Rz. 18
ESRS E3 fordert Offenlegungspflichten zu folgenden Punkten:[1]
Allgemeines, Strategie, Governance und Wesentlichkeitsbewertung
- IRO-1-E3: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen (P)
Richtlinien, Ziele, Aktionspläne und Ressourcen
- E3-1: Richtlinien zum Management von Wasser- und Meeresressourcen
- E3-2: Messbare Ziele für Wasser- und Meeresressourcen
Parameter
- E3-3: Ziele bezüglich Wasser- und Meeresressourcen
- E3-4: Wasserverbrauch
- E3-5: Erwartete finanzielle Auswirkungen durch Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen (ÜA)
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