der Vermieter im (Räumungs-)Prozess beweisen kann, dass die Abmahnung dem Mieter auch zugegangen ist. Mieter versuchen nämlich mit findigen Tricks den Zugang von Abmahnungen zu vermeiden oder leugnen diesen im (Räum...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 2.2.6 SMS

In aller Regel ist freilich die Übermittlung einer Abmahnung per SMS sinnlos. Allenfalls im theoretischen Ausnahmefall, in dem der Mieter auf diese SMS reagiert, kann der Beweis des Zugangs der Abmahnung bewiesen werden. Das aber auch nur dann, wenn der Vermieter selbst abmahnt.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 3.2.2 Gefährdung der Mietsache

3.2.2.1 Mangelhaftes Beheizen Grundsätzlich hat der Mieter alles zu unterlassen, was Schäden an der Mietsache selbst verursachen kann. Daher ist er auch verpflichtet, eine (jedenfalls mäßige) Beheizung der Räume vorzunehmen, um Schäden durch Frost, Feuchtigkeit oder Schimmelbildung zu verhindern. Das Nichtbeheizen der Wohnung über einen längeren Zeitraum stellt folglich eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 3.2.2.4 Übermäßige Tierhaltung

Die übermäßige Tierhaltung berechtigt den Vermieter nicht nur zur Erhebung einer entsprechenden Unterlassungsklage gegen seinen Mieter, sie berechtigt auch zur Kündigung des Mietverhältnisses. Freilich ist der Mieter vor der Kündigung des Mietverhältnisses zwingend abzumahnen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 3.2.4 Lärm

Vertragsverletzungen aufgrund von Lärmbelästigungen, egal ob sie von Erwachsenen, Kindern oder Hunden ausgehen, müssen stets abgemahnt werden, bevor der Vermieter kündigen kann. Regelmäßig wird es hier auch nicht nur mit einer Abmahnung getan sein, ggf. wird man 2 bis 3 Abmahnungen für erforderlich halten müssen. 3.2.4.1 Erwachsene Kommt es infolge von Auseinandersetzungen von...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 3 Abmahnung ist vor Kündigung i. d. R. zwingend

Nach den mietrechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist das Erfordernis einer Abmahnung in 2 Fällen gesetzlich vorgeschrieben: Unterlassungsklage nach § 541 BGB, außerordentliche fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 BGB, soweit nicht entbehrlich.[1] 3.1 Unterlassungsklage Nach der Bestimmung des § 541 BGB kann der Vermieter auf Unterlassung klagen, wenn der...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 1.1 Wesen der Abmahnung

Zunächst einmal dient die Abmahnung dem Schutz des Mieters. Dieser soll vor einer Beendigung des Mietverhältnisses durch Kündigung geschützt werden, indem ihm sein Fehlverhalten vor Augen geführt wird. Ihm wird durch die Abmahnung die Möglichkeit gegeben, sein Verhalten zu ändern. In rechtlicher Hinsicht handelt es sich um eine einseitige und empfangsbedürftige Erklärung. Wi...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 3.2.6 Vertragswidrige Nutzung

Grundsätzlich ist der Mieter zur Nutzung des Mietobjekts nur im Rahmen des mietvertraglichen Zwecks berechtigt. 3.2.6.1 Berufliche, freiberufliche oder gewerbliche Nutzung Bei einer Nutzung der Wohnung zu beruflichen, freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken ist allerdings zu beachten, dass eine berufliche Tätigkeit ohne Außenwirkung durchaus noch unter den Begriff des "Wohne...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 1.2.3 Dritte

Dritte sind stets abmahnungsberechtigt, wenn der Vermieter nicht selbst abmahnen kann, weil ihm die Befugnis hierzu fehlt. 1.2.3.1 Insolvenzverwalter Ist über das Vermögen des Vermieters das Insolvenzverfahren eröffnet und hat der Insolvenzverwalter die Wohnung oder das Haus nicht aus der Insolvenzmasse freigegeben, dann ist er statt des insolventen Vermieters zur Abmahnung be...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 1.3.2 Mietermehrheit

Sind mehrere Personen Vertragspartner des Vermieters und gehen die Belästigungen nur von einem von ihnen aus, sollte die Abmahnung stets gegenüber allen Mietern erklärt werden. Dies hat den Vorteil, dass die nichtstörenden Mieter mäßigend auf den störenden Mieter einwirken können. Bei weiteren Beeinträchtigungen durch den störenden Mieter gehen nämlich durchaus seine Mitmiet...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 1.2.3.1 Insolvenzverwalter

Ist über das Vermögen des Vermieters das Insolvenzverfahren eröffnet und hat der Insolvenzverwalter die Wohnung oder das Haus nicht aus der Insolvenzmasse freigegeben, dann ist er statt des insolventen Vermieters zur Abmahnung berechtigt. Eine Abmahnung durch den Vermieter selbst würde keine Rechtswirkungen entfalten.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 1.2.2.2 Rechtsanwalt

Selbstverständlich kann der Vermieter auch einen Rechtsanwalt mit der Abmahnung beauftragen. Auch hier ist wiederum unbedingt eine Originalvollmacht des Vermieters vorzulegen, damit der Mieter die Abmahnung nicht zurückweisen kann.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 1.2.3.3 Nachlassverwalter/Testamentsvollstrecker

Wiederum Entsprechendes gilt, wenn über den Nachlass des verstorbenen Vermieters die Nachlassverwaltung angeordnet ist oder ein Testamentsvollstrecker eingesetzt ist. Keine Vollmacht des Vermieters erforderlich Sowohl im Fall der Insolvenz, der angeordneten Betreuung oder der Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckung ist eine Vermietervollmacht nicht erforderlich. Es feh...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 1.1.2 Warnfunktion

Ihre Warnfunktion erfüllt die Abmahnung, indem sie dem Mieter klar vor Augen führt, welche Konsequenzen weitere Pflichtverletzungen haben werden. Für die Wirksamkeit der mietrechtlichen Abmahnung soll dies zwar nicht zwingend erforderlich sein, gleichwohl aber empfiehlt sich der ausdrückliche Hinweis auf weitere Konsequenzen. Im Bereich des Mietrechts spricht man hier von ei...mehr