Die Hausordnung der Wohnungseigentümer ist für den Mieter nur verbindlich, wenn dies vereinbart ist.[1]

 
Praxis-Tipp

Vermeiden Sie unterschiedliche Hausordnungen

Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft sollte darauf geachtet werden, dass eine bestehende Hausordnung auch in alle Mietverträge aufgenommen wird, um widersprüchliche Regeln zu vermeiden. Besonders fatal wäre, wenn ein Mieter mehr oder weniger Rechte bzw. Pflichten hätte als andere.

 
Wichtig

Wirksame Vereinbarung der Hausordnung

  1. Konkrete Einbeziehung in Vertrag in vollem Wortlaut oder
  2. Verweis auf Anlage zum Mietvertrag, die dann ebenfalls von beiden Vertragsparteien unterschrieben wird.

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