Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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§ 8 Kosten und Gebühren / VII. Rechtsschutzversicherung

Rz. 38 Viele Auftraggeber sind rechtsschutzversichert. Der Auftraggeber glaubt dann oftmals, dass die Vergütung des von ihm beauftragten RA "unproblematisch" ist, weil er davon ausgeht, dass seine Rechtsschutzversicherung die Zahlung der Vergütung vollständig übernimmt. Rz. 39 Genau das ist aber aus vielerlei Gründen oftmals gerade nicht der Fall. So kann es sein, dass der Au...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Mehrere Auftraggeber

Rz. 453 Vertritt der Terminsvertreter mehrere Auftraggeber, erhöht sich auch für ihn gem. Nr. 1008 VV RVG die Verfahrensgebühr entsprechend den allgemeinen Grundsätzen (s. Rdn 290). Rz. 454 Der Wortlaut der Nr. 3401 VV RVG ist insoweit etwas missverständlich, wenn von "zustehender" Verfahrensgebühr und damit der konkreten Gebühr gesprochen wird. Für die Berechnung der hälftig...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Terminsgebühr

Rz. 455 Nr. 3402 Rz. 456 Ob eine Terminsgebühr entsteht, hängt davon ab, ob dies ausdrücklich durch das Gesetz bestimmt ist. Im Allgemeinen erhält der Unterbevollmächtigte zusätzlich zur Verfa...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Zulässigkeit von Gebührenteilungsabreden

Rz. 464 § 22 BORA Als eine angemessene Honorierung im Sinne von § 49b Abs. 3 Satz 2 und 3 Bundesrechtsanwaltsordnung ist in der Regel eine hälftige Teilung aller anfallenden gesetzlichen Gebühren ohne Rücksicht auf deren Erstattungsfähigkeit anzusehen. § 49b Abs. 3 BRAO (3) Die Abgabe und Entgegennahme eines Teils der Gebühren oder sonstiger Vorteile für die Vermittlung von A...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 314 Nach Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG erhält der RA die 0,8 Verfahrensgebühr für in dem Verfahren nicht rechtshängige Ansprüche auch in den Fällen, in denen ermehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Erbringung oder Rückgabe der Sicherheit

Rz. 620 Nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 RVG gehört die Tätigkeit des RA bei der Erbringung der Sicherheitsleistung und das Verfahren wegen deren Rückgabe zum gebührenrechtlichen Rechtszug, ist durch die dort entstandene Verfahrensgebühr demnach mit abgegolten. Mit der "Erbringung der Sicherheitsleistung" wird die Tätigkeit des RA gegenüber dem Gericht und die Beratung des Mandan...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 387 Die Voraussetzungen für die Entstehung und der Anwendungsbereich der Terminsgebühr in der zweiten Instanz entsprechen weitestgehend denjenigen der erstinstanzlichen Terminsgebühr. Die Höhe der Terminsgebühr beträgt auch in der zweiten Instanz grds. 1,2. Rz. 388 Wird die Berufung durch Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, entsteht keine Terminsgebühr, da der ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / g) Anrechnung nach dem Wert des Gegenstands

Rz. 186 Die Anrechnung der Geschäftsgebühr erfolgt nur nach dem Wert des Gegenstandes, der auch Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens ist. Wird im Anschluss an die vor- bzw. außergerichtliche Tätigkeit nur wegen einer Teilforderung Klage erhoben, erfolgt die Anrechnung nur wegen des Wertes, der in das gerichtliche Verfahren übergegangen ist. Ist der Anrechnungsbetrag höher...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XIII. Terminsgebühren

Rz. 320 Vorbemerkung 3 VV RVG (3) Die Terminsgebühr entsteht sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Sie entsteht jedoch nicht für die Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins nur zur Verkündung einer Entscheidung. Die Gebühr für außergerichtliche Te...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Terminsgebühr bei Säumnis des Berufungsbeklagten

Rz. 391 Erscheint der Berufungsbeklagte nicht zum Termin zur mündlichen Verhandlung, sodass ein Versäumnisurteil gegen ihn ergeht, reduziert sich die Terminsgebühr nicht. Es entsteht die "volle" 1,2 Terminsgebühr Nr. 3202 VV RVG. Anders ist es, wenn der Berufungskläger säumig ist. Dann kommt eine Reduzierung der Terminsgebühr nach Nr. 3203 VV RVG in Betracht. Hier gelten die ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Reduzierte Terminsgebühr Nr. 3203 VV RVG

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Wesentliche Gründe für Bemessung des Erfolgshonorars

Rz. 708 Weiterhin sind nach § 4a Abs. 3 Nr. 3 RVG die wesentlichen Gründe anzugeben, die für die Bemessung des Erfolgshonorars bestimmend sind. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen lediglich die "Geschäftsgrundlagen" angegeben werden, von denen die Vertragsparteien bei der Vereinbarung der erfolgsabhängigen Vergütung ausgegangen sind. Als ausreichend wird hier die Begründ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 374 Durch die entsprechenden Vorschriften in den Prozessgesetzen (z.B. §§ 511 ff. ZPO, §§ 64 ff. ArbGG, §§ 124 ff. VwGO, §§ 143 ff. SGG) wird das Berufungsverfahren näher geregelt. Im familiengerichtlichen Verfahren ist das zweitinstanzliche Verfahren das Beschwerdeverfahren (§§ 58 ff. FamFG). Rz. 375 Im Berufungsverfahren heißen die Beteiligten Berufungskläger und Berufu...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Vergütung (Allgemein)

Rz. 543 Der RA verdient für seine Tätigkeit im Mahnverfahren die Gebühren aus Teil 3 VV RVG. Neben der Verfahrensgebühr für den Antrag auf Erlass des Mahnbescheides kann er demnach auch eine Terminsgebühr und/oder auch eine Einigungsgebühr verdienen. Vertritt der RA mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstandes, erhöht sich die Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV RVG. Die ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 13. Berücksichtigung der Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren

Rz. 198 Gemäß § 15a Abs. 1 RVG kann die Anrechnung nach Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG auf verschiedene Weise erfolgten. So kann die bereits entstandene Geschäftsgebühr um den Anrechnungsbetrag oder die in dem gerichtlichen Verfahren entstandene Verfahrensgebühr gemindert werden (s. Beispiele in Rdn 176–178). Rz. 199 Die Anrechnung der Geschäftsgebühr ist immer vorzunehmen, nur die Art...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VII. Mahnverfahren und Geschäftsgebühr bzw. Mehrfachanrechnung

Rz. 553 Dem Mahnverfahren geht oft eine vor- bzw. außergerichtliche Tätigkeit des RA voraus. War der RA vor Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens wegen desselben Gegenstandes für den Auftraggeber bereits auftragsgemäß tätig, dann ist die dort entstandene Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG nach Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG zur Hälfte (höchstens jedoch mit einem Gebührensatz von 0...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / H. PKH

Rz. 474 Die Tabelle zu § 13 RVG und § 49 RVG im Vergleich: Rz. 475 Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 Satz 3 RVGmehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Terminsgebühr im Gerichtstermin

Rz. 326 Für das Entstehen der Terminsgebühr ist es nicht erforderlich, dass der RA im Gerichtstermin einen Sachantrag stellt oder dass die Sache erörtert wird. Die Terminsgebühr entsteht bereits dann, wenn der Termin aufgerufen oder mit ihm begonnen wird und der RA ihn mit Verhandlungsbereitschaft wahrnimmt. Sie entsteht im Regelfall in Höhe von 1,2, außer der RA nimmt nur e...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VIII. Einigungsgebühr bei bewilligter Beratungshilfe

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§ 8 Kosten und Gebühren / 6. Mehrere Auftraggeber

Rz. 290 Vertritt der RA wegen desselben Gegenstands mehrere Auftraggeber, erhöht sich die wertgebundene Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV RVG um 0,3 je weiteren Auftraggeber. Die Erhöhung selbst ist aber begrenzt auf max. 2,0. Vertritt der RA in diesem Fall also mehr als sieben Auftraggeber, ist diese Höchstgrenze erreicht. Beispiel: Der RA vertritt eine Erbengemeinschaft bes...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Beginn der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 91 Jede anwaltliche Tätigkeit beginnt damit, dass der RA den vom Auftraggeber geschilderten Sachverhalt aufnimmt und rechtlich bewertet. Er ordnet den ihm geschilderten Sachverhalt und teilt dem Auftraggeber das Ergebnis mit. Hat der Auftraggeber bereits ein bestimmtes Vorgehen beabsichtigt, kann der RA ihm Rat über die Erfolgsaussichten erteilen. Rz. 92 Der RA sollte bei...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Verfahrensgebühr im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren für den BGH-RA

Rz. 410 Nr. 3208 Rz. 411 In Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren, die vor dem BGH geführt werden, besteht Anwaltszwang. Die Parteien bzw. Beteil...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Terminsgebühr für die Teilnahme an einem gerichtlichen Termin

Rz. 602 Die Terminsgebühr entsteht daher, wenn der RA z.B. in den Vollstreckungsverfahren vor dem Prozessgericht erster Instanz wegen der Ersatzvornahme (§ 887 ZPO), der Zwangsgeldfestsetzung (§ 888 ZPO) oder Duldung bzw. Unterlassung (§ 890 ZPO) einen Termin wahrnimmt. Sie entsteht also z.B. nicht für die Teilnahme des RA am Räumungstermin des Gerichtsvollziehers oder bei G...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Geschäftsgebühr der Nr. 2503 VV RVG als gesetzlicher Vergütungsanspruch

Rz. 201 Ist dem Auftraggeber Beratungshilfe bewilligt worden, kann der RA für seine vor- bzw. außergerichtliche Tätigkeit vom Auftraggeber keine Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG fordern. Der Gebührenanspruch des RA gegenüber der Staatskasse wird durch die Festgebühr Nr. 2503 VV RVG auf 102 EUR beschränkt. Rz. 202 Die Geschäftsgebühr Nr. 2503 VV RVG entsteht entsprechend ihrer ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. PKH-Bewilligungsverfahren und Vorschuss

Rz. 480 Der RA kann von seinem Auftraggeber einen angemessenen Vorschuss für die zu erwartende Vergütung fordern (§ 9 RVG). Auf die Einzelheiten im Hinblick auf die Anforderung eines Vorschusses wird in einem eigenen Abschnitt unter § 9 Rdn 133 ff. eingegangen. Rz. 481 Erteilt der Auftraggeber den Auftrag zur Vertretung im Rechtsstreit unter der Bedingung, dass ihm dafür PKH ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VI. § 16 Nr. 2 RVG – dieselbe Angelegenheit PKH-Bewilligungsverfahren und Hauptsache

Rz. 490 Wird PKH bewilligt und der RA anschließend im Hauptsacheverfahren als Verfahrensbevollmächtigter tätig, bilden beide Verfahren für ihn – also das PKH-Bewilligungsverfahren und das Hauptsacheverfahren – gem. § 16 Nr. 2 RVG dieselbe Angelegenheit. Den Gebührenanspruch kann der RA insgesamt nur einmal fordern. Denn nach § 15 Abs. 2 RVG kann der RA die Gebühren in dersel...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 292 Die 0,8 Verfahrensgebühr Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG entsteht erstinstanzlich, wenn der Auftrag des RA vorzeitig endet. Rz. 293 Beispiel: Dem Auftraggeber ist eine Klage zugestellt worden. Er beauftragt den RA mit seiner Verteidigung im gerichtlichen Verfahren und übersendet dem RA dafür einige Unterlagen. Bevor der RA die Klageerwiderung für den Auftraggeber als Beklagten ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Terminsgebühr Nr. 3312 VV RVG nur für Versteigerungstermin

Rz. 648 Nr. 3312 Rz. 649 Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks findet in einem eigens dafür an...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Mehrere Auftraggeber

Rz. 151 Vertritt der RA mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstandes, dann erhöht sich die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG nach Anm. Abs. 1 zu Nr. 1008 VV RVG für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3 (sog. Erhöhungstatbestand). Die Erhöhung selbst (nicht also die Geschäftsgebühr insgesamt) darf aber nach Anm. Abs. 3 Hs. 1 zu Nr. 1008 VV RVG insgesamt nicht mehr als 2,0 be...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Erstberatung – keine Gebührenvereinbarung/Verbrauchereigenschaft

Rz. 108 Berät der RA den Auftraggeber mündlich und nur einmal ("erstes Beratungsgespräch", vgl. § 34 Abs. 1 S. 3 Hs. 3 RVG), so kann er ohne Gebührenvereinbarung und, wenn der Auftraggeber Verbraucher (§ 13 BGB) ist, keine höhere Gebühr als 190 EUR verlangen (§ 34 Abs. 1 S. 2, S. 3 Hs. 3 RVG). Auch hier gilt dasselbe wie vorstehend bereits ausgeführt, dass der RA unter Heran...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Sprungrevision/-rechtsbeschwerde

Rz. 404 Erklärt der RA das Antragsgegners die Einwilligung zur Sprungrevision/-rechtsbeschwerde (§ 566 ZPO, § 75 FamFG), ist diese Erklärung nicht gegenüber dem Gericht, sondern gegenüber dem gegnerischen RA abzugeben. Dieser muss die erteilte Zustimmung dem Antrag auf Sprungrevision/-rechtsbeschwerde beifügen. Rz. 405 Bei der Zustimmung zur Sprungrevision/-rechtsbeschwerde h...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 398 Generell ist das Revisions- oder Rechtsbeschwerdeverfahren das Verfahren der III. Instanz. Der RA erhält dort die Gebühren Nr. 3206 bis 3213 VV RVG. Wie in den vorherigen Instanzen können auch im Revisionsverfahren regelmäßig eine Verfahrens-, Termins- sowie Einigungsgebühr entstehen. Rz. 399 Wann ein Revisions- oder Rechtsbeschwerdeverfahren gegeben ist, ergibt sich ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Schuldenbereinigung bei bewilligter Beratungshilfe (bis zu fünf Gläubiger)

Rz. 205 Nr. 2504 Die Gebühr Nr. 2504 VV RVG regelt die Vergütung des RA im Rahmen der BerH un...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 493 Die Bewilligung von PKH hat nicht zur Folge, dass der RA jede Rechtshandlung für den Auftraggeber vornehmen kann und nach Abschluss der Tätigkeit dann eine Vergütung aus der Staatskasse dafür erhält. § 48 RVG bestimmt den Umfang des Vergütungsanspruchs des beigeordneten RA. Mit ihm sind eine Reihe von Einschränkungen bestimmt (die obige Darstellung von § 48 RVG ist g...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Terminsgebühr bei zweitem Versäumnisurteil

Rz. 355 War der Beklagte bereits einmal säumig und hat er gegen das Versäumnisurteil form- und fristgerecht Einspruch (§§ 338–340 ZPO) eingelegt, hat das Gericht einen neuen Termin zur mündlichen Verhandlung anzuberaumen (§ 341a ZPO). Erscheint der Beklagte auch in diesem Termin nicht, so entsteht für den erneuten Antrag des RA auf Erlass des 2. Versäumnisurteils die volle 1...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Zwangsverwaltung: Nr. 3311 Anm. Nr. 3 u. Nr. 4 VV RVG

Rz. 643 Die Zwangsverwaltung (§§ 146–161 ZVG) wird i.d.R. durch Antrag eines persönlichen oder dinglichen Gläubigers wegen eines Geldanspruchs oder durch Antrag des Insolvenzverwalters (§ 172 ZVG) gegen den Schuldner als Grundstückseigentümer eingeleitet. Der RA erhält im Verfahren über diesen Antrag oder den Antrag auf Zulassung des Beitritts die 0,4 Verfahrensgebühr nach N...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / I. Eröffnungsverfahren

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Verweis in das BGB – Taxe/übliche Vergütung

Rz. 103 Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist, erhält der RA "Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts". Maßgeblich ist hier im Regelfall § 612 Abs. 2 BGB (Rat oder Mediation) oder § 632 Abs. 2 BGB (Auskunft oder schriftliches Gutachten). Eine genau bezifferte Höhe der Vergütung lässt sich diesen Vorschriften nicht entnehmen. Vielmehr wird danach "die üb...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Darstellung der Anrechnung in der Berechnung

Rz. 180 Sinnvollerweise sollte die Anrechnung in der Praxis immer gesondert dargestellt werden. Das dient nicht nur der Übersichtlichkeit, sondern zwingt auch automatisch zur Prüfung, den Gegenstandswert für die Anrechnung festzustellen, inwieweit also überhaupt eine Gegenstandsidentität zwischen der vor- und gerichtlichen Tätigkeit vorliegt: 1,3 Geschäftsgebühr, §§ 1, 2, 13,...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 9. Vorzeitige Erledigung im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren

Rz. 417 Nr. 3209 Wenn sich die Parteien nur durch einen beim BGH zu...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Die Einigungsgebühr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Voraussetzungen

Rz. 243 Die Einigungsgebühr Nr. 1000 Nr. 2 VV RVG entsteht auch für die Mitwirkung des RA beim Abschluss einer sog. Teilzahlungsvereinbarung oder Ratenzahlungsvereinbarung. Rz. 244 Die Teil- oder Ratenzahlungsvereinbarung kann in den verschiedensten Abschnitten der Tätigkeit des RA abgeschlossen werden:mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XIII. Verfahrensgebühr Nr. 3307 VV RVG (Antragsgegner)

Rz. 578 Nr. 3307 Rz. 579 Für die gesamte Tätigkeit des RA des Antragsgegners im Mahnverfahren (also nicht etwa nur für die Erhebung des Widerspruchs) erhält der RA ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Keine Zustellung notwendig

Rz. 610 Im Regelfall ist eine anwaltliche Vollstreckungsgebühr für eine an den Schuldner gerichtete Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung – abgesehen von den Fällen des § 798 ZPO – bereits dann erstattungsfähig, wenn der Gläubiger eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels im Besitz hat und dem Schuldner zuvor ein angemessener Zeitraum zur freiwilligen Erfüllung ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Aussöhnungsgebühr statt Einigungsgebühr

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§ 8 Kosten und Gebühren / J. Vergütung in der Zwangsvollstreckung

Rz. 588 Teil 3, Abschnitt 3, Unterabschnitt 3: Vollstreckung und Vollziehung Vorbemerkung 3.3.3: (1) Dieser Unterabschnitt gilt für 1. die Zwangsvollstreckung, 2. die Vollstreckung, 3. Verfahren des Verwaltungszwangs und 4. die Vollziehung eines Arrestes oder einstweiligen Verfügung, soweit nachfolgend keine besonderen Gebühren bestimmt sind. Er gilt auch für Verfahren auf Eintrag...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Erfolgshonorar bei finanzieller Leistungsunfähigkeit des Auftraggebers

Rz. 496 Bestehen erhebliche Zweifel an den Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung muss der Antragsteller nach entsprechender Beratung des RA entscheiden, ob er das Verfahren dennoch führen will. Zwar besteht in diesem Fall für den RA bei finanzieller Leistungsunfähigkeit des Auftraggebers die Möglichkeit, mit dem Auftraggeber ein Erfolgshonorar nach § 4a R...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Terminsgebühr bei Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren

Rz. 358 Grds. fordert das Gericht den Beklagten mit Zustellung der Klageschrift von Amts wegen auf, sich innerhalb der in § 276 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 ZPO genannten Fristen gegen die Klage zu verteidigen. Nicht selten werden diese Fristen gerade bei einer nicht anwaltlich vertretenen Partei nicht eingehalten. Zeigt der Beklagte daher seine Verteidigungsbereitschaft nicht rechtze...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / X. Kostenerstattung

Rz. 698 Schließt der RA mit seinem Auftraggeber eine Vergütungsvereinbarung, bindet diese Vereinbarung nur im Innenverhältnis. Im Außenverhältnis gegenüber dem Gegner oder einem an dem Verfahren beteiligten Dritten (z.B. die Gegenpartei oder ein sonstiger Dritter) hat sie keine Bindungswirkung. Einen Vertrag zu Lasten Dritter kennt das deutsche Recht nicht. Das hat zur Folge...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines zur Verfahrensgebühr

Rz. 277 Überschrift zu Teil 3 VV RVG Zivilsachen, Verfahren der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes, und ähnliche Verfahren Vorbemerkung 3 Abs. 2 VV RVG (2) Die Verfahrensgebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Rz. 278mehr