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Verwaltervergütung: Fachliche Grundlagen und Aufgaben de ... / 6 Leistungsportfolio in der Immobilienverwaltung

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Für das Leistungsportfolio von Immobilienverwaltungen gelten drei wichtige Prinzipien:

  • Vertragsfreiheit,
  • Interessenkonflikte vermeiden und
  • Verbraucherschutz.

Daraus ergibt sich, dass die Immobilienverwaltungen grundsätzlich frei sind, was sie mit ihrem Auftraggeber vereinbaren, solange sie nicht im Widerspruch zu gesetzlichen Festlegungen handeln. Verbraucherschutz betrifft die Verwalter gemäß Mietrecht, dabei sind wesentlich die diesbezüglichen Paragrafen des BGB zu beachten. Das WEG regelt viele Aspekte zwischen den Eigentümern, unter anderem geht es auch um Leistungen, die der Verwalter zu erbringen hat.

Was WEG-Verwaltung angeht, ergeben sich durch diese Festsetzungen manchmal Trugschlüsse. Nur weil eine Leistung gesetzlich gefordert ist, heißt das nicht, dass der Verwalter sie im Rahmen der Grundleistung, Basispauschale, Monatsgebühr oder wie auch immer im Einzelfall bezeichnet abdecken muss. Leistung und Gegenleistung sind juristisch getrennte Aspekte des Rechtsgeschäfts Leistungsaustausch. Wenn für einen bestimmten Bestandteil eine Festsetzung besteht, gilt sie nur für genau diesen und dehnt sich nicht auf anderes aus.

DIN SPEC 91462

Auf den ersten Blick kann es schwierig erscheinen, die folgenden Seiten mit den Übersichten in Gänze zu erfassen. Doch sie sind wichtig, denn sie geben wieder, welche Leistungen im Rahmen der Zertifizierung nach DIN SPEC 91462 "Anforderungen an die Dienstleistung von Immobilienverwaltungen" von Februar 2022 zum Angebot von Verwaltern zählen können.

 
Praxis-Tipp

Immobilienverwaltungen wird empfohlen, die folgenden Listen als Grundlage für Vertragsgespräche zu nutzen. So kann nichts Wesentliches vergessen werden und die Absprachen lassen sich eindeutig dokumentieren.

6.1 Kaufmännische Aufgaben und Ziele

Die einzelnen Leistungsangebote werden sortiert nach Aufgabenbereichen im F...

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