Die mietvertragliche Räumungspflicht hat zum Inhalt, dass der Mieter die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben hat. Notfalls ist der Mieter verpflichtet, diesen Zustand herzustellen. Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird der Inhalt der Räumungspflicht zwar nicht verändert. Gleichwohl sind die hierfür erforderlichen Kosten keine Masseverbindlichkeiten.[1] Aus diesem Grund ist der Insolvenzverwalter grundsätzlich nicht zur Herstellung eines vertragsgemäßen Zustands verpflichtet. Der Insolvenzverwalter kann das Grundstück vielmehr mit allen Veränderungen und Verschlechterungen zurückgeben. Ebenso kann der Insolvenzverwalter nicht auf Entfernung der vom Mieter eingebrachten Einrichtungen in Anspruch genommen werden. Der Vermieter hat lediglich die Möglichkeit, seine insoweit bestehenden Ansprüche zur Vermögensübersicht[2] anzumelden.
Checkliste Wohnungsabnahme
□ | Übergabemodus festgehalten |
Übergabetermin vereinbart für: __________________________________________ □ schriftlich □ telefonisch |
|
□ | alle Anwesenden im Protokoll aufgeführt |
□ | Zustand aller Räume festgehalten |
□ | Protokoll der Übergabe von den Beteiligten unterzeichnet □ Ja □ Nein |
□ | Schlüssel vollständig übergeben □ Ja □ Nein |
□ | schriftliche Bestätigung des Mieters, dass keine weiteren Schlüssel mehr existieren |
□ | Zählerstände festgehalten □ Strom □ Kaltwasser □ Warmwasser □ Heizung □ Gas |
□ | Briefkasten geleert |
Checkliste Wohnungsübergabe
□ | Übergabetermin festgelegt für: ___________________ |
□ | Mieterdaten in EDV/Buchhaltung übernommen |
□ | Mietvertragsdaten überprüft (Miete, Kaution, Nebenkosten, Schlüssel) |
□ | Übergabeprotokoll vorbereitet |
□ | Zahlung Kaution/Kautionsteil geprüft |
□ | Zahlung 1. Miete überprüft |
□ | Wohnungszustand im Übergabeprotokoll festgehalten |
□ | alle Mängel aufgenommen |
□ | Inventar im Übergabeprotokoll festgehalten |
Zählerstände im Protokoll aufgenommen □ Strom □ Kaltwasser □ Warmwasser □ Heizung □ Gas |
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□ | alle Schüssel wie vertraglich vereinbart festgehalten |
□ | vom Vermieter noch zu behebende Mängel zur Erledigung übertragen |
□ | Rest Kautionszahlung auf Wiedervorlage / auf Sollstellung |
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