Rz. 43

Die Statuten müssen sich über die Form der Bekanntmachungen, d.h. der Mitteilungen an die Gesellschafter und Gläubiger der GmbH aussprechen (eingeschriebener Brief, Publikation im Handelsamtsblatt etc.). Für gewisse Bekanntmachungen sieht das Gesetz die Publikation im Handelsamtsblatt (SHAB, www.shab.ch) zwingend vor (bspw. Schuldenruf bei der Liquidation). Von Gesetzes wegen werden zudem sämtliche Eintragungen in das Handelsregister im Schweizerischen SHAB publiziert (Art. 936a OR).

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