Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Tätigkeit im eröffneten Insolvenzverfahren

Rz. 664 Nr. 3317 Rz. 665 Das Vorverfahren ist mit Eröffnung des Insolvenzverfahren...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Anrechnung

Rz. 283 Die Verfahrensgebühr unterliegt in bestimmten Fällen ebenfalls der Anrechnung. Ist sie z.B. für ein vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger nach § 249 ff. FamFG entstanden, wird sie auf die Verfahrensgebühr angerechnet, die in dem nachfolgenden Rechtsstreit nach § 255 FamFG entsteht (§ 17 Nr. 3, Anm. Abs. 1 zu Nr. 3100 VV RVG). Gleiches gilt bei ein...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Kfz-Haftpflichtversicherung des Auftraggebers

Rz. 76 Ist der Auftraggeber in einen Verkehrsunfall verwickelt und wird von einem Unfallbeteiligten verklagt, so zahlt seine Kfz-Haftpflichtversicherung (HV) die Vergütung des RA. Da der Auftraggeber üblicherweise gemeinsam mit seiner HV verklagt wird, behält sich diese meist vor, selbst einen RA mit der gemeinsamen Vertretung zu beauftragen. Versicherungsrechtlich ist der A...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VI. Einigungsgebühr und "nicht anhängige" Ansprüche (Vergleichsmehrwert oder Mehrvergleich)

Rz. 253 Wird im gerichtlichen Verfahren eine Einigung auch über in diesem Verfahren nicht anhängige Ansprüche getroffen, entsteht für die Einigung über die dort nicht anhängigen Ansprüche eine Einigungsgebühr. Sind diese Ansprüche in keinem anderen gerichtlichen Verfahren anhängig, entsteht die Einigungsgebühr Nr. 1000 VV RVG mit einem Gebührensatz von 1,5. Ist der in die Ei...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Anwendungsbereich

Rz. 499 Die Anrechnung nach § 58 Abs. 2 RVG betrifft nur die Vergütungsansprüche, die sich nach Teil 3 VV RVG richten. Eine etwa vor- bzw. außergerichtlich entstandene Geschäftsgebühr ist in Teil 2 VV RVG geregelt. Sie bzw. ihre Anrechnung nach Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG ist von der Anrechnungsbestimmung des § 58 Abs. 2 RVG somit nur dann betroffen, wenn der RA mehr als den sich ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Verfahren über einen Insolvenzplan

Rz. 671 Nrn. 3318, 3319 Die Befriedigung absonderungsberechtigter Gläubiger und der Insolvenzgläubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Vertei...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Formerfordernis

Rz. 679 Die Vergütungsvereinbarung zwischen dem RA und seinem Auftraggeber muss mindestens die Textform erfüllen. Rz. 680 Die Textform ist in § 126b BGB legaldefiniert. Danach muss die Erklärung Rz. 681 Die Lesbarkeit s...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines zur Geschäftsgebühr

Rz. 141 Nach der gesetzlichen Definition in Vorb. 2.3 Abs. 3 VV RVG entsteht die Geschäftsgebühr bei der beauftragten vor- oder außergerichtlichen Tätigkeit des RA. Rz. 142 Zu beachten ist, dass die Geschäftsgebühr nach Teil 2 VV RVG dann nicht entsteht, wenn speziellere Gebührentatbestände in Teil 4 VV RVG (Strafsachen), Teil 5 VV RVG (Bußgeldsachen) und Teil 6 VV RVG (Sonst...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Terminsgebühr für nicht am BGH zugelassenen RAe

Rz. 420 Auch für den nicht beim BGH zugelassenen RA kann entsprechend der Vorb. 3 Abs. 3 VV RVG eine Terminsgebühr entstehen. Nimmt er den Termin wahr, dann kommt es nicht darauf an, ob der RA bei dem Gericht auch zugelassen ist. Die Wahrnehmung des Termins ist ausreichend. Daneben kann die Terminsgebühr auch immer unter der Voraussetzung entstehen, dass die Tatbestandsmerkm...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Reduzierte Terminsgebühr im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Reduzierte Verfahrensgebühr im Revisionsverfahren

Rz. 430 Nr. 3507 Rz. 431 Im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren erhält der RA eine 1,6 Verfahrensgebühr. Endet der Auftrag vorzeitig, ermäßigt sich die Gebühr auf 1,1. Rz. 432 Nach der Anm. zu ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Gestaltung von Verträgen

Rz. 228 Nicht selten wird der RA auch damit beauftragt, bei der Gestaltung eines noch nicht bestehenden Rechtsverhältnisses mitzuwirken. Seine Tätigkeit kann z.B. in dem Führen von Verhandlungen über den Abschluss eines Miet-, Arbeits-, Pacht-, Leihvertrags u.a. oder auch das Erstellen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Auftraggeber bestehen. Bei dieser Art der sog...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV RVG

Rz. 598 Im Unterabschnitt 3 von Teil 3 VV RVG (Nrn. 3309 ff.) werden die Gebühren geregelt, die der RA als Vertreter des Gläubigers oder Schuldners für seine Tätigkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung erhält. Danach erhält der RA eine 0,3 Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV RVG. Die Gebühr ist nach Nr. 1008 VV RVG erhöhungsfähig, wenn der RA mehrere Auftraggeber wegen desselben Ge...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Vorzeitige Erledigung des Auftrags

Rz. 289 Endet der Prozessauftrag, bevor der RA die Klage oder einen sonstigen Schriftsatz, der Sachvortrag oder einen Sachanträgt enthält, einreichen konnte, entsteht nicht die "volle" Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG (s. z.B. vorheriges Beispiel unter Rdn 287). Anstelle der "vollen" Gebühr entsteht im Fall der sog. "vorzeitigen Beendigung des Auftrags" die "verminderte" Ver...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / M. Vergütungsvereinbarung

Rz. 676 § 3a Vergütungsvereinbarung (verkürzte Darstellung) (1) Eine Vereinbarung über die Vergütung bedarf der Textform. Sie muss als Vergütungsvereinbarung oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden, von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich abgesetzt sein und darf nicht in der Vollmacht enthalten sein. Sie hat einen Hinweis darauf zu entha...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Deutliches Absetzen von anderen Erklärungen

Rz. 684 Die Vergütungsvereinbarung muss von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich abgesetzt sein und darf nicht in der Vollmacht enthalten sein (§ 3a Abs. 1 S. 2 RVG). Nach Auffassung des BGH[75] dient das als Schutz- und Warnfunktion. Für ein "Absetzen" genügt es, wenn die Vergütungsvereinbarung in einem gesonderten und entsprechend gekennzeichne...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / e) Beratungshilfe bei sog. Schuldenbereinigungsverfahren

Rz. 134 Nr. 2502 Rz. 135 Mit der Nr. 2502 VV RVG ist kein eigener Gebührentatbestand gegeben. Die Nr. 2502 VV...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Abgrenzung zwischen Beratungs- und Geschäftsgebühr

Rz. 147 Die Abgrenzung zwischen einer Beratungs- und Geschäftstätigkeit ist im Einzelfall nicht immer eindeutig und daher oftmals auch mit Schwierigkeiten verbunden. Da der Gesetzgeber die Vergütung für beide Tätigkeiten und ihre Abgeltung (Gebührenvereinbarung/Vergütungsvereinbarung) unterschiedlich und daher auch mit unterschiedlichen Rechtsfolgen ausgestaltet hat, muss vo...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 6. Umfang der Bewilligung im Rechtsmittelverfahren

Rz. 510 Für jedes Rechtsmittelverfahren muss PKH gesondert beantragt und bewilligt werden (§ 119 Abs. 1 S. 1 ZPO). Ist für ein Rechtsmittelverfahren PKH erst einmal bewilligt, so gilt PKH im Allgemeinen auch für die Anschließung (Anschlussberufung oder Anschlussrevision) durch den Rechtsmittelbeklagten. Für das Rechtsmittel selbst ist aber zunächst PKH zu beantragen (§ 48 Ab...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Vorzeitige Erledigung Nichtzulassungsbeschwerde BGH-Anwalt

Rz. 436 Nr. 3509 Rz. 437 Endet ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren, in welc...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung

Rz. 614 Hat das Gericht im Vollstreckungstitel angeordnet, dass die Zwangsvollstreckung nur gegen Sicherheitsleistung des Gläubigers möglich ist ("Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von … EUR vorläufig vollstreckbar" oder "Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von … % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar"), kann der Gläubiger ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Rz. 363 Prüft der RA auftragsgemäß die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels, hat er Anspruch auf eine besondere Vergütung nach Nr. 2100 VV RVG. Diese Gebühr fällt grds. in allen Rechtsgebieten an, als Nr. 2102 VV RVG also auch in Sozialgerichtssachen, in denen Betragsrahmengebühren entstehen, und in Strafsachen (Teil 4 VV RVG), Bußgeldsachen (Teil 5 VV RVG) und Sonstigen Ve...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 8. PKH und der sog. Mehrvergleich

Rz. 515 Beabsichtigen die Parteien einen Vergleich zu schließen, in dem sie nicht rechtshängige Ansprüche mit berücksichtigen wollen (sog. Mehrvergleich), so erstreckt sich die bisher für das Verfahren bewilligte PKH nicht automatisch auf den Mehrvergleich. Vielmehr ist eine ausdrückliche Erstreckung darauf notwendig, damit der RA die durch den Mehrvergleich ausgelösten Gebü...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch bei Beratungshilfe

Rz. 65 Ist dem Auftraggeber Beratungshilfe (BerH) bewilligt worden und besitzt dieser gegenüber dem Gegner einen sog. materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch, bestimmt § 9 S. 1 BerHG, dass der Gegner die gesetzliche Wahlanwaltsvergütung zu erstatten hat. Der Erstattungsanspruch geht aber gem. § 9 S. 2 BerHG gesetzlich auf den RA über. Befand sich der Gegner z.B. im V...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Ausnahmen zur Formfreiheit

Rz. 234 In einigen Fällen ist zu beachten, dass das Gesetz eine bestimmte Form (z.B. öffentliche Beglaubigung oder Beurkundung) vorschreibt. Ist z.B. für die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts, über das eine Einigung erzielt werden soll, die öffentliche Beglaubigung (z.B. eine Grundbucherklärung i.S.v. § 29 Abs. 1 GBO, eine Anmeldung zum Handelsregister nach § 12 Abs. 1 S. 1 HG...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Anrechnung der Gebühr

Rz. 365 Vertritt der RA den Mandanten nach Prüfung der Erfolgsaussichten des Rechtsmittels auch im Rechtsmittelverfahren, erhält er die Prüfungsgebühr nicht neben der Verfahrensgebühr des Rechtsmittelverfahrens. Vielmehr wird die Prüfungsgebühr nach der Anm. zu Nr. 2100 VV RVG und Nr. 2102 VV RVG auf die im Rechtsmittelverfahren entstehende Verfahrensgebühr angerechnet, sowe...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VIII. Vergütungsvereinbarung und Beratungshilfe

Rz. 695 Das frühere Verbot, mit dem Auftraggeber, dem Beratungshilfe gewährt wurde, eine Vergütungsvereinbarung zu schließen, hat der Gesetzgeber mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts am 1.1.2024 aufgehoben. Denn wurde die beantragte Beratungshilfe aus anderen Gründen als der Bedürftigkeit abgelehnt, erhielt der RA für s...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Bestimmung des Gebührensatzrahmens der Geschäftsgebühr

Rz. 155 Die Tätigkeit des RA (Schreiben, Besprechungen, Telefonate usw.) wird bei der Bestimmung des konkreten Gebührensatzes innerhalb des Rahmens der Geschäftsgebühr von 0,5 bis 2,5 berücksichtigt. Die Mittelgebühr beträgt somit 1,5. Das Gesetz gibt in Anm. Abs. 1 zu Nr. 2300 VV RVG eine sog. Regel- bzw. Schwellengebühr vor, die einen Gebührensatz von 1,3 hat. Sie ist dann...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 10. PKH und mehrere Auftraggeber

Rz. 517 Vertritt der RA mehrere Auftraggeber und ist nur einem der Auftraggeber PKH bewilligt, ist streitig, in welcher Höhe der RA gegenüber der Staatskasse einen Vergütungsanspruch hat. Grundsätzlich schuldet jeder Auftraggeber nach § 7 Abs. 2 S. 1 RVG die Vergütung, die entstanden wäre, wenn der RA nur ihn vertreten hätte. Hat das Gericht nur einem der Auftraggeber PKH be...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Übernahme durch sonstige Dritte

Rz. 72 Nicht selten zahlt ein anderer als der Auftraggeber die Vergütung des RA. Häufig übernehmen z.B. Eltern die Verpflichtung, die Vergütung des RA zu zahlen, wenn die Kinder selbst nicht leistungsfähig sind. Auch der Betriebsrat zahlt von Fall zu Fall die Vergütung eines Arbeitnehmers (z.B. in einem sog. Musterverfahren). Unüblich ist es auch nicht, dass in einer Ehe ein...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Erfolgsunabhängigkeit der Terminsgebühr

Rz. 334 Die Gebühr entsteht erfolgsunabhängig. Der RA erhält die Terminsgebühr also auch dann, wenn die Bemühungen scheitern. Das Verfahren muss durch die Besprechungen weder vermieden noch beendet werden, sie müssen nur mit diesem Zweck geführt werden. Dabei setzt der Anfall der Gebühr diese Bereitschaft auch bei der Gegenseite voraus. Mit seinem Urt. v. 20.6.2024 (– IX ZR ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Verfahrensgebühr Nr. 3200 VV und 3201 Nr. 1 VV RVG

Rz. 377 Mit der Nr. 3200 VV RVG wird die Verfahrensgebühr des RA für die Vertretung im Berufungs- bzw. familiengerichtlichen Beschwerdeverfahren (§§ 58 ff. FamFG) geregelt. Die "volle" 1,6 Verfahrensgebühr Nr. 3200 VV RVG entsteht z.B. mit der Einreichung des Schriftsatzes, der das Rechtsmittel (Berufung/Beschwerde) enthält. Eine Begründung des Rechtsmittels ist dafür nicht ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Zulässigkeit

Rz. 702 Der RA kann nicht grds. in jedem Mandatsverhältnis ein Erfolgshonorar mit seinem Auftraggeber vereinbaren. Vielmehr kann er das nur in den in § 4a Abs. 1 S. 1 RVG genannten Fällen (s. auch Rdn 482): Nach Nr. 1 kann es grundsätzlich bei Zahlungsforderungen bis zu 2.000 EUR vereinbart werden. Nach Nr. 2 kann es darüber hinaus (wertunabhängig) zulässigerweise bei einer au...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 532 Wird dem Auftraggeber vom Gericht PKH in der Weise bewilligt, dass er z.B. Ratenzahlungen zu leisten hat, ist der RA berechtigt, seine weitere Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung nach der Wahlanwaltstabelle zu § 13 RVG gegenüber der Staatskasse geltend zu machen (§ 50 RVG). Eine Vergütungsdifferenz zwischen den Tabellen des § 13 und § 49 RVG entsteht, s...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. PKH-Bewilligungsverfahren und Terminsgebühr

Rz. 488 Teil 3, Abschnitt 3, Unterabschnitt 6: Sonstige besondere Verfahren Vorbemerkung 3.3.6: Die Terminsgebühr bestimmt sich nach Abschnitt 1, soweit in diesem Unterabschnitt nichts anderes bestimmt ist. Im Verfahren über die Prozesskostenhilfe bestimmt sich die Terminsgebühr nach den für dasjenige Verfahren geltenden Vorschriften, für das die Prozesskostenhilfe beantragt ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XII. Verfahrensgebühr Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG

Rz. 313 Verkürzte Darstellung der Nr. 3101 Nr. 2 VV RVGmehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 15. Terminsgebühr bei "Flucht in die Säumnis"

Rz. 346 Nach Anm. Abs. 2 zu Nr. 3105 VV RVG findet § 333 ZPO keine Anwendung. Das bedeutet, dass die volle 1,2 Terminsgebühr für den RA entsteht, wenn der vertretungsbereit erschienene RA erklärt, dass er keine Anträge stellen wird (sog. "Flucht in die Säumnis"). Anders liegt der Fall, wenn der RA am Anfang erklärt, dass er seinen Mandanten in dem Termin nicht vertritt, also...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Das Berufungsverfahren

Rz. 373 Teil 3, Abschnitt 2, Unterabschnitt 1: Berufung, bestimmte Beschwerden und Verfahren vor dem Finanzgericht Gekürzte Darstellung von Vorbemerkung 3.2.1: Dieser Unterabschnitt ist auch anzuwenden in Verfahrenmehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Terminsgebühr im Berufungs-/Beschwerdeverfahren (FamG)

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§ 8 Kosten und Gebühren / f) Anrechnung bei mehreren Geschäftsgebühren

Rz. 184 Sind mehrere Geschäftsgebühren wegen desselben Gegenstandes entstanden (z.B. im Verwaltungsverfahren und erneut im nachfolgenden Vorverfahren), wird gem. Vorb. 3 Abs. 4 S. 3 VV RVG die zuletzt entstandene Geschäftsgebühr zur Hälfte (max. mit 0,75) angerechnet. Sind mehrere Gebühren teilweise auf dieselbe Gebühr anzurechnen, so ist nach § 15a Abs. 2 RVG der anzurechnen...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / I. Allgemeines

Rz. 677 Anstelle der gesetzlichen Vergütung kann der RA mit seinem Auftraggeber auch eine Vergütungsvereinbarung schließen, welche die gesetzliche Vergütung ausschließt oder modifiziert. Für den Abschluss einer solchen Vereinbarung kann es die unterschiedlichsten Gründe geben, die oftmals aber in der Sphäre des RA liegen. Denn im Gegensatz zum Auftraggeber kann dieser die Hö...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Vollmacht

Rz. 89 Mit der Vollmacht des Auftraggebers weist der RA seine Vertretungsberechtigung nach. Fügt der RA seinem ersten Schreiben (z.B. Kündigung, Mahnung, Forderung nach einer bestimmten Handlung oder Unterlassung) keine Vollmacht bei, kann der Gegner den Inhalt des Schreibens unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Verzögern, vgl. § 121 Abs. 1 S. 1 BGB) allein wegen des mangeln...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XII. Weitere Belehrungspflichten

Rz. 56 Aufgrund des stetigen gesellschaftlichen Wandels, der Fortentwicklung der Rechtsprechung und der damit immer einhergehenden Spezialisierung kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in bestimmten Rechtsgebieten noch weitere erforderliche Belehrungspflichten gibt. Ob diese die mögliche eingeschränkte Kostenerstattung bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, der Hinweis ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Verfahrensgebühr im Verfahren über die Nichtzulassung der Revision

Rz. 427 Im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision entsteht eine 1,6 Verfahrensgebühr. Vom Regelungszweck entspricht die Gebühr der bereits erläuterten Verfahrensgebühr gem. Nr. 3200 VV RVG in Berufungsverfahren. Vertritt der RA mehrere Auftraggeber, ist auch diese Verfahrensgebühr gem. Nr. 1008 VV RVG erhöhungsfähig. Rz. 428 Eine 1,6 Verfahrensgeb...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / h) Erledigung eines früheren Auftrags seit mehr als zwei vollen Kalenderjahren

Rz. 187 Ist die Geschäftsgebühr für einen früheren Auftrag entstanden, der seit mehr als zwei vollen Kalenderjahren erledigt ist, findet nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG keine Anrechnung statt. Rz. 188 Beispiel: Der außergerichtliche Auftrag des RA ist in 2022 beendet. In 2025 wird der RA mit der gerichtlichen Geltendmachung beauftragt. Seit 2022 sind mehr als zwei Kalenderjahre (20...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 12. Unbedingter Prozessauftrag

Rz. 196 Erteilt der Auftraggeber dem RA von Anfang an einen unbedingten Prozessauftrag, so lösen die vom RA vorgenommenen außergerichtlichen Tätigkeiten keine Geschäftsgebühr aus (vgl. Vorb. 3 Abs. 1 VV RVG). Denn gebührenrechtlich gehören diese Tätigkeiten bereits zum gerichtlichen Auftrag und sind daher gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 RVG von der nach Teil 3 VV RVG entstandene...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Terminsgebühr, wenn das gerichtliche Verfahren nicht anhängig ist

Rz. 332 Mit Urt. v. 8.2.2007 (– IX ZR 215/05) hat der BGH entschieden, dass die Terminsgebühr auch dann bereits entstehen kann, wenn der Rechtsstreit oder das Verfahren noch nicht anhängig ist. Voraussetzung ist aber, dass der RA vom Auftraggeber bereits einen unbedingten Klageauftrag erhalten hat. Rz. 333 Wurde dem RA dagegen nur ein bedingter Klageauftrag erteilt, werden di...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Revisionsverfahren

Rz. 397 Teil 3, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2: Revision; bestimmte Beschwerden und Rechtsbeschwerden Vorbemerkung 3.2.2: Dieser Unterabschnitt ist auch anzuwenden in Verfahrenmehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Kein Formerfordernis

Rz. 13 § 49b Abs. 5 BRAO verlangt vom RA nicht, dass er die Belehrung dem Auftraggeber gegenüber schriftlich zu erfüllen hat. Erfolgt die Belehrung nur mündlich, was meist im ersten Gespräch nur in Anwesenheit von RA und Auftraggeber passieren wird, sollte der RA im ersten Anschreiben an den Auftraggeber die erfolgte Belehrung nochmals schriftlich festhalten und wiederholen,...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Reduzierte Verfahrensgebühr im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren

Rz. 407 Nr. 3207 Rz. 408 Erledigt sich der Auftrag vorzeitig, entsteht beim RA im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren die 1,1 Verfahrensgebühr nach Nrn. 3206, 3207 VV RVG. Unter welchen Voraussetzunge...mehr