Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Angabe der gesetzlichen Vergütung im Einzelfall (§ 4a Abs. 1 Nr. 3 RVG)

Rz. 709 Vereinbart der RA mit seinem Auftraggeber für den Einzelfall i.S.v. § 4a Abs. 1 Nr. 3 RVG ein Erfolgshonorar, muss nach § 4a Abs. 3 Nr. 4 RVG die voraussichtliche gesetzliche Vergütung und ggf. die erfolgsabhängige vertragliche Vergütung, zu der der RA bereit wäre, den Auftrag zu übernehmen, angegeben werden. An dieser Regelung hält der Gesetzgeber trotz der Kritik de...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Streit oder Ungewissheit der Parteien

Rz. 232 Für das Entstehen der Einigungsgebühr ist es Voraussetzung, dass Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis besteht. Ein Rechtsverhältnis ist ungewiss, wenn die Verwirklichung des diesem zugrunde liegenden Anspruchs unsicher ist. Die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis kann sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht gegeben s...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Verfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG (Antragsteller/Mahnbescheid)

Rz. 545 Nr. 3305 Rz. 546 Vertritt der RA im Mahnverfahren den Antragsteller, so entsteht eine 1,0 Verfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG. Die Gebühr wird bei der Vertre...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Geschäftsgebühr bei Beratungshilfe

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§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Vergleich/Einigung unter Widerruf

Rz. 238 In gerichtlichen Verfahren werden Vergleiche oftmals unter dem Vorbehalt des Widerrufs geschlossen. Die Gründe dafür können mannigfaltig sein. Häufig will der RA noch Rücksprache mit seinem Auftraggeber über die erzielte Einigung halten und sein ausdrückliches Einverständnis einholen. Oder sein Mandant ist verpflichtet, die Zustimmung der Rechtsschutzversicherung für...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VIII. Vorzeitige Erledigung (Mahnbescheid/Antragsteller)

Rz. 556 Nr. 3306 Rz. 557 Endet der Auftrag, bevor der RA den verfahrenseinleitenden Antrag o...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Terminsgebühr ohne Beteiligung des Gerichts

Rz. 328 Gesetzgeberisches Ziel bei Einführung des RVG war es, durch Gebührenanreize den RA dazu anzuhalten, in jedem Stadium des Verfahrens nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen und damit auch die Gerichte zu entlasten. Das RVG regelt daher in Vorb. 3 Abs. 3 VV RVG, dass bereits die Mitwirkung des RA an Besprechungen, mit welchen das gerichtliche Verfahren verhindert ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / K. Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Schutzanträge im Versteigerungsverfahren

Rz. 646 Wird das Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung verwertet, so wird der Ersteigerer bereits durch Zuschlagsbeschluss Eigentümer (§ 90 ZVG), also nicht erst mit seiner Eintragung im Grundbuch des Grundstücks. Dabei bildet der Zuschlagsbeschluss zugleich einen Räumungs- und Herausgabetitel. Denn aus dem Zuschlagsbeschluss findet gegen den Besitzer des Grundstücks od...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Verfahrensgebühr im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren

Rz. 401 Nr. 3206 Rz. 402 Für seine Tätigkeit im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren erhält der RA grds. eine 1,6 Verfahrensgebühr Nr. 3206 VV RVG. Dies gilt aber dann nicht, wenn das Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren nur durch einen RA g...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Erfolgshonorar/Abtretung des Erstattungsanspruchs bei Forderungseinzug

Rz. 21 Regelmäßig wird die Vergütung des RA erfolgsunabhängig geschuldet. Es gibt bei der gesetzlichen Vergütung wenige Ausnahmen (z.B.: Einigungsgebühr der Nr. 1000 VV RVG oder Aussöhnungsgebühr gem. Nr. 1002 VV RVG), welche die Vergütung vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig machen. Rz. 22 Das RVG erlaubt dem RA in einigen Fällen auch die Vereinbarung eines sog. Er...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Bestehenbleiben anderer Gebühren bei Widerruf

Rz. 241 Der Anfall der Einigungsgebühr bei nicht mehr möglichen Widerruf gilt nur für sie. Ist ein Vergleich unter Einbeziehung von im dortigen Verfahren nicht rechtshängigen Ansprüchen protokolliert worden, ist für den Antrag auf Protokollierung des Vergleichs (Einigung) eine sog. Differenzverfahrensgebühr gem. Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG (in der I. Instanz) bzw. gem. Nr. 3201 An...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Höhe der Hebegebühr – mehrere Einzelbeträge und Ratenzahlung

Rz. 269 Die Höhe der Hebegebühr ist prozentual abhängig von der Höhe der erfolgten Auszahlung. Jede Auszahlung löst den Anspruch auf die Hebegebühr erneut aus. Sie beträgt mindestens 1 EUR und ist gem. § 2 Abs. 2 RVG auf den vollen Cent (bei 0,5 oder höher) auf- bzw. abzurunden. Die Höhe der Gebühr beträgt 1 % bei Geldbeträgen bis zu einschließlich 2.500 EUR (Nr. 1009 Nr. 1 V...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Zwangsversteigerung: Nr. 3311 Anm. Nr. 1 u. Nr. 2 VV RVG

Rz. 639 Für das Verfahren (auch der Teilungsversteigerung gem. § 180 Abs. 1 ZVG) bis zur Einleitung des Verteilungsverfahrens erhält der RA als sog. Betriebsgebühr eine 0,4 Verfahrensgebühr Nr. 3311 Anm. Nr. 1 VV RVG. Das Verteilungsverfahren wird nach Erteilung des Zuschlags eingeleitet, wenn das Gericht gem. § 105 ZVG einen Termin zur Verteilung des Versteigerungserlöses a...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / L. Insolvenzverfahren

Rz. 651 Das Insolvenzverfahren ist im Unterabschnitt 5 von Abschnitt 3 des Teil 3 VV RVG geregelt. Für den RA können die in Nrn. 3313–3321 VV RVG bestimmten Gebühren entstehen. Die Vorb. 3.3.5 Abs. 2 S. 1 und Abs. 3 VV RVG regelt dabei Besonderheiten. Rz. 652 Bei den Gebühren ist zu unterscheiden, ob der RA einen oder mehrere Gläubiger (Vorb. 3.3.5 Abs. 2 S. 1, Nrn. 3314, 331...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / d) Erstberatung und Erhöhung für Vertretung mehrerer Auftraggeber

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§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren bei RSV des Mandanten

Rz. 414 Hat die RSV Kostendeckungszusage für die vorherigen Instanzen erteilt, ist nicht ohne Weiteres davon auszugehen, dass für das Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren ebenfalls eine Kostenübernahme erfolgt. Unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Rdn 368 muss bei der RSV erneut um Kostendeckung nachgesucht werden. Da die Tätigkeit des RAs gegenüber der RSV eine bes...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Vorschuss vom Auftraggeber vor PKH-Bewilligung

Rz. 495 Der RA ist berechtigt, bis zur Bewilligung von PKH von seinem Auftraggeber einen Vorschuss zu fordern. Wegen der Ungewissheit über dessen Leistungsfähigkeit (die ggf. erst mit seiner Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bekannt ist), ist der RA bei fraglicher Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung gut beraten, einen Vorsc...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Erstattungsfähigkeit der Gebühr

Rz. 366 Ob die Prüfungsgebühr im Rechtsstreit erstattungsfähig ist, ist sehr umstritten.[42] Rz. 367 Praxistipp: Um späteren Streit mit dem Auftraggeber über die Vergütung für die gesonderte Auftragserteilung zur Prüfung der Erfolgsaussichten des Rechtsmittels zu vermeiden, sollte der RA diesen Auftrag schriftlich (oder mindestens in Textform per E-Mail an den Auftraggeber) d...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan

Rz. 660 Nr. 3316 Rz. 661 Ist der Schuldner eine natürliche Person, wird das Insolvenzverfahren als sog. Verbrau...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Beratung und Verbrauchereigenschaft des Auftraggebers – mehrfache Beratung

Rz. 105 Für den Fall, dass keine Gebührenvereinbarung mit dem Auftraggeber geschlossen worden und dieser Verbraucher ist (§ 13 BGB), sieht der Gesetzgeber einen Höchstbetrag für die Vergütung vor. Der Höchstbetrag der Gebühr beläuft sich auf 250 EUR (§ 34 Abs. 1 S. 2, S. 3 Hs. 1 RVG). Da der Gesetzgeber nicht weiter geregelt hat, anhand welcher Kriterien der Gebührenbetrag k...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 10. Terminsgebühr im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren

Rz. 418 Nr. 3210 a) Allgemeines Rz. 419 Ob eine Terminsgebühr entsteht, hängt von den bereits erläuterten...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Nichtzulassungsbeschwerde

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Begriff der Einigung

Rz. 224 Eine Einigung setzt einen Vertrag der Parteien voraus, durch den ihr Streit oder ihre Ungewissheit über ein bereits bestehendes Rechtsverhältnis beseitigt wird. Wird durch die Einigung ein Rechtsverhältnis überhaupt erst begründet, entsteht daher keine Einigungsgebühr (s. nachfolgend "4. Gestaltung von Verträgen"). Rz. 225 Die Einigungsgebühr ist erst dann entstanden,...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen

Rz. 497 § 58 RVG Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen (verkürzte Darstellung) (1) … (2) In Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses bestimmen, sind Vorschüsse und Zahlungen, die der Rechtsanwalt vor oder nach der Beiordnung erhalten hat, zunächst auf die Vergütungen anzurechnen, für die ein Anspruch gegen die Staatskasse nicht o...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XIV. Reduzierte Terminsgebühr Nr. 3105 VV RVG

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AGS 01/2026, Keine Kostenen... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Rücknahme bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung Der Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens kann bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung des Antragsgegners zur Hauptsache zurückgenommen werden (§ 696 Abs. 2 S. 1 ZPO). Die Zurücknahme kann zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden (§ 696 Abs. 2 S. 2 ZPO) und unterliegt damit nicht dem Anwaltszwang. 2. Rü...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Anmeldung zur Insolvenztabelle

Rz. 668 Nr. 3320 Rz. 669 Wird der RA des Gläubigers mit der beschränkten Tätigkeit nur der Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle b...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Vergütungsvereinbarung bei Beratungshilfe

Rz. 123 Zulässig ist eine Vereinbarung zwischen RA und Auftraggeber, dass die gesetzliche Vergütung geschuldet wird, sollten die Voraussetzungen für die Bewilligung von BerH nicht vorliegen und keine BerH gewährt werden. In diesen Fällen besteht kein Grund, den Auftraggeber zu schützen. Der RA muss daher darauf achten, ggf. eine bedingte Gebührenvereinbarung abzuschließen. R...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XIV. Widerspruch mit Streitantrag

Rz. 586 RAe und Inkassodienstleister müssen seit dem 1.1.2020 auch den Widerspruch gegen einen Mahnbescheid in maschinell-lesbarer Form einreichen. Üblicherweise erfolgt die Einlegung des Widerspruchs durch Übermittlung der den Datensatz enthaltenden Datei mit der Endung "eda" (= "Elektronischer Fachdatenaustausch"). Will der RA den Widerspruch mit dem Antrag auf Durchführun...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / d) Ausreichende Frist zur freiwilligen Erfüllung

Rz. 616 Dem Schuldner ist stets ein angemessener Zeitraum zu gewähren, innerhalb dessen er freiwillig seine Leistung erfüllen kann. Teilweise legt das Gesetz dem Gläubiger ausdrücklich bestimmte Wartefristen auf (§ 798 ZPO oder § 720a Abs. 3, 750 Abs. 2 ZPO), nach deren ergebnislosem Ablauf im Regelfall die Notwendigkeit von Vollstreckungskosten zu bejahen ist. Teilweise ist...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VI. Verfahren über einen Antrag auf Versagung oder Widerruf der Restschuldbefreiung

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Definition des Erfolgsfalls

Rz. 705 Weiter ist anzugeben, was unter dem "Erfolgsfall" zu verstehen ist. Der RA sollte hier möglichst konkret diesen definieren, um sonst später ggf. auftretende Auslegungsschwierigkeiten gleich im Vorfeld zu begegnen. Bei einer Zahlungsklage kann z.B. die Verkündung des obsiegenden Urteils der "Erfolgsfall" sein. Denkbar wäre aber auch, dass erst mit der tatsächlichen Za...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / I. Vorbemerkung

Rz. 538 Hat der Auftraggeber des RA einen Zahlungsanspruch, kann er diesen Anspruch auch im gerichtlichen Mahnverfahren verfolgen (ausführlich zum Mahnverfahren s. § 4). Das Mahnverfahren dient in erster Linie dazu, schnell und kostengünstig einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel (Vollstreckungsbescheid) zu schaffen. Rz. 539 Das Mahnverfahren ist für den Auftraggeber ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Geschäftsgebühr bei Gestaltung von Verträgen

Rz. 145 Wirkt der RA an der Gestaltung eines Vertrages mit, so entsteht nach Vorb. 2.3 Abs. 3 Alt. 2 VV RVG die Geschäftsgebühr. Es liegt dann keine Beratungstätigkeit mehr vor, auch wenn sich die Tätigkeit des RA allein im Innenverhältnis zwischen ihm und dem Auftraggeber abspielt. Denn für das Entstehen der Geschäftsgebühr ist es in diesem Fall nicht erforderlich, dass der...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Vergütungsvereinbarung nach erfolgter Beiordnung

Rz. 507 § 3a RVG (verkürzte Darstellung) (1) (…) (2) (…) (3) (…) (4) Eine Vereinbarung, nach der ein im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneter RA für die von der Beiordnung erfasste Tätigkeit eine höhere als die gesetzliche Vergütung erhalten soll, ist nichtig. Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die ungerechtfertigte Bereicherung bleiben unberührt. Rz. 508 Nach § 3...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / d) Vorsteuerabzugsberechtigung des Auftraggebers

Rz. 84 Ist der Auftraggeber zum Vorsteuerabzug berechtigt, so stellt die USt keinen ersatzfähigen Schaden des Auftraggebers dar. Im Rahmen einer materiell-rechtlichen Schadensberechnung gegenüber dem erstattungspflichtigen Schädiger oder bei einer prozessualen Erstattungspflicht im Rahmen eines Kostenfestsetzungs- oder -ausgleichungsantrags (§§ 103 ff. ZPO) ist die USt daher...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / I. Anwaltliche Tätigkeit

Rz. 57 Im Regelfall wird der RA für seinen Auftraggeber anwaltlich tätig. Es gibt aber eine Vielzahl von Fällen, in denen der RA gerade nicht anwaltlich tätig wird. Während § 1 Abs. 1 S. 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) bestimmt, dass im Regelfall der anwaltlichen Tätigkeit das RVG anzuwenden ist, bestimmt § 1 Abs. 2 RVG die Ausnahmen dazu, in welchen Fällen das R...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH

Rz. 433 Nr. 3508 Rz. 434 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist beim BGH einzulegen. Dies muss durch einen b...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Abgabe einer Willenserklärung

Rz. 617 Keine Tätigkeit des RA in der Zwangsvollstreckung liegt vor, wenn er für seinen Auftraggeber einen Vollstreckungstitel erwirkt hat, mit dem der Schuldner nach § 894 ZPO zur Abgabe einer Willenserklärung rechtskräftig verurteilt worden ist (z.B. eine Bewilligung auf Eintragung der Löschung eines Rechts im Grundbuch) und diese Willenserklärung nun "vollzieht". Denn nac...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Terminsgebühr Nr. 3310 VV RVG

Rz. 600 Nr. 3310 Rz. 601 Der RA kann auch eine 0,3 Terminsgebühr Nr. 3310 KV im Vollstreckungsverfahren verdienen. Abweichend von...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / I. Allgemeines

Rz. 2 Der RA unterliegt berufsrechtlich einer Reihe von Belehrungspflichten. Teilweise muss er sie bereits zu Beginn des Mandats, teilweise auch während des laufenden Mandats erfüllen. Damit der RA seinen Vergütungsanspruch nicht ggf. sogar verliert, sollte er darauf achten, bei Bedarf den Nachweis führen zu können, dass er seine Belehrungspflichten erfüllt hat. Auch wenn da...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 361 Die anwaltliche Tätigkeit beginnt bereits vor Einlegung des Rechtsmittels. Der RA prüft die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels, bevor er dieses einlegt. Denn von aussichtslosen Rechtsmitteln wird der RA seinen Mandanten abraten. Rz. 362 Teil 2 VV RVG Abschnitt 1: Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels Nr. 2100mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / i) Geschäftsgebühr entsteht nach Verfahrensgebühr

Rz. 189 Durch das Zweite Justizmodernisierungsgesetz (2. Justizmodernisierungsgesetz, JuMoG v. 22.12.2006, BGBl I, S. 3416) hatte der Gesetzgeber durch die Formulierung "Soweit wegen desselben Gegenstandes eine Geschäftsgebühr […] entsteht" deutlich gemacht, dass die Geschäftsgebühr auch dann anzurechnen ist, wenn diese Geschäftsgebühr erst nach der Verfahrensgebühr entsteht...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Pauschcharakter der Gebühr

Rz. 150 Die dem Auftraggeber berechneten Gebühren sind für ihn oftmals nicht nachvollziehbar. In der Praxis ist die "Geschichte" weit verbreitet, je mehr der RA "schreibe", desto höher falle seine Vergütung aus. Dabei ist das nicht zwingend der Fall, weil die "Betriebsgebühr" des RA einen sog. Pauschcharakter hat. Das ist dem Auftraggeber selten bekannt. Die Gebühr wird bere...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Prozess-/Verfahrenskostenhilfe

Rz. 62 Ist dem Auftraggeber ganz, teilweise oder ratenweise Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe (PKH/VKH) bewilligt, schuldet ebenfalls die Staatskasse die Vergütung. Der Auftraggeber bleibt daneben zwar weiterhin Vergütungsschuldner. Die Bewilligung der PKH/VKH bewirkt aber, dass der RA seine Vergütung solange nicht gegenüber dem Auftraggeber geltend machen kann (§ 122 Abs....mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Terminsgebühr für die Teilnahme am Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft

Rz. 603 Nimmt der RA an einem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft (§§ 802c, 802f ZPO) teil, verdient er ebenfalls die Terminsgebühr. Der RA des Gläubigers wird ggf. dann daran teilnehmen, wenn er dem Schuldner im Termin Fragen stellen möchte, die der RA oder der Gläubiger nicht zuvor schriftlich dem Gerichtsvollzieher zur Befragung des Schuldners eingereicht hat oder ein...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Satzrahmengebühr für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Rz. 364 Die Prüfungsgebühr Nr. 2100 VV RVG ist eine Wertgebühr mit einem Gebührensatzrahmen von 0,5–1,0. Die Mittelgebühr beträgt 0,75. Der RA bestimmt die Höhe der konkreten Gebühr nach § 14 Abs. 1 RVG. Die Prüfungsgebühr Nr. 2100 VV RVG ist in dieser Hinsicht ähnlich der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG (s. hierzu die Ausführungen zur Bestimmung des konkreten Gebührensatzra...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Vorrang der Regelung der Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG vor § 15 Abs. 4 RVG

Rz. 297 § 15 Abgeltungsbereich der Gebühren (…) (4) Auf bereits entstandene Gebühren ist es, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, ohne Einfluss, wenn sich die Angelegenheit vorzeitig erledigt oder der Auftrag endigt, bevor die Angelegenheit erledigt ist. (…) Rz. 298 Die Reduzierung einer Gebühr erfolgt grds. nur, wenn das RVG das ausdrücklich bestimmt. Denn nach § 15 A...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VII. Vergütungsvereinbarung und PKH

Rz. 693 Eine Vergütungsvereinbarung kann der RA mit dem Auftraggeber, dem PKH bewilligt worden ist, nur begrenzt abschließen. Denn nach § 3a Abs. 4 S. 1 RVG ist eine Vergütungsvereinbarung nichtig, wenn der RA für die von der Beiordnung erfasste Tätigkeit eine höhere als die gesetzliche Vergütung erhalten soll. Der RA kann aufgrund einer nichtigen Vereinbarung keine Vergütun...mehr