Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Jansen, SGB IV § 83 Anlegun... / 2.1.1 Schuldverschreibungen (Nr. 1)

Rz. 4 Nr. 1 erlaubt die Anlage in Schuldverschreibungen. Hierbei handelt es sich um Urkunden, die ein Leistungsversprechen des Ausstellers, meist Zahlung einer bestimmten Geldschuld nebst laufender Zinsen, verbriefen; sie gehören zu den Inhaberpapieren i. S. d. §§ 793 ff. BGB und dienen der Deckung eines größeren Bedarfs an Fremdmitteln. Als Emittenten kommen staatliche Stel...mehr

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Jansen, SGB IV § 81 Betrieb... / 2.2 Grundsätze für die Anlegung

Rz. 4 Spezielle Vorschriften (vergleichbar § 83 für die Rücklage) bestehen für die Anlegung der Betriebsmittel nicht. Die Gestaltungsfreiheit der Sozialversicherungsträger ist jedoch begrenzt durch die ausdrückliche Zielsetzung der kurzfristigen Verfügbarkeit: Betriebsmittel sind so zu verwalten, dass sie zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft – ohne Kr...mehr

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Jansen, SGB IV § 82 Rücklage / 1 Allgemeines

Rz. 2 Begrifflich handelt es sich bei der Rücklage um eine Geldreserve, die aus den laufenden Einnahmen, insbesondere den Beiträgen der Versicherten und der Arbeitgeber, gebildet wird (vgl. Engelhard, in: jurisPK-SGB IV, § 82 Rz. 9); denn die Beiträge sind nach § 21 so zu bemessen, dass sie zusammen mit den übrigen Einnahmen die Ausgaben decken (Nr. 1) und sicherstellen, das...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.7 Luxemburg

Das DBA Luxemburg wurde im Jahr 2012 mit Wirkung zum 1.1.2014 revidiert. Es enthält eine sog. Förder- bzw. Sozialversicherungsklausel. Probleme ergeben sich aus der unterschiedlichen steuerlichen Konzeption. In Luxemburg unterliegen Aufwendungen für den Aufbau einer Altersvorsorge einem pauschalen Steuersatz von 20 %, da es in Luxemburg eine vorgelagerte Besteuerung von Alter...mehr

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Sommer, SGB V § 106a Wirtsc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Wirtschaftlichkeitsprüfungen bezogen auf die ambulanten ärztlichen Leistungen, welche im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbracht oder veranlasst werden. Für die Praxis ist dies nichts Neues, waren doch die wesentlichen Formulierungen der Vorschrift dem bis 31.12.2016 geltenden § 106 entnommen worden, der die Wirtschaftlichkeitsprüfun...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4 Werbungskostenabzug bei ausländischen Einkünften

Auch für ausländische Kapitalerträge gilt der Sparer-Pauschbetrag von 801 EUR (1.602 EUR bei Ehegatten) nach § 20 Abs. 9 EStG. Ein Abzug der den Pauschbetrag übersteigenden tatsächlichen Werbungskosten ist nicht möglich. Ausnahmen: Nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG erhält der Kapitalanleger ein Wahlrecht, nach dem er Kapitalerträge i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG 2009 aus e...mehr

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Jansen, SGB IV § 85 Genehmi... / 2.2 Anzeigepflicht (Abs. 1 S. 2-6, Abs. 5)

Rz. 6 Bestimmte Vermögensanlagen bedürfen keiner Genehmigung, sondern es genügt, wenn sie der Aufsichtsbehörde angezeigt werden. Darunter fallen: die Absicht Datenverarbeitungsanlagen und -systeme anzukaufen, zu leasen oder anzumieten oder sich an solchen zu beteiligen und schließlich die Beschaffung – und bei den Rentenversicherungsträgern auch die Eigenentwicklung (§ 85 Ab...mehr

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Jansen, SGB IV § 85 Genehmi... / 2.1.1 Unbeschränkt genehmigungsbedürftige Anlagen

Rz. 4 Nach § 85 Abs. 1 S. 1 bedürfen Darlehen für gemeinnützige Zwecke, der Erwerb und das Leasen von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Errichtung, Erweiterung und der Umbau von Gebäuden der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Gewährung von Darlehen im Sinne von § 83 Abs. 1 Nr. 7 SGB IV (vgl. Kommentierung hierzu, insbesondere auch zum Begriff der Geme...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.3 Finale Verluste auch bei Grundbesitzeinkünften?

Bei laufenden Verlusten besteht regelmäßig, da häufig nur geringe andere Einkünfte im ausländischen Staat vorliegen, keine Möglichkeit des Verlustausgleichs. Eine inländische Verlustberücksichtigung lehnt die Finanzverwaltung unter Hinweis auf die sog. Symmetriethese (der Belegenheitsstaat darf nur die Einkünfte, d. h. die positiven und negativen Einkünfte besteuern) ab. Hil...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6 Tabellarischer Überblicke über länderspezifische Besonderheiten

Im Gegensatz zu anderen Einkunftsarten hat Deutschland im Bereich der grenzüberschreitenden Rentenbesteuerung nicht regelmäßig die Regelung des OECD-MA in den DBA vereinbart. Vielmehr wurde in der Vergangenheit häufig – aus sozialpolitischen Gründen – ein Besteuerungssystem vereinbart, das ausgewanderten Deutschen eine ähnliche Belastung wie im Inland bedingen sollte. Seit 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Abgrenzung zu Kosten der allg Lebenshaltung

Rn. 24 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Nach st Rspr sind nur Kosten, die der Heilung oder Linderung – also zB Aufwendungen für einen Rollstuhl (BFH BStBl II 1980, 295) – des Leidens als ag Belastung anzuerkennen, grds aber nicht Kosten zur Vorbeugung o zur Erhaltung der Gesundheit (BFH BStBl II 1981, 23; 1981, 711; BFH/NV 1991, 386; BStBl II 2001, 543; Loschelder in Schmidt, § 33...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Zu berücksichtigende Kosten

Rn. 2 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Zu den berücksichtigungsfähigen Kosten gehören die unmittelbaren Krankheitskosten; das sind diejenigen, die die Heilung einer Krankheit bezwecken, o diejenigen, die dazu dienen, die Krankheit für den Kranken erträglicher zu machen (BFH BStBl II 1999, 227 mwN). Zu den berücksichtigungsfähigen Kosten gehören nach BFH BStBl II 1999, 227 mwN dana...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Nur unmittelbare Kosten

Rn. 20 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Die Kosten müssen nach st Rspr unmittelbar durch die Erkrankung verursacht sein; mittelbare (Folge-)Kosten genügen nicht (vgl zB BFH BStBl II 1984, 484; 1999, 227 mwN; BFH BFH/NV 2001, 1562). Diese Differenzierung wird in der Literatur zu Recht kritisiert (vgl Mellinghoff in Kirchhof, § 33 EStG Rz 54 "Krankheitskosten"; Kanzler in H/H/R, § 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Zwangsläufigkeit der Kosten

Rn. 4 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Kurkosten sind nach FG Mchn EFG 1957, 200 bei einem Körperbeschädigten dann keine ag Belastung, wenn dieser auf die Kostentragung durch die Versorgungsbehörde verzichtet. Das ist richtig, denn es fehlt an der Notwendigkeit der eigenen Kostentragung. Allerdings muss ein Anspruch auf Kostentragung überhaupt bestehen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Begünstigte Aufwendungen (§ 10 Abs 1 Nr 7 S 3 und 4 EStG)

Rn. 351 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach § 10 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG sind die unmittelbaren Kosten der Berufsausbildung abziehbar. Für den Abzug maßgebend ist, wann die Aufwendungen gemäß § 11 Abs 2 EStG verausgabt worden sind. Dies gilt auch bei kreditfinanzierten Aufwendungen (BFH BFH/NV 2008, 1136). Bei der Ermittlung der Aufwendungen gelten die allg Grundsätze des EStG (BMF ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begünstigte Aufwendungen

Rn. 304 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Als Kinderbetreuungskosten iSd § 10 Abs 1 Nr 5 EStG sind Ausgaben in Geld oder Geldeswert, für Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes zu berücksichtigen, und zwar einschließlich der Erstattungen an die Betreuungsperson, wie zB Fahrtkostenerstattungen, wenn die Leistungen im Einzelnen in einer Rechnung oder im Vertrag aufgeführt werden....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Aufwendungen für Angehörige

Rn. 10 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Unter § 33 EStG fallen auch Krankheitskosten, die der StPfl für eine von ihm unterhaltene unterhaltsberechtigte Person trägt. Mit der Steuerermäßigung nach § 33a EStG sind nur die typischen Unterhaltskosten, nicht aber untypische Unterhaltsaufwendungen wie Krankheits- und Pflegekosten abgegolten (BFH BStBl III 1965, 284; BFH/NV 2012, 1438). ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung (§ 10 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG)

1. Allgemeines Rn. 327 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung, die nicht BA oder WK darstellen, können gemäß § 10 Abs 1 Nr 7 EStG ab dem VZ 2004 bis zu 4 000 EUR und ab dem VZ 2012 bis zu 6 000 EUR im Kj als SA abgezogen werden. § 10 Abs 1 Nr 7 EStG erfasst nach der Neuregelung durch das BeitrRLUmsG nur noch Aufwendungen für die erstmalige Ber...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Aufwendungen für Unterricht und Freizeitbetätigungen (§ 10 Abs 1 Nr 5 S 2 EStG)

Rn. 317 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach § 10 Abs 1 Nr 5 S 2 EStG bleiben Aufwendungen für Unterricht, wie zB Schulgeld, Nachhilfe oder Fremdsprachenunterricht, für die Vermittlung besonderer Fähigkeiten, zB Musikunterricht oder Computerkurse, oder für sportliche und andere Freizeitbetätigungen, zB Mitgliedschaft in Sportvereinen oder anderen Vereinen, Tennis- oder Reitunterr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung (§ 10 Abs 1 Nr 7 EStG)

Schrifttum: Morsch/Becker, Überlegungen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Berufsaus- und Fortbildung, DStR 2004, 73; Schiessl, Neues zum Abzug von Promotionsaufwendungen als WK, DStZ 2004, 119; Jörissen, Die neueste Entwicklung der Rspr des BFH zur Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für die Berufsausbildung, FR 2004, 268; Durst, Aktuelle Rspr-Entwicklung zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des StPfl gehörendes Kindes (§ 10 Abs 1 Nr 5 S 1 EStG)

1. Dienstleistungen zur Betreuung Rn. 302 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Betreuung iSd § 10 Abs 1 Nr 5 EStG ist die behütende oder beaufsichtigende Betreuung, dh, die persönliche Fürsorge für das Kind muss der Dienstleistung erkennbar zugrunde liegen. Der Begriff der Kinderbetreuung ist weit auszulegen und umfasst auch die pädagogisch sinnvolle Gestaltung der in Kindergärten und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Beerdigungskosten

Rn. 1 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Reicht der Nachlass zur Bestreitung der Beerdigungskosten nicht aus (FG Köln EFG 2011, 242; s auch FG Münster EFG 2014, 44), kann ag Belastung nicht aus rechtlichen – so BFH (BFH BStBl III 1958, 290; BStBl II 1986, 745; 1987, 715) –, sondern allenfalls aus sittlichen Gründen in Betracht kommen, wobei nach Ansicht des BFH BStBl III 1952, 298 d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 324 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Möglichkeit, Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung als SA abzuziehen, ist durch das StÄndG 1968 v 20.02.1969, BGBl I 1969, 116 geschaffen worden. Nach § 10 Abs 1 Nr 9 EStG idF StÄndG 1968 waren Aufwendungen des StPfl für seine Berufsausbildung bis zu 900 DM, bei auswärtiger Unterbringung bis zu 1 200 DM als SA abziehbar. Durch di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Wohnungseinrichtungskosten

Rn. 10 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Aufwendungen für Einrichtung einer eigenen Wohnung sind grds nicht nach § 33 EStG berücksichtigungsfähig, so der BFH BStBl III 1953, 126 für Einrichtung einer Ehewohnung; die Einrichtungskosten einer Junggesellen- bzw Ledigenwohnung lehnen ab der BFH FR 1954, 128 und das FG Mchn DStZE 1954, 11. Aufwendungen zur Einrichtung einer Wohnung durc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Strafprozesskosten

Rn. 7 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Kosten eines Strafprozesses u eines im Privatklageverfahren durchgeführten Beleidigungsprozesses sind einerseits nach BFH BStBl III 1955, 338 ebenso wenig nach § 33 EStG berücksichtigungsfähig wie die Strafe selbst. Andererseits erkennt der BFH u die Literatur für die Kosten eines Strafprozesses eine Zwangslage an, wenn der StPfl freigesproch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Fahrtkosten

Rn. 30 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Die Kosten von mittäglichen Heimfahrten sind auch dann nicht als ag Belastung zu berücksichtigen, wenn der StPfl wegen einer Erkrankung zur Einnahme der Mittagsmahlzeit nach Hause fährt (BFH BStBl III 1963, 134; 1964; 342; BStBl II 1970, 680). Dasselbe gilt für Aufwendungen für Mittagsheimfahrten, um eine ärztliche verordnete Diät einzunehme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Form der Unterhaltsleistungen

Rn. 424 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Unterhaltsleistungen werden idR in Rentenform erbracht. Voraussetzung für die Abziehbarkeit nach § 10 Abs 1a Nr 1 EStG ist dies nicht. Sie können auch in jährlich ungleichmäßigen Zahlungen bestehen. Die Unterscheidung in Renten und dauernde Lasten ist nicht zu machen. Auch wenn keiner der beiden Begriffe erfüllt ist, können abziehbare U...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Behinderung

Rn. 1 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Aufwendungen für Krankheitskosten eines Behinderten können nach § 33b EStG und nach § 33 EStG geltend gemacht werden. Nach st Rspr des BFH werden mit den Pauschbeträgen für behinderte Menschen nach § 33b Abs 1 EStG in der bis 2007 geltenden Fassung (zuvor Körperbehinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG und Pauschbeträge nach § 33a Abs 6 EStG u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Morsch/Becker, Überlegungen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Berufsaus- und Fortbildung, DStR 2004, 73; Schiessl, Neues zum Abzug von Promotionsaufwendungen als WK, DStZ 2004, 119; Jörissen, Die neueste Entwicklung der Rspr des BFH zur Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für die Berufsausbildung, FR 2004, 268; Durst, Aktuelle Rspr-Entwicklung zur steuerlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Scheidungskosten

Rn. 1 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Der BFH hat in einer neuen Entscheidung seine bisherige Ansicht zu Scheidungskosten aufgegeben (BFH v 18.05.2017, VI R 9/16, BFH/NV 2017, 1373). Rn. 2 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach bisheriger Rspr des BFH wurden Aufwendungen, die die unmittelbaren und unvermeidbaren Kosten der Ehescheidung betreffen, und bestimmte Scheidungsfolgesachen zum A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Zivilprozesskosten

Rn. 10 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Der BFH BStBl III 1963, 499 unterschied zunächst grds danach, ob der StPfl Kläger o Beklagter ist. Nach neuerer Rspr des BFH kommt es darauf zu Recht nicht an (BFH BStBl II 1986, 745; 1996, 596; H 33.1 – 33.4 EStH 2010 "Zivilprozess"). Grds gilt die Vermutung, dass Kosten eines Zivilprozesses nicht zwangsläufig entstehen (BFH BStBl II 1986, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung – Rspr- u Gesetzesänderung

Rn. 1 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Die Beurteilung von Prozesskosten als ag Belastungen hat sich durch die BFH-Rspr der letzten Jahre geändert. Rn. 2 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Bei den Kosten eines Prozesses sprach nach der langjährigen früherer Rspr des BFH eine Vermutung gegen die Zwangsläufigkeit (BFH BStBl III 1958, 419; BStBl II 1986, 745; 1996, 596; 2002, 382; 2004, 726; ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu §§ 33ff EStG

Rn. 712 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Vorsorgeaufwendungen, die der StPfl über die jeweiligen Höchstbeträge des § 10 Abs 3 u 4 EStG hinaus aufgebracht hat, können, wie bisher, auch nach dem BürgerentlastungsG Krankenversicherung nicht als ag Belastung (§§ 33ff EStG) steuermindernd berücksichtigt werden. Nach der st Rspr des BFH ist es nicht möglich, bei beschränkt abzugsfähigen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Schuldaufnahme durch den StPfl

Rn. 1 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Aufwendungen für Darlehen können grds ag Belastungen sein, soweit die Schuldaufnahme durch Ausgaben veranlasst ist, die eine ag Belastung nach § 33 Abs 1 EStG darstellen. Für die Tilgung der Schulden gilt: Seit der Änderung der Rspr des BFH (BFH BStBl II 1988, 814; s auch BFH BFH/NV 1998, 850; 2008, 1136) sind die Aufwendungen nicht erst im Z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Verhältnis zu BA und WK

Rn. 10 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 SA können nur Aufwendungen sein, die weder zu den BA noch zu den WK gehören, § 10 Abs 1 S 1 EStG. Besteht ein Veranlassungszusammenhang mit einer Einkunftsart, ist der SA-Abzug auch dann ausgeschlossen, wenn sich bei der Einkünfteermittlung keine steuerliche Auswirkung ergibt, zB wegen des Abzugs der die Aufwendungen abgeltenden höheren Paus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Altenheim

Rn. 1 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Die Aufwendungen für die altersbedingte Unterbringung in einem Altenheim sind grds keine ag Belastung, da es sich um Aufwendungen der Lebensführung handelt (BFH BStBl II 2007, 764; FG Nds v 12.05.2009, 10 K 63/05). Wird der StPfl während einer altersbedingten Unterbringung krank oder pflegebedürftig, so sind die Mehrkosten als ag Belastung ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Bisherige BFH-Rspr

Rn. 1 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Der BFH hat bisher nur Aufwendungen einer verheirateten Frau für eine künstliche Befruchtung (In-vitro-Fertilisation – IVF) mit dem Samen des Ehemannes zum Abzug als ag Belastung nach § 33 EStG zugelassen (BFH BStBl II 1997, 805), nicht aber mit dem Samen eines Dritten (BFH BStBl II 1999, 761). Aufwendungen einer nicht verheirateten, empfängn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schulgeld

Aufwendungen für den Besuch einer Privatschule sind idR keine ag Belastungen (BFH BStBl II 1997, 752; FG Münster EFG 2003, 1084 rkr; FG Mchn EFG 2008, 1453; H 33.1 – 33.4 EStH 2018 "Schulbesuch"). Der Besuch einer Schule für Hochbegabte kann aber zu ag Belastungen führen, wenn der Schulbesuch medizinisch angezeigt war (BFH BFH/NV 2011, 1605; s auch BFH BStBl II 2012, 200). A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Zahlungen zugunsten Dritter und durch Dritte

Rn. 8 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Abzugsberechtigt ist der StPfl, der die Aufwendungen auf Grund einer privat- oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtung leistet, die ihn selbst trifft. Nur die Schuld befreiende eigene Zahlung lässt die für den SA-Abzug erforderliche wirtschaftliche Belastung eintreten (vgl H 10.1 EStH 2018). Zahlungen des StPfl für einen Dritten sowie von ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begriff der SA

Rn. 1 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 SA sind nach § 10 Abs 1 EStG Ausgaben des StPfl, die nicht durch die Einkunftserzielung veranlasst sind und daher weder BA noch WK sind oder wie BA oder WK behandelt werden. § 10 Abs 1 EStG enthält damit keine Legaldefinition des Begriffs der SA, sondern grenzt den SA-Begriff lediglich negativ ab. Auch durch Auslegung der einzelnen SA-Tatbest...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Schulgeldzahlungen für Kinder (§ 10 Abs 1 Nr 9 S 1 EStG)

Rn. 364 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach § 10 Abs 1 Nr 9 EStG können 30 % des Schulgeldes, das der StPfl für ein Kind, für das er Anspruch auf einen Kinderfreibetrag nach § 32 Abs 6 EStG oder auf Kindergeld (§§ 62ff EStG) hat, für dessen Besuch einer Schule entrichtet, als SA abgezogen werden. Rn. 365 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 § 10 Abs 1 Nr 9 S 1 EStG erfasst nur die Entgelte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kein Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen (§ 10 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 684 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach § 10 Abs 2 S 1 Nr 1 Hs 1 EStG können Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 2, 3 u 3a EStG nicht als SA abgezogen werden, wenn sie in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Zweck der Regelung ist es, eine doppelte steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen auszuschließen (Krüger in Schmidt, § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erstmalige Berufsausbildung

Rn. 331 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Eine Berufsausbildung iSd § 10 Abs 1 Nr 7 EStG erfordert eine berufliche Ausbildungsmaßnahme, durch die der StPfl die notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse erwirbt, die zur Aufnahme eines Berufs befähigen (BFH BStBl II 1992, 661). Voraussetzung ist, dass der Beruf durch eine Ausbildung im Rahmen eines öffentlich-rechtlich geord...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Heimunterbringung

Rn. 1 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Die Aufwendungen für die Heimunterbringung eines Behinderten können ag Belastungen sein (BFH BStBl II 2002, 569). Denn liegt ein durch Krankheit veranlasster Aufenthalt in einem Heim vor, stellen sich die Aufwendungen für die Heimunterbringung als Krankheitskosten dar (BFH BStBl II 2002, 567; 2003, 70; 2011, 1011; 2012, 876; BFH/NV 2011, 351;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Höchstbetrag

Rn. 314 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Kinderbetreuungskosten sind gemäß § 10 Abs 1 Nr 5 S 1 EStG iHv zwei Dritteln der Aufwendungen, höchstens 4 000 EUR je Kind und Kj abziehbar. Die Höchstgrenze des § 10 Abs 1 Nr 5 S 1 EStG wird bei Betreuungskosten von 6 000 EUR pro Jahr erreicht. Rn. 315 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die in § 10 Abs 1 Nr 5 S 1 EStG enthaltene Beschränkung des Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Erziehungskosten

Rn. 1 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Aufwendungen für die Erziehung minderjähriger Kinder sind idR durch das Kindergeld/den Kinderfreibetrag abgegolten (BFH BStBl II 1975, 605). Kosten des Privatschulbesuchs eines Kindes (für das der StPfl einen Kinderfreibetrag erhält) am elterlichen Wohnort sind nach BFH HFR 1963, 98 idR nicht als ag Belastung anzuerkennen. Ag Belastung abgele...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Fahrtkosten

Rn. 5 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Als Fahrtkosten sind auch hier grds nur die Kosten der öff Verkehrsmittel anzusetzen (BFH BStBl II 1991, 763; H 33.1 – 33.4 EStH 2016 "Kur"). Nur ausnahmsweise können die eigenen Kfz-Kosten berücksichtigt werden, wenn besondere persönliche Verhältnisse dies erfordern (BFH BStBl III 1967, 655; H 33.1 – 33.4 EStH 2016 "Kur"). Fahrtkosten für de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Seminar

Die Kosten für die Teilnahme an medizinischen Seminaren mit frühtraumatisierten Kindern bei den Pflegeeltern sind ag Belastungen (FG Münster EFG 2017, 576 mit Anm Böwing-Schmalenbrock, der auf die im Zusammenhang stehenden Erstattungen etc hinweist). Die Aufwendungen können auch uU Pflegeeltern von Flüchtlingskindern geltend machen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Abschließende Aufzählung

Rn. 2 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Als SA sind nur die im G abschließend aufgezählten Aufwendungen abzuziehen. Andere Ausgaben, die nach dem G keine SA sind, können nur unter dem Gesichtspunkt der ag Belastung nach den §§ 33–33b EStG berücksichtigt werden. Deshalb können Prozesskosten zur Verringerung von als SA abziehbaren Ausgaben nicht selbst SA sein (BFH BStBl III 1957, 19...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Mehraufwand für Kleidung u Ernährung

Rn. 36 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Aufwendungen für Kleidung u Ernährung bilden auch bei besonders großen Menschen keine ag Belastung, BFH BStBl III 1963, 381. Dasselbe gilt für Kleidungskosten wegen krankheitsbedingter übermäßiger Abmagerung, FG D'dorf DStZ E 1970, 63; FG Bln EFG 1972, 240 sowie FG He EFG 1978, 423. BFH BFHE 133, 550 verneint ag Belastung für Anschaffung neu...mehr