Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Berechtigter Personenkreis

Rn. 312 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Kinderbetreuungskosten können grds nur von demjenigen abgezogen werden, der sie getragen hat (BFH BStBl II 2011, 450) und zu dessen Haushalt das Kind gehört (BMF BStBl I 2012, 307 Tz 14). Für den Abzug von Kinderbetreuungskosten als SA kommt es bei verheirateten Eltern, die nach § 26b EStG zusammen zur ESt veranlagt werden, allerdings nicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen

Rn. 299 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Verfassungsrechtlich geboten ist zumindest der steuerliche Abzug erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten. Dem Gesetzgeber steht es grds allerdings frei, die kindesbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit entweder im Steuerrecht oder im Sozialrecht zu berücksichtigten (BFH BStBl II 2014, 383). Der Gesetzgeber muss nach der Rspr des BVerfG j...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Zahnimplantation

Aufwendungen für fest implantierten Zahnersatz können ag Belastungen sein (FG BBg EFG 2008, 544).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Grundsatz

Rn. 1 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Aufwendungen zur Heilung von Krankheiten u Gebrechen erwachsen dem StPfl aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig. Sie sind deshalb nach st Rspr des BFH BStBl II 2001, 543; 2016, 40 mwN ag Belastungen iSd § 33 EStG. Dies gilt auch, wenn sich der StPfl die Krankheit durch eigenes Verschulden zugezogen hat (vgl BFH BStBl III 1967, 459 betreffend ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Krebsbehandlung

Aufwendungen für eine naturheilkundliche Krebsbehandlung eines Elternteils waren bisher nach Ansicht des BFH keine ag Belastungen (BFH BStBl II 2003, 299), aber s § 33 Rn 35. Nach neuer Rspr und Verwaltungsauffassung können diese Aufwendungen infolge einer notstandsähnlichen Situation zwangsläufig erwachsen (Stichwort "Griff nach dem Strohhalm"; s BFH BStBl II 2011, 119). Fr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Diebstahlsverlust

Der Verlust einer Sache durch einen Diebstahl stellt keine ag Belastung dar, da der StPfl hierdurch keine Aufwendungen hat (vgl BFH BStBl II 1995, 104). Dagegen kann aber die Wiederbeschaffung zB von Hausrat und Kleidung eine ag Belastung darstellen. Dies hängt von Umständen des Einzelfalls ab (BFH BStBl II 1974, 335; K. Heger in Blümich, § 33 EStG Rz 280 "Diebstahlsverlust"...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verlust

Verluste von Forderungen aus Verträgen sind keine zwangsläufigen Aufwendungen (FG Ha EFG 2004, 817 mwN).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Leihmutterschaft

Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Leihmutterschaft sind keine ag Belastungen (FG D'dorf EFG 2003, 1548).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Umbau

Rn. 1 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Umbaumaßnahmen zum Zweck, eine behindertengerechte Wohnung zu schaffen, konnten ag Belastungen sein, wenn insb kein Gegenwert entstand (BFH BStBl II 1997, 491; 2010, 280; FG BdW EFG 2003, 94; vgl auch FG D'dorf v 03.02.2010, 7 K 814/09 E; s § 33 Rn 102 u 64 (Nacke)). Diese Lehre vom Gegenwert galt auch bei Mietereinbauten (BFH BFH/NV 2006, 93...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Toupet

Aufwendungen für ein Toupet eines Mannes waren nur dann als ag Belastungen anzuerkennen, wenn ein amtsärztliches Attest die medizinische Notwendigkeit auswies (FG RP v 12.11.2008, 2 K 1928/08). Nach neuer Rspr des BFH dürfte ein amtsärztliches Attest nicht mehr erforderlich sein (vgl BFH BFH/NV 2011, 503). § 64 EStDV nF (eingeführt durch das StVereinfG 2011) dürfte nicht ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Ukrain-Behandlung

Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie mit Ukrain können ag Belastungen sein (BFH BStBl II 2011, 119). Dies gilt selbst dann, wenn sich der StPfl für eine aus schulmedizinischer oder naturheilkundlicher Sicht nicht anerkannte Heilmethode entscheidet (BFH BStBl II 2011, 119). Voraussetzung ist nur, dass die Behandlung von einer Person vorgenommen wird, die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Asbest

Aufwendungen für die Erneuerung eines asbesthaltigen Daches sind ag Belastungen. Mögliche Wertverbesserungen müssen jedoch abgezogen werden (BFH BStBl II 2002, 240; FG D'dorf EFG 1999, 1075; ebenso Mellinghoff in Kirchhof, § 33 EStG Rz 54 "Schadstoffbeseitigung"). Ein formalisierter Nachweis, wie er früher vorgesehen war (s zB BFH BStBl II 2002, 240), ist nicht mehr erforder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Grundsatz

Rn. 1 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Aufwendungen für Bade-(Heil-)Kuren sind nach H 33.1 – 33.4 EStH 2016 "Kur" u BFH BStBl II 1991, 763 berücksichtigungsfähig, wenn die Kur zur Heilung o Linderung einer Krankheit nachweislich notwendig ist u eine andere Behandlung nicht o kaum erfolgversprechend erscheint (BFH BFH/NV 2012, 35). Der BFH verlangte früher grds zum Nachweis ein vor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Fischer, Mehr Schatten als Licht im Steuerrecht der Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezüge, BB 2003, 873; Söhn Altersvorsorgeaufwendungen als vorwegentstandene (vorweggenommene) WK, StuW 2003, 332; Weber-Grellet, Das AlterseinkünfteG, DStR 2004, 1721; Risthaus, Die Änderungen in der privaten Altersversorgung durch das AlterseinkünfteG (Teil I und Teil II), DB 2004, 1329, 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Betreute Kinder

Rn. 309 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach § 10 Abs 1 Nr 5 S 1 EStG müssen Kinder iSd § 32 Abs 1 EStG betreut werden. Das sind Kinder, die im ersten Grad mit dem StPfl verwandt sind (§ 32 Abs 1 Nr 1 EStG), Adoptivkinder (§ 32 Abs 1 Nr 1 EStG iVm § 32 Abs 2 EStG) sowie Pflegekinder (§ 32 Abs 1 Nr 2 EStG). Die Kinder dürfen das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder müsse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Hausrat

Kosten zur Wiederbeschaffung lebensnotwendiger Vermögensgegenstände, wie Hausrat und Kleidung, die durch ein unabwendbares Ereignis beschädigt oder zerstört worden sind, können nicht als ag Belastungen berücksichtigt werden, wenn der Geschädigte es unterlassen hat, eine allg übliche und zumutbare Versicherung, hier eine Hausratversicherung, abzuschließen (BFH BStBl II 2004, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Beiträge zu Krankenversicherungen nach § 10 Abs 1 Nr 3 S 1 Buchst a EStG

Rn. 264 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Der Begriff der Krankenversicherung iSd § 10 Abs 1 Nr 3 S 1 Buchst a EStG umfasst sowohl die gesetzliche Krankenversicherung nach dem SGB V, insb für ArbN und Rentner, sowie Beiträge zur landwirtschaftlichen Krankenkasse als auch private Krankenversicherungsverträge. Begünstigt sind nach § 10 Abs 1 S 1 Nr 3 Buchst a EStG Beiträge zu einer g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Fahrstuhl

Der behinderungsbedingte Einbau eines Fahrstuhls war iRd § 33 EStG nicht berücksichtigungsfähig. Dies galt für den Einbau in das eigene EFH ebenso wie für den Einbau in ein gemietetes Haus (BFH BFH/NV 2004, 1252; 2006, 1469; 2006, 931; 2007, 1081; BStBl II 1997, 607). Nach neuer Rspr des BFH dürften nun auch diese Kosten als ag Belastungen idR anerkannt werden, wenn die etwa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Delphintherapie

Kosten für eine Delphintherapie waren nur als ag Belastung anzuerkennen, wenn vorher ein amts- oder vertrauensärztliches Gutachten erstellt wurde (BFH BFH/NV 2008, 368). Nach neuerer Rspr des BFH wäre ein amtsärztliches Attest nicht mehr erforderlich gewesen (vgl BFH BStBl II 2011, 969); jedoch ist nach § 64 Abs 1 Nr 2 Buchst f EStDV nF ein formalisierter Nachweis der Erford...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Abmagerungskur

Die Kosten für eine Abmagerungskur (zB Optifastprogamm) können nur berücksichtigt werden, wenn die medizinische Notwendigkeit durch ein amtsärztliches Attest nachgewiesen werden kann (§ 64 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStDV; vgl BFH BFH/NV 2007, 1865). Im Fall fehlender Krankhaftigkeit des Übergewichts ist § 64 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStDV auch anzuwenden, da es sich dann um eine sog Vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Wasserpumpe

Aufwendungen für eine Wasserpumpe im Keller sind keine ag Belastungen (FG RP v 09.10.2007, 3 K 2646/05).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verschleißkosten

Aufwendungen zur Reparatur eines Pkw-Motors wegen Verschleiß des Motors sind nicht als außergewöhnliche behinderungsbedingte Fahrtkosten gem § 33 Abs 1 EStG abzugsfähig (FG Nds EFG 2015, 137, bestätigt durch BFH v 19.01.2017, VI R 60/14, BFH/NV 2017, 571).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Rollstuhlrampe

Aufwendungen für die Erstellung einer Rollstuhlrampe können ag Belastung sein, da sie keine Marktgängigkeit besitzen (FG RP EFG 2008, 215; FG He v 19.09.2007, 12 K 1273/07; BFH BStBl II 2010, 280; Kanzler in H/H/R, § 33 EStG Rz 300 "Umbaumaßnahmen"). Auch s "Rollstuhlaufzug".mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schülerbeförderung

Die Aufwendungen für Schülerbeförderung sind nicht als ag Belastungen abzugsfähig (FG RP EFG 2013, 382; FG RP v 22.06.2011, 2 K 1885/10).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Haushaltshilfe

Aufwendungen für eine Haushaltshilfe wegen einer Drillingsgeburt fallen nicht unter § 33 EStG, sondern unter § 33c EStG aF (BFH BFH/NV 2002, 1432). Hierzu s Erläut zu § 9c (Pust).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Nabelschnurblut

Aufwendungen für die Entnahme und Einlagerung von Nabelschnurblut sind keine ag Belastungen (BFH BFH/NV 2008, 355; Loschelder in Schmidt, § 33 EStG Rz 35 "Geburt").mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Strafgefangener

Aufwendungen für den Unterhalt des in einer Justizvollzugsanstalt einsitzenden Sohnes können ag Belastungen sein (BFH BStBl II 1989, 233; Loschelder in Schmidt, § 33 EStG Rz 35 "Strafgefangener").mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Eizellspende

Aufwendungen für eine Eizellspende sind keine ag Belastungen, wenn die Maßnahme zwar von einer zur Ausübung der Heilkunde zugelassenen Person, aber nicht entsprechend den Richtlinien der Berufsordnung der zuständigen Ärztekammer durchgeführt worden ist (ebenso FG BBg EFG 2015, 925).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 711 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Bis einschließlich VZ 2004 waren nach § 10 Abs 3 EStG aF alle vom StPfl geleisteten Vorsorgeaufwendungen zusammenzurechnen und konnten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Das BVerfG hat die Höchstbetragsgrenze für den Abzug von Vorsorgeaufwendungen als verfassungsgemäß angesehen (so zB BVerf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Sielbaukosten

Sielbaukosten sind typische Aufwendungen, die beim Wohnen im eigenen Haus in Gebieten anfallen, in denen die endgültige Erschließung noch nicht abgeschlossen ist. Sie stellen daher keine ag Belastung dar (FG Ha StEd 2000, 276).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Zweitwohnung

Aufwendungen für eine Zweitwohnung sind keine ag Belastungen (BFH BStBl II 1988, 137; FG Ha EFG 1974, 310).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Nahrungsergänzungsmittel

Aufwendungen für Nahrungsergänzungsmittel sind nicht als ag Belastungen abzugsfähig. Es handelt sich um eine Diätverpflegung iSd § 33 Abs 2 S 3 EStG (FG D’dorf v 15.7.2013, 9 K 3744/12 E, s aber BFH BStBl II 2015, 703 zur Rev).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Erdbeben

Aufwendungen für die Wiederherstellung von Gebäuden sind ag Belastungen, wenn kein Aufwendungsersatz erfolgte (Erl NRW v 19.05.1992, StEK AO 1977 § 163 Nr 119 betr Billigkeitsmaßnahmen aufgrund eines Erdbebens im Jahre 1992).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Erbausgleich

Leistungen für den vorzeitigen Erbausgleich sind keine ag Belastungen, da es sich nicht um Aufwendungen iSd § 33 EStG handelt. Denn es handelt sich nur um eine Vermögensumschichtung. Durch den vorzeitigen Erbausgleich wird der Erblasser in seiner Disposition zu Gunsten seiner anderen Erben frei (BFH BStBl II 1994, 240; 210, 747; BStBl III 1961, 377).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Pauschbetrag

Neben den Pauschbeträgen für behinderte Menschen können bestimmte Aufwendungen auch nach § 33 EStG als ag Belastungen geltend gemacht werden (s H 33b EStH 2016 "Neben den Pauschbeträgen ..." u s § 33b Rn 64ff (Nacke)).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Ausbildungsfreibetrag

Ist der Ausbildungsfreibetrag (§ 33a Abs 2 EStG) verfassungswidrig zu gering, so sind die Aufwendungen nicht nach § 33 EStG abzugsfähig (vgl FG Bre EFG 2009, 128).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Familienheimfahrt

Die Aufwendungen für eine Familienheimfahrt eines verheirateten Wehrpflichtigen sind keine ag Belastungen (BFH BStBl II 1970, 210; H 33.1 – 33.4 EStH 2016 "Familienheimfahrten").mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich und Übergangsregelungen (§ 52 Abs 18 S 1, 2 EStG)

Rn. 613 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Neuregelung ist auf alle Versorgungsleistungen anzuwenden, die auf Vermögensübertragungen beruhen, die nach dem 31.12.2007 vereinbart worden sind (s § 52 Abs 18 S 1 EStG). Über den Wortlaut hinaus gilt dies nach hM auch für bis zum 31.12.2007 erfolgte Vermögensübertragungen durch Verfügung von Todes wegen (vgl Krüger in Schmidt, § 10 ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Praxisgebühr

Aufwendungen für eine Praxisgebühr sind als Krankheitskosten ag Belastungen (FG BdW StBW 2011, 1133, offen gelassen BFH BStBl II 2012, 821; OFD Ffm v 15.11.2004, DB 2004, 2784; Mellinghoff in Kirchhof, § 33 EStG Rz 54 "Praxisgebühr").mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Hausapotheke

Aufwendungen für eine Hausapotheke sind keine ag Belastungen, da es an einer ärztlichen VO fehlt (FG RP EFG 2013, 1767).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / BAföG-Rückzahlung

Diese Aufwendungen sind nicht als ag Belastung abzugsfähig, da sie weder außergewöhnlich noch zwangsläufig sind (vgl FG Sachsen EFG 1997, 887; FG Nbg v 31.05.2006, III 129/2004 nv). Überdies können sie nicht im Jahr der Rückzahlung berücksichtigt werden (BFH BFH/NV 2008, 1136).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Multiple Chemical Sensitivity

Aufwendungen im Zusammenhang mit einer sog Multiple Chemical Sensitivity (MCS) waren bisher nur dann als ag Belastungen zu berücksichtigen, wenn die Beschwerden durch ein amtsärztliches Gutachten nachgewiesen wurden (BFH BFH/NV 2006, 1284). Nach neuer Rspr des BFH ist ein solcher Nachweis nicht mehr erforderlich (BFH BFH/NV 2011, 503).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Hochbegabtes Kind

Aufwendungen für Therapien eines hochbegabten Kindes können ag Belastungen sein, wenn es erkrankt ist. Eine Hochbegabung als solche stellt keine Erkrankung dar (BFH BFH/NV 2016, 393; vgl auch BFH BFH/NV 2011, 1605; BStBl II 2012, 200).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Pilgerfahrt

Aufwendungen für eine Pilgerfahrt sind auch dann keine ag Belastungen, wenn sich der StPfl davon Linderung oder Heilung einer Krankheit verspricht (BFH DStR 1954, 302; Kanzler in H/H/R, § 33 EStG Rz 300 "Pilgerfahrt").mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verbraucherinsolvenzverfahren

Aufwendungen zur Vermeidung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens durch Zahlung an Gläubiger sind keine ag Belastungen (BFH BFH/NV 2010, 206).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Führerschein

Aufwendungen für die Erlangung eines Führerscheins können bei schwer geh- u stehbehinderten Personen ag Belastungen sein (BFH BStBl II 1993, 749).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Burnout-Behandlung

Bei den Aufwendungen für eine beruflich veranlasste Burn-Out-Behandlung handelt es sich um WK und nicht um ag Belastungen (vgl FG Mchn EFG 2013, 1387); auch s Beschluss des BFH nach § 126a FGO (BFH BFH/NV 2016, 194), wonach offen gelassen wurde, ob bei einem sog "Burnout" ein offenkundiger Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf angenommen werden kann.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Vorfälligkeitsentschädigung

Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der wegen Arbeitslosigkeit verursachten vorzeitigen Kündigung eines Hauskredits entstehen (Vorfälligkeitsentschädigung), können nicht als ag Belastungen berücksichtigt werden, weil der Kredit idR freiwillig aufgenommen wurde (FG Köln EFG 2004, 348).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schulbuch

Die Aufwendungen für Lernmittel sind nicht als ag Belastungen abzugsfähig (FG RP EFG 2013, 382).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Fahrtkosten

Aufwendungen für Besuche bei einem im Ausl lebenden minderjährigen Kind (17 Jahre) stellen keine ag Belastungen dar (FG RP EFG 2017,579 mit Anm Burkart). S auch "Krankheitskosten".mehr