Tz. 2

Stand: EL 101 – ET: 03/2021

Vorrangiges Ziel der UntStRef in 2000 war die Absenkung der St-Sätze in D, um die dt Wirtschaft im internationalen Vergleich wettbewerbsfähiger zu machen. Mit der Absenkung des KSt-Satzes von früher 40 % auf zunächst 25 % wechselte D im internationalen Vergleich von einem Hoch-St-Land zu einem Staat mit günstigen Unternehmens-St-Sätzen. Selbst bei Einbeziehung der zusätzlichen GewSt-Belastung (Gesamtbelastung KSt und GewSt durchschnittlich 38,65 %) belegte D nach der Umsetzung der damaligen Reform einen Platz im Mittelfeld der bedeutenden Industriestaaten.

Da aber insbes sämtliche Industriestaaten seit Jahren mit einem früher in dieser Ausprägung nicht gekannten St-Dumping-Wettbewerb um die Neuansiedlung von Unternehmen werben bzw deren Abwanderung in das st-günstigere Ausl verhindern wollen, wiederholte sich bereits wenige Jahre später die frühere Situation, dh D musste mit Wirkung ab dem VZ 2008 seinen KSt-Satz nochmals deutlich nach unten, nämlich auf 15 %, korrigieren, um nicht erneut als Hoch-St-Land dazustehen. Gleichzeitig wurde die GewSt-Messzahl von 5 % auf 3,5 % reduziert. Bei Einbeziehung des SolZ und einer GewSt liegt die Gesamt-ErtragsSt-Belastung einer Kö zwischen 26,3 % (GewSt-Hebesatz = 300 %) und 33,3 % (GewSt-Hebesatz =500 %). Nach Auff des Ges-Gebers sollte diese St-Belastung innerhalb der EU auf durchschnittlichem Niveau liegen (s BT-Drs 16/4841, 31).

Der KSt-Satz beträgt mit Wirkung ab dem VZ 2008, unabhängig davon, ob die Kö ihren Gewinn thesauriert oder zu einer GA verwendet, 15 %. Bei einem vom Kj abw Wj greift der abgesenkte KSt-Satz wegen § 7 Abs 4 S 2 KStG (s § 7 KStG Tz 41 ff) bereits für das Ergebnis des abw Wj 2007/2008. Weiter s Schiffers (DStZ 2007, 567) und s Kußmaul/Hilmer (GmbHR 2007, 1021). Im Falle einer Liquidation ist der am Ende des Abwicklungszeitraums geltende St-Satz maßgebend (s BFH-Urt v 18.09.2007, BStBl II 2008, 319). Hierzu s § 11 KStG Tz 62.

Das KStG kennt grds nur einen St-Satz und unterscheidet damit nicht zwischen Thesaurierung und GA.

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