Die gängigen AMS-Standards sehen zur Sicherstellung der fortdauernden Eignung (Zweckmäßigkeit), Angemessenheit und Wirksamkeit eine Managementbewertung vor, wobei die Anforderungen an die Management Reviews variieren.

Das SCC (Sicherheits-Certifikat-Contraktoren) fordert in Punkt 1.5 "Bewertung der SGU-Leistungen durch die oberste Leitung (Management Review)" eine mindestens jährliche Durchführung und Berichterstellung durch die oberste Leitung mit Darstellung und Bewertung des aktuellen SGU-Standes sowie Festlegung des daraus resultierenden Verbesserungs- und Korrekturbedarfs. Als Eingabe (Informationsquellen) für die Bewertung werden gefordert:

  • Beteiligung des oberen und mittleren Managements an SGU,
  • Beurteilung der Führungskräfte nach SGU-Aspekten,
  • SGU-Aktions-/Jahresplan,
  • Aufzeichnungen der Arbeitsplatzbegehungen und Auswertungen der Begehungsprotokolle,
  • Aufzeichnungen über die Untersuchung von Unfällen und anderen Ereignissen,
  • Rückmeldungen und Beschwerden bezüglich SGU von Auftraggebern.

Der internationale AMS-Standard DIN ISO 45001:2023 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung" orientiert sich auch bei den Management Reviews an den Managementsystem-Normen (z. B. der DIN ISO 9000). Gefordert wird in Element 9.3 "Managementbewertung" die Durchführung in geplanten (selbst festgelegten) Abständen. Während die Erstellung bzw. Zusammenstellung der Daten und Informationen für das Management Review nicht von der obersten Leitung erfolgen muss, muss die Bewertung und Ableitung geeigneter Maßnahmen und die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen durch die oberste Leitung erfolgen. Die Dokumentation der Ergebnisse eines Management Reviews in Form einer dokumentierten Information muss Informationen zur Durchführung und eine Kommentierung der Ergebnisse umfassen. Die Dokumentation muss nicht von der obersten Leitung erstellt, sondern "nur" autorisiert werden.

Als Eingabe (Informationsquellen) für die Bewertung werden gefordert:

  • Informationen zum Status von Maßnahmen, die aus vorherigen Managementbewertungen abgeleitet wurden (Stand und Wirksamkeit);
  • Veränderungen bei externen und internen Themen, die das AMS (SGA-Managementsystem) betreffen, einschließlich möglicher Erfordernisse und Erwartungen interessierter Parteien, rechtlicher Verpflichtungen und anderer Anforderungen sowie Risiken und Chancen;
  • das Ausmaß, in dem die SGA-Politik erfüllt und die SGA-Ziele erreicht wurden;
  • Informationen über die SGA-Leistung (z. B. Kennzahlen), einschließlich

    • Vorfälle, Nichtkonformitäten, Korrekturmaßnahmen und fortlaufender Verbesserung,
    • Ergebnisse von Überwachungen und Messungen,
    • Ergebnisse der Bewertung der Compliance mit rechtlichen Verpflichtungen und anderen Anforderungen,
    • Auditergebnisse auch zur Bewertung der Leistungen der Dienstleister (beispielsweise eines externen Betriebsarztes),
    • Konsultation und Beteiligung von Beschäftigten sowie
    • Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen zum Umgang mit Risiken und Chancen;
  • Angemessenheit der Ressourcen zur Aufrechterhaltung eines wirksamen SGA-Managementsystems;
  • Informationen zur relevanten Kommunikation mit interessierten Parteien;
  • Möglichkeiten zur fortlaufenden Verbesserung.

Beispielhafte Vorgehensweise bei einer Managementbewertung eines normorientierten AMS:

  • Im AMS sind das betriebliche Verfahren und die zeitlichen Abstände geregelt (dokumentiertes Verfahren).
  • Der AMS-Beauftragte plant das nächste Management Review.
  • Der AMS-Beauftragte trägt in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt die für die Managementbewertung erforderlichen "Eingaben" (Daten und Informationen – s. o.) zusammen bzw. ermittelt sie.
  • Der AMS-Beauftragte bereitet diese Eingaben in einer kompakten Form auf.
  • Der AMS-Beauftragte berichtet der obersten Leitung in einer Sitzung des Arbeitsschutzausschusses (ASA) oder einem Management-Meeting über den Stand des Arbeitsschutzes, das AMS und die Angemessenheit der vorhandenen Ressourcen.
  • Die oberste Leitung bzw. Vertreter der obersten Leitung diskutieren die Daten und Informationen zum Stand des Arbeitsschutzes im Unternehmen, zum AMS sowie zur Angemessenheit der vorhandenen Ressourcen und legen Folgendes fest:

    • die Notwendigkeit von Änderungen des Systems (AMS),
    • Verbesserungen im System und angrenzenden Bereichen,
    • den Ressourcenbedarf für die abgeleiteten Maßnahmen.
  • Der AMS-Beauftragte erstellt einen Umsetzungsplan für die festgelegten Maßnahmen und eine dokumentierte Information mit den Ergebnissen der Managementbewertung und stimmt sie mit der obersten Leitung ab.
  • Die oberste Leitung informiert die Führungskräfte, Arbeitsschutzakteure und den Betriebsrat über die Ergebnisse der Managementbewertung.
  • Der AMS-Beauftragte verfolgt die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen.

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