Fachbeiträge & Kommentare zu Management

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Untertägiges Liquiditätsrisiko

1.2.1 Bedeutung für die Institute Rz. 4 Bereits seit der zweiten MaRisk-Novelle im Jahr 2009 haben die Institute, soweit erforderlich, auch Maßnahmen zur Sicherstellung der Liquidität im Tagesverlauf zu ergreifen, wobei die Begriffe "Liquidität im Tagesverlauf" und "Innertagesliquidität" ("Intraday Liquidity") synonym für "untertägige Liquidität" verwendet werden. Mit diesen ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2 Festlegung geeigneter Fristen

Rz. 142 Trotz dieser befürchteten Nebeneffekte müssen die Institute im Rahmen der Überwachung der notleidenden Risikopositionen "geeignete" Fristen für die Behandlung von besicherten und unbesicherten notleidenden Risikopositionen festlegen. Damit soll sichergestellt werden, dass mögliche Bestände an notleidenden Risikopositionen in einem angemessenen Zeitraum abgebaut werde... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.1.4 Initiativen der Aufsichtsbehörden

Rz. 358 Mit der zunehmenden Bedeutung der "Nachhaltigkeitsrisiken" bzw. "ESG-Risiken" (→ AT 2.2 Tz. 1) ist die Beantwortung der Frage dringlicher geworden, auf welche Weise diese Risiken sinnvoll in das interne Risikomanagement der Institute integriert werden können. Als problematisch hat sich schnell erwiesen, dass mit dieser Risikoart ein anderes Wesentlichkeitsverständnis... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Freiheitsgrade bei der Behandlung marktbezogener Risiken

Rz. 14 Hinsichtlich der Behandlung marktbezogener Risiken, die aus der Veränderung der Bonität einer Adresse resultieren, wie z. B. das spezifische Risiko eines Emittenten bzw. potenzielle Änderungen von Bonitätsspreads, bestehen aufgrund ihrer Zwitterstellung zwischen den Risikoarten gewisse Gestaltungsspielräume. So kann z. B. auf eine gesonderte Limitierung der Adressena... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3 Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken

Rz. 122 Im Rahmen der Kreditbearbeitung ist außerdem sicherzustellen, dass die Auswirkungen von ESG-Risiken in die Beurteilung einbezogen werden (→ BTO 1.2.1 Tz. 1, Erläuterung). Diese Anforderung wurde im Rahmen der siebten MaRisk-Novelle ergänzt, da sich ESG-Risiken zukünftig verstärkt auf die Kreditwürdigkeit auswirken werden, insbesondere bei Unternehmenskunden in bestim... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.3 Prüfpfad ("Audit Trail")

Rz. 101 Zur Sicherstellung angemessener Abstimmungsprozesse "kann es notwendig sein", dass das Institut Prozesse und Verfahren etabliert, die eine jederzeitige Verifizierung der Entstehungshistorie von Positionen und Zahlungsströmen ("Cashflows") gewährleisten (→ BTO 2.2.2 Tz. 7, Erläuterung). Trotz dieser weichen Formulierung sollte davon ausgegangen werden, dass es sich um... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.12 Kapitalbedarf für ESG-Risiken

Rz. 134 Bereits mit dem Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken hat die BaFin eine Orientierungshilfe zum Umgang mit dem immer wichtiger werdenden Thema der Nachhaltigkeitsrisiken gegeben. Dabei wird der Begriff "Nachhaltigkeit" im Sinne von ESG (Environmental, Social and Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) verwendet. In den MaRisk wurde deshalb de... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.3 Steuerung und Überwachung von Risikokonzentrationen

Rz. 155 Bereits nach den Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK) war durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass gesamtgeschäftsbezogene Risiken (Branchenrisiko, Verteilungen der Engagements auf Größen- und Risikoklassen sowie ggf. das Länderrisiko und sonstige Konzentrationsrisiken) gesteuert und überwacht werden können. Auf den damals in einem Konsultationspap... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 21 Die Risikocontrolling-Funktion muss spätestens seit der siebten MaRisk-Novelle im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die angemessene Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken auch die Auswirkungen der ESG-Risiken berücksichtigen. Das geschieht auf verschiedene Weise. Zunächst muss sie die Auswirkungen der ESG-Risiken auf die anderen Risikoarten im Rahmen der ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.7.1 Berücksichtigung von Risikokonzentrationen

Rz. 193 Bei der Festlegung und Anpassung der Risikostrategien sind auch Risikokonzentrationen zu berücksichtigen. Hierzu gehören zunächst Risikopositionen gegenüber Einzeladressen, die allein aufgrund ihrer Größe eine Risikokonzentration darstellen (Klumpenrisiko). Die schiere Größe einer einzelnen Adresse ist jedoch nicht der einzige Risikotreiber (→ AT 2.2 Tz. 1, Erläuteru... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.5 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 38 Von den bedeutenden Instituten wird erwartet, dass sie alle als wesentlich identifizierten Risiken entweder hinreichend durch Liquidität abdecken oder ausreichend dokumentieren, aus welchen Gründen sie von jener hinreichenden Abdeckung durch Liquidität absehen.[1] Die Institute sollten daher auch beurteilen, ob wesentliche Klima- und Umweltrisiken zu erheblichen Netto... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 41 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Rundschreiben 10/2021 (BA) zur Neufassung der MaRisk Übermittlungsschreiben vom 16. August 2021

[…] ich freue mich, Ihnen nunmehr die finale Fassung der MaRisk vorlegen zu können, wie sie sich nach Abschluss des im Oktober 2020 angestoßenen Konsultationsverfahrens darstellt. Im Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen sowie der Diskussionen in den drei Sitzungen des Fachgremiums MaRisk am 12. und 19.02. sowie am 04.03.2021 sind noch für eine Reihe von strittigen Punkt... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.13.2 Eignung oder Anpassung der internen Stresstests

Rz. 179 Die Institute[1] sollten zunächst einmal prüfen, ob die bestehenden internen Stresstests die ESG-Risiken in geeigneter Weise abbilden oder zu diesem Zweck neue oder modifizierte interne Stresstests durchgeführt werden müssen.[2] Auch nach den Vorstellungen der EZB sollten die Institute mit wesentlichen Klima- und Umweltrisiken im ersten Schritt prüfen, ob sie diese R... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.3 Relevante Informationen zu ESG-Risiken

Rz. 13 Die EBA sieht mit Blick auf das Kreditgeschäft die Kreditvergabe als entscheidende Phase an, um die notwendigen ESG-bezogenen Informationen und Daten von den Vertragspartnern zu sammeln, die in der Erstbewertungsphase direkt in den Überwachungsprozess einfließen. Im Rahmen der Kreditvergabe oder der laufenden Kundenbeziehung sollten die Institute die Bewertung von ESG... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Organisatorische Defizite

Rz. 83 Die klare und aufeinander abgestimmte Definition von Prozessen und daran geknüpften Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten, Kontrollen und Kommunikationswege ist von essenzieller Bedeutung für die Funktionsfähigkeit einer Organisation. Das gilt grundsätzlich auch für die Organisation einer Unternehmensgruppe, die ein reibungsloses Zusammenspiel zwischen den grupp... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2.5 Durchführung einer Risikoanalyse

Rz. 171 Auf Basis der festgelegten "Risikokriterien" ist eine "Risikoanalyse" durchzuführen. Diese Risiko­analyse umfasst neben dem Soll-Ist-Vergleich die Analyse der möglichen Bedrohungen, das ­Schadenspotenzial, die Schadenshäufigkeit sowie den Risikoappetit des Institutes. Sonstige risiko­reduzierende Maßnahmen können auch in die Risikoanalyse einfließen. Laut Tz. 3.9 BAI... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.3 Fremdwährungsdarlehen

Rz. 51 Differenzierte Bearbeitungsgrundsätze sind auch für Fremdwährungsdarlehen zu formulieren, die den besonderen Risiken dieser Kreditart Rechnung tragen (→ BTO 1.2 Tz. 2, Erläuterung). Unter einer "Fremdwährung" wird jede Währung außer dem gesetzlichen Zahlungsmittel des Mitgliedstaates, in dem der Kreditnehmer ansässig ist, verstanden. Ein "Fremdwährungsdarlehen" bzw. ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Konzept zur Aufnahme neuer Geschäftsaktivitäten (Tz. 1)

Rz. 1 1 Jedes Institut muss die von ihm betriebenen Geschäftsaktivitäten verstehen. Für die Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (einschließlich neuer Vertriebswege) ist vorab ein Konzept auszuarbeiten. Grundlage des Konzeptes müssen das Ergebnis der Analyse des Risikogehalts dieser neuen Geschäftsaktivitäten sowie deren Auswirkungen au... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Definition von Stresstests

Rz. 9 Älteren Ausführungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) zufolge dienen Stresstests dem Management des Institutes zur Warnung vor nachteiligen unerwarteten Folgen im Zusammenhang mit diversen Risiken und geben Aufschluss darüber, wie viel Kapital zur Verlustabsorption erforderlich sein würde, wenn große Schocks eintreten sollten.[1] Grundsätzlich hat sich... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8 IKT-Sicherheitsrisiken im SREP

Rz. 90 Die zuständigen Behörden sollten im Rahmen des SREP bewerten, ob das Institut über einen wirksamen Rahmen für die Ermittlung, das Verständnis, die Messung und die Minderung des IKT-Sicherheitsrisikos verfügt. Damit sollten klar definierte Rollen und Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Person(en) und/oder Ausschüsse festgelegt sein, die für das tägliche IKT-Sicherhei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Prozessschritte

Rz. 5 Für die Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten einschließlich neuer Vertriebswege ist vorab ein Konzept auszuarbeiten.[1] Dieses Konzept umfasst grundsätzlich zwei Prozessschritte, die gewisse Abstufungen zulassen: Liegt ein neues Produkt vor oder wird das Institut auf einem neuen Markt tätig, was unter Einbindung eines vom Markt bzw... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3 Personalintegration

Rz. 13 Der Entscheidung für die Übernahme folgt die Phase der Integration des neuen Mitarbeiters (Onboarding).[1] In dieser Phase sollten dem neuen Mitarbeiter Aufgaben und Prozesse sowie Verantwortlichkeiten unter Berücksichtigung von Schnittstellen zu anderen Bereichen veranschaulicht werden, wobei im Rahmen einer Vor-Einstiegsphase ggf. Einführungskonzepte zu erarbeiten s... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.10 Aktienrisiken im Anlagebuch/Beteiligungsrisiken

Rz. 40 Aktienrisiken können sowohl im Handelsbuch als auch im Anlagebuch bestehen. Die zuständigen Behörden sollten das Risiko einer Wertminderung der Aktieninvestitionen des Institutes im Rahmen des SREP bewerten. Außerdem sollten sie sicherstellen, dass dieses Risiko durch den Rahmen für das Risikomanagement angemessen erfasst wird. Sofern dies für ein Institut relevant is... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Externe Sachverständige

Rz. 92 Zur Wertermittlung von Immobiliensicherheiten und sonstigen beweglichen Vermögenswerten können auch externe Sachverständige herangezogen werden. Diese Sachverständigen unterliegen grundsätzlich denselben Anforderungen an die Qualifikation, Erfahrung und Unabhängigkeit wie interne Gutachter. Ergänzend müssen die Institute in diesem Fall über eine Auswahl bzw. eine List... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Nutzung der Liquiditätspuffer

Rz. 51 Grundsätzlich müssen alle gruppenangehörigen Institute überprüfen, inwieweit der Übertragung liquider Mittel und unbelasteter Vermögensgegenstände innerhalb der Gruppe gesellschaftsrechtliche, regulatorische oder operationelle Restriktionen entgegenstehen (→ BTR 3.1 Tz. 10). Bei kapitalmarktorientierten Instituten, die häufig auch grenzüberschreitend tätig sind, müsse... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.7 Zusätzliche Berechnung der NPE-Quote

Rz. 112 Grundsätzlich sind die Institute aufgrund anderer Anforderungen allerdings gezwungen, zusätzlich auch eine NPE-Quote zu berechnen. So sind von den Instituten gemäß Art. 84 Abs. 1 CRD IV u. a. die Risiken aus Geschäften des Anlagebuches, die sich aus möglichen Zinsänderungen ergeben und sich sowohl auf den wirtschaftlichen Wert des Eigenkapitals ("Economic Value of Eq... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Erfordernis eines Limitsystems

Rz. 2 Die Begrenzung und Überwachung von im Risikotragfähigkeitskonzept einbezogenen Risiken erfolgt i. d. R., soweit sinnvoll, auf Basis eines wirksamen Limitsystems (→ AT 4.3.2 Tz. 1, Erläuterung). Zu den wesentlichen Risiken, die regelmäßig im Risikotragfähigkeitskonzept berücksichtigt werden, gehören in erster Linie die Adressenausfallrisiken und die Marktpreisrisiken. U... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Konzept für Übernahmen und Fusionen (Tz. 1)

Rz. 1 1 Vor der Übernahme anderer Unternehmen oder Fusionen mit anderen Unternehmen hat das Institut ein Konzept zu erarbeiten, in dem die wesentlichen strategischen Ziele, die voraussichtlichen wesentlichen Konsequenzen für das Management der Risiken und die wesentlichen Auswirkungen auf das Gesamtrisikoprofil des Institutes bzw. der Gruppe dargestellt werden. Dies umfasst ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5.2 Aufgaben der dezentralen OpRisk-Stellen

Rz. 105 Dezentrale OpRisk-Stellen stehen in der Praxis als Ansprechpartner für die Mitarbeiter in ihrer Organisationseinheit zur Verfügung und sind dafür zuständig, dass die Meldungen von Schadensfällen an die OpRisk-Einheit sämtliche Ereignisse in der vorgeschriebenen Weise berücksichtigen. Sie sind i. d. R. auch diejenigen, die anlassbezogen unter Risikogesichtspunkten wes... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Gesamtrisikoprofil und wesentliche Risiken (Tz. 1)

Rz. 1 1 Die Anforderungen des Rundschreibens beziehen sich auf das Management der für das Institut wesentlichen Risiken. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit hat sich die Geschäftsleitung regelmäßig und anlassbezogen im Rahmen einer Risikoinventur einen Überblick über die Risiken des Institutes zu verschaffen, wobei die Auswirkungen von ESG-Risiken angemessen und explizit einz... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk AT 8 Anpassungsprozesse

1 Einführung und Überblick Rz. 1 Aufgrund des technologischen Fortschrittes sowie umfangreicher Marktliberalisierungen sind die Finanzmärkte heutzutage dynamischer und vernetzter als je zuvor. Das wirkt sich zunächst einmal auf die Entwicklung von Produkten aus. Private und institutionelle Nachfrager von Finanzdienstleistungen haben auf der einen Seite ständig Bedarf an neuen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1 Risikokonzentrationen bei Adressenausfallrisiken

Rz. 148 Risikokonzentrationen entstehen immer dann, wenn eine bedeutende Anzahl oder ein bedeutendes Volumen von Krediten ähnliche Risikoeigenschaften aufweisen. Bei Risikokonzentrationen im Zusammenhang mit Adressenausfallrisiken handelt es sich um Adressen- und Sektorkonzentrationen, regionale Konzentrationen und sonstige Konzentrationen im Kreditgeschäft, die relativ gese... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.5 Berücksichtigung von Ertragskonzentrationen

Rz. 161 Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise hat die deutsche Aufsicht insbesondere die Institute mit regionaler Ausrichtung und die spezialisierten Institute eindringlich gemahnt, sich intensiv mit ihren jeweiligen "Klumpenrisiken" zu befassen und dabei auch die Ertragsseite zu berücksichtigen. Bei Instituten, die von bestimmten Ertragsquellen stark abhängig sind, beste... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.6 Verwendung automatisierter Modelle

Rz. 16 Die Institute sollten ebenfalls festlegen, unter welchen Voraussetzungen bei der Kreditvergabe automatisierte Entscheidungsverfahren zugelassen werden. Dafür sollten die jeweiligen Geschäftssegmente, Kreditprodukte und Limitvorgaben aufgeführt werden, für die solche Verfahren erlaubt sind. Die EBA erwartet eine der Größe, Art und Komplexität der Kreditfazilität und de... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.1 Definition von Modellen

Rz. 15 Mit der siebten MaRisk-Novelle wird erstmalig eine allgemeine Definition des Modellbegriffes ins deutsche Aufsichtsrecht aufgenommen. Ein "Modell" im Sinne dieses Moduls ist eine quantitative Methode, ein System oder ein Ansatz, der statistische oder mathematische Theorien, Techniken und Annahmen anwendet, um Eingabedaten zu quantitativen Schätzungen zu verarbeiten (→... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Berücksichtigung bedeutsamer Aspekte

Rz. 103 Bei der Bearbeitung eines Engagements sind alle für die Beurteilung des Adressenausfallrisikos bedeutsamen Aspekte zu berücksichtigen. Welche Aspekte jeweils im Vordergrund stehen, hängt vorrangig von der Kundengruppe und der Art der Finanzierung ab. So sind z. B. bei Objekt- oder Projektfinanzierungen neben der wirtschaftlichen Betrachtung die technische Machbarkei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.2 Länderrisiken

Rz. 109 Länderrisiken haben als Bestandteil der Adressenausfallrisiken insbesondere durch die zunehmende internationale Ausrichtung der Institute und die Verzahnung der internationalen Finanzmärkte an Bedeutung gewonnen. Daraus resultieren höhere Ansprüche an die Verfahren zu ihrer Beurteilung. Länderrisiken ergeben sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozia... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4.8 Beispiel Kreditrisiko

Rz. 189 Nach Abschnitt 4.2 der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung, der von der deutschen Aufsicht nicht umgesetzt wurde, wird erwartet, dass der Kreditrisikoappetit, die Kreditrisikostrategie und die Kreditrisikopolitik insgesamt mit dem RAF des Institutes im Einklang stehen. Der Kreditrisikoappetit sollte den Umfang und den Schwerpunkt des Kreditrisikos de... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.2.2 Qualitative Risikoindikatoren

Rz. 113 Die qualitativen Risikoindikatoren decken im Allgemeinen die politische Komponente des Länderrisikos ab. Sie beziehen sich schwerpunktmäßig auf die innen- und außenpolitische Stabilität einer Volkswirtschaft. Bei den qualitativen Analysen können folgende Indikatoren eine wichtige Rolle spielen: das Regierungs- und das Wirtschaftssystem, die Häufigkeit der Regierungswec... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Inhalte der Berichterstattung über Liquiditätsrisiken

Rz. 74 Die Berichterstattung sollte die Geschäftsleitung insbesondere in die Lage versetzen, die Liquiditätsrisiken und die aktuelle Liquiditätssituation sowie deren voraussichtliche Entwicklung unter normalen und angespannten Bedingungen beurteilen zu können, um im Bedarfsfall rechtzeitig wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Rz. 75 Die EZB unterscheidet bei der zukunftsgerichtet... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Risikosteuerungs- und -controllingprozesse auf Gruppenebene

Rz. 95 Die Anforderungen an die Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken (Risikosteuerungs- und -controllingprozesse) auf Gruppenebene wurden im Zuge der zweiten MaRisk-Novelle vom September 2009 geschärft. Bis dahin war auf Gruppenebene lediglich ein "Verfahren zur Steuerung und Überwachung der wesentlichen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Ermittlung eines auftretenden Liquiditätsbedarfes

Rz. 83 Das Institut hat für einen geeigneten Zeitraum eine Liquiditätsübersicht zu erstellen, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden (→ BTR 3.1 Tz. 3). Auf diese Weise kann der zukünftige Liquiditätsbedarf im Allgemeinen rechtzeitig ermittelt werden. Bei Bedarf können geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Aufgrund der im ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3 Art und Weise der Berichterstattung an das Aufsichtsorgan

Rz. 58 Die Berichterstattung an das Aufsichtsorgan ist in nachvollziehbarer, aussagefähiger Art und Weise zu verfassen und hat neben der Darstellung auch eine Beurteilung der Risikosituation zu enthalten. Exakt dieselbe Formulierung wird auch für die Risikoberichterstattung gegenüber der Geschäftsleitung verwendet (→ BT 3.1 Tz. 1). Damit soll das Aufsichtsorgan in die Lage v... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / III. Operationelle Risiken

Unter operationellen Risiken versteht man nach der gängigen Definition Verlustrisiken, die ihre Ursache in inadäquaten und fehlerhaften internen Prozessen, Personen und Systemen oder externen Ereignissen haben. Den operationellen Risiken kommt eine ganz erhebliche Bedeutung zu; neben den quantitativen Regelungen sind daher auch qualitative Aspekte sowohl auf Baseler als auch... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.9 Die "achte MaRisk-Novelle": Fassung vom 29. Mai 2024

Rz. 89 Am 18. Januar 2024 hat die deutsche Aufsicht dem Fachgremium IRRBB einen ersten (inoffiziellen) Entwurf für die "achte MaRisk-Novelle" übermittelt, die sich erstmals nur um ein einziges Thema drehte. Der Zweck dieser Novelle bestand allein darin, die EBA-Leitlinien zum Management von Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken des Anlagebuches[1] in die nationale Ve... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / Liquiditätsrisiken – Ergänzungen in Modul BTR 3

Die Ergänzungen in Modul BTR 3 sind nicht nur auf die Empfehlungen des FSF und die Anschlussarbeiten des Baseler Ausschusses ("Principles for Sound Liquidity Risk Management and Supervision" vom September 2008) zurückzuführen. Sie ergeben sich insbesondere auch aus dem aktuellen Entwurf der CRD-Änderungsrichtlinie (Stand Januar 2009). Stärker betont wird bspw. die Notwendigk... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.2 Bedarfsermittlung mithilfe von Indikatoren

Rz. 86 Wird die Liquiditätsübersicht als Basis zur Bedarfsermittlung herangezogen, so bietet es sich an, jene Indikatoren zu nutzen, die auch beim Frühwarnverfahren für Liquiditätsengpässe Verwendung finden (→ BTR 3.1 Tz. 2). Sobald die Frühwarnindikatoren bestimmte Schwellenwerte oder Limite überschreiten, sollten entsprechende Signale ausgesendet werden. Dabei muss untersc... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Zusammenhang zwischen Stresstests und Liquiditätspuffer

Rz. 13 Kapitalmarktorientierte Institute müssen zunächst auf institutseigenen und auf marktweiten Ursachen beruhende Stressszenarien sowohl getrennt als auch kombiniert betrachten, für die jeweils vergleichsweise strenge Vorgaben gemacht werden (→ BTR 3.2 Tz. 3). Der daraus resultierende, zusätzlich erforderliche Liquiditätsbedarf über den Zeithorizont von mindestens einem M... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 IT-Strategie

Rz. 194 Damit das Informationsrisikomanagement und das Informationssicherheitsmanagement (→ AT 7.2 Tz. 2) überhaupt greifen können, muss die Geschäftsleitung die IT-Organisation auch insgesamt angemessen steuern. Voraussetzung hierfür ist eine IT-Strategie, die dem Geschäftsmodell angemessen ist und in der IT-Organisation umgesetzt wird.[1] Die Geschäftsleitung hat daher nac... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.6 Auswirkungen auf das Kapital

Rz. 82 Bereits im Strategie- und Planungsprozess muss sich ein Institut Gedanken darüber machen, inwieweit geeignete Maßnahmen in die Kapitalplanung aufgenommen werden müssen, um sicherzustellen, dass das verfügbare Kapital den nachhaltigen Abbau der notleidenden Risikopositionen in der Bilanz ermöglicht (→ AT 4.2 Tz. 3, Erläuterung). Folglich müssen bei der Überprüfung, ob ... mehr