Rz. 18

ESRS E3 fordert Offenlegungspflichten zu folgenden Punkten:[1]

  • Allgemeines, Strategie, Governance und Wesentlichkeitsbewertung

    • IRO-1-E3: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen (P)
  • Richtlinien, Ziele, Aktionspläne und Ressourcen

    • E3-1: Richtlinien zum Management von Wasser- und Meeresressourcen
    • E3-2: Messbare Ziele für Wasser- und Meeresressourcen
  • Parameter

    • E3-3: Ziele bezüglich Wasser- und Meeresressourcen
    • E3-4: Wasserverbrauch
    • E3-5: Erwartete finanzielle Auswirkungen durch Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen (ÜA)

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