Fachbeiträge & Kommentare zu Management

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.4 Bewusste Inkaufnahme von Risikokonzentrationen

Rz. 159 Häufig ist die Begrenzung oder Reduzierung von Risikokonzentrationen jedoch extrem schwierig oder gar unmöglich. Hierfür sind teilweise Vorgaben verantwortlich, die sich aus der Zugehörigkeit zu einem Verbund ergeben und z. B. das Geschäftsgebiet von Sparkassen und Genossenschaftsbanken räumlich beschränken (Regionalprinzip). Auch der durch das wirtschaftliche Umfeld... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1 Besicherungs- bzw. Restrisiken

Rz. 165 Gemäß Art. 80 CRD IV müssen die zuständigen Behörden sicherstellen, dass das Risiko, dass die von den Instituten eingesetzten anerkannten Kreditrisikominderungstechniken sich als weniger wirksam erweisen als erwartet ("Restrisiko")[1], u. a. durch schriftliche Grundsätze und Verfahren erfasst und gesteuert wird. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit und des rechtlichen ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Beispiel Kreditgeschäft

Rz. 56 Die deutsche Aufsicht hat darauf verzichtet, Abschnitt 4.5 (Rahmen für das Kreditrisikomanagement und die interne Kontrolle) der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung in ihre Verwaltungspraxis zu überführen, weil die dort niedergelegten Anforderungen schon berücksichtigt sind. Mit Bezug auf die EBA-Leitlinien zur internen Governance geht es der EBA insb... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Sinn und Zweck von Strategien

Rz. 1 Der Begriff "Strategie" erfreut sich nicht nur in der Wirtschaft großer Beliebtheit. Es gibt z. B. strategische Schlüsselkunden, Allfinanzstrategien, Verdrängungsstrategien oder Nischenstrategien. Mitunter wird dieser Begriff jedoch nur als Schlagwort und nicht in jedem Fall hinreichend reflektiert verwendet. Selbst in der Wissenschaft gibt es keine einheitliche Defini... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Ausreichende Diversifikation

1.3.1 Grundlegende Bedeutung Rz. 14 Die Liquiditätsvorsorge eines Institutes ist insbesondere vom Ausmaß der zu erwartenden Zahlungsströme, von einem hinreichenden Volumen liquider Aktiva sowie von den für das Institut zugänglichen Refinanzierungsquellen am Geldmarkt abhängig. Seitens der Bankenaufsicht wird der Begriff einer "ausreichenden Diversifikation" mit Blick auf die ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Überwachungskennzahlen zur untertägigen Liquidität

Rz. 9 Im April 2013 hat der BCBS zudem konkrete Überwachungskennzahlen zur untertägigen Liquidität für international tätige Institute vorgeschlagen[1], die ursprünglich seit dem 1. Januar 2015 monatlich an die Aufsicht gemeldet werden sollten. Später wurde der Beginn dieser Meldepflicht zunächst auf den 1. Januar 2017 verschoben, bisher aber nicht (durchgängig) eingeführt. D... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8 Absehbare Erweiterungen zu ESG-Risiken

Rz. 44 Im Januar 2024 hat die EBA in Umsetzung ihres Mandates aus Art. 87a Abs. 5 CRD VI ein Konsultationspapier mit Leitlinien zum Management von ESG-Risiken veröffentlicht, die bis Ende 2024 in ihrer endgültigen Fassung vorliegen sollen und insofern ggf. ein Thema für die neunte MaRisk-Novelle sein könnten. Damit werden viele der neuen Vorgaben in den MaRisk näher ausformu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 92 Die Risikocontrolling-Funktion sollte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben auch die ESG-Risiken berücksichtigen. Insbesondere sollte sie der Geschäftsleitung vollumfänglich über Art und Umfang der erheblichen ESG-Risiken Bericht erstatten.[1] Diese Vorgaben aus dem Merkblatt der BaFin sind mit der siebten MaRisk-Novelle ergänzt worden. So muss die Risikocontrolling-Funkti... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1 Definition von Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken

Rz. 19 In nahezu allen Veröffentlichungen der deutschen und europäischen Aufsichtsbehörden seit Ausbruch der Finanzmarktkrise wird zumindest zwischen dem "Liquiditätsrisiko" und dem "Refinanzierungsrisiko" unterschieden, welche beide unter dem sogenannten "Liquiditätsrisiko im weiteren Sinne"[1] subsumiert werden. Die "Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken" ("Risks to Liqu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Bedeutung des Risikomanagements

Rz. 1 Risiken sind fester Bestandteil der menschlichen Umwelt. Neben gesundheitlichen Risiken, politischen Risiken oder unternehmerischen Risiken existiert eine Vielzahl weiterer Risiken. Ihre Dimensionen rücken dabei häufig erst durch Katastrophen, Unternehmenspleiten, Unfälle oder Krankheiten in das Bewusstsein unserer Gesellschaft. Risiken sind allgegenwärtig. Je offener ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.8.2 Festlegung des Risikoappetits

Rz. 203 Basierend auf geeigneten Risikoindikatoren für ESG-Risiken, die von der Aufsicht als quantitative Vorgabe betrachtet werden, sind bei der Festlegung des Risikoappetits ebenfalls die Auswirkungen von ESG-Risiken explizit zu berücksichtigen (→ AT 4.2 Tz. 2, Erläuterung). Die BaFin hat die Festlegung von geeigneten Risikoindikatoren unter Berücksichtigung der Risikotrag... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 130 Seit der siebten MaRisk-Novelle sind bei der mindestens jährlichen Identifizierung und Beurteilung der wesentlichen operationellen Risiken die Auswirkungen von ESG-Risiken angemessen zu berücksichtigen. Diese Anforderung ergibt sich bereits aus den Vorgaben zur Risikoinventur. So muss sich die Geschäftsleitung bei der regelmäßigen und anlassbezogenen Beurteilung der ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.7.3.2 Messgrößen

Rz. 66 Die EBA nennt bestimmte Indikatoren, die von den Instituten mindestens verwendet werden sollten, wobei die kleinen und wenig komplexen Institute ("small and non-complex institutions", SNCI) diese Indikatoren zumindest in Erwägung ziehen sollten:[1] Genannt werden zunächst die finanzierten THG-Emissionen nach Scope 1, 2 und 3, aufgeschlüsselt nach Sektoren, unter Verwen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Lehren aus der Finanzmarktkrise

Rz. 1 Nach Auffassung des Finanzstabilitätsrates ("Financial Stability Board", FSB) hat die Finanzmarktkrise verdeutlicht, dass viele Institute hinsichtlich ihrer Informationstechnologie und Datenarchitektur nicht in der Lage waren, Risikodaten vollständig und schnell genug zu aggregieren. Eine angemessene Steuerung der Risiken war daher nur eingeschränkt möglich, was bekann... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1 Information über Inhalte und Änderungen der Strategien

Rz. 305 Entscheidungen von zentraler Bedeutung, wie etwa die Festlegung oder Anpassung der Strategien, werden zwar von der Geschäftsleitung getroffen. Die beste Strategie wird jedoch kaum erfolgreich sein, wenn sie nicht an diejenigen kommuniziert wird, die sie umsetzen sollen, nämlich die Mitarbeiter. Zwingende Voraussetzung für die Umsetzung der Strategien ist daher eine g... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.3 Berichterstattung über Kreditspreadrisiken

Rz. 104 Die Behandlung des Kreditspreadrisikos im Anlagebuch (CSRBB) muss nicht zwingend als separate Risikokategorie erfolgen, sondern ist auch im Rahmen des Managements der Adressenausfallrisiken oder der Marktpreisrisiken möglich, was der üblichen Praxis entspricht (→ AT 2.2 Tz. 1, Erläuterung). Konsequenterweise kann daher auch die Berichterstattung über das CSRBB – abhä... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3. Informationsrisikomanagement

Rz. 1 Die Informationsverarbeitung und -weitergabe in Geschäfts- und Serviceprozessen wird durch datenverarbeitende IT-Systeme und zugehörige IT-Prozesse unterstützt. Deren Umfang und Qualität hat sich insbesondere an betriebsinternen Erfordernissen, den Geschäftsaktivitäten sowie an der Risikosituation zu orientieren (vgl. AT 7.2 Tz. 1 MaRisk). IT-Systeme, die zugehörigen I... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.4 Bedeutung der Risikokultur für den SREP

Rz. 100 Im Rahmen des SREP sollten die zuständigen Aufsichtsbehörden prüfen, ob das Institut eine angemessene und transparente Unternehmensstruktur aufweist, die geeignet und solide ist, sowie über kohärente Unternehmenswerte und eine Risikokultur verfügt, die der Art, dem Umfang und der Komplexität der dem Geschäftsmodell und den Aktivitäten des Institutes innewohnenden Ris... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.3 Anforderungen an den Umgang mit ESG-Risiken

Rz. 85 Die Integration der Leitplanken aus dem BaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken[1], das die Aufsicht als Kompendium unverbindlicher Verfahrensweisen ("Good-Practice-Ansätze") versteht, kann als Einstieg in die prüfungsrelevante Behandlung dieses Themenfeldes betrachtet werden. Einbezogen wurden dabei auch die relevanten Anforderungen aus den EBA-Leitlini... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11 Angemessener Zeithorizont

Rz. 110 Die Institute sollten den Zeithorizont des Stresstests im Einklang mit dem Ziel der Übung, den Merkmalen des untersuchten Portfolios, wie z. B. der Laufzeit der gestressten Positionen, und ggf. dem Risikoprofil festlegen.[1] ICAAP- und ILAAP-Stresstests sollten denselben vorausschauenden Zeithorizont abdecken wie der ICAAP bzw. der ILAAP des Institutes und mindestens... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Bedeutung für die Institute

Rz. 4 Bereits seit der zweiten MaRisk-Novelle im Jahr 2009 haben die Institute, soweit erforderlich, auch Maßnahmen zur Sicherstellung der Liquidität im Tagesverlauf zu ergreifen, wobei die Begriffe "Liquidität im Tagesverlauf" und "Innertagesliquidität" ("Intraday Liquidity") synonym für "untertägige Liquidität" verwendet werden. Mit diesen Begriffen sind jene liquiden Mitt... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Lehren aus der Finanzmarktkrise

Rz. 16 Bei der Aufarbeitung der Finanzmarktkrise[1] spielt auch das Thema Strategie eine prominente Rolle. So wird etwa von der globalen Interessenvertretung der Finanzindustrie, dem Institute of International Finance (IIF), herausgestellt, dass sich das leitende Management ein besseres Verständnis für die eigene geschäftspolitische Ausrichtung und deren Weiterentwicklung ve... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3.1 Beispiel Liquiditätsrisiko

Rz. 163 Gemäß Art. 86 Abs. 1 CRD IV müssen die Institute über solide Strategien, Grundsätze, Verfahren und Systeme verfügen, mit denen sie das Liquiditätsrisiko über eine angemessene Auswahl von Zeiträumen, die auch nur einen Geschäftstag betragen können, ermitteln, messen, steuern und überwachen können. Diese Strategien, Grundsätze, Verfahren und Systeme werden auf Geschäft... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.13.1 Herausforderungen für die Institute

Rz. 174 Bei der Durchführung von Stresstests werden die Institute und Aufsichtsbehörden grundsätzlich mit denselben Problemen konfrontiert, wie beim Management von ESG-Risiken dargestellt (→ AT 4.1 Tz. 1 und AT 4.3.2 Tz. 1). Um z. B. einen Klimarisiko-Stresstest durchzuführen, müssen zunächst jene Exposures identifiziert werden, die von klimabezogenen Risiken betroffen sind.... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.7 Erstellung von Übergangsplänen

Rz. 53 Die EBA geht in ihren Leitlinien zum Management von ESG-Risiken auch auf den Inhalt der von den Instituten zu erstellenden (Übergangs-)Pläne ein. Diese Übergangspläne müssen gemäß Art. 76 Abs. 2 CRD VI spezifische Zeitvorgaben und quantifizierbare Zielwerte sowie Meilensteine enthalten, um die aus ESG-Faktoren resultierenden finanziellen Risiken zu überwachen und zu b... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.10 Berücksichtigung von Risikokonzentrationen

Rz. 152 Gleichzeitig müssen in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung auch Risikokonzentrationen einbezogen werden. Diese Anforderung geht auf eine Empfehlung von CEBS zurück, wonach die Intra- und Inter-Risikokonzentrationen (→ AT 2.2 Tz. 1) angemessen im ICAAP und bei der Kapitalplanung berücksichtigt werden müssen. Insbesondere sollten die Institute beurteilen, ob das vorhan... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.1 ESG-Faktoren und ESG-Risiken

Rz. 34 Unter "ESG-Faktoren" werden Aspekte aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung ("Environmental, Social and Governance", ESG) verstanden, die sich positiv oder negativ auf die finanzielle Leistung oder Solvenz eines Unternehmens, Staates oder einer Person auswirken können. Insofern können ESG-Faktoren auch bei der Bewertung von Chancen und Risiken für f... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.5 Prinzip der doppelten Wesentlichkeit

Rz. 50 Die Auswirkungen von ESG-Faktoren können grundsätzlich nach dem Prinzip der "doppelten Wesentlichkeit" ("Double Materiality") unterschieden werden. Dabei wird zwischen der "finanziellen Wesentlichkeit" ("Outside-in-Perspektive") und der "ökologischen und sozialen Wesentlichkeit" ("Inside-out-Perspektive") unterschieden. Die "finanzielle Wesentlichkeit" kann sich aus ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 24 Die BaFin hat festgestellt, dass ESG-Risiken einerseits das Potenzial des negativen Einflusses auf alle Geschäftsbereiche und Risikoarten innewohnt, andererseits jedoch insbesondere die nötige Umwelt- und soziale Expertise zum Umgang mit diesen Risiken innerhalb der Finanzwirtschaft noch aufgebaut werden muss.[1] Sie erwartet daher von den Instituten, auch für die Beh... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.4 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 29 Um die mit der eigenen Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken beurteilen und dafür angemessene Gegensteuerungsmaßnahmen initiieren zu können, müssen der Geschäftsleitung vor allem die wesentlichen Merkmale dieser Risiken bekannt sein. Dies ergibt sich nicht zuletzt durch den im Rahmen der siebten MaRisk-Novelle eingefügten Zusatz hinsichtlich der ESG-Risiken (→ AT 3 T... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Einfluss der Risikokultur

Rz. 58 Die Geschäftsleitung sollte nach den Vorstellungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht eine Unternehmenskultur etablieren, die von einem starken Risikomanagement geleitet wird, Standards und Anreize für professionelles und verantwortungsbewusstes Verhalten setzen und sicherstellen, dass die Mitarbeiter eine angemessene Schulung in Risikomanagement und Ethik erh... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.1 Ausgestaltung der IT-Systeme

Rz. 112 Aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren der Prozesse hat das Institut in Abhängigkeit von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten auch Aussagen zur zukünftig geplanten Ausgestaltung der IT-Systeme zu treffen (→ AT 4.2 Tz. 1, Erläuterung). Damit wird die in den letzten Jahren ständig gestiegene Bedeutung der Informationstec... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Test der Informationssicherheit

Rz. 60 Gemäß Tz. 4.7 BAIT sollen die Institute die Begriffe "Informationssicherheitsvorfall"[1], "sicherheitsrelevantes Ereignis" im Sinne der operativen Informationssicherheit und ungeplante "Abweichung vom Regelbetrieb" im Sinne einer "Störung" nachvollziehbar voneinander abgrenzen. Die Definition des Begriffes "Informationssicherheitsvorfall" orientiert sich nach Art und... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Dauerhafter Zugang zu den Refinanzierungsquellen

4.3.1 Überprüfung durch die Institute Rz. 107 Ein Institut muss den dauerhaften Zugang zu seinen relevanten Refinanzierungsquellen regelmäßig überprüfen. In dieser Formulierung sind gleich drei unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten, die einer nähergehenden Beleuchtung bedürfen: dauerhaft, relevant und überprüfen. Das Wort "dauerhaft" hat in diesem Zusammenhang die Bedeutung vo... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.2 Kapitalbedarf für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch

Rz. 96 Eine besondere Rolle spielen für viele (vor allem kleinere) Institute aufgrund ihres Schwerpunktes im Kredit- und Einlagengeschäft und der damit verbundenen volkswirtschaftlich wichtigen Fristentransformation die Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch. Das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch umfasst Risiken, die aus Bewegungen des marktweiten Zinsniveaus für ein Institut re... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1 Berichterstattung als Entscheidungsgrundlage

Rz. 197 Die Geschäftsleitung ist mindestens jährlich über die bedeutenden Schadensfälle und die wesentlichen operationellen Risiken zu unterrichten. Die Berichterstattung hat die Art des Schadens bzw. Risikos, die Ursachen, das Ausmaß des Schadens bzw. Risikos und initiierte sowie bereits getroffene Gegenmaßnahmen zu umfassen. Darüber hinaus hat die Risikocontrolling-Funktio... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Zusammensetzung der Liquiditätspuffer

Rz. 18 Für den akuten Stressfall mit einer Dauer von mindestens einer Woche sollten die Liquiditätspuffer den Vorgaben von CEBS zufolge aus Bargeld und Vermögensgegenständen bestehen, die sowohl zentralbankfähig als auch hochliquide in privaten Märkten sind.[1] In ähnlicher Weise forderte zuvor bereits der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS), zum Schutz gegen die stä... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.3 Abzinsung des Sicherheitenwertes

Rz. 76 Die Berücksichtigung der voraussichtlichen Verwertungsdauer ist über eine angemessene Abzinsung der Zahlungsströme ("Cashflows") möglich. Dabei kommt es darauf an, die Verwertungsdauer möglichst genau abzuschätzen. Es empfiehlt sich, zu diesem Zweck auf die Erkenntnisse aus der Überwachung der Abwicklungsmaßnahmen zurückzugreifen. Im Rahmen der Abwicklung von Engageme... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.3.3 Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (2002)

Rz. 36 Die Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK) waren ein Meilenstein der qualitativen Aufsicht in Deutschland. Durch ihre Bezugnahme auf das Kreditgeschäft formulierten sie Anforderungen an das Kerngeschäft der Banken und hatten aufgrund ihrer flexiblen und praxisnahen Grundausrichtung Vorbildfunktion für die MaRisk. Rz. 37 Ausschlaggebend für die am 20. Dezember... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Überwachung und Begrenzung von Konzentrationen

1.5.1 Bedeutung für die Institute Rz. 27 Bei allen in Abschnitt 1.3 beschriebenen Bemühungen um eine Diversifikation der Refinanzierungsquellen und der Liquiditätspuffer sollte nicht vergessen werden, dass sich die Liquidierbarkeit der Vermögensgegenstände und der Zugang zu Refinanzierungsquellen im Zeitverlauf oder sogar sehr kurzfristig ändern können, wie etwa die Finanzmar... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Anforderungen an die Datenhaltung

Rz. 60 Das Institut hat die für eine angemessene Beurteilung, Steuerung und Überwachung von Risiken und für die Bereitstellung von Informationen relevanten Daten vorzuhalten. Hierunter fallen insbesondere Daten zu Sicherheiten und zur Beziehung zwischen der jeweiligen Sicherheit und der zugrunde liegenden Transaktion (→ AT 4.3.2 Tz. 1, Erläuterung). Es ist einleuchtend, dass... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10.5 Datenlieferung durch Fondsgesellschaften

Rz. 326 Die Investitionen in Spezial- und Publikumsfonds stellen eine wichtige Ertragsquelle für deutsche Institute dar und nehmen seit Jahren kontinuierlich zu.[1] Folglich rücken diese Anlagen auch verstärkt in den Fokus der Bankenaufsicht. Spezialfonds sind Investmentvermögen, die nur von professionellen und semiprofessionellen Anlegern erworben werden können. Charakteris... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2.1 Unabhängigkeit von der Kreditgewährung und -weiterbearbeitung

Rz. 85 Die mit der Wertermittlung von Immobiliensicherheiten betrauten sachverständigen Personen dürfen zudem nicht in den Kreditvergabeprozess und in die Kreditbearbeitung eingebunden sein. Diese Formulierung ist mit der siebten MaRisk-Novelle angepasst worden. Zuvor war auch eine Beteiligung an der Kreditentscheidung explizit ausgeschlossen. Da der Kreditvergabeprozess jed... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.2 Bedeutung für den SREP

Rz. 29 Die EZB hat im Rahmen des SREP klare Vorgaben formuliert, welche Informationen ihr zum Management von Konzentrationen von den bedeutenden Instituten vorgelegt werden müssen. Dazu gehören Informationen über Refinanzierungskonzentrationsrisiken, einschließlich der Grundsätze für die Messung und Überwachung von Wechselbeziehungen zwischen Refinanzierungsquellen und der w... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.4 Erfordernis eines Verrechnungssystems für Liquiditätskosten

Rz. 136 Durch sogenannte "Transferpreise" können Liquiditätskosten, -vorteile und -risiken der jeweiligen Geschäftsart zugeordnet werden, so dass Fehlanreize und damit zugleich Abweichungen vom übergeordneten Risikoappetit vermieden werden können. Implizite Liquiditätselemente in den Marktpreisen können ohne Transferpreise nicht sichtbar gemacht werden. Verzichtet man auf de... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.8 Aufsichtliche Handhabung von Anlagen in Spezialfonds

Rz. 312 Die Erträge aus dem Depot A bzw. dem eigenen Anlagebestand bilden mittlerweile für viele deutsche Kreditinstitute eine wichtige Ertragsquelle neben dem klassischen Kundenkreditgeschäft. Da kleinere und mittlere Banken häufig eine Präferenz für die Anlage in Spezialfonds haben, sind diese verstärkt in den Fokus der Bankenaufsicht gerückt. Die deutsche Aufsicht erwarte... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1.2.2 Beispiele

Rz. 58 Zur Abschätzung von Barwertänderungen sind daher z. B. durationsbezogene Sensitivitätsmaße geeignet, auf die bereits an anderer Stelle eingegangen wird (→ BTR 2.2 Tz. 2). Dort finden sich auch Ausführungen zur Simulation von Zinsstrukturszenarien, die sich ebenso für das Barwertkonzept eignen[1], und zum Value-at-Risk-Konzept, das vor allem im Zusammenhang mit den Pos... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.5 Personalentwicklung

Rz. 18 Unter dem Begriff der Personalentwicklung werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die darauf abzielen, bestehende Mitarbeiterqualifikationen mit einem einheitlichen Konzept zu erweitern oder neue Qualifikationen zu vermitteln.[1] Es geht dabei nicht nur um die Verbesserung von Fachkompetenzen, sondern auch um die (Weiter-)Entwicklung von Sozial- und Führungskompetenzen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.11.2 Auslagerungsrisiken und IKT-Auslagerungsrisiken

Rz. 98 Im Zusammenhang mit dem Management der operationellen Risiken (→ BTR 4) wird von der EBA eine Reihe von Unterkategorien genannt, die von den Instituten im Risikomanagement und den zuständigen Behörden beim SREP zu berücksichtigen sind. Dazu gehören u. a. auch Auslagerungsrisiken sowie Informations- und Kommunikationstechnologie-Risiken (IKT-Risiken). Das "IKT-Auslager... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.2 Anwendung auf Kunden und Gruppen verbundener Kunden

Rz. 14 Die Institute müssen auch eine einheitliche Anwendung dieser Kriterien auf einzelne Kunden und innerhalb der Gruppen verbundener Kunden sicherstellen (→ BTO 1.2.5 Tz. 1, Erläuterung). Auch diesbezüglich sind in beiden Fällen ein paar Besonderheiten zu beachten. Die deutsche Aufsicht hat im Fachgremium MaRisk im Februar 2021 bestätigt, dass damit nicht intendiert sei, ... mehr