Fachbeiträge & Kommentare zu Liquidation

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / I. Formen der Auflösung

Rz. 126 Die Auflösung der Gesellschaften ist im ZGB (Buch 2, 8. Kapitel über die Auflösung und die Umwandlung der juristischen Personen) und im AGG geregelt. Die juristischen Personen können durch Liquidation oder Reorganisation aufgelöst werden. Die Reorganisation ist die Auflösung der juristischen Person ohne Liquidation. Die juristische Person wird mit der Austragung aus ...mehr

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Serbien / M. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 110 Die Liquidation einer serbischen Handelsgesellschaft ist im Neunten Abschnitt des ZPD (Art. 524 ff. ZPD) für alle Gesellschaftsformen geregelt. Die Gesellschaft kann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung aufgelöst werden. Der Beschluss über die Eröffnung des Liquidationsverfahrens ist für die Dauer von 90 Tagen auf der Internetseite des Handelsregisters ersic...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / M. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 178 Eine SARL wird in folgenden Fällen aufgelöst:mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / M. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 125 Die Auflösung der Gesellschaft erfolgt aufgrund Eintritts bestimmter Ereignisse, durch gerichtliches Urteil oder durch Gesellschafterbeschluss. Im ersten Fall löst sich die Gesellschaft mit sofortiger Wirkung auf, wenn die Dauer der Gesellschaft abgelaufen ist, der Gesellschaftszweck vollständig erfüllt wurde oder wenn er einen unzulässigen Zweck vorsieht sowie im Fa...mehr

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Türkei / 1. Eröffnung

Rz. 259 Mit der Konkurseröffnung und ihrer Bekanntmachung beginnt die Liquidation des gesamten Vermögens des Schuldners (ordentliche Liquidation – adi tasfiye, Art. 219 ZVG). Mit der Bekanntmachung erhalten die Gläubiger eine Frist von einem Monat, innerhalb welcher sie ihre Forderungen unter Beweisantritt anmelden können. Für Gläubiger, die sich im Ausland oder "in großer E...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / 1. Hauptversammlung

Rz. 80 Die Gesellschaft muss eine Hauptversammlung und ein leitendes Einzelorgan – den Geschäftsführer – haben. Die Hauptversammlung darf Fragen, die in ihre Zuständigkeit fallen, nicht von anderen Organen der Gesellschaft wahrnehmen lassen. In die Zuständigkeit der Hauptversammlung fällt die Beschlussfassung über:mehr

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Tschechische Republik / a) Verschmelzung (Verschmelzung durch Aufnahme)

Rz. 93 Bei der Fusion durch Verschmelzung kommt es zur Auflösung ohne Liquidation und zum Erlöschen einer oder mehrerer Gesellschaften. Das Vermögen der erlöschenden Gesellschaften, einschließlich sämtlicher Schulden, geht auf eine andere, bereits existierende Nachfolgegesellschaft über. Es kommt also nicht zur Entstehung eines neuen Rechtssubjektes, sondern lediglich zum Er...mehr

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Ungarn / 2. Ablauf des Konkursverfahrens

Rz. 237 Dem Geschäftsführer der Gesellschaft obliegt gem. § 31 Cstv. u.a. die Erstellung eines endgültigen Inventars und eines Jahresberichtes mit dem Stichtag des der Eröffnung des Konkursverfahrens vorangehenden Tages. Ferner muss er diese Dokumente innerhalb von 30 Tagen dem Liquidator und der Steuerbehörde zukommen lassen. Er muss eine Liste der vertraulichen Dokumente d...mehr

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Slowenien / 2. Verschmelzung

Rz. 81 Eine Verschmelzung ist durch Verbindung zweier Kapitalgesellschaften durch Übertragung des Vermögens der einen auf die andere oder durch Neugründung einer Gesellschaft für die Übernahme des Kapitals der zu verschmelzenden Gesellschaften ohne Liquidation möglich (Art. 580 ff. ZGD-1).mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / I. Geschäftsbriefe

Rz. 155 Auf den Geschäftsbriefen der Gesellschaft müssen nach Art. R 123–238 Nr. 3 C.com. die Firma, die Rechtsform und die Höhe des Stammkapitals der Gesellschaft angegeben werden. Weitere Angaben wie Sitz, Handelsregisternummer oder Geschäftsführer sind nicht erforderlich. Bei einer Gesellschaft in Liquidation sind gem. Art. L 237–2 Abs. 1, Art. R 237–1 C.com. ein entsprec...mehr

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Tschechische Republik / a) Aufspaltung durch Aufnahme

Rz. 100 Bei der Aufspaltung durch Aufnahme kommt es zur Auflösung ohne Liquidation; das Vermögen der aufzuspaltenden Gesellschaft, einschließlich sämtlicher Schulden, geht auf andere, bereits existierende Gesellschaften über. Es kommt nicht zur Entstehung neuer Rechtssubjekte, sondern lediglich zum Erlöschen einer existierenden Gesellschaft.mehr

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Singapur / VI. Bekanntmachung

Rz. 80 Über die Bekanntmachungen bei ACRA hinaus ergeben sich bei einer Pte. Ltd. weitere Veröffentlichungspflichten in der Gazette, beispielsweise im Falle von Kapitalherabsetzungen (siehe Rdn 64) und im Rahmen der Liquidation (siehe Rdn 152 und 159).mehr

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Rumänien / 1. Einlageverpflichtung

Rz. 41 Die Verpflichtung des Gründers zur Einzahlung der Stammeinlage entsteht im Zeitpunkt des wirksamen Abschlusses des Gründungsakts. Gemäß Art. 65 Abs. 2 GesG ist der Gesellschafter, der seine Stammeinlage verspätet leistet, für den dadurch verursachten Schaden verantwortlich. Im Fall einer Bareinlage schuldet der säumige Gesellschafter gesetzliche Zinsen. Bei Liquidatio...mehr

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Slowakei / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 63 In das Handelsregister werden gem. § 2 Handelsregistergesetz folgende Angaben eingetragen:mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 2. Gesetz vom 10.8.1915 über die Handelsgesellschaften

Rz. 5 In den 105 Jahren ihres Bestehens wurde diese zweite Grundlage des luxemburgischen Gesellschaftsrechts durch 56 weitere Gesetze und Verordnungen ("lois" bzw. "règlements") abgeändert, respektive vervollständigt. Das Gesetz vom 10.8.1915 über die Handelsgesellschaften (im Folgenden "LSC") umfasst 17 Titel, die folgende Aspekte des Gesellschaftsrechts behandeln:mehr

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Finnland / I. Geschäftsbriefe

Rz. 166 Alle Geschäftsbriefe und Formulare der Gesellschaft müssen nach YYTL 15.1–2 folgende Angaben enthalten, die im Handelsregister einzutragen sind: Sofern die Aktiengesellschaft eine Internetseite hat, muss die ...mehr

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England und Wales1 England ... / VII. Grundprinzipien des Insolvenzverfahrens

Rz. 529 Kommt es zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, fingiert das Gesetz (Sec. 129 Insolvency Act 1986) den Beginn des Verfahrens rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung. Befindet sich die Gesellschaft bereits in einem freiwilligen Auflösungsverfahren, wirkt die Eröffnung des Verfahrens auf den Zeitpunkt des Gesellschafterbeschlusses über die freiwillige Auflös...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / L. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 134 Nach der Liquidation einer Gesellschaft muss diese aufgelöst werden. Chapter 5 Corporations Act regelt im Detail, wie die Auflösung einer Gesellschaft vorzunehmen ist. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie dies erfolgen kann (freiwillig, aufgrund von Zahlungsunfähigkeit oder durch Gerichtsanordnung), wobei jede dieser Möglichkeiten eine andere prozedurale Abwicklun...mehr

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Singapur / II. Scheme of Arrangement

Rz. 149 Eine Reaktionsmöglichkeit auf die Zahlungsunfähigkeit einer Pte. Ltd. ist ein so genanntes Scheme of Arrangement nach Sec. 63 IRDA. Es handelt sich dabei um eine Neuordnung der Kapitalstruktur bzw. der Schulden der Gesellschaft. Das Scheme of Arrangement ist ein freiwilliges Übereinkommen, das zwischen der Gesellschaft und ihren Gläubigern geschlossen wird, um bei Kl...mehr

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Tschechische Republik / b) Vereinigung (Verschmelzung durch Neugründung)

Rz. 94 Bei der Fusion durch Vereinigung kommt es zur Auflösung ohne Liquidation und zum Erlöschen von zwei oder mehreren Gesellschaften. Das Vermögen der erlöschenden Gesellschaften, einschließlich sämtlicher Schulden, geht auf eine neue Nachfolgegesellschaft über, die erst im Wege der Verschmelzung entsteht. Auf die Nachfolgegesellschaft gehen alle Rechte und Pflichten der ...mehr

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Ukraine / K. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 219 Die Gesellschaft ist insolvent, wenn sie unfähig ist, die Geldverbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern nach dem Fälligkeitsdatum anders als durch Anwendung der im InsolvenzGB vorgesehenen Prozedere zu erfüllen. Rz. 220 Die Sanierung des Vermögens des Schuldners vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist ein vorgerichtliches Verfahren, das durch den Schuldner nach...mehr

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Türkei / 1. Allgemein

Rz. 275 Für die Einzelheiten der Liquidation und des Liquidationsverfahrens verweist Art. 643 HGB auf die Bestimmungen des Aktienrechts, das zum Teil wieder auf das Recht der Kollektivgesellschaften verweist. Die Geschäftsführer haben die Auflösung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (Art. 637 HGB).mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / A. Einführung

Rz. 1 Das indische Gesellschaftsrecht hat die Wurzeln im englischen Recht; das erste indische Gesetzeswerk dazu, der Companies Act von 1956, war noch besonders stark an das entsprechende englische Gesetzbuch angelehnt. Rechtsprechung und Dogmatik nehmen nach wie vor auch Bezug auf das englische Recht, wobei sich zunehmend Unterschiede herausgebildet haben. Ab dem Jahr 2013 e...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / b) Verbot der zwangsweisen Auflösung bei Wegzug

Rz. 42 In Daily Mail und Cartesio finden sich Hinweise, dass ein Herkunftsstaat nicht völlig frei ist in der Beschränkung seiner eigenen Gesellschaften, wenn diese einen Wegzug vornehmen wollen. In Daily Mail heißt es, die Vorschriften über die Niederlassungsfreiheit wären sinnentleert, wenn der Herkunftsstaat es Unternehmen verbieten könnte auszuwandern, um sich in einem an...mehr

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Bulgarien / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 17 Der Gesellschaftsvertrag bzw. der Errichtungsakt muss zumindest folgende Angaben enthalten (Art. 115 TZ):mehr

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Brasilien / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 53 Bei den registerpflichtigen Gesellschaftsakten ist zwischen der konstitutiv wirkenden Handelsregistereintragung einerseits und der Eintragung zur Vermeidung von Rechtsnachteilen, insbesondere der Haftung gegenüber Dritten, andererseits zu unterscheiden. Die Eintragung wirkt in folgenden Fällen konstitutiv:mehr

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Ukraine / II. Buchführungspflicht

Rz. 189 Die GmbH ist verpflichtet, die Buchhaltung ab dem Tag der staatlichen Registrierung bis zum Tag ihrer Liquidation zu führen, Art. 8 Abs. 1 BuchhaltungG.[25] Die Buchhaltung wird in ukrainischer Währung geführt. Finanz- und Steuerberichterstattung sowie die statistische Berichterstattung fußen auf den Angaben der Buchhaltung. Rz. 190 Für die Sicherstellung der Buchführ...mehr

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Tschechische Republik / II. Gesellschafterversammlung

Rz. 64 Das höchste Organ der Gesellschaft ist die Versammlung aller Gesellschafter. Das GHK regelt ausdrücklich folgende Befugnisse der Gesellschafterversammlung:mehr

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Russland / IV. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 80 Die Beschlüsse der Gesellschafter werden in Versammlungen gefasst. Die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung wird durch die Satzung der Gesellschaft in Übereinstimmung mit dem GmbH-Gesetz bestimmt. Zu den ausschließlichen Kompetenzen der Gesellschafterversammlung gehören:mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / III. Alternativen zur grenzüberschreitenden Verschmelzung

Rz. 9 Die Verabschiedung und Umsetzung der VerschmelzungsRL war auch unter steuerlichen und Kostenaspekten ein großer Schritt für die Mobilität der Gesellschaften, da die Alternativen zu einer grenzüberschreitenden Verschmelzung, die Liquidation der zu überführenden Gesellschaft verbunden mit der Neugründung einer GmbH im Zielland bzw. die rein faktische Überführung des Gesc...mehr

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Brasilien / 2. Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 72 Gemäß Art. 1053 i.V.m. Art. 1028 CC wird beim Tode eines Gesellschafters dessen Gesellschaftsanteil liquidiert, es sei denn, dass der Gesellschaftsvertrag etwas anderes festlegt, die verbleibenden Gesellschafter für die Auflösung der Gesellschaft mit der notwendigen Mehrheit stimmen oder im Einverständnis mit den Erben die Ersetzung des verstorbenen Gesellschafters ge...mehr

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Singapur / I. Überblick über das Insolvenzrecht

Rz. 142 Im Fall einer Insolvenz der Gesellschaft gibt es im singapurischen Recht je nach deren finanzieller Lage grundsätzlich vier Möglichkeiten: Während die ersten drei Möglichkeiten auf die Fortführung der Gesellschaft abzielen, führt die Liquidation zur Auflösung der G...mehr

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Schweiz / 5. Form der Bekanntmachungen

Rz. 43 Die Statuten müssen sich über die Form der Bekanntmachungen, d.h. der Mitteilungen an die Gesellschafter und Gläubiger der GmbH aussprechen (eingeschriebener Brief, Publikation im Handelsamtsblatt etc.). Für gewisse Bekanntmachungen sieht das Gesetz die Publikation im Handelsamtsblatt (SHAB, www.shab.ch) zwingend vor (bspw. Schuldenruf bei der Liquidation). Von Gesetz...mehr

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Bulgarien / M. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 121 Die OOD wird bei Verschmelzung, Aufspaltung sowie Rechtsformänderung ohne Liquidation aufgelöst. Gemäß Art. 154 Abs. 1, 155, 156 Abs. 1 TZ kommt es in folgenden Fällen zur Auflösung der OOD und es ist das Liquidationsverfahren einzuleiten:mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / VI. Fazit

Rz. 150 Das neue Insolvenzgesetz ist im Vergleich zur vorherigen Gesetzeslage deutlich flexibler und schuldnerfreundlicher ausgestaltet. Die Schuldnerfreundlichkeit liegt darin begründet, dass ein Unternehmen bereits ohne objektives Vorliegen eines Insolvenzgrundes ein Vergleichsverfahren bzw. bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes ein Reorganisationsverfahren mit dem Ziel der...mehr

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Brasilien / V. Umwandlung der Gesellschaft

Rz. 83 Allgemeine Bestimmungen zur Umwandlung sind in Art. 1113 bis 1115 CC geregelt. Handelt es sich bei der ursprünglichen oder der neuen Rechtsform um eine sociedade anônima, so richtet sich die Umwandlung nach Art. 220 bis 222 der Lei 6.404/1976 als lex specialis. Nach Art. 1113 CC kann die Gesellschaft unabhängig von Auflösung und Liquidation ihre Rechtsform wechseln; d...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / II. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 48 Einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgehalt der Regelungen des Innenverhältnisses gibt es für proprietary companies, die nach dem 1.7.1998 gegründet wurden, nicht. Die Regelungen des Innenverhältnisses einer proprietary company, die nach dem 1.7.1998 gegründet wurde, sind enthaltenmehr

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China / 1. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 90 Grundsätzlich sind im Zuge der Gründung beim Handelsregister die Rechtsform, die Firma, die Adresse bzw. der Sitz, das Gründungsdatum, die Art des Betriebs (FIE im Unterschied zu inländischen chinesischen Unternehmen), die Person des gesetzlichen Vertreters, der Business Scope, das Grundkapital, der Stand der Einlagen, das Gründungsdatum der Gesellschaft sowie das Bes...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 54 Von der Gründung der GmbH angefangen sind jede Satzungsänderung bis zum Beschluss der Auflösung der Gesellschaft und Beendigung der Liquidation registrierungspflichtige Tatsachen. Registerpflichtig sind ebenso alle Veränderungen bzw. Tatsachen, die in Zusammenhang mit den Geschäftsanteilen stehen, wie z.B. die Vereinheitlichung oder Abtretung von Anteilen, deren Belas...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 2. Zwangsauflösung

Rz. 116 Die Staatsanwaltschaft ist zuständig für die Aufsicht über die Handlungen der Gesellschaften und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch deren Verantwortliche. Wird ihr ein Verstoß gegen diese Bestimmungen gemeldet (am häufigsten durch das Handelsregister oder die Firma, die sie betreute), so befasst sie das Bezirksgericht damit. Rz. 117 Der Antrag auf Aufl...mehr

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Brasilien / 8. Ausscheiden von Gesellschaftern und Auflösung

Rz. 38 Der Gesellschaftsvertrag kann den Ausschluss eines Gesellschafters aus wichtigem Grund (Art. 1085 CC) durch Beschluss der Mehrheit des Gesellschaftskapitals ("absolute Mehrheit") in einer eigens dafür einzuberufenden Gesellschafterversammlung vorsehen, wobei das Erfordernis der eigens einzuberufenden Gesellschafterversammlung dann entfällt, wenn die Limitada nur zwei ...mehr

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Schweiz / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 190 Die GmbH ist eine juristische Person und wird als solche selbstständig besteuert. Aufgrund der föderalistischen Struktur der Schweiz werden die Steuern nicht nur vom Bund, sondern auch von den Kantonen und, gestützt auf deren Gesetzgebungen, eventuell auch von den Gemeinden erhoben. Im Resultat bestehen insbesondere bei den Steuersätzen beträchtliche Unterschiede zwi...mehr

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Ukraine / IV. Kapitalerhaltung

Rz. 77 Das von den Gesellschaftern aufgebrachte Kapital dient insbesondere zur Befriedigung von Forderungen der Gläubiger der GmbH. Die Gesellschafter können die Rückzahlung der Einlagen nicht verlangen. Das bedeutet, dass sogar beim Austritt aus der Gesellschaft der ehemalige Gesellschafter nicht seine Einlage bekommt, sondern den Wert seines Anteils, der auf der Grundlage ...mehr

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Slowakei / 1. Einlageverpflichtung

Rz. 37 Der Gesellschafter ist verpflichtet, die Einlage unter den im Gesellschaftsvertrag, ggf. in der Satzung, festgesetzten Bedingungen und in der dort bestimmten Frist, spätestens jedoch innerhalb von fünf Jahren nach dem Entstehen der Gesellschaft einzuzahlen. Ein Gesellschafter, der in der im Gesellschaftsvertrag festgesetzten Frist die vereinbarte Geldeinlage nicht bez...mehr

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Weißrussland / L. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 63 Die Auflösung der Gesellschaft ist freiwillig (bei einstimmiger Entscheidung der Gesellschafter der GmbH) oder in einem zwingenden Verfahren[53] auf Basis einer gerichtlichen Entscheidung oder einer Entscheidung des Registrierungsorgans möglich. Rz. 64 Grund für eine freiwillige Auflösung der Gesellschaft kann der Ablauf der Frist sein, für die diese gegründet wurde, o...mehr

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Ukraine / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 94 Die ukrainische Gesetzgebung räumt den Gesellschaftern einer GmbH eine Reihe von Rechten ein, zu denen u.a. folgende gehören:mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 1. Grundsätzliches

Rz. 58 Die Anerkennung der im Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft als juristische Person – einschließlich ihrer Rechtsfähigkeit – ist die bedeutendste Rechtsfolge, die sich aus dem Gesellschaftsstatut ergibt. Darüber hinaus regiert das Gesellschaftsstatut aber auch sämtliche Voraussetzungen für die Gründung der Gesellschaft, ihre Kapitalisierung, die interne Organisation...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 2. Auflösung durch Beschluss der Hauptversammlung

Rz. 334 Genauso wie die Gesellschaft durch den Vertrag der Gesellschafter entsteht, kann sie durch einen entsprechenden Beschluss der gem. Art. 368 LSC zuständigen Hauptversammlung aufgelöst werden. Die S.L. kann selbst dann, wenn sie auf bestimmte Zeit eingegangen ist, vor dieser Zeit durch Beschluss der Hauptversammlung aufgelöst werden.[178] Mit der Beschlussfassung tritt...mehr

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Dänemark / 1. Verschmelzung

Rz. 97 Eine ApS kann gem. § 236 S. 1 SEL ohne Liquidation durch Übertragung des Vermögens und der Verbindlichkeiten der Gesellschaft als Ganzes auf eine andere Kapitalgesellschaft gegen Entgelt an die Kapitaleigner der aufzulösenden Gesellschaften aufgelöst werden (uneigentliche Verschmelzung – uegentlig fusion). Gleiches gilt nach § 236 S. 2 SEL, wenn zwei oder mehrere Kapi...mehr