Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Vergleich der Vergütung (Mahn- und Klageverfahren)

Rz. 548 Ist zu erwarten, dass der Antragsgegner keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt, so ist es für den Auftraggeber günstiger, wenn die Forderung im Mahnverfahren anstelle eines Klageverfahrens geltend gemacht wird. Rz. 549 Um einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel zu erwirken, entstehen mindestens:mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 6. Terminsgebühr und Geschäftsgebühr

Rz. 152 Die Geschäftsgebühr ist in Teil 2 VV RVG geregelt. Führt der RA Besprechungen oder Telefonate mit dem Gegner oder Dritten oder nimmt er an vor- bzw. außergerichtlichen Ortsterminen, Besichtigungsterminen o.ä. teil, entsteht keine Terminsgebühr. Eine solche Tätigkeit des RA wird allein durch die Geschäftsgebühr innerhalb ihres Rahmens von 0,5 bis 2,5 vergütet. Damit e...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IX. Terminsgebühr

Rz. 560 Eine Terminsgebühr kann auch im gerichtlichen Mahnverfahren anfallen und bestimmt sich nach Teil 3 Abschnitt I VV RVG (s. Vorb. 3.3.2 VV RVG). Es kann somit die 1,2 Terminsgebühr der Nr. 3104 VV RVG entstehen. Rz. 561 Hat der RA den Mahnbescheid auftragsgemäß beantragt und wirkt er dann an Besprechungen mit, die auf die Erledigung des Verfahrens gerichtet sind (z.B. f...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 8. Terminsgebühr

Rz. 441 Nr. 3516 Rz. 442 Findet in den Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren der Nrn. 3506 VV RVG oder 3508 VV RVG eine mündliche Verhandlung statt, entsteht dafür nach Nr. 3516 VV RVG zusätzlich eine 1,2 Terminsgebühr. Rz. 443 Für die ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Kündigung ohne vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers/Kündigung des Auftraggebers bei vertragswidrigem Verhalten des RA

Rz. 302 Beabsichtigt der RA, einen Anwaltsvertrag zu kündigen, kann dies Auswirkungen auf seinen Vergütungsanspruch haben. Rz. 303 Da auf den Anwaltsvertrag die Vorschriften des Dienstvertrags (§§ 611 ff. BGB, insbes. §§ 627 ff. BGB) anwendbar sind, löst die Kündigung die Folgen des § 628 Abs. 1 S. 2 BGB aus. Aus diesem Grund kann eine bereits entstandene Gebühr entfallen. Da...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Geschäftsgebühr und bewilligte PKH

Rz. 501 Oftmals hat der RA den Auftraggeber, für den er PKH beantragt, bereits vor- bzw. außergerichtlich vertreten. Lagen die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe für die vor- bzw. außergerichtliche Vertretung nicht vor, hat der RA einen von der noch zu bewilligenden PKH unabhängigen Vergütungsanspruch in Höhe der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG nebst Ausl...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 3. Vorteilsausgleich

Rz. 100 Der Vorteilsausgleich bezieht sich auf Ersparnisse während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit, die daraus resultieren, dass ein geschädigter Arbeitnehmer in diesem Zeitraum keine Aufwendungen für die Berufsausübung hat und gegebenenfalls während Zeiten stationärer Aufnahme die Kosten für die Ernährung zuhause gespart hat. Rz. 101 Der Vorteilsausgleich lässt sich jedoch n...mehr

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Reisekosten, Inland / 3.1 Tatsächliche Aufwendungen

Aufwendungen, die nicht Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind, können nach dem Wortlaut des Gesetzes in tatsächlicher Höhe angesetzt werden, z. B. für Fahrten zwischen Wohnung bzw. erster Tätigkeitsstätte und auswärtiger Tätigkeitsstätte einschließlich sämtlicher Zwischenheimfahrten; zwischen einer Unterkunft am Ort der auswärtigen Tätigkeitsstätte und ausw...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abrechnung der Aufwendungen

Zusammenfassung Überblick Eine Betriebsveranstaltung ist eine vom Betrieb organisierte Zusammenkunft der Betriebsleitung mit der Belegschaft aus besonderem Anlass, die den Charakter einer Gesellschaftsveranstaltung und Feier hat, z. B. Jubiläums- und Weihnachtsfeiern oder Betriebsausflüge. Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich von Betriebsveranstaltungen sind steuerfrei, so...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 3.3 Finanzielle Beteiligung an der Haushaltsführung

Ausdrücklich geregelt ist die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung in der Haupt- bzw. Familienwohnung. Das Vorliegen eines eigenen Hausstands setzt eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus.[1] Diese Voraussetzung muss allerdings nur dann erfüllt sein, wenn es sich um einen gemeinsamen Haushalt am Ort des Lebensmittelpunkts handel...mehr

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Umlageverfahren bei Krankheit / 4 Nicht erstattungsfähige Aufwendungen

4.1 Einmalig/ohne Rechtsgrund gezahltes Arbeitsentgelt Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt sowie ohne Rechtsgrund weitergezahltes Arbeitsentgelt bleibt bei den erstattungsfähigen Aufwendungen außer Betracht. Arbeitsentgelt, das für einen Zeitraum von mehr als 6 Wochen fortgezahlt wird oder Arbeitsentgelt, das in den ersten 4 Wochen eines Beschäftigungsverhältnisses gezahlt wird...mehr

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Dienstwagen, Fahrtenbuch / 1.2 Einzubeziehende Aufwendungen

1.2.1 Jährliche Abschreibung Die Abschreibung für das Fahrzeug berechnet sich nach den tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuzüglich Umsatzsteuer und nicht etwa auf Basis des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung. Die Nutzungsdauer bei Neuwagen richtet sich nicht nach der AfA-Tabelle, sondern geht von einer 8-jährigen Nutzungsdauer aus...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.2.2.2 Teilnahme von Begleitpersonen

Die Kosten für Begleitpersonen anlässlich einer Betriebsveranstaltung sind dem jeweiligen Arbeitnehmer zuzurechnen. Zuwendungen an den Ehegatten bzw. Lebenspartner oder einen Angehörigen des Arbeitnehmers, z. B. Kind oder Verlobter, können danach neben den Aufwendungen für den Arbeitnehmer ebenfalls steuerfrei bleiben. Allerdings ist die Anrechnung der auf Begleitpersonen en...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 8.1.2 Höchstgrenze von 1.000 EUR pro Monat

Um die aufwendige Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu vermeiden, gilt eine feste Obergrenze von 1.000 EUR monatlich bis zu der die tatsächlichen Aufwendungen für die auswärtige Zweitwohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung im Inland als Werbungskosten abgezogen werden können.[1] Eine weitergehende Prüfung der Notwendigkeit und Angemessenheit ist bei der in...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 2. Umfang

Rz. 277 Der Begriff der "vermehrten Bedürfnisse" umfasst daher alle unfallbedingten Mehraufwendungen, die den Zweck haben, diejenigen Nachteile auszugleichen, die dem Verletzten in Folge dauernder Beeinträchtigungen seines körperlichen Wohlbefindens entstehen. Es muss sich demnach grundsätzlich um Mehraufwendungen handeln, die dauernd und regelmäßig erforderlich sind und die...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 7.3 Prüfung der 110-EUR-Freigrenze

Bei einer betrieblichen Veranstaltung ist im Wege einer Pro-Kopf-Aufteilung die 110-EUR-Freigrenze zu prüfen. Dabei sind auch Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 60 EUR in die 110-EUR-Freigrenze einzubeziehen.[1] Betragen die sich danach ergebenden Gesamtaufwendungen einschließlich Mehrwertsteuer nicht mehr als 110 EUR pro teilnehmender Person, bleiben sämtliche Aufwendung...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 8 Umsatzsteuer bei Betriebsveranstaltungen

Die gesetzlichen Regelungen zur lohnsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen ab 2015, insbesondere die Umwandlung der bisherigen Freigrenze in einen Freibetrag, haben keine Auswirkungen auf die umsatzsteuerlichen Regelungen.[1] Ob eine Betriebsveranstaltung vorliegt und wie die Kosten, die auf den einzelnen Arbeitnehmer entfallen, zu berechnen sind, bestimmt sich a...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 8. Das "einfache Schreiben"

Rz. 159 Nr. 2301 Rz. 160 Die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG wird ergä...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. PKH-Bewilligungsverfahren und Erfolgshonorar

Rz. 482 Ist der Auftraggeber nicht in der Lage einen Vorschuss zu leisten, kann der RA hier ggf. im Wege eines Erfolgshonorars gem. § 4a RVG vorgehen. § 4a RVG Erfolgshonorar (1) Ein Erfolgshonorar (§ 49b Absatz 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) darf nur vereinbart werden, wennmehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Höhe der Anrechnung

Rz. 175 Die Höhe der Anrechnung ergibt sich aus Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG. Die Geschäftsgebühren der Nr. 2300–2303 VV RVG werden zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet, bei Wertgebühren jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75, bei Betragsrahmengebühren mit max. 225 EUR. Wenn die Hälfte der entstandenen Wertgebühr kleiner als 0,75 ist...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Allgemeines

Rz. 592 Aus prozessualer Sicht eines Zivilprozesses gehören Tätigkeiten noch zum Rechtszug, die aus gebührenrechtlicher Sicht bereits zur Zwangsvollstreckung gehören. So erfolgt z.B. die Zustellung in gerichtlichen Vollstreckungsverfahren auch an den bisherigen Prozessbevollmächtigten. Aus gebührenrechtlicher Sicht gehört die Zwangsvollstreckung dagegen nicht mehr zum bisher...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 1.1 Steuerfreie Zuwendungen

Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer aus Anlass einer Betriebsveranstaltung gehören grundsätzlich zum Arbeitsentgelt[1] im Sinne der Sozialversicherung. Dem Arbeitsentgelt sind Einnahmen nicht zuzurechnen, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden[2], soweit sie lohnsteuerfrei sind.[3] Entsprechend gehören lohnsteuerfreie Zuwendungen aus Anlass einer ...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.2.3.2 Zweckgebundene Barzuwendungen

Vorsicht ist angeraten bei Barzuschüssen, die Arbeitnehmern anlässlich einer betrieblichen Veranstaltung gewährt werden. Geldgeschenke, die kein zweckgebundenes Zehrgeld darstellen, sind in jedem Fall ohne Pauschalierungsmöglichkeit lohnsteuerpflichtig, auch wenn ihr Wert gering ist. Etwas anderes gilt für das Zehrgeld, wenn die zweckentsprechende Verwendung im Rahmen der Be...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.1 Berechnungsschema

Die Ermittlung des Höchstbetrags von 110 EUR wird zur Vereinfachung des Lohnsteuerabzugs typisierend nach dem Umfang der insgesamt für die Betriebsveranstaltung angefallenen Aufwendungen und dem sich rechnerisch ergebenden Pro-Kopf-Anteil für den teilnehmenden Arbeitnehmer bestimmt.[1] Entscheidend für die Einbeziehung in die Bemessungsgrundlage ist, dass die Aufwendungen des...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Umlageverfahren bei Krankheit / 3 Erstattungsfähige Aufwendungen

Im Rahmen des U1-Verfahrens erstattet die Krankenkasse dem Arbeitgeber das während einer Arbeitsunfähigkeit[1] oder einer medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme[2] fortgezahlte Arbeitsentgelt sowie die darauf entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die Arbeitgeberbeitragsanteile zu einer berufsständisch...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 1.3.1 Auswirkungen einer nachträglichen Änderung der lohnsteuerrechtlichen Behandlung

Eine Beitragspflicht kann nur rückwirkend entfallen, wenn ein Abrechnungsfehler des Arbeitgebers vorliegt, weil die steuerrechtliche Beurteilung des Arbeitsentgelts unzutreffend war. Derartige Berichtigungen müssen bis zur Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung, also spätestens bis zum letzten Tag des Monats Februar des Folgejahres, erfolgen.[1] Dies gilt auch in den Fällen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vollstationäre Pflege / 10.1 Wechsel des Pflegegrads im laufenden Monat

Die Regelungen zum Leistungsbeginn zur Erhöhung des Pflegegrads aufgrund eines Höherstufungsantrags oder einer Wiederholungsbegutachtung gelten auch bei vollstationärer Pflege. Fällt der Leistungsbeginn des höheren Pflegegrads nicht auf den 1. eines Monats, ist aus pragmatischen Gründen der höhere Pauschbetrag vom Beginn des jeweiligen Kalendermonats zu zahlen. Die Berechnung...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsveranstaltung: Abre... / 7.1 110-EUR-Freigrenze für Sachzuwendungen

Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich eines Firmen- oder Arbeitnehmerjubiläums gehören grundsätzlich in vollem Umfang zum steuerpflichtigen Arbeitslohn des Arbeitnehmers. Veranstaltungen zur Ehrung eines einzelnen Arbeitnehmers aufgrund eines besonderen Ereignisses, z. B. Feierlichkeiten beim Ausscheiden aus der Firma, bei rundem Arbeitnehmerjubiläum oder anlässlich der Die...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entfernungspauschale: Fahrt... / 4.1 Öffentliche Verkehrsmittel

Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind in ihrer tatsächlichen Höhe als Werbungskosten abzugsfähig, sofern sie den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen. Bei geringer Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann die Entfernungspauschale zu einem geringeren Werbungskostenabzug führen als die Kosten für öffentliche Verk...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mehrbedarf (Sozialhilfe) / 2.5 Personen mit kostenaufwendiger Ernährung

Der Mehrbedarf wird anerkannt, wenn der Ernährungsbedarf aus medizinischen Gründen von allgemeinen Ernährungsempfehlungen abweicht und die Aufwendungen für die Ernährung deshalb unausweichlich und in mehr als geringem Umfang oberhalb eines durchschnittlichen Bedarfs für Ernährung liegen (ernährungsbedingter Mehrbedarf). Der Mehrbedarf kann auch für aus medizinischen Gründen e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 11 Abs 2 EStG gilt auch für die Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen, vgl BMF v 09.11.2016, BStBl I 2016, 1213 Rz 44. Nach Rz 47 (Wohnungseigentümer und Mieter) dieses BMF-Schreibens müssen Aufwendungen entweder in der Jahresabrechnung gesondert aufgeführt sein oder durch Bescheinigung des Verwalter...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 3. Betriebsveranstaltungen

Rz. 87 Betriebsveranstaltungen sind alle Gemeinschaftsveranstaltungen der Arbeitnehmer, die im Zusammenhang mit betrieblichen Interessen stehen (z.B. Weihnachtsfeier, Betriebsausflug, Betriebsfeiern). Rz. 88 Die Kosten für die Betriebsveranstaltung sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Allerdings muss hier eine lohnsteuerrechtliche Betrachtung erfolgen, da Zuwendungen des RA...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Doppelte Haushaltsführung / 3.3.2 1.000-EUR-Grenze für inländische doppelte Haushaltsführung

Die angemessenen Unterkunftskosten für die Zweitwohnung am inländischen Beschäftigungsort werden in nachgewiesener Höhe bis max. 1.000 EUR pro Monat als Werbungskosten anerkannt (sog. vereinfachte Angemessenheitsobergrenze).[1] Der Höchstbetrag umfasst sämtliche Aufwendungen, wie: Bruttokaltmiete, an deren Stelle beim Wohneigentum die Abschreibungsbeträge und die Finanzierung...mehr

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Praxis-Beispiele: Doppelte ... / 9 Umgekehrte Familienheimfahrten

Sachverhalt Ein verheirateter Abteilungsleiter führt seit Jahren einen doppelten Haushalt. Neben einem Apartment an seinem Arbeitsort Dresden hat er seinen Hauptwohnsitz in der Nähe von München, wo seine Ehefrau weiterhin wohnt. Die Firma erstattet die Kosten für die wöchentlichen Familienheimfahrten mit dem eigenen Pkw im Rahmen der steuerlichen Möglichkeiten. An insgesamt 3...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.1 Zinsaufwendungen

Tz. 218 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Zinsaufwendungen definiert § 4h Abs 3 S 2 EStG idFd KrZwMG 2023 als Vergütungen für (die Überlassung von) FK, wirtsch gleichwertige Aufwendungen und so Aufwendungen iZm der Beschaffung von FK. Zusätzlich wird auf Art 2 Abs 1 ATAD verwiesen. Der statische Verweis zielt auf den Katalog von Regelbsp, die in jedem Fall von dem Zinsbegriff erfas...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 3.2.4 Besteuerungswahlrecht bei mehr als 2 Betriebsfeiern

Unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge kann der Arbeitgeber die für ihn steuerlich günstigste Lösung wählen und die Betriebsveranstaltung mit den niedrigsten Kosten als dritte und damit lohnsteuerpflichtige auswählen. Die Entscheidungsformel, "so wird ab der dritten Veranstaltung Arbeitslohn zugewendet", legt ausschließlich eine zahlenmäßige Begrenzung fest und nicht etwa...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / III. Alphabetische Liste vermehrter Bedürfnisse

Rz. 287 Für den Schadensersatz der vermehrten Bedürfnisse ist nicht entscheidend, ob die damit im Zusammenhang stehenden Ausgaben einmalig oder wiederkehrend, regelmäßig oder unregelmäßig oder aus unterschiedlichen Gründen entstehen. Deshalb kann in der nachfolgend aufgeführten alphabetischen Liste nur ein kleiner Teil der möglichen vermehrten Bedürfnisse wiedergegeben werde...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 1.2 Pauschalversteuerung

Soweit Zuwendungen aus Anlass von Betriebsveranstaltung nicht bereits steuerfrei abgerechnet werden, besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit, diese Zuwendungen mit einem Pauschsteuersatz i. H. v. 25 % nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG zu besteuern. Diese pauschal besteuerten Bezüge stellen ebenfalls kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung dar.[1] Praxis-Beis...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Berufung/Beschwerde (FamG) nur zur Fristwahrung

Rz. 379 Trotz der mittlerweile vielfältigen Möglichkeiten zur schnellen Kommunikation zwischen Auftraggeber und RA kommt es immer wieder vor, dass zum Zeitpunkt des Ablaufs der Notfrist für die Einlegung der Berufung/Beschwerde (§§ 58 ff. FamFG) nicht abschließend geklärt ist, ob das Rechtsmittelverfahren tatsächlich durchgeführt werden soll oder nicht. Um den Eintritt der R...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Frist für den Antrag gem. § 50 RVG

Rz. 534 Seine weitere Vergütung wird dem RA nur auf seinen Antrag hin gezahlt (§ 50 Abs. 2 RVG). Wurde dem Auftraggeber PKH mit Ratenzahlung bewilligt, sollte der Antrag zugleich mit demjenigen nach § 49 RVG gestellt werden (das gesetzliche Formular berücksichtigt in einer weiteren Tabelle diese Vergütungsberechnung). Rz. 535 § 55 RVG Festsetzung der aus der Staatskasse zu z...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Belehrung über den Gegenstandswert

Rz. 8 Der RA muss den Auftraggeber gem. § 49b Abs. 5 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) vor Auftragsannahme darüber belehren, dass sich die Gebühren nach einem Gegenstandswert richten. Rz. 9 § 49b Abs. 5 BRAO lautet: Zitat Richten sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert, hat der Rechtsanwalt vor Übernahme des Auftrages hierauf hinzuweisen. Rz. 10 Der Gesetzeswort...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Berechnung der Vergütung nach vollendeter Beratung

Rz. 96 Nicht selten endet nach der durchgeführten Beratung wegen der zu erwartenden Vergütung für eine weitere Tätigkeit des RA der Auftrag an ihn. Ein weiterer Grund dafür kann auch vorliegen, wenn das Anliegen des Auftraggebers nicht mit Erfolg durchgesetzt werden kann. Rz. 97 In diesen Fällen gibt es verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten. Rz. 98 Ist dem Auftraggeber Beratun...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Beratungsgebühr bei bewilligter Beratungshilfe

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§ 8 Kosten und Gebühren / 9. Anrechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 169 Nach Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG ist eine Geschäftsgebühr nach Teil 2 VV RVG auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens zur Hälfte anzurechnen, soweit sie wegen desselben Gegenstands entstanden ist. Bei Wertgebühren beträgt die Anrechnung höchstens 0,75, bei Betragsrahmengebühren beträgt der Anrechnungsbetrag höchstens 225 EUR. Sind mehrere Geschäftsgebühren ent...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Rationalisierungsabkommen mit Versicherungen

Rz. 80 Das bis zum 30.6.2004 zwischen Rechtsanwälten und Versicherungsunternehmen existierende sog. "DAV-Abkommen" ist mit Inkrafttreten des RVG am 1.7.2004 aufgehoben worden. Rz. 81 Trotzdem bieten einige HV dem RA konkrete Bedingungen an, zu denen eine Abrechnung erfolgen soll, wenn der vom RA vertretene Auftraggeber in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, der über diese sp...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Geschäftsgebühr bei nur außergerichtlichem Auftrag

Rz. 318 In Rechtsprechung und Literatur ist streitig, ob bei Einbeziehung von in dem Verfahren nicht rechtshängiger Ansprüche die Verfahrensgebühr Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG auch aus diesen Gegenständen entsteht, wenn es bisher an einem gerichtlichen Auftrag fehlt. Denn besteht dafür lediglich ein außer- bzw. vorgerichtlicher Auftrag und führt der RA außerhalb des gerichtlichen V...mehr

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Praxis-Beispiele: Betriebsv... / 13 Umsatzsteuer

Sachverhalt Ein Arbeitgeber führte mit 130 Mitarbeitern einen Sommerausflug durch. Für die Prüfung, ob der Freibetrag nicht überschritten wurde, lässt sich der Leiter der Personalabteilung die Kosten aus der Buchhaltung geben. Der Buchhalter schickt den Ausdruck des Finanzbuchhaltungskontos "freiwillige soziale Leistungen, steuerfrei" mit folgenden Beträgen:mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 322 Auch für die Terminsgebühr gilt der Grundsatz, dass sie vom RA in jedem Rechtszug insgesamt nur einmal gefordert werden kann. Auf die Anzahl der Gerichtsverhandlungen kommt es bei ihr daher nicht an. Sie entsteht auch nicht für Besprechungen mit dem Auftraggeber. Rz. 323mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / X. Umgang mit Fremdgeld/Verrechnung mit eigener Vergütung

Rz. 624 Gerade in der Zwangsvollstreckung gehen oftmals Zahlungen für den Auftraggeber (sog. Fremdgeld) auf dem Konto des RA ein. Der RA muss Fremdgelder grds. an den Auftraggeber weiterleiten. Rz. 625 Der RA ist bei der Behandlung der ihm anvertrauten Vermögenswerte zu der erforderlichen Sorgfalt verpflichtet (§ 43a Abs. 7 S. 1 BRAO). Fremde Gelder sind unverzüglich, d.h., o...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XII. Verfahrensgebühr Nr. 3308 VV RVG (Antragsteller/Vollstreckungsbescheid)

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