Fachbeiträge & Kommentare zu Liquidation

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 11 KStG ist im ersten Teil des zweiten Kapitels verortet und zählt damit zu den Einkommensermittlungsvorschriften, obgleich die Regelung auch verfahrensrechtliche Besonderheiten enthält. Aus der Überschrift der Regelung ist zu entnehmen, dass diese besondere Besteuerungsregelungen für die Auflösung und Abwicklung (Liquidation) einer Körperschaft gelten. Tatsächlich e...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 4.3.2 Gewinnausschüttungen für vorangehende Wirtschaftsjahre (S. 3)

Rz. 79 Vor Durchführung des Vermögensvergleichs ist das Abwicklungs-Anfangsvermögen gem. § 11 Abs. 4 KStG um den Gewinn eines vorangegangenen Wirtschaftsjahrs zu kürzen, der im Abwicklungsbesteuerungszeitraum für dieses Wirtschaftsjahr ausgeschüttet worden ist. Wenn auch für Zeiträume vom Beginn der Auflösung an Gewinnausschüttungen nicht mehr möglich sind, so kann doch nach...mehr

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Löschung einer liquidierten (aufgelösten) GmbH aus dem Handelsregister, auch wenn noch steuerliche Veranlagungsarbeiten zu erledigen sind

Zusammenfassung Die Löschung einer GmbH aus dem Handelsregister nach Beendigung der Liquidation darf auch dann erfolgen, wenn das zuständige Finanzamt noch Veranlagungsarbeiten durchführt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das sogenannte Sperrjahr abgelaufen ist und das Finanzamt auf Nachfrage des Registergerichts nicht konkret erklären kann, wann die Veranlagungsarbeiten abge...mehr

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Einwendungen von GbR-Gesellschaftern gegen Inanspruchnahme aufgrund von Gesellschaftsverbindlichkeiten

Zusammenfassung Verhindert eine GbR, dass eine Gesellschaftsverbindlichkeit erlischt, indem sie die Abtretung an einen Treuhänder veranlasst, können Gesellschafter gegen ihre Inanspruchnahme durch den Treuhänder den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) erheben. Hintergrund Der Beklagte ist Gesellschafter einer Publikums-GbR (im Folgenden: "GbR"). Im Gesellschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 2.5 Zeitpunkt und Folgen der Schließung (Abs. 5)

Rz. 21 Die Kasse ist mit dem Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder dem Tag der Rechtskraft des Beschlusses, mit dem die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, geschlossen. Das Ergebnis ist der Verlust der Eigenschaft einer rechtsfähigen Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 4 Abs. 1). Die "gesetzliche Krankenkasse" existiert nicht mehr. Rz. 22 Die Abwicklung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Ende der Körperschaftsteuerpflicht

Tz. 10 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 Die Körperschaftsteuerpflicht endet mit der Liquidation, d. h. mit der Auflösung des Vereins und der Abwicklung aller erforderlichen geschäftlichen Vorfälle (s. § 11 KStG, Anhang 3). Für das Ende der Liquidation hat die erforderliche Eintragung (Löschung) im Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht nur deklaratorische Bedeutung. D. h., d...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 Der Verein als Rechtsträger kann durch Formwechsel nach Maßgabe des Umwandlungsrechts eine andere Rechtsform erhalten, behält dabei aber seine rechtliche Identität (keine Liquidation, sondern Fortgeltung bestehender Rechtsverhältnisse). Zivilrechtliche Einzelheiten regeln seit Inkrafttreten des Umwandlungsgesetzes 1994 §§ 190 UmwG, für den Ve...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 4.1 Allgemeines

Rz. 154 § 12 Abs. 3 KStG enthält eine Regelung, falls ein KSt-Subjekt i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG die Geschäftsleitung oder den Sitz ("Sitzverlegung") verlegt und dadurch aus der unbeschränkten Steuerpflicht ausscheidet. Dann besteht die Gefahr, dass das deutsche Besteuerungsrecht für die Wirtschaftsgüter der Körperschaft ausgeschlossen oder beschränkt wird. Um dies zu verhinde...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 4.4 Rechtsfolge (§ 12 Abs. 3 S. 3 KStG)

Rz. 172 Rechtsfolge des Ausscheidens aus der unbeschränkten Steuerpflicht eines EU- oder EWR-Staats nach Abs. 1 S. 1 oder bei Ausscheiden aus der Ansässigkeit eines EU- oder EWR-Staats aufgrund einer Verlegung von Geschäftsleitung und/oder Sitz in einen Drittstaat nach Abs. 3 S. 2 ist, dass die Körperschaft fiktiv als aufgelöst gilt und eine Liquidationsbesteuerung entsprech...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 4.2.1 Ausscheiden aus der unbeschränkten Steuerpflicht eines EU-/EWR-Staates (§ 12 Abs. 3 S. 1 KStG)

Rz. 164 Abs. 3 enthält eine in den Rechtsfolgen sehr belastende Regelung, falls eine Körperschaft ihren Sitz und/oder ihre Geschäftsleitung in einen Staat, der nicht Mitglied der EU oder des EWR ist, verlegt und dadurch aus der unbeschränkten Steuerpflicht der Bundesrepublik oder eines anderen EU-/EWR-Staates ausscheidet. In diesem Fall kommt es nicht darauf an, ob die Wirts...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.1 Allgemeines

Rz. 89 Für die Sitzverlegung einer Körperschaft vom Inland in einen anderen Staat der EU oder des EWR enthält das KStG keine besondere Regelung. Vielmehr gilt § 12 Abs. 1 KStG. Das bedeutet, dass eine Sitzverlegung insoweit zur Versteuerung der stillen Reserven durch Ansatz des gemeinen Werts führt, als das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus de...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.4 Vereinbarkeit mit Europarecht

Rz. 105 Die grenzüberschreitende Sitzverlegung wird erheblich behindert, weil das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik nicht beeinträchtigt werden darf. Daher kann der Sitz, verstanden als Geschäftsleitung (Rz. 89a), in bestimmten Fällen nur unter Inkaufnahme einer erheblichen Steuerbelastung verlegt werden, wenn Deutschland Besteuerungsrechte dadurch verliert, dass die Körp...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.2.3 Sitzverlegung einer SE oder SCE

Rz. 121 Für die Besteuerung des Anteilseigners einer wegziehenden SE oder SCE enthält Abs. 1 letzter Hs. i. V. m. § 4 Abs. 1 S. 4 EStG und § 15 Abs. 1a EStG eine Sonderregelung. Diese Regelung ist nur anwendbar auf die Sitzverlegung der SE[1] bzw. auf die Sitzverlegung der SCE[2] in einen EU-Mitgliedstaat. Bei der Sitzverlegung von SE und SCE in einen Drittstaat greifen für ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 4.1.2 Auflösung und Liquidation; Insolvenzverfahren

Rz. 327 Zum Begriff der Auflösung der Körperschaft und Auskehrung von Liquidationsvermögen vgl. § 20 EStG n. F. Rz. 127ff.; zur Besteuerung der Körperschaft bei Abwicklung vgl. Endert, in Frotscher/Drüen, KStG/GewStG/UmwStG, § 11 KStG Rz. 22ff. und 66ff. Als Liquidation gilt auch die formwechselnde Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft. Zu Auskehru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1.4.4 Eigene Anteile, Liquidation, Einziehung, Sonstiges

Rz. 142 Eine Veräußerung liegt ebenfalls vor, wenn die Anteile des Stpfl. von der Kapitalgesellschaft als eigene Anteile erworben werden.[1] Dies gilt für die Anwendung des § 17 EStG auch dann, wenn die Kapitalgesellschaft die Anteile zum Zweck der Einziehung erwirbt oder die Anteile eingezogen werden, ohne dass die Kapitalgesellschaft sie vorher erworben hat, z. B. bei der E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 4.1.1 Allgemeines und Systematik

Rz. 321 § 17 Abs. 4 EStG erweitert die Anwendung der Abs. 1 bis 3 auf die Fälle der Auflösung der Kapitalgesellschaft[1], der Herabsetzung von Nennkapital und der Ausschüttung oder Rückzahlung von Beträgen aus dem steuerlichen Einlagekonto , soweit die ausgekehrten Beträge die Anschaffungskosten übersteigen (zur Minderung der Anschaffungskosten vgl. Rz. 275). Auskehrungen au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 287 Führt die Veräußerung zu einem Verlust (d. h. einem Übersteigen der Anschaffungskosten über den um die Veräußerungskosten geminderten Veräußerungspreis), ist dieser Verlust als Verlust aus Gewerbebetrieb nach den allgemeinen steuerlichen Vorschriften im Rahmen von Verlustausgleich und Verlustabzug zu berücksichtigen. Rz. 288 Der Ansatz von Veräußerungsverlusten ist in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.3.5 Einschränkung bei entgeltlich erworbenen Anteilen

Rz. 304 Die Regelung für entgeltlich erworbene Anteile ist in § 17 Abs. 2 S. 6 Buchst. b) EStG enthalten. Danach ist ein Verlustabzug nicht möglich, soweit er aus Anteilen stammt, die nicht während der gesamten letzten fünf Jahre zu einer Beteiligung i. S. d. § 17 EStG gehört haben.[1] Entgeltlicher Erwerb liegt vor bei Erwerb durch Kauf, Tausch und bei Erwerb der Anteile geg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 5.2 Ausnahme bei Sitzverlegung in andere EU-Staaten

Rz. 362 Da die Besteuerung nach § 17 Abs. 5 S. 1 EStG nur für grenzüberschreitende Vorgänge gilt, bestehen gegen sie europarechtliche Bedenken. Aus diesem Grund enthält § 17 Abs. 5 S. 2 – 4 EStG eine Ausnahmeregelung für Vorgänge, die den Bereich der EU betreffen. Das Gesetz unterscheidet insoweit zwei Fälle. Handelt es sich bei der Körperschaft, die den Sitz verlegt, um eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 1.4 Rechtsentwicklung

Rz. 22 § 17 EStG war bereits im EStG 1949 in einer Form enthalten, die der jetzigen Regelung in ihrer Grundform entsprach. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz v. 14.5.1965[1] neu gefasst. Neben der Konkretisierung einiger Tatbestandsmerkmale führte diese Regelung den Freibetrag ein, beseitigte das in § 17 Abs. 4 EStG der ursprünglichen Fassung enthaltene Abzugsverbot für V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 4.1.4 Auskehrung aus dem steuerlichen Einlagekonto

Rz. 347 Kehrt die Kapitalgesellschaft Vermögensteile aus, die bei ihr im steuerlichen Einlagekonto nach § 27 KStG festgestellt sind, so handelt es sich um Rückzahlung von Einlagen des Gesellschafters. Bei dem Gesellschafter handelt es sich nicht um Einnahmen aus Kapitalvermögen (vgl. § 20 EStG n. F. Rz. 119ff.). Als Kapitalrückzahlung besteht im Rahmen des § 17 EStG Vergleic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.3.3 Systematik der Regelung

Rz. 298 Die Regelung über die Beschränkung des Verlustabzugs ist anteilsbezogen in dem Sinne, dass sie nur für den Verlust aus Anteilen gilt, für die einer der beiden Tatbestände in § 17 Abs. 2 S. 6 Buchst. a und b EStG vorliegt. Das bedeutet, dass die Beteiligung nicht als Gesamtheit beurteilt wird, sondern das Schicksal jedes einzelnen Anteils, der die Beteiligung bildet, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 1.1 Systematische Stellung und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Das Einkommensteuerrecht wird von dem Grundsatz des Dualismus der Einkunftsarten beherrscht, wonach im Betriebsvermögen realisierte Vermögensmehrungen steuerlich erfasst werden (§§ 4 Abs. 1, 5 EStG; Vermögenszuwachstheorie), im Privatvermögen realisierte Vermögensmehrungen dagegen grundsätzlich nicht (§§ 8, 9 EStG; Quellentheorie). Dieser Grundsatz ist im Laufe der Zei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.1.1 Natürliche Person als Veräußerer

Rz. 26 § 17 EStG schränkt nach seinem Wortlaut seinen Anwendungsbereich in persönlicher Hinsicht nicht ein. Von der Vorschrift erfasst werden daher sowohl unbeschränkt als auch beschr. Stpfl. Direkt anwendbar ist § 17 EStG nur auf natürliche Personen; durch die Verweisung in § 8 Abs. 1 KStG ist die Vorschrift jedoch auch auf Körperschaftsteuersubjekte anwendbar, soweit diese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1.3 Entgeltlichkeit der Veräußerung

Rz. 124 Der Begriff "Veräußerung" i. S. d. § 17 EStG setzt notwendig Entgeltlichkeit voraus; unentgeltliche Vorgänge fallen grundsätzlich nicht unter § 17 EStG. [1] Dies ergibt sich aus dem Gesetz, da § 17 Abs. 2 EStG vom "Veräußerungsgewinn" und "Veräußerungspreis" spricht, also ersichtlich entgeltliche Vorgänge im Auge hat.[2] Außerdem enthält § 17 Abs. 1 S. 4 EStG eine bes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.5 Unentgeltliche Übertragung der Anteile

Rz. 154 Eine unentgeltliche Übertragung der Anteile stellt keine Veräußerung i. S. d. § 17 Abs. 1 EStG dar (Rz. 124). Unentgeltlicher Erwerb ist Erwerb durch Erbfall, Vermächtnis, Schenkung, vGA, Kapitalherabsetzung (Sachauskehrung) oder Liquidation.[1]. Kennzeichen des unentgeltlichen Erwerbs ist, dass keine Gegenleistung erbracht wird. Entgeltlich ist der Erwerb dagegen, w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.2 Umfang der Anschaffungskosten (S. 2)

Rz. 204 § 17 Abs. 2a S. 2 EStG bestimmt, dass zu den Anschaffungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2 EStG auch die Anschaffungsnebenkosten (das Gesetz spricht von "Nebenkosten") und die nachträglichen Anschaffungskosten gehören. Die Vorschrift korrespondiert mit § 255 Abs. 1 S. 2 HGB, der für den handelsrechtlichen Anschaffungskostenbegriff, der auch im Steuerrecht gilt,[1] eine ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.3.4 Einschränkung bei unentgeltlich erworbenen Anteilen

Rz. 301 Die Regelung für unentgeltlich erworbene Anteile in § 17 Abs. 2 S. 6 Buchst. a) EStG (zum Begriff des unentgeltlichen Erwerbs vgl. Rz. 154ff.) ist nicht nur auf den unentgeltlichen Erwerb unter Lebenden, sondern auch auf den Erwerb von Todes wegen anwendbar. Danach ist ein Verlustabzug nicht möglich, soweit er aus Anteilen stammt, die innerhalb der letzten fünf Jahre ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.1.1 Anwendungsbereich

Rn 3 Ausgangspunkt der Regelung des § 1 COVInsAG ist die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, der nach § 15a InsO alle juristischen Personen unterliegen. Davon erfasst werden die GmbH (§ 13 GmbHG), die AG (§ 1 Abs. 1 AktG), die KGaA (§ 278 Abs. 1 AktG), die Europäische Aktiengesellschaft (SE) [Art. 9 SE-VO], die Genossenschaft (§ 17 Abs. 1 GenG) und die kapitalistischen P...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Tatbestand (Satz 1)

Rz. 41 [Autor/Stand] Überblick. Der in Satz 1 normierte Tatbestand der erweitert beschränkten Steuerpflicht lässt sich in vier Tatbestandsmerkmale unterteilen, die in einem bestimmten chronologischen Verhältnis zueinanderstehen. Die wichtige Zäsur bildet der Wegzug, das Ende der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht. Diesem Wegzug geht das Erfordernis voraus, dass die Person...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 8.1 Allgemeines

Rz. 188 § 4h Abs. 5 EStG enthält eine umfassende Regelung zum Verfall des Zinsvortrags und des EBITDA-Vortrags. Nach dieser Regelung gehen der Zinsvortrag und der EBITDA-Vortrag bei der Aufgabe des Betriebs nach § 16 Abs. 3 EStG und bei der Übertragung des Betriebs unter. Nach dieser Regelung sind beide Vorträge an den Stpfl. (Betriebsinhaber) gebunden und nicht übertragbar....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 1.2 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 6a Die Zinsschranke nach § 4h EStG differenziert nicht nach inländischen oder ausl. Betrieben, nach inländischen oder ausl. Darlehensgebern und nicht nach innerstaatlichen oder grenzüberschreitenden Darlehensverhältnissen. Es liegt daher keine, auch keine verdeckte Diskriminierung vor, sodass ein Verstoß gegen die Grundfreiheiten des AEUV schon im Tatbestand zu verneinen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.2.1.6 Schuldzinsen bei Einkünften aus Kapitalvermögen

Rz. 99 Zu den Werbungskosten gehören auch die Schuldzinsen, die aufgewendet wurden, um Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erzielen, und zwar auch, wenn die erworbene Beteiligung unter § 17 EStG fällt.[1] Bei einer erzwungenen Kapitalüberlassung reicht es zur Begründung des erforderlichen wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen der Kreditaufnahme und späteren Zinseinnahmen (Ver...mehr

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ABC der Werbungskosten / Zusammenhang mit stpfl. Einnahmen bis Vz 2008

Zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören bis Vz 2008 alle Aufwendungen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den Kapitaleinnahmen stehen; abzugrenzen sind diese Aufwendungen von den Aufwendungen auf den Kapitalstamm, die mit der Vermögenssphäre zusammenhängen und daher bei den Überschusseinkünften keine Werbungskosten sind.[1] Ab Vz 2009 is...mehr

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ABC der Werbungskosten / Zusammenhang mit Vermögenssphäre bis Vz 2008

Dagegen sind keine Werbungskosten solche Aufwendungen, die nur auf den Vermögensbereich (Stammrecht) gemacht werden, die also nur mit der Vermögenssphäre, nicht mit der Einkunftssphäre, zusammenhängen. Das ist etwa der Fall bei Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten.[1] Ebenso sind Ausgaben, die bei der Veräußerung der Kapitalbeteiligung anfallen, keine abziehbaren Werbun...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen Fonds-KG unterliegt der Einkommensteuer

Leitsatz 1. Der Schadensersatzanspruch eines Mitunternehmers wegen Prospekthaftung unterliegt der Einkommensteuer. 2. Besteht die Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Übertragung der Kommanditbeteiligung selbst, führt die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an der Kommanditbeteiligung zu einem Veräußerungsgewinn nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 E...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.2.6 Verunglückte Organschaft

Rz. 187 Liegt mindestens eine Voraussetzung der Organschaft von Beginn des Organschaftsverhältnisses an nicht vor oder entfällt während des Organschaftsverhältnisses eine der Voraussetzungen der Organschaft, weil z. B. die Organgesellschaft entgegen § 301 AktG vorvertragliche offene und versteuerte Rücklagen an den Organträger abführt und somit der Gewinnabführungsvertrag ni...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 2.2 Gewerbliche Tätigkeiten

In Ausnahmefällen, über die die Steuerberaterkammer entscheidet, können Steuerberater gewerbliche Tätigkeiten übernehmen, wenn sich dies mit den Berufspflichten des Steuerberaters vereinbaren lässt.[1] Gegen das grundsätzliche Verbot gewerblicher Tätigkeiten für Steuerberater (mit Ausnahmemöglichkeit) bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.[2] Aus manchen freiberuflic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Vorabzurechnung der Kapitalkonten aus der Gesamthandsbilanz (Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a)

a) Vorbemerkung Rz. 1516 [Autor/Stand] Dem jeweiligen Gesellschafter vorab zuzurechnen sind lediglich dessen Kapitalkonto oder -konten in der Gesamthandsbilanz der Gesellschaft. Außen vor bleibt daher das (positive oder negative) Kapitalkonto des jeweiligen Gesellschafters aus der für ihn geführten Sonderbilanz. Hat etwa der betreffende Gesellschafter der Personengesellschaft...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Unternehmensfortführung

Tz. 38 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Während das Rahmenkonzept die Unternehmensfortführung unterstellt (CF.4.1), verpflichtet IAS 1 die Unternehmensleitung explizit zu einer Überprüfung dieser Tatsache (IAS 1.25). Grundsätzlich ist die Anwendung der going concern-Prämisse so lange gerechtfertigt, bis die Unternehmensleitung entweder beabsichtigt, das Unternehmen aufzulösen, das ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ermittlung des Anteilswerts

Rz. 1727 [Autor/Stand] Nach § 97 Abs. 1b Satz 1 BewG bestimmt sich der gemeine Wert des Anteils an einer Kapitalgesellschaft "nach dem Verhältnis des Anteils am Nennkapital (Grund- oder Stammkapital) der Gesellschaft zum gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft im Bewertungsstichtag." Der so ermittelte Beteiligungswert wird dem Umstand gerecht, dass sich d...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Untergliederungen in der Bilanz oder im Anhang

Tz. 119 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Weitere der Geschäftstätigkeit des Unternehmens entsprechende und angemessene Untergliederungen von Posten sind in der Bilanz oder im Anhang vorzunehmen (IAS 1.77). Der durch die Untergliederungen gegebene Detaillierungsgrad richtet sich nach den Anforderungen anderer Standards und nach der Größe, Art und Beschaffenheit der einbezogenen Betr...mehr

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AGS 03/2021, Fragen aus der... / Antwort

Meine Antwort: An sich ist eine sog. Nachliquidation nicht möglich, da ja das Ermessen ausgeübt worden ist, und zwar auch, wenn nur die Mittelgebühr geltend gemacht worden ist. Denn auch das ist ja Ermessensausübung.[7] M.E. muss man anders argumentieren: In diesem Fall geht es ja nicht um § 14 RVG bzw. das falsch ausgeübte Ermessen, sondern um die falschen Gebührenziffern, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.1 Absenkung des Körperschaftsteuersatzes

Tz. 2 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Vorrangiges Ziel der UntStRef in 2000 war die Absenkung der St-Sätze in D, um die dt Wirtschaft im internationalen Vergleich wettbewerbsfähiger zu machen. Mit der Absenkung des KSt-Satzes von früher 40 % auf zunächst 25 % wechselte D im internationalen Vergleich von einem Hoch-St-Land zu einem Staat mit günstigen Unternehmens-St-Sätzen. Selbs...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 10. Besondere als Eigenkapitalinstrument eingestufte Finanzinstrumente

Tz. 22 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Die nachfolgenden Begriffe werden in IAS 32 "Finanzinstrumente: Darstellung" erläutert und in IAS 1 (s. IAS 1.8A) in der in IAS 32 genannten Bedeutung verwendet: als Eigenkapitalinstrument eingestuftes kündbares Finanzinstrument nach IAS 32.16A und IAS 32.16B (vgl. IFRS-Komm., Teil B, IAS 32, Tz. 62ff.); als Eigenkapitalinstrument eingestuftes ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Anlage des Kassenvermögens

Tz. 55 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Anlage des Kassenvermögens muss derart sein, dass seine und die Verwendung seiner Erträge für die Kassenzwecke dauernd gesichert ist. Tz. 56 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Für Pensions- und Sterbekassen, die der Aufsicht des BAV unterliegen, ist das allg Streuungsgebot des § 54 Abs 1 VAG maßgebend. Zulässig ist danach die Darlehensgewährung a...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeine Grundsätze

Rz. 1039 [Autor/Stand] Der Frage der Mitunternehmerschaft ist für die Bewertung des Betriebsvermögens von Personengesellschaften erhebliche Bedeutung beizumessen. § 97 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a BewG i.d.F. vor dem StÄndG 1992 forderte für das Vorliegen eines Gewerbebetriebs bei einer Personengesellschaft, dass die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen waren. Dies galt auc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3 Vermögensbindung (§ 1 Nr 2 KStDV)

Tz. 27 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Gem der Vorschrift des § 1 Nr 2 KStDV muss satzungsmäßig sichergestellt sein, dass das Kassenvermögen bei Auflösung der Kasse nur den Leistungsempfängern oder deren Angehörigen zugute kommt oder für ausschl gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verwendet wird. Dabei ist es uE auch zulässig, eine jeweils tw Verwendung für die Leistungsempfänge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. OHG und KG

Rz. 606 [Autor/Stand] Bei den unter § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG fallenden Personengesellschaften nehmen die OHG und die KG eine bedeutende Stelle ein. Die OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und bei der jeder Gesellschafter den Gläubigern der Gesellschaft mit seinem ganzen Vermögen haftet (§§ 10...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / f. Als Eigenkapital klassifizierte kündbare Finanzinstrumente

Tz. 207 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 IAS 32 sieht vor, dass kündbare Finanzinstrumente unter gewissen Voraussetzungen nicht als Verbindlichkeiten, sondern als Eigenkapital auszuweisen sind – die als Eigenkapital klassifizierten kündbaren Finanzinstrumente (IAS 32.16A und B). Einen in diesen Anwendungsbereich fallenden Sachverhalt, der insbesondere für deutsche Personengesellsch...mehr