Die Governance-Organe mit der größten Entscheidungsbefugnis im Unternehmen, einschließlich ihrer Ausschüsse. Gibt es im Unternehmen keine Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane, sollte der Geschäftsführer (CEO) einbezogen werden, sowie – wenn es diese Funktion gibt – auch der stellvertretende Geschäftsführer. In einigen Rechtsordnungen bestehen die Governance-Systeme aus zwei Ebenen, in denen Aufsicht und Management voneinander getrennt sind. In diesen Fällen umfasst die Definition von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen beide Ebenen.

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