Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Formularklauseln. Ist beispielsweise im Mietvertrag individualrechtlich geregelt, dass der Mieter berechtigt sein soll, sein Fahrzeug im Hof des Hauses abzustellen oder ein Haustier zu halten, so wird ein in der Hausordnung enthaltenes Verbot für diesen Mieter gegenstandslos.

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