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Balkonkraftwerke vor Gericht – wenn Mieter klagen

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Balkonkraftwerke boomen, nicht erst seit den Erleichterungen im Mietrecht – oft zum Ärger von Vermietern, wenn sich Mieter bei der Installation nicht an Vorgaben halten. Mancher Streit landet vor Gericht. Ein Grundsatzurteil gibt es nicht.

Unklare Vorgaben hinsichtlich der Installation von Balkonkraftwerken sorgen immer wieder für Streit zwischen Mietern und Vermietern oder Hausverwaltungen. Vor Gericht wurde bereits der eine oder andere Fall entschieden – auch nach aktuellem Recht.

Im Oktober 2024 trat ein Gesetz in Kraft, das die Nutzung der kleinen Steckersolaranlagen miet- und wohnungseigentumsrechtlich vereinfacht. Mit den neuen Regelungen haben Mieter einen rechtlichen Anspruch auf die Installation der Plug-In-Photovoltaik.

Ist Mietern nach dem neuen Recht alles erlaubt?

Ausgangspunkt ist, dass bauliche Veränderungen durch Mieter der Erlaubnis des Vermieters bedürfen. "Gerichte haben in der Vergangenheit entschieden, dass diese das äußere Erscheinungsbild des Balkons oder Daches dauerhaft verändern", erklärt Charlotte Peitsmeier, Rechtsanwältin bei Koenen Bauanwälte. Vermieter konnten deshalb die Zustimmung zum Einbau einer Steckersolaranlage bislang ohne Begründung verweigern.

Das neue Gesetz sieht vor, dass es sich bei Steckersolargeräten um privilegierte bauliche Veränderungen handelt, die ein Vermieter akzeptieren muss. Damit haben Mieter einen rechtlichen Anspruch auf Errichtung eines Balkonkraftwerks. "Der Wunsch darf nur in absoluten Ausnahmefällen versagt werden", so Peitsmeier. Im Mietvertrag können aber Vorgaben getroffen werden, wie groß, wie viele und in welcher Farbe die Module sind. Auch die Verkehrssicherungspflichten bleiben die alten.

Außerdem müssen Mieter im Vorfeld mit dem Vermieter Rücksprache halten, welche Anforderungen gestellt werden,...

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