Fachbeiträge & Kommentare zu Management

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / I. Vorbemerkung

Rz. 1 Der Anwenderkreis dieses Rundschreibens ergibt sich aus AT 2.1 MaRisk entsprechend. Rz. 2 Der Einsatz von Informationstechnik (IT) in den Instituten, auch unter Einbeziehung von IT-Services, die durch IT-Dienstleister bereitgestellt werden, hat eine zentrale Bedeutung für die Finanzwirtschaft und wird weiter an Bedeutung gewinnen. Dieses Rundschreiben gibt auf der Grund... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.1 Überprüfung durch die Institute

Rz. 107 Ein Institut muss den dauerhaften Zugang zu seinen relevanten Refinanzierungsquellen regelmäßig überprüfen. In dieser Formulierung sind gleich drei unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten, die einer nähergehenden Beleuchtung bedürfen: dauerhaft, relevant und überprüfen. Das Wort "dauerhaft" hat in diesem Zusammenhang die Bedeutung von "beständig" oder "über einen länger... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Hinweise zur Risikoberichterstattung

Rz. 24 Die Risikoberichterstattung an die Geschäftsleitung enthält also eine Fülle von Informationen. Zudem hat sie neben einer (quantitativen) Darstellung auch eine (qualitative) Beurteilung der Geschäftslage und der Risikosituation zu enthalten, um nachvollziehbar und aussagefähig zu sein (→ BT 3.1 Tz. 1). Um der Geschäftsleitung einen Überblick über die wesentlichen Erken... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1 Bedeutung des Auslagerungsvertrages

Rz. 290 Die Vertragsausgestaltung ist für das Management auslagerungsspezifischer Risiken von zentraler Bedeutung und darf unter keinen Umständen unterschätzt werden. Durch die Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf andere Unternehmen tritt die interne Hierarchie des auslagernden Unternehmens in den Hintergrund. Interne Kompetenzen, Verantwortlichkeiten, Kontrollen od... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Personalmanagementkonzepte

Rz. 8 Ein Institut kann sich bei der Umsetzung der Anforderungen an die Personalausstattung an gängigen Personalmanagementkonzepten orientieren, die auch in der Fachliteratur beschrieben werden.[1] Personalmanagementkonzepte umfassen regelmäßig verschiedene Phasen, die eng miteinander verknüpft sind (Personalbedarfsplanung, Personalauswahl, Personalintegration, Personalbindu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7 Cybersicherheit

Rz. 86 Beim IKT-Risiko sollte nicht nur nach den Vorstellungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht mit Verweis auf das Cyber-Lexikon des Financial Stability Boards (FSB) auch das "Cyberrisiko" berücksichtigt werden.[1] Der Definition des FSB zufolge wird die Kombination aus der Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Cybervorfällen und deren Auswirkungen als "Cyberrisi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.3 Erstellung eines Konzeptes

Rz. 11 Das Konzept baut auf der Risikoanalyse auf. Soweit sich hieraus wesentliche Konsequenzen für das Management der Risiken ergeben, sind diese neben den Ergebnissen der Risikoanalyse im Konzept darzustellen. Die Darstellung der Konsequenzen muss im Bedarfsfall entsprechende Maßnahmen nach sich ziehen. Insofern empfiehlt es sich, diese Darstellung mit Handlungsempfehlunge... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Zunehmende Bedeutung des Liquiditätsrisikomanagements

Rz. 1 Noch bis zum Ende des 20. Jahrhunderts konnten sich Kreditinstitute Liquidität auf ungedeckter Basis über Inhaberschuldverschreibungen selbst und weitgehend problemlos an den Geld- und Kapitalmärkten beschaffen, so dass Liquiditätsrisiken überwiegend als gering eingeschätzt wurden. Darauffolgende Turbulenzen auf den Finanzmärkten, wie etwa der Zusammenbruch des Hedgefo... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2 Personalauswahl

Rz. 11 An die Personalbedarfsplanung schließt sich die Personalauswahl an.[1] Diese ist als Menge derjenigen Aktivitäten zu verstehen, die auf die Gewinnung von Personal gerichtet ist. In Abhängigkeit vom Personalbedarf und dem jeweiligen Stellenprofil sollte allerdings vorgelagert geklärt werden, welche Instrumente der Personalbeschaffung zum Einsatz kommen sollen, wobei so... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1. Zeitplan und Inhalte der kommenden Novelle

Die Aufsicht skizziert kurz den angestrebten Zeitplan für die kommende MaRisk‐Novelle. Aufgrund der auch diesmal geplanten Konsultation des Rundschreibens sowie des darauf folgenden umfangreichen Abstimmungsprozesses wird diese nur im Idealfall noch in 2020 verabschiedet. Die Novelle könnte sich im Wesentlichen auf die EBA‐Leitlinien zu Auslagerungen sowie die Leitlinien übe... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.4 Aufhebung der Einstufung als "notleidend"

Rz. 98 Nach Anhang V Teil 2 Abschnitt 17 Nr. 228 Meldewesen-DVO sind bisher als notleidend eingestufte Risikopositionen nicht mehr als notleidend anzusehen, wenn alle Voraussetzungen gemäß Art. 47a Abs. 4 CRR erfüllt sind. Rz. 99 Laut Art. 47a Abs. 4 CRR werden Risikopositionen, die nicht Gegenstand einer Stundungsmaßnahme waren, für die Zwecke des Art. 36 Abs. 1 lit. m CRR ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / AT 5 Organisationsrichtlinien

Rz. 1 Das Institut muss sicherstellen, dass die Geschäftsaktivitäten auf der Grundlage von Organisationsrichtlinien betrieben werden (z. B. Handbücher, Arbeitsanweisungen oder Arbeitsablaufbeschreibungen) und diese sich als Prüfungsgrundlage der Internen Revision eignen. Der Detaillierungsgrad der Organisationsrichtlinien hängt von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Zusätzliche Anforderungen an Institute mit hohem NPL-Bestand

Rz. 40 Trotz der positiven Entwicklung beim Abbau der Bestände an notleidenden Krediten in den letzten Jahren sieht die Aufsicht weiterhin Handlungsbedarf, um insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage ein erneutes Anwachsen des NPL-Bestandes abzumildern und negative Konsequenzen für die Institute zu verhindern. Demzufolge haben die EBA und die EZB ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTR 4 Operationelle Risiken

Rz. 1 Das Institut muss den operationellen Risiken durch ein angemessenes Risikomanagement Rechnung tragen. Es muss eine einheitliche Definition und Abgrenzung operationeller Risiken festlegen und diese den Mitarbeitern verständlich kommunizieren. Erläuterung: Umgang mit nicht eindeutig zuordenbaren Schadensfällen oder Beinaheverlusten Die Prozesse zum Management operationelle... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.5 Empfehlungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht

Rz. 140 Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) hat schon frühzeitig die Erwartungshaltung an die Geschäftsleitung formuliert, Liquiditätskosten, -nutzen und -risiken für alle wichtigen bilanziellen und außerbilanziellen Geschäftsaktivitäten beim internen Pricing, bei der Performancemessung und beim Neu-Produkt-Prozess angemessen zu berücksichtigen. Damit sollen die ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.15 Besicherungs- und Restrisiken

Rz. 49 Das Adressenausfallrisiko im Sinne der MaRisk schließt auch das Besicherungsrisiko ein, d. h. die Gefahr von Wertminderungen der Sicherheiten (→ BTO 1.2.1 und BTO 1.2.2). In der CRD IV wird das Besicherungsrisiko im Zusammenhang mit dem Restrisiko erwähnt. Gemäß Art. 80 CRD IV müssen die zuständigen Behörden sicherstellen, dass das Risiko, dass die von den Instituten ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Berücksichtigung von Restriktionen

Rz. 53 Da rechtliche oder grenzüberschreitende regulatorische Restriktionen zur Nutzung der Liquiditäts­puffer zu bestimmten Zeiten oder für bestimmte Zwecke existieren können, sollten die Institute sicherstellen, dass sie sich der besonderen Beschränkungen in einzelnen Jurisdiktionen bewusst sind. Insbesondere zur Nutzung bestimmter Refinanzierungsformen, wie z. B. Repos od... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5.1 Aufgaben der zentralen OpRisk-Einheit

Rz. 103 Die Aufgaben einer zentralen OpRisk-Einheit umfassen vor allem die Überwachung und Kommunikation der operationellen Risiken. Diese Funktionen werden in der Praxis grundsätzlich dem Risikocontrolling zugeordnet. In der Verantwortung der zentralen OpRisk-Einheit liegen z. B. die Ursachenanalyse bedeutender Schadensfälle, die Unterrichtung der Geschäftsleitung über bed... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / AT 8.2 Änderungen betrieblicher Prozesse oder Strukturen; Übernahmen und Fusionen

Rz. 1 Vor wesentlichen Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie in den IKT-Systemen muss das Institut die Auswirkungen der geplanten Veränderungen auf die Kontrollverfahren und die Kontrollintensität analysieren. In diese Analysen sind die später in die Arbeitsabläufe eingebundenen Organisationseinheiten einzubeziehen. Im Rahmen ihrer Aufgaben sind auch die ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Derivate-Definitionen in der Wissenschaft

Rz. 77 In der Wissenschaft werden zum Teil voneinander abweichende Derivate-Definitionen verwendet. Weit überwiegend werden Derivate als Kontrakte bezeichnet, deren Wert von einem anderen Wert bestimmt bzw. abgeleitet wird. Zwischen dem Wert des Derivates und dem Wert ökonomischer Größen, die als Bezugsbasis für das Derivat dienen ("Underlying" oder "Basiswert"), besteht ein... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3.10 Häufigkeit von Stresstests

Rz. 246 Bezüglich der Häufigkeit von Stresstests sind die Institute aufgefordert, individuelle Festlegungen in Anbetracht von Geschäftsmodell und weiteren individuellen Gegebenheiten zu treffen. Der BCBS empfiehlt eine Orientierung an der Größe des Institutes, seinem Liquiditätsrisiko sowie seiner relativen Bedeutung für das Finanzsystem. Gleichzeitig sollten die Institute i... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7.3 Notfallmanagement

Rz. 70 Die Umsetzung der EBA-Leitlinien zum Management von IKT- und Sicherheitsrisiken ist in erster Linie im neu gefassten Modul zum Notfallmanagement erfolgt (→ AT 7.3). Die Institute haben für alle im Rahmen einer durchzuführenden Auswirkungsanalyse identifizierten zeitkritischen Aktivitäten und Prozesse eine Risikoanalyse durchzuführen, um potenzielle Gefährdungen zu ide... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.9.2 Regelwerke zur Abwicklungsplanung

Rz. 320 Die zuständige Abwicklungsbehörde muss im Rahmen der Abwicklungsplanung gemäß den gesetzlichen Vorgaben die Abwicklungsfähigkeit von Instituten und Gruppen bewerten und ggf. verbessern. Dazu gehört u. a. die Prüfung, ob potenzielle Abwicklungshindernisse bestehen bzw. eine ausgewählte Abwicklungsstrategie wirksam ist und innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens durch... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.1 Branchenrisiken

Rz. 107 Das Branchenrisiko resultiert aus einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Bedingungen eines ganzen Industriezweiges, die sich negativ auf die Bonität der dieser Branche zugehörigen bzw. von dieser Branche abhängigen Unternehmen auswirken kann. Diese Abhängigkeiten werden mithilfe von Korrelationen dargestellt, die positiv oder negativ sein können. Von positiver K... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 Berichterstattung über Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch

Rz. 53 Bei der Bestimmung der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (IRRBB) sind die Auswirkungen von Zinsänderungen sowohl auf das handelsrechtliche Ergebnis des Institutes, einschließlich zinsinduzierter Marktwertveränderungen, als auch auf die Markt- bzw. Barwerte der betroffenen Positionen zu betrachten. Institute sollten Zinsänderungsrisiken separat bewerten (→ BTR 2.3 Tz.... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Aufnahme von Verhandlungen

Rz. 6 Sofern nach Prüfung der öffentlich zugänglichen Informationen weiterhin ein Interesse an einer Fusion oder Übernahme besteht, erfolgt eine erste Kontaktaufnahme mit dem Management des ins Auge gefassten Unternehmens, wobei zunächst Vertraulichkeit über alle im Zusammenhang mit den anstehenden Verhandlungen bekannt werdenden Informationen und Ergebnisse vereinbart wird ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.6 Berücksichtigung von Abhängigkeiten

Rz. 162 Bei der Identifikation von Risikokonzentrationen müssen etwaige Abhängigkeiten berücksichtigt werden. Diese können z. B. auf wirtschaftliche Verflechtungen oder juristische Abhängigkeiten zwischen Unternehmen zurückzuführen sein (→ BTR 1 Tz. 6, Erläuterung). Fällt ein Kreditnehmer aus, so kann dies aufgrund vorliegender Abhängigkeiten zu Ansteckungseffekten führen. R... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Anwenderkreis auf Institutsebene

Rz. 2 Maßgeblich für den Anwenderkreis der MaRisk auf Institutsebene ist der Institutsbegriff nach den §§ 1 Abs. 1b und 53 Abs. 1 KWG. Rz. 3 Gemäß § 1 Abs. 1b KWG zählen zu den Instituten im Sinne des Kreditwesengesetzes sowohl Kreditinstitute (§ 1 Abs. 1 KWG) als auch Finanzdienstleistungsinstitute (§ 1 Abs. 1a KWG). Erfasst werden daher alle deutschen Kredit- und Finanzdien... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3.12 Überprüfung der Angemessenheit

Rz. 252 Die Ausgestaltung der Szenarien und die zugrunde gelegten Annahmen sollten regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass deren Art und Schwere für das individuelle Institut angemessen sind. Diese Überprüfung sollte zumindest jährlich erfolgen, wie für alle wesentlichen Risiken gefordert (→ AT 4.3.3 Tz. 5). Bei der Überprüfung sollten veränderte Marktbedingung... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Einschaltung der Rechtsabteilung und anderer Funktionen

Rz. 145 Wesentliche Rechtsrisiken sind grundsätzlich in einer vom Markt und Handel unabhängigen Stelle zu überprüfen (→ BTO Tz. 8). Hierfür kommt in erster Linie die Rechtsabteilung infrage. Werden durch die Fachabteilungen wesentliche operationelle Risiken identifiziert, bei denen die Gefahr von Verlusten aufgrund der Verletzung geltender rechtlicher Bestimmungen etc. beste... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4.7 Beispiel Liquiditätsrisiko

Rz. 188 Der BCBS erwartet zudem, dass ein Institut den Risikoappetit für das Liquiditätsrisiko im Hinblick auf seine Geschäftsziele, seine strategische Ausrichtung und seine gesamte Risikobereitschaft festlegt. Dabei sollte sichergestellt werden, dass der Risikoappetit mit Blick auf die Geschäftsstrategie und die Rolle des Institutes im Finanzsystem angemessen ist sowie die ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Notfallszenarien

Rz. 73 An die dabei zu berücksichtigenden "Notfallszenarien" werden von der deutschen Aufsicht gewisse Mindestanforderungen gestellt. So sollen mindestens ein (Teil-)Ausfall eines Standortes (z. B. durch Hochwasser, Großbrand, Gebietssperrung, Ausfall der Zutrittskontrolle), ein erheblicher Ausfall von IT-Systemen oder Kommunikationsinfrastruktur (z. B. aufgrund von Fehlern ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.2.1 Quantitative Risikoindikatoren

Rz. 111 Die quantitativen Risikoindikatoren spiegeln i. d. R. die wirtschaftliche Komponente des Länderrisikos wider und kommen daher in den meisten Fällen durch Indikatoren über die Entwicklung der Binnen- und Außenwirtschaft zum Ausdruck. Dabei kann es sich z. B. um folgende binnenwirtschaftliche Indikatoren handeln: das Bruttosozialprodukt oder das Bruttoinlandsprodukt, die... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.3 Konzepterstellung

Rz. 11 Im ersten Entwurf zur dritten MaRisk-Novelle vom 9. Juli 2010 wurde zunächst gefordert, die Anforderungen an den NPP auch bei Übernahmen und Fusionen "sinngemäß" anzuwenden. Mit dieser offenen Formulierung sollte zum Ausdruck gebracht werden, dass sich nicht sämtliche Anforderungen ohne Weiteres auf Fusionen und Übernahmen übertragen lassen. Dies folgt allein aus der ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1 Positionen mit unbestimmter Kapital- oder Zinsbindung

Rz. 84 Um Positionen mit unbestimmter Kapital- oder Zinsbindung in angemessener Weise in das Management der Zinsänderungsrisiken einbeziehen zu können, müssen die Institute geeignete Annahmen zu deren Bestandsentwicklung festlegen. Die Aufsicht zählt beispielhaft folgende Positionen mit unbestimmter Kapital- oder Zinsbindung auf (→ BTR 2.3 Tz. 7, Erläuterung): Positionen, bei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Verbindung zur Risikosteuerung und -überwachung

Rz. 20 Angemessene Kreditprozesse spielen insbesondere für das Management der Adressenausfallrisiken eine wichtige Rolle. So können die Adressenausfallrisiken und damit verbundene Risikokonzentrationen durch entsprechende Vorgaben für die Kreditgewährung von vornherein wirksam begrenzt werden (→ BTR 1 Tz. 1, 5 und 6). In die Prozesse für die Kreditbearbeitung, also die Kredi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11. Perspektiven der Zinsänderungsrisikomessung

Die DK weist darauf hin, dass lediglich aus dem BaFin-Anschreiben zum überarbeiteten RS 9/2018 erkennbar werde, dass mit der Neuformulierung der BTR 2.3 Tz. 6 eine Umsetzung der EBA-Leitlinien zum IRRBB-Management (EBA/GL/2015/08) intendiert ist. In der Praxis stelle sich insbesondere für Institute, die in der Risikotragfähigkeit GuV-orientierte Going-Concern-Ansätze nutzen,... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Eingrenzung des Anwendungsbereiches

Rz. 1 Der Anwendungsbereich der MaRisk setzt sich aus den folgenden Ebenen zusammen: Das Modul AT 2.1 nimmt auf verschiedene gesetzliche Vorgaben Bezug, aus denen sich der Anwenderkreis ergibt (institutsbezogene Ebene). Die verschiedenen Risikoarten stehen im Fokus des Moduls AT 2.2 (risikobezogene Ebene). Die relevanten Geschäftsarten werden schließlich im Modul AT 2.3 definie... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.7 Umgang mit Direktinvestitionen in Spezialfonds

Rz. 186 Im Hinblick auf die Positionen aus Direktinvestitionen in Spezialfonds, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten, erwartet die Aufsicht von den Instituten eine regelmäßige Überwachung der Einhaltung sämtlicher Limite, die sie für ihr Direktanlagegeschäft unter Berücksichtigung kreditprozessualer Anforderungen vergeben haben, also der Einzellimite und der darauf auf... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.2.3 Umgang mit Transferrisiken

Rz. 114 Das bei der deutschen Aufsicht angesiedelte Fachgremium Kredit hat sich explizit mit der Eigenkapitalunterlegung von Transferrisiken bei Verwendung bankaufsichtlich zugelassener interner Ratingverfahren (IRB-Verfahren) auseinandergesetzt. Demzufolge wird unter dem Transferrisiko das Risiko verstanden, dass "ein Schuldner aufgrund von staatlichen Transferbeschränkung... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.4 Erleichterung der Kommunikation

Rz. 315 Die Basis für eine funktionierende Kommunikation kann im Prinzip schon bei der Entwicklung der Strategien geschaffen werden. Die Ziele und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen müssen nicht qua Kommando von der Geschäftsleitung verordnet werden. Vielmehr kann die Geschäftsleitung bereits in dieser Phase leitende Manager (z. B. Abteilungs- oder Bereichsleite... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10.4 Informelle Mechanismen

Rz. 382 In der Fachliteratur unterscheidet man grundsätzlich zwischen formellen und informellen Steuerungs- und Überwachungsmechanismen.[1] Formelle Mechanismen beruhen im Wesentlichen auf schriftlich fixierten Regeln und Anweisungen, die z. B. im Auslagerungsvertrag oder den Organisationsrichtlinien des auslagernden Institutes verankert werden. Informelle Mechanismen können... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.1 Angespanntes Marktumfeld

Rz. 84 In einem angespannten Marktumfeld werden diese Unwägbarkeiten nochmals verstärkt. Unter einem "angespannten Marktumfeld" können nachteilige Entwicklungen im Vergleich zu den allgemein üblichen Bedingungen in diesem Markt verstanden werden. Diesbezüglich werden im Wesentlichen zwei Ursachen unterschieden: Entweder sieht sich das Institut selbst mit Problemen konfrontie... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bestandteile des internen Kontrollsystems

Rz. 1 Nach § 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 KWG umfasst das "interne Kontrollsystem" insbesondere die aufbau- und ablauforganisatorischen Regelungen mit klarer Abgrenzung der Verantwortungsbereiche, die Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der Risiken entsprechend den in Art. 76 bis 87 CRD IV niedergelegten technischen Kriterien, ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2.4 Analyse der Bedrohungen und Schwachstellen

Rz. 170 Unabhängig davon muss sich das Institut nach Tz. 3.10 BAIT laufend über "Bedrohungen" und "Schwachstellen" seines Informationsverbundes informieren, ihre Relevanz prüfen, ihre Auswirkung bewerten und, sofern erforderlich, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen. Dabei sind interne und externe Veränderungen, z. B. der Bedrohungslage, zu berücksi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / Risikokonzentrationen (AT und BTR 1)

Da es unter systematischen Gesichtspunkten von Vorteil ist, habe ich die Anforderungen des Moduls BTR 5 (Konzentrationsrisiken) in den allgemeinen Teil AT überführt. Spezielle Anforderungen an Adressrisikokonzentrationen finden sich zudem im Modul BTR 1 (Adressenausfallrisiken). Inhaltliche Konsequenzen hat diese Verschiebung grundsätzlich nicht. Im Zusammenhang mit dem Mana... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Potenzielle und tatsächliche Schadensfälle

Rz. 54 Nachdem Klarheit hinsichtlich der operationellen Risiken herrscht, können die damit verbundenen (potenziellen) Auswirkungen betrachtet werden. Das "Schlagendwerden" operationeller Risiken nennt man "Schadensfälle", unabhängig davon, welche betriebswirtschaftlichen Auswirkungen tatsächlich mit ihnen verbunden sind. Schadensfälle führen zwar i. d. R. zu Verlusten, wirke... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Zinsänderungsrisiken

Rz. 20 Unter dem "Zinsänderungsrisiko" ("Interest Rate Risk", IRR) wird allgemein das bestehende oder künftige Risiko in Bezug auf die Erträge und Eigenmittel des Institutes infolge ungünstiger Änderungen der Zinssätze verstanden.[1] So besteht z. B. die Gefahr, dass die Wertpapiere im Handelsbuch an Wert verlieren, wenn sich die Zinssätze ändern. Das "Zinsänderungsrisiko im... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Verbraucherschutzaspekte

Rz. 250 Die EBA erwartet von den betroffenen Instituten zudem, bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer Strategie für notleidende Risikopositionen auch maßgebliche Verbraucherschutzerwägungen und -anforderungen zu berücksichtigen und eine faire Behandlung der Verbraucher sicherzustellen.[1] Diesem Anspruch werden die MaRisk schon seit einiger Zeit dadurch gerecht, dass mit ih... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.2.1 Exposure-basierte Methoden

Rz. 36 Das Grundprinzip der Exposure-basierten Methoden ("exposure-based methodologies") ist die direkte Bewertung der Performance (und damit der Risiken) eines Engagements in Bezug auf E, S und G. Dazu gehören z. B. alle ESG-Ratingverfahren. Diese Methoden können als Ergänzung zur Standardbewertung der finanziellen Risikokategorien verwendet werden. Die dafür genutzten Indi... mehr