Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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FoVo 03/2020, Eingang der Lohnabrechnung und deren Prüfung

Den pfändbaren Betrag hat nach einer Lohnabrechnung der Drittschuldner zu bestimmen. Das entbindet den Gläubiger und vor allem seinen Rechtsdienstleister aber nicht von der Prüfung, ob dies ordnungsgemäß geschehen ist. Auch können sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Gläubiger eigene Anträge stellen muss. Es gilt deshalb, die Lohnabrechnung als Teil des Informationsman...mehr

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zfs 03/2020, Fahrverbot weg... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die gem. § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 OWiG statthafte und auch sonst zulässige Rechtsbeschwerde, die ausweislich der Rechtsmittelrechtfertigung wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt ist, erweist sich als erfolgreich, weil die Begründung, mit der das AG von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen hat, einer rechtlichen Überprüfung nicht standhält." 1. Zwar sind...mehr

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AGS 03/2020, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die im eigenen Namen erhobene und gem. § 32 Abs. 2 RVG, § 59 Abs. 1 FamGKG zulässige Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten führt zu einer Abänderung der amtsgerichtlichen Wertfestsetzung. Gem. § 45 Abs. 1 FamGKG beträgt in den dort genannten Kindschaftssachen der Verfahrenswert 3.000,00 EUR. Eine Korrektur gem. § 45 Abs. 3 FamGKG kommt in Betracht, wenn besondere Umstände...mehr

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AGS 03/2020, Fehlende Mitwi... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist nach §§ 11 Abs. 2 S. 3 RVG, 11 Abs. 1 RPflG i.V.m. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 569 Abs. 1 u. Abs. 2 ZPO statthaft und auch i.Ü. zulässig, weil der Beschwerdewert über 200,00 EUR beträgt und eine Überschreitung der zweiwöchigen Notfrist für ihre Einlegung mangels – nach §§ 11 Abs. 2 S. 3, 104 Abs. 1 S. 4 ZPO eigentlich gebotener ...mehr

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FF 03/2020, Der Karrierespr... / 1. Eheliche Lebensverhältnisse

Der Begriff der ehelichen Lebensverhältnisse wurde bei der Eherechtsreform im Jahr 1977 aus dem früheren § 58 EheG übernommen. Er beinhaltet nach dem seinerzeitigen Leitbild der Hausfrauenehe eine Lebensstandardgarantie. Der leistungsstärkere Ehegatte wurde zur Gewährung eines unter Umständen lebenslangen angemessenen Unterhalts an den anderen Ehegatten verpflichtet. Seit de...mehr

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AGS 03/2020, Änderung der H... / 1. Die Höhe des Tagegeldes

Hinsichtlich der Höhe des Tagegelds verweist § 6 Abs. 1 JVEG auf § 9 Abs. 4a EStG. Dabei handelt es sich um eine dynamische Verweisung, sodass jede Anpassung im EStG automatisch auch für die Berechtigten nach dem JVEG gilt. Dabei ist die Übergangsregelung des § 24 JVEG zu beachten (s. unten I. 4.). Das Tagegeld nach § 6 Abs. 1 JVEG i.V.m. § 9 Abs. 4a S. 3 EStG beträgt seit de...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Werberecht: Darf der das? Zur Prüfung von Steuerbescheiden

Der 32-seitige Leitfaden "Regeln zur externen Kommunikation" der BStBK zeigt die große Bedeutung des Themas "Werbung bei Freiberuflern". Das bis zum Jahr 1994 existierende Werbeverbot für Steuerberater wurde mit Einführung von Art. 57a StBerG aufgehoben. Seither ist den Steuerberatern eine sachliche und berufsbezogene Informationswerbung grundsätzlich erlaubt. In den Folgejah...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Digitalen Finanzbericht abrechnen

Frage: Seit knapp anderthalb Jahren ist die Erstellung und Übermittlung des sog. Digitalen Finanzberichts (DiFin, https://www.digitaler-finanzbericht.de) an Banken und Sparkassen möglich. Wie kann diese Tätigkeit abgerechnet werden? In der StBVV gibt es hierfür keine Gebührenposition. Antwort: Eine direkte Abrechnung nach StBVV ist nicht möglich, da es sich bei Erstellung und...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarsicherung: Antrag auf Befreiung von der Belegausgabepflicht

Die technischen Möglichkeiten zur Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen, wie Kassenaufzeichnungen, stellen ein ernstzunehmendes Problem für den gleichmäßigen Steuervollzug dar. Aufgrund der fortschreitenden Technisierung ist es heutzutage möglich, dass digitale Grundaufzeichnungen, z. B. in elektronischen Registrierkassen, unerkannt gelöscht oder geändert werden könn...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zuordnung der ersten Tätigkeitsstätte eines Lok- bzw. Triebwagenführers

Leitsatz Im nachfolgenden FG-Urteil wird die Frage erörtert, ob ein Lok- bzw. Triebwagenführer eine erste Tätigkeitstätte an dem Ort hat, an dem er seine Lok oder seinen Triebwagen übernimmt und abstellt. Fraglich ist hier, inwieweit dies Leistungen von geringem Umfang darstellt, welche der Kläger im Rahmen seiner dienst- und arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen hat. S...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Marderbefall keine außergewöhnliche Belastung

Leitsatz Die Kosten für die Beseitigung von Mardertoiletten in einem Wohngebäude sind keine außergewöhnliche Belastung (agB), wenn es über Jahre von Mardern aufgesucht wurde und infolgedessen konkrete Gesundheitsgefahren oder unzumutbare Gerüche auftreten. Soweit der Steuerpflichtige nicht nachweisen kann, dass dies nicht erkennbar war oder es keine wirksamen Gegenmaßnahmen ...mehr

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Jansen, SGB IV § 69 Ausglei... / 2.4 Kosten- und Leistungsrechnung (Abs. 4)

Rz. 11 Abs. 4 schreibt für geeignete Bereiche eine Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) vor. Das Instrument der Kosten- und Leistungsrechnung, das aus § 6 Abs. 3 HGrG als Soll-Vorschrift bereits bekannt ist, wurde für die Versicherungsträger mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch v. 3.4.2001 (Inkrafttreten am 7.4.2001) eingeführt, allerdings al...mehr

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Jansen, SGB IV § 69 Ausgleich, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Kosten- und Leistungsrechnung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Einführung des SGB IV durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) erlassen worden und am 1.7.1977 in Kraft getreten. Sie umfasste zunächst nur die Abs. 1 bis 3. Abs. 1 (Ausgleich des Haushalts in Einnahme und Ausgabe) und Abs. 2 (Erfüllung der obliegenden Aufgaben unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlich...mehr

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Jansen, SGB IV § 73 Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 73 SGB IV ist mit der Einführung des SGB IV durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) am 1.7.1977 in Kraft getreten. Abs. 2 Satz 1 wurde geändert mit Wirkung zum 1.1.1983 durch Art. 2 § 16 Nr. 6 des Gesetzes v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450); Abs. 2 Satz 3 wurde angefügt mit Wirkung zum 3.8.1984 durch Art. 2 Nr. 16 des Gesetzes zur Verbesserung ...mehr

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Jansen, SGB IV § 67 Aufstel... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Vgl. zunächst die Vorbem. zu den §§ 67 bis 79 in Rz. 1b bis 1i. Rz. 1b Der in § 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) enthaltene Gesetzgebungsauftrag verpflichtet Bund und Länder, ihr Haushaltsrecht nach den Grundsätzen dieses Gesetzes zu regeln. Nach § 48 Abs. 1 HGrG ist das Gesetz auch auf die bundes- und landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts...mehr

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Jansen, SGB IV § 67 Aufstel... / 2.1.2 Vollständigkeit, Genauigkeit und Wahrheit

Rz. 7 Alle Einnahmen, alle Ausgaben, alle benötigten Verpflichtungsermächtigungen und alle benötigten Planstellen müssen im Haushaltsplan veranschlagt werden. Der Grundsatz der Vollständigkeit ist dabei in Abs. 1 formuliert. Auf die Einhaltung des Grundsatzes der Vollständigkeit hat bereits das LSG für das Land Niedersachsen hingewiesen (LSG Niedersachsen, Urteil v. 19.1.198...mehr

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Jansen, SGB IV § 71a Hausha... / 2.1 Aufstellung und Feststellung des Haushaltsplans (Abs. 1)

Rz. 2 Während bei den übrigen Trägern der Sozialversicherung sich der Haushaltsplan an die für sie jeweils geltenden Kontenrahmen anlehnt, bestimmt sich die Aufstellung und die Ausführung des Haushaltsplans der BA sinngemäß nach der Systematik der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Hierauf verweist § 77a Satz 1. Die BA ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öff...mehr

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Jansen, SGB IV § 73 Überpla... / 2.1 Voraussetzungen für die Einwilligung (Abs. 1 und 3)

Rz. 3 Die Einwilligung in über- oder außerplanmäßige Ausgaben kann nur erteilt werden, wenn sämtliche in Abs. 1 aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind. An die Stelle des Selbstverwaltungsorgans Vorstand tritt bei der Bundesagentur für Arbeit der Verwaltungsrat. Rz. 4 Überplanmäßige Ausgaben liegen vor, wenn die verfügbare Ausgabeermächtigung bei einer Zweckbestimmung im Ha...mehr

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Schell, SGB IX § 221 Rechts... / 2.2.2 Zusammensetzung

Rz. 7 Das Arbeitsentgelt setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag und einem leistungsangemessenen Steigerungsbetrag. Die frühere Regelung in § 54b Schwerbehindertengesetz (SchwbG), die die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts als Soll-Vorschrift formulierte und die Zahlung eines Steigerungsbetrags im Übrigen unter den Vorbehalt gestellt hatte, dass das Arbeitsergebnis die Za...mehr

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Jansen, SGB IV § 69 Ausglei... / 2.1 Haushaltsausgleich (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 folgt der Regelung des Art. 110 Abs. 1 Satz 2 GG. Danach ist der Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben formell auszugleichen, das heißt, es dürfen Ausgaben nur in der Höhe geplant und im Haushalt veranschlagt werden wie Einnahmen realistisch erwartet werden können. Fehlbeträge sind, nach Maßgabe der besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige...mehr

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Jansen, SGB IV § 68 Bedeutu... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift stellt klar, zu welchem Zweck ein Haushaltsplan aufgestellt und festgestellt wird und welche Bedeutung er für die Versicherungsträger erlangt. Der Haushaltsplan ist das Ergebnis einer systematischen Quantifizierung und Fixierung der erforderlichen Mittel im betreffenden Haushaltsjahr, wobei als Haushaltsmittel die Einnahmen, Ausgaben, Verpflichtungsermä...mehr

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Jansen, SGB IV § 75 Verpfli... / 2.1 Verpflichtungsermächtigungen – Begriff und Verfahren (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 2 Nach der Legaldefinition berechtigen VE im Haushaltsplan den Versicherungsträger, Maßnahmen zu ergreifen, die ihn zur Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren verpflichten. VE sind Haushaltsmittel wie die veranschlagten Einnahmen und Ausgaben. Nicht in Anspruch genommene VE verfallen am Ende des Haushaltsjahres grundsätzlich ebenso wie nicht in Anspruch genom...mehr

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Jansen, SGB IV § 69 Ausglei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Einführung des SGB IV durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) erlassen worden und am 1.7.1977 in Kraft getreten. Sie umfasste zunächst nur die Abs. 1 bis 3. Abs. 1 (Ausgleich des Haushalts in Einnahme und Ausgabe) und Abs. 2 (Erfüllung der obliegenden Aufgaben unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkei...mehr

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Jansen, SGB IV § 67 Aufstel... / 2.1.1 Jährlichkeit

Rz. 5 Der Grundsatz der Jährlichkeit bedeutet, dass für jedes Haushaltsjahr ein Haushaltsplan aufzustellen ist. Außerdem wird festgelegt, dass das Haushaltsjahr dem Kalenderjahr entspricht. Dieser Grundsatz ist bereits im Gesetzestext (§ 67 Abs. 1) explizit vorgegeben. Die Jährlichkeit geht mit dem Grundsatz der zeitlichen Spezialität einher. Das bedeutet, dass alle Einnahmen...mehr

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Jansen, SGB IV § 73 Überpla... / 2.2 Staatliche Haushaltskontrolle (Abs. 2)

Rz. 12 Die Einwilligung in über- oder außerplanmäßige Ausgaben ist nach Satz 1 unverzüglich der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund tritt an die Stelle der Aufsichtsbehörde das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das das Bundesministerium der Finanzen unterrichtet. Bei den nachstehenden Versicherungsträgern sind die bewilligten über- ...mehr

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Jansen, SGB IV § 77 Rechnun... / 2.1 Rechnungsabschluss, Rechnungslegung und Jahresrechnung (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 2 Die Versicherungsträger haben für jedes Kalenderjahr (Grundsatz der Jährlichkeit) zum Zweck der Rechnungslegung die Rechnungsbücher abzuschließen. Das Verfahren ist für die Sozialversicherungsträger in § 18 Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung (SVRV) sowie in § 37 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV) geregel...mehr

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Jansen, SGB IV § 75 Verpfli... / 2.3 Laufende Geschäfte (Abs. 2)

Rz. 7 Verpflichtungen für laufende Geschäfte zur Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren dürfen nach § 75 Abs. 2 Satz 1 eingegangen werden, ohne dafür VE in Anspruch nehmen zu müssen. Der Begriff der laufenden Geschäfte ist nicht definiert. Außerdem ist im SGB IV das Nähere nicht geregelt, wie nach § 22 Abs. 4 Satz 3 HGrG eigentlich vorzusehen wäre. Lediglich in §...mehr

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Jansen, SGB IV § 71b Verans... / 2.3 Übertragbarkeit (Abs. 5)

Rz. 4 § 71b Abs. 5 Satz 1 bestimmt, dass die Ausgaben des EGT (nur) in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden können. Hierbei handelt sich um eine gesetzliche Übertragbarkeit von Ausgaben als Ausnahme vom Haushaltsgrundsatz der zeitlichen Bindung i. S. d. § 45 BHO, der sich mittelbar aus der Geltungsdauer des Haushaltsplans ableitet (vgl. § 12 Abs. 1 BHO). Die Übertragba...mehr

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Jansen, SGB IV § 67 Aufstel... / 2.1.3 Fälligkeit oder Kassenwirksamkeit

Rz. 8 Nur die im betreffenden Haushaltsjahr voraussichtlich zu leistenden Ausgaben, die benötigten Verpflichtungsermächtigungen und die zu erwartenden Einnahmen dürfen veranschlagt werden (vgl. auch § 2 SVHV; Bundesagentur für Arbeit: § 11 BHO). Maßgeblich ist das Kalenderjahr (Haushaltsjahr), in dem nach den für den jeweiligen Versicherungsträger geltenden Verordnungen oder...mehr

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Jansen, SGB IV § 72 Vorläuf... / 2.2 Umfang der vorläufigen Haushaltsführung

Rz. 5 Da sich die vorläufige Haushaltsführung nur auf die Ausgaben bezieht, ist eine vorläufige Haushaltsführung für die Verpflichtungsermächtigungen und die Einnahmen nicht vorgesehen. Rz. 6 Die vorläufigen Ausgabeermächtigungen sind dahingehend begrenzt, dass nur solche Ausgaben geleistet werden dürfen, die unvermeidbar sind, d. h., sachlich notwendig und zeitlich unaufschi...mehr

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Jansen, SGB IV § 71 Haushal... / 2.2 Verwaltungskosten (Abs. 1 Satz 2, Abs. 2)

Rz. 4 Bei den Verwaltungskosten wird diese Trennung nicht beibehalten, obwohl sie auch unterschiedlich finanziert werden. Die Verwaltungskosten der Krankenversicherung und der allgemeinen Rentenversicherung gelten hier als Aufwendungen der Rentenversicherung. Da die Knappschaft-Bahn-See als ein Versicherungsträger gleich mehrere Zweige der Sozialversicherung durchführt, ents...mehr

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Jansen, SGB IV § 67 Aufstel... / 2.1.4 Einheit

Rz. 9 Der Grundsatz bedeutet, dass alle Einnahmen und Ausgaben in nur einen Haushaltsplan einzustellen sind und beinhaltet das Verbot der Aufstellung von Sonderhaushalten. Damit ist es unzulässig, mehrere Teilhaushaltspläne aufzustellen. Eine Einschränkung von dem Grundsatz der Einheit ist durch die Aufstellung der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe nach § 12 SVHV zu sehen. D...mehr

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Jansen, SGB IV § 68 Bedeutu... / 2.1 Bedeutung (Abs. 1)

Rz. 2 Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Versicherungsträgers im betreffenden Haushaltsjahr. Mit der Feststellung und ggf. Genehmigung bzw. Nichtbeanstandung durch die Aufsichtsbehörde bzw. sonst zuständige Instanz tritt der Haushaltsplan in Kraft und schafft den finanziellen Rahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen oder zugel...mehr

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Jansen, SGB IV § 68 Bedeutu... / 2.2 Wirkung (Abs. 2)

Rz. 6 Abs. 2 entspricht § 3 Abs. 2 HGrG und stellt klar, dass der Haushaltsplan im Außenverhältnis keine Rechtswirkung erzeugen kann. Die Bindungswirkung ist auf das Innenverhältnis, also auf die Organe und auf die Verwaltung beschränkt. Auch die Veranschlagung oder Nichtveranschlagung von Einnahmen oder Ausgaben spielen im Außenverhältnis keine Rolle. Aus der Veranschlagung...mehr

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Jansen, SGB IV § 71f Hausha... / 2.1 Haushaltsplan

Rz. 3 Da die Kosten der Aufgabenerledigung der ehemaligen Eisenbahn-Unfallkasse und der ehemaligen Unfallkasse des Bundes aus zwei verschiedenen Quellen finanziert werden und auch verschiedene Ministerien in das Genehmigungsverfahren involviert sind, ist gemäß dieser Vorschrift der Haushaltsplan in zwei Teilhaushalten (entsprechend den Aufgaben nach § 125 Abs. 1 und Abs. 2 S...mehr

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Jansen, SGB IV § 74 Nachtra... / 2.1 Voraussetzungen (Satz 1)

Rz. 2 Voraussetzung für die Durchführung des Nachtragshaushaltsverfahrens ist, dass der Vorstand (bei der Bundesagentur für Arbeit: der Verwaltungsrat) in überplanmäßige oder außerplanmäßige Ausgaben nach § 73 Abs. 1 nicht einwilligt. Die Nichteinwilligung kann darauf beruhen, dass die Voraussetzungen nach § 73 Abs. 1 nicht erfüllt sind und somit eine Einwilligung rechtlich ...mehr

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Jansen, SGB IV § 73 Überpla... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift folgt der grundsätzlichen Regelung in Art. 112 Satz 1 und 2 GG und bestimmt für die Versicherungsträger das Nähere i. S. d. Art. 112 Satz 3 GG. Die Vorschrift ermächtigt den Vorstand, bei der Bundesagentur für Arbeit den Verwaltungsrat, als zuständiges Selbstverwaltungsorgan des Versicherungsträgers in Ausgaben einzuwilligen, die im Haushaltsplan nicht o...mehr

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Jansen, SGB IV § 75 Verpfli... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) sind durch die Haushaltsreform 1969 mit §§ 5 und 22 HGrG zum 1.1.1970 begrifflich neu eingeführt worden (BGBl. I S. 1273). Die Übernahme in das SGB IV erfolgte mit Inkrafttreten dieses Gesetzes v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) zum 1.7.1977. Durch das Erste SGB IV-ÄndG v. 3.4.2001 (BGBl. I S. 467, in Kraft getreten am 7.4.2001) wurde § 7...mehr

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Erbbaurecht in Handels- und... / 3 Grundsätzliche steuerbilanzielle Behandlung

Rz. 5 Steuerliche Sonderregeln für die steuerbilanzielle Behandlung des Erbbaurechts gibt es nicht. Daher folgt die steuerbilanzielle Behandlung grundsätzlich den handelsrechtlichen Vorgaben. In der Rechtsprechung des BFH ist die genaue dogmatische Herleitung zwischen einzelnen Senaten uneinheitlich.[1] Teils wird das Erbbaurecht als ein (materielles) Wirtschaftsgut, teils al...mehr

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Jansen, SGB IV § 69 Ausglei... / 2.3 Wirtschaftlichkeitsanalysen (Abs. 3)

Rz. 10 Durch die mit dem 1. SGB IV-ÄndG v. 3.4.2001 (BGBl. I S. 467) durchgeführte Änderung dieser Vorschrift wird § 6 Abs. 2 HGrG nunmehr vollends Rechnung getragen. Während es sich bisher um eine Soll-Vorschrift handelte, ist nun an ihre Stelle eine Muss-Vorschrift für alle finanzwirksamen Maßnahmen getreten (vgl. Rz. 1). Dadurch wurde der bislang den Sozialversicherungstr...mehr

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Jansen, SGB IV § 76 Erhebun... / 2.2 Veränderung von Ansprüchen durch Stundung, Niederschlagung und Erlass (Abs. 2 und 3)

Rz. 5 Auf der Grundlage des § 76 Abs. 2 und 3 ergeben sich Ausnahmen von dem Grundsatz, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig zu erheben, durch die Veränderung von Ansprüchen wegen Stundung, Niederschlagung oder Erlass. Die Regelungen in Abs. 2 Satz 3 bis 5 ermöglichen es den Sozialversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit, zur Entlastung von Verwaltungsaufwan...mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.2.1 Zuständige Leistungsträger

Rz. 39 Mit der Begründung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses auf einem Arbeitsplatz i. S. d. § 156 tritt i. d. R. ein Trägerwechsel ein. Anstelle der Rehabilitationsträger Bundesagentur für Arbeit (Träger nach § 6 Abs. 1 Nr. 2) oder Rentenversicherungsträger (Träger nach § 6 Abs. 1 Nr. 4) wird nun das Integrationsamt zuständiger Leistungsträger....mehr

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Jansen, SGB IV § 70 Haushal... / 2.1 Aufstellung und Feststellung des Haushaltsplans (Abs. 1)

Rz. 3 § 70 Abs. 1 bestimmt für alle Träger der Sozialversicherung (gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherung einschließlich Alterssicherung der Landwirte sowie soziale Pflegeversicherung) einheitlich, dass der Haushaltsplan vom Vorstand aufgestellt und durch die Vertreterversammlung bzw. den Verwaltungsrat festgestellt wird. Die Regelung in Abs. 1 ordnet zunächst ...mehr

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Wissensbilanz als Controlli... / 6 Zusammenfassung

Wissen und Intellektuelles Kapital haben andere Eigenschaften als Finanzkapital oder klassische Formen des materiellen Vermögens. Damit stellt sich aber die Frage, ob die etablierten Instrumente zum Controlling und zur Unternehmensführung für diese Ressourcen geeignet sind oder ob es eventuell neue Ansätze braucht. Die Wissensbilanz erfüllt bisher unerfüllte zentrale Anforde...mehr

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Jansen, SGB IV § 69 Ausglei... / 2.5 Benchmarking (Abs. 5)

Rz. 12 Benchmarking ist ein Verfahren, in dem die Leistungen oder Produkte einem Vergleich mit anderen Bereichen oder Einrichtungen unterzogen werden und in Benchmarking-Prozessen ein "Lernen vom Besten" ermöglicht wird. Die geschaffene Möglichkeit, in geeigneten Bereichen im Rahmen von Benchmarking-Prozessen die Effizienz der Kranken- und Rentenversicherung, der gewerblichen...mehr

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Jansen, SGB IV § 71e Auswei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Da der Bund die Kosten für die Durchführung der ihm obliegenden Schiffssicherheitsaufgaben, die der dafür zuständigen gewerblichen Berufsgenossenschaft entstehen, trägt (vgl. Seeaufgabengesetz v. 26.7.2002, BGBl. I S. 2876, § 6 Abs. 5 SeeAufgG), wird mit dieser Vorschrift sichergestellt, dass die allgemeinen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, der auch d...mehr

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Wissensbilanz als Controlli... / 1.3 Wissen im Wertschöpfungsprozess

In den letzten Dekaden führte nicht zuletzt der Einfluss von Controllern zu radikalen Veränderungen im Verständnis und Wirken von betriebswirtschaftlichen Geschäftsprozessen. Der Ressourceneinsatz wurde optimiert, technische Prozesse bis an die physikalischen Grenzen herangeführt (etwa Fertigungsgenauigkeiten bei Computerchips im Bereich von wenigen Atomschichten) und die Pr...mehr

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Erbbaurecht in Handels- und... / 4.2.1 Erbbaurecht an einem unbebauten Grundstück

Rz. 11 Da der Grund und Boden zivilrechtlich wie steuerlich dem Erbbauverpflichteten zuzurechnen ist, hat der Erbbauberechtigte lediglich nach den §§ 266 Abs. 2 Buchst. A II 1, 246 HGB i. V. m § 5 Abs. 1 EStG das Erbbaurecht als grundstücksgleiches Recht zu bilanzieren.[1] Rz. 12 Die Bewertung erfolgt, da das Erbbaurecht ein abnutzbares Recht ist, gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 71 Haushal... / 2.1 Haushaltsplan (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Der Haushaltsplan muss die Einnahmen und Ausgaben für die knappschaftliche Krankenversicherung knappschaftliche Pflegeversicherung, knappschaftliche Rentenversicherung und die allgemeine Rentenversicherung gesondert nachweisen. Maßgebend hierfür war die unterschiedliche Finanzierung in den einzelnen Bereichen. Diese Ergänzung wurde erforderlich, da nunmehr die bisher eigenstä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 76 Erhebun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 der Vorschrift übernimmt für die Versicherungsträger die gleichlautende Vorschrift des § 19 Abs. 1 Satz 1 HGrG. Die Verpflichtung, Einnahmen rechtzeitig und vollständig zu erheben, ist das Gegenstück zu der Verpflichtung, bei den Ausgaben zur Erfüllung der jeweiligen Aufgaben die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten (vgl. § 69 Abs. 2). E...mehr