Im Gegensatz zu anderen Einkunftsarten hat Deutschland im Bereich der grenzüberschreitenden Rentenbesteuerung nicht regelmäßig die Regelung des OECD-MA in den DBA vereinbart. Vielmehr wurde in der Vergangenheit häufig – aus sozialpolitischen Gründen – ein Besteuerungssystem vereinbart, das ausgewanderten Deutschen eine ähnliche Belastung wie im Inland bedingen sollte. Seit 2004 orientiert sich die "Abkommenspolitik hingegen nach den Vorgaben des Alterseinkünftegesetzes", d. h. Deutschland versucht, in den DBA Quellenbesteuerungsrechte zu vereinbaren. Aus diesen Gründen ist es zweckmäßig, jedes DBA gesondert zu prüfen. Hilfe bieten hierzu die nachfolgenden Tabellen.

Tabelle 1: Zuweisung des Besteuerungsrechts

 
DBA-Staat Zuweisung des Besteuerungsrechts bei Ruhegehaltszahlungen
Sozialversicherungsrente (Zahlung aus einem gesetzlichen Sicherungssystem)

Pension

(Zahlung aus einer öffentlichen Kasse), falls es sich nicht um "Ortskräfte"handelt
" private" Betriebsrente (Zahlung durch einen ehemaligen Arbeitgeber)
nach OECD-MA Wohnsitzstaat (Art. 21, ausnahmsweise Art. 18) Kassenstaat (Art. 19) Wohnsitzstaat (Art. 18)
Belgien Quellenstaat Kassenstaat Wohnsitzstaat
Bulgarien Wohnsitzstaat Kassenstaat Wohnsitzstaat
Dänemark Quellenstaat Kassenstaat Wohnsitzstaat
Estland Wohnsitzstaat Kassenstaat Wohnsitzstaat
Finnland Quellenstaat; ab 2018 auch Wohnsitzstaat mit Steueranrechnung Kassenstaat Wohnsitzstaat; ggf. ab 2018 mit Quellensteueranrechnung
Frankreich (ab 2016) Wohnsitzstaat Kassenstaat Wohnsitzstaat
Griechenland Wohnsitzstaat Kassenstaat Wohnsitzstaat
Großbritannien (ab 2012 – mit Übergangsregelung) Quellenstaat    
Irland Wohnsitzstaat Kassenstaat Wohnsitzstaat
Italien Quellenstaat, falls dessen Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines Drittstaates Kassenstaat Wohnsitzstaat
Japan Wohnsitzstaat Kassenstaat Wohnsitzstaat
"Rest"-Jugoslawien (Serbien, Bosnien, Herzegowina, Mazedonien) Wohnsitzstaat Kassenstaat Wohnsitzstaat
Kanada Wohnsitzstaat Kassenstaat Wohnsitzstaat
Kroatien (ab 2007) Quellenstaat Kassenstaat Wohnsitzstaat
Lettland Wohnsitzstaat Kassenstaat Wohnsitzstaat
Litauen Wohnsitzstaat Kassenstaat Wohnsitzstaat
Luxemburg Quellenstaat Kassenstaat Wohnsitzstaat
Malta Quellenstaat Kassenstaat Wohnsitzstaat
Niederlande (ab 2016[1]) Quellenstaat Kassenstaat Quellenstaat
Norwegen Quellenstaat Kassenstaat Wohnsitzstaat
Österreich Quellenstaat Kassenstaat Wohnsitzstaat
Polen Quellenstaat Kassenstaat Wohnsitzstaat
Portugal Wohnsitzstaat, falls nicht im anderen Staat besteuert Wohnsitzstaat Wohnsitzstaat
Rumänien Quellenstaat Kassenstaat Wohnsitzstaat
Russland Wohnsitzstaat Kassenstaat Wohnsitzstaat
Schweden Quellenstaat Kassenstaat Wohnsitzstaat
Schweiz Wohnsitzstaat Kassenstaat Wohnsitzstaat
Slowakei Wohnsitzstaat Kassenstaat Wohnsitzstaat
Slowenien (ab 2007) Wohnsitzstaat Kassenstaat Wohnsitzstaat
Spanien (ab 2015) Quellenstaat (begrenzt s. Länderteil Tz. 7) Kassenstaat Wohnsitzstaat
Türkei Wohnsitzstaat Kassenstaat Wohnsitzstaat
Ungarn Wohnsitzstaat Kassenstaat Wohnsitzstaat
USA Wohnsitzstaat Kassenstaat Wohnsitzstaat
Zypern Wohnsitzstaat Kassenstaat Wohnsitzstaat

Tabelle 2

Übersicht über ausländische gesetzliche Rentenversicherungen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a EStG und des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG

Nach OFD Frankfurt, 10.2.2016, S 2255 A – 36 – St 220, mit umfassenden eigenen Aktualisierungen

 
Land Versicherungsträger (Langform) Versicherungsträger (Kurzform) Kurzbeschreibung/ Zuständigkeit Besteuerungsrecht bei Anwendung des jeweiligen DBA und Ansässigkeit in Deutschland
Australien Centrelink   Australische Grundeinwohnerversorgung (bedarfsabhängig) Deutschland
Belgien Office National des Pensions ONP Alters- und Hinterbliebenenrentensystem für Arbeiter, Angestellte, Berg- und Seeleute (frz. Bezeichnung) Belgien
  Rijksdienst voor Pensioenen RVP Alters- und Hinterbliebenenrentensystem für Arbeiter, Angestellte, Berg- und Seeleute (flämische Bezeichnung)  
  Institut National d'Assurances Sociales pour Travailleurs Indépendants INASTI Alters- und Hinterbliebenenrentensystem für Selbstständige (frz. Bezeichnung) Belgien
  Rijksinstituut voor de Sociale Verzekeringen der Zelfstandigen RSVZ Alters- und Hinterbliebenenrentensystem für Selbstständige (flämische Bezeichnung)  
  Institut National d'Assurance Maladie-Invalidité INAMI Invaliditätsrentensystem für Arbeiter, Angestellte, Selbstständige und Bergleute (frz. Bezeichnung) Belgien
  Rijksinstituut voor Ziekte-en Invaliditeitsverzekering RIZIV Invaliditätsrentensystem für Arbeiter, Angestellte, Selbstständige und Bergleute (flämische Bezeichnung)  
  Caisse de Secours et de Prévoyance en faveur des Marins CSPM Invaliditätsrentensystem für Seeleute (frz. Bezeichnung) Belgien
  Hulp-en Voorzorgskas voor Zeevarenden HVKZ Invaliditätsrentensystem für Seeleute (flämische Bezeichnung)  
  Office de Sécurité Sociale d'Outre-mer OSSOM System für soziale Sicherheit in Übersee und für ehemals im Belgisch-Kongo und Ruanda-Urund...

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