Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 2.1 Anscheinsbeweis

Liegt ein Gewerbebetrieb – und nicht etwa eine davon abzugrenzende steuerunerhebliche private Vermögensverwaltung[1] — vor, spricht der Beweis des ersten Anscheins für Gewinnerzielungsabsicht und gegen Liebhaberei[2], insbesondere, wenn über mehrere Jahre Gewinne erzielt wurden.[3] Dabei sind im Rahmen einer vorzunehmenden Totalgewinnprognose auch Veräußerungsgewinne einzube...mehr

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Liebhaberei – ABC / Erbengemeinschaft

Vorab entstandene Aufwendungen für eine im Eigentum einer Erbengesamthandsgemeinschaft stehenden Wohnimmobilie können nur dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden, wenn die Erbengemeinschaft die Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich des Immobilienobjekts – nach Maßgabe der Bestimmungen in § 2038 BGB "gemeinschaftlich"...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Gegenstand der Steuerbefreiung, begünstigte Unternehmer

Rz. 12 Mit diesem Begriff dürften in erster Linie die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs, aber auch der Barzahlungsverkehr gemeint sein. Eine Überweisung i. S. v. Art. 135 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL ist nach der Rechtsprechung des EuGH[1] ein Vorgang, der in der Ausführung eines Auftrags zur Übertragung einer Geldsumme von einem Bankk...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Steuerfreie Umsätze von Anteilen

Rz. 14 Als steuerfreie Umsätze von Anteilen allgemein kommen insbesondere in Betracht: Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft gegen Abfindung, wenn der Gesellschafter Unternehmer ist und der Gesellschaftsanteil seinem Unternehmen zugeordnet war.[1] Rz. 15 Der BFH hatte seit seinem Urteil v. 18.12.1975[2] in ständiger Rechtsprechung entschieden[3], das...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Outsourcing

Rz. 13 § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG gilt [1] für alle Unternehmer, die die dort bezeichneten Umsätze ausführen, und nicht nur für Unternehmer, die ein Bankgewerbe betreiben. § 4 Nr. 8 UStG behandelt zwar in erster Linie Bank- und Börsengeschäfte, beschränkt sich in seiner Auswirkung jedoch nicht auf das Bankgewerbe, sondern befreit vielmehr alle aufgeführten Umsätze von der USt. ...mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 5.2 Totalüberschussperiode

Bei Einkünften aus Kapitalvermögen beginnt die Totalüberschussperiode im Augenblick der Nutzungsüberlassung des Kapitals und erstreckt sich bis zum Ende dieser Möglichkeit. Dabei ist auf jede einzelne Kapitalanlage, also jedes einzelne Wertpapier, abzustellen.[1] Eine die Beurteilung vereinfachende Zusammenfassung von Aktien zu Gruppen ist dadurch allerdings nicht ausgeschlos...mehr

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Liebhaberei / 1.4.1 Maßgeblichkeit des Totalgewinns

Die Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht ist im Wesentlichen eine Frage der Tatsachenwürdigung, weil sie sich als innere Tatsache nur anhand äußerer Umstände feststellen lässt.[1] Gewinn- bzw. Überschusserzielungsabsicht (Einkünfteerzielungsabsicht) hat ein Steuerpflichtiger, der eine dem Grunde nach zu den Einkunftsarten ­i. S. d. § 2 EStG gehörende Tätigkeit ausübt u...mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 6.2 Totalüberschussprognose

Bei der in diesen Fällen erforderlichen Totalüberschussprognose für den – grundsätzlich mit Erwerb oder Herstellung des jeweiligen Vermietungsobjekts beginnenden -[1] Prognosezeitraum von i. d. R. 30 Jahren[2] sind äußere Umstände als Indizien, wie z. B. der zeitliche Zusammenhang zwischen Aufwendungen und späterer Vermietung, die Dauer evtl. Renovierung zur Vorbereitung ein...mehr

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Rechtsmittelbeschwer: Erste... / 5 Hinweis

Problemüberblick Man unterscheidet vor allem den Gebührenstreitwert, den Zuständigkeitsstreitwert und den Rechtsmittelstreitwert. Im Fall geht es um den Rechtsmittelstreitwert. Dieser ist auch im Wohnungseigentumsrecht stets nach §§ 3ff. ZPO zu ermitteln. Auskunft und Rechtsmittelstreitwert Beim Rechtsmittelstreitwert ist zu unterscheiden, wer Rechtsmittelführer ist: Ist die Kla...mehr

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Vorgehen eines Gerichtsvoll... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall lässt ein Gerichtsvollzieher im Auftrag eines Gläubigers eine Wohnungseingangstür aufbrechen. Fraglich ist, wer insoweit einen Schaden hat und wer diesen tragen muss. Ferner ist zu fragen – und nur diese Frage stellt das AG –, wer die Kosten des Erinnerungsverfahren zu tragen hat. Kosten des Erinnerungsverfahrens Wie vom AG dargelegt, ist es nicht zuläs...mehr

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Versammlung und elektronisc... / 3 Das Problem

Der Verwalter lädt die 6 Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage zu einer Versammlung, die im März 2021 nur im Wege der elektronischen Kommunikation stattfinden soll. Die Wohnungseigentümer erteilen dem Verwalter entweder eine Vollmacht oder nehmen selbst auf elektronischem Wege an der Versammlung teil. Die Wohnungseigentümer fassen in der Versammlung den Negativbesc...mehr

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Versammlung: Bezeichnung de... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es erstens um die Frage, wie ein Beschlussgegenstand zu bezeichnen ist. Zweitens geht es um den "Dauerbrenner" Bestimmtheit. Und drittens geht es um einen Beschluss, mit dem die Wohnungseigentümer sich über eine bauliche Veränderung verhalten. Der Fall spielt allerdings noch im bis zum 1.12.2020 geltenden alten Recht. Im Spiegel des neuen Rechts ...mehr

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Nachschüsse: Fehlende Hausg... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer "genehmigen" am 7.12.2020 zu TOP 4 "die Jahresabrechnung" für das Jahr 2019. Dort sind für Wohnungseigentümer K Hausgeldzahlungen in Höhe von 1.219,44 EUR berücksichtigt worden und nicht – wie es richtig gewesen wäre – in Höhe von 1.278 EUR. Die Einzelabrechnung des K weist als "Abrechnungsspitze (Guthaben)" einen Betrag in Höhe von 25,98 EUR aus, bere...mehr

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Vorgehen eines Gerichtsvoll... / 3 Das Problem

Ein Gerichtsvollzieher bricht auf Antrag des Gläubigers G eine Wohnungstür auf, um die Wohnung des Schuldners S betreten zu können. Die Reparaturkosten ersetzt der Gerichtsvollzieher im Anschluss dem vermietenden Wohnungseigentümer und stellt sie dem Gläubiger G in Rechnung. Dagegen wendet sich G im Wege der Erinnerung. Er meint, bei einer ordnungsmäßigen Ausführung der Wohnu...mehr

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Vorgehen eines Gerichtsvoll... / 4 Die Entscheidung

Das AG sieht sich gehindert, die außergerichtlichen Kosten des G einem Beteiligten aufzuerlegen. Der Gerichtsvollzieher sei im Erinnerungsverfahren keine Partei, sodass er als Kostenschuldner nicht in Betracht komme. Aber auch eine Entscheidung zulasten des S sei nicht möglich, da es sich im Fall um ein sogenanntes einseitiges Erinnerungsverfahren nach § 766 Abs. 2 ZPO hande...mehr

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Beschluss: Wiederholung ein... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen im Jahr 2018, für die Reparatur der Balkone und Loggien gemäß einem Angebot der W-GmbH ein Konzept erarbeiten und darüber hinaus bestimmte Fenster austauschen und Balkontüren erneuern zu lassen. Diesen Beschluss erklärt das AG rechtskräftig für ungültig, weil die Positionen "Fenster" und "Balkontüren" kein Gegenstand des Angebotes der W-Gmb...mehr

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Mieter stört: Pflichten des... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K fühlt sich durch den Mieter X der Wohnungseigentümer B1 und B2 im Gebrauch seiner Wohnung gestört (lautes Hundegebell, Poltern und Trampeln, Türenknallen, laute Streitgespräche, Partylärm). K wendet sich daher an B1 und B2 mit dem Wunsch, dass diese den Mietvertrag mit X kündigen mögen. B1 und B2 rufen den Mieter an, unterrichten ihn über die Beschwerde,...mehr

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Rechtsmittelbeschwer: Besch... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer genehmigen im Mai 2016 nach § 28 Abs. 5 WEG a. F. die Jahresabrechnungen für die Jahre 2014 bis 2016. Wohnungseigentümer K geht gegen diese Beschlüsse vor. Das AG gibt seiner Klage in einzelnen Teilen statt. Das LG erklärt die Beschlüsse in Bezug auf die Einzelabrechnungen wegen weiterer Kosten für ungültig und weist die weitergehende Berufung zurück. ...mehr

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Versammlung und elektronisc... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, die angefochtenen Beschlüsse seien nicht nichtig. Denn die Vorschriften über die Art und Weise der Einberufung und Durchführung einer Eigentümerversammlung nach § 24 WEG seien ebenso wie über die Beschlussfassung gem. § 25 WEG abdingbar und somit keine, auf deren Einhaltung nicht verzichtet werden könne. Der Verstoß gegen § 23 Abs. 1 Satz 2 WEG führe daher nich...mehr

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Rechtsmittelbeschwer: Erste... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Beschwer einer zur Auskunftserteilung verpflichteten Partei sei nach ihrem Interesse zu bemessen, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Dafür sei grundsätzlich auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die sorgfältige Erteilung der Auskunft erfordere. Es komme darauf an, welcher Aufwand im konkreten Fall voraussichtlich anfalle bzw. – wenn der Bek...mehr

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Mieter stört: Pflichten des... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, B1 und B2 müssten die Kosten tragen. K sei ungeachtet der "Mitstörung" des gemeinschaftlichen Eigentums berechtigt gewesen, gegen die Störungen seines Sondereigentums vorzugehen. K habe nach § 1004 Abs. 1 BGB und auch nach § 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 Nr. 2 WEG Unterlassung verlangen können. Aus der Wohnung von B1 und B2 sei unstreitig Lärm in einem Umfang gedrunge...mehr

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Versammlung: Bezeichnung de... / 3 Das Problem

Der Verwalter lädt mit Schreiben vom 1.9.2020 zu einer Versammlung am 16.9.2020. Mit Schreiben vom 7.9.2020 ergänzt er die Tagesordnung um den TOP 12. In der Versammlung genehmigen die Wohnungseigentümer zu diesem TOP gegen die Stimmen von 2 Wohnungseigentümern dem Wohnungseigentümer X, in seinem Garten auf eigene Kosten und Tragung der Folgekosten einen Schuppen aufzustelle...mehr

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Heizkosten: Schätzung / 5 Hinweis

Problemübersicht Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind nach § 7 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenVO mindestens 50 %, höchstens 70 % nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. Zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs sind nach § 5 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenVO Wärmezähler oder Heizkostenverteiler zu verwenden. Kann der anteilige Wärmeverbrauch f...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 9 Ermittlung der Kfz-Kosten für ein Elektrofahrzeug

Unternehmer, die ein Elektrofahrzeug oder ein extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug als Firmenwagen nutzen, ermitteln ihre Kfz-Kosten ebenso wie bei einem Kfz mit Verbrennungsmotor. Die Abschreibung sowie die Kosten für Versicherung, Wartung, Reparaturen usw. lassen sich anhand der ausgestellten Rechnungen ermitteln. Die Ermittlung der Stromkosten ist allerdings schwierig...mehr

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Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 6 Abrechnung nach den tatsächlichen Kosten mithilfe eines Fahrtenbuchs

Anstelle des pauschalen Nutzungswerts können die Kosten, die auf Privatfahrten entfallen, mit den tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden. Diese Variante setzt voraus, dass die tatsächlichen Kraftfahrzeugkosten (Gesamtkosten), die auf diesen Firmenwagen entfallen, nachgewiesen werden. Mithilfe eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuchs können dann die privaten und die di...mehr

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Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 8 Nichtbeanstandungsregelung der Finanzverwaltung bei Zahlungen des Arbeitnehmers zu den Kosten des Firmenwagens

Nach dem BMF-Schreiben vom 21.9.2017 [1] wird es nicht beanstandet, wenn bei der Fahrtenbuchmethode die Kfz-Kosten, die der Arbeitnehmer selbst getragen hat, in die Gesamtkosten einbezogen werden und wie bei der pauschalen Nutzungswertmethode als Nutzungsentgelt behandelt werden. Praxis-Beispiel Anwendung der Nichtbeanstandungsregelung Der Arbeitgeber hat mit seinem Arbeitnehm...mehr

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Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 4 Arbeitnehmer trägt einen Teil der Kfz-Kosten selbst

Zahlt der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber für die private Nutzung des Pkws ein Entgelt, mindern diese Zahlungen den Nutzungswert. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Nutzungswert pauschal oder nach den tatsächlichen Kosten ermittelt wird.[1] Trägt der Arbeitnehmer einen Teil der laufenden Aufwendungen, z. B. die Kosten für Benzin oder Garage, darf der pauschale Nutzungswert ...mehr

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Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 9 Zahlungen des Arbeitnehmers zu den Kfz-Kosten: Auswirkungen bei der Umsatzsteuer

Die lohnsteuerliche Beurteilung richtet sich nach dem BMF-Schreiben vom 21.9.2017.[1] Die umsatzsteuerliche Beurteilung richtet sich nach dem BMF-Schreiben vom 7.11.1997,[2] und Abschnitt 1.8. Abs. 1 UStAE in Verbindung mit Abschnitt 15.23 Abs. 8 ff. UStAE. Das bedeutet, dass die umsatzsteuerliche von der lohnsteuerlichen Behandlung abweicht. Zahlt der Arbeitnehmer für die Üb...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 5 Kostendeckelung bei Unternehmern: Wenn der pauschale Wert nach der 1-%-Regelung höher ist als die tatsächlichen Kosten

Die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs kann pauschal mithilfe der 1-%-Regelung ermittelt werden, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Der pauschale Nutzungswert sowie die nicht abziehbaren Betriebsausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte können die Aufwendungen übersteigen, die für das Kraftfahrzeug insgesamt tatsächlich ents...mehr

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Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 7 Kostenvereinbarung beim Ansatz der tatsächlichen Kosten: 3 Beispiele

Praxis-Beispiel Arbeitnehmer zahlt Nutzungsentgelt: Beispiel 1 Der Arbeitgeber hat seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen überlassen, den der Arbeitnehmer auch privat nutzen darf. Da der Arbeitnehmer ein Fahrtenbuch führt, bewertet der Unternehmer den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Firmenwagens nach der Fahrtenbuchmethode. Insgesamt sind für das Fahrzeug im Jahr Au...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 5.2 Kostendeckelung nach der Neuregelung ab 2019

Bei Elektrofahrzeugen und bestimmten extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031 angeschafft wurden bzw. werden, ist die private Nutzung mit 1 % vom halben Bruttolistenpreis (sogenannte 0,5-%-Regelung) bzw. mit einem Viertel des Bruttolistenpreises (sogenannte 0,25-%-Regelung) anzusetzen. Für den Vergleich des pauschal ermittelten...mehr

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Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 13 Besonderheiten beim Aufladen von Elektrofahrzeugen

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr vom 7.11. 2016 sind bestimme Vorteile, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer für ein Elektrofahrzeug oder ein Hybridelektrofahrzeug in seinem Betrieb gewährt, gemäß § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei. Zur Handhabung der Einzelregelungen hat das BMF im Schreiben vom 26.10.2017[1] Stellung genommen. Die ...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.6 So werden die Buchungssätze erfasst

Zunächst werden alle Kfz-Kosten als Betriebsausgaben gebucht. Bei einer Berechtigung zum Vorsteuerabzug, kann die in den Kfz-Kosten enthaltene Umsatzsteuer in vollem Umfang als Vorsteuer abgezogen werden. Die Differenz zwischen der Entfernungspauschale und den tatsächlichen Kosten, die auf Fahrten zur ersten Betriebsstätte entfallen, wirkt sich auf den Gewinn aus. Wenn der Unte...mehr

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Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 12 Abschließender Hinweis

Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung, muss er den geldwerten Vorteil für die private Nutzung als Arbeitslohn erfassen. Dabei sind entweder die anteiligen tatsächlichen Kfz-Kosten oder pro Monat 1 % des inländischen Bruttolistenpreises zuzüglich Sonderausstattung im Zeitpunkt der Erstzulassung ansetzen. Neben der Nutzung zu pr...mehr

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Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 3 Geldwerter Vorteil "private Nutzung" zählt als Arbeitslohn

Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung, muss er den geldwerten Vorteil für die private Nutzung als Arbeitslohn erfassen. Dabei sind entweder die anteiligen tatsächlichen Kfz-Kosten anzusetzen oder pro Monat 1 % des inländischen Bruttolistenpreises zuzüglich Sonderausstattung im Zeitpunkt der Erstzulassung ansetzen. Neben der Nu...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 9.1 Vorgehen bei fremden und eigenen Ladestationen

Ein reines Elektroauto muss immer wieder an die Ladestation bzw. Steckdose. Soweit der Unternehmer das Elektrofahrzeug unterwegs bei einem fremden Dritten aufladen lässt, kann er die Kosten, die ihm dafür in Rechnung gestellt werden, als "laufende Kfz-Betriebskosten" erfassen. Im Regelfall wird das Elektroauto jedoch nach der Rückkehr in die private Wohnung dort auch aufgela...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.6.2 Anschaffungen nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031

Bei Elektrofahrzeugen oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen ist vom halben Bruttolistenpreis auszugehen, bzw. von den Kosten die auf die Privatnutzung entfallen, wobei die Abschreibung, Leasingzahlungen oder die Miete nur zu 50 % anzusetzen sind. Bei reinen Elektrofahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis von nicht mehr als 60.000 EUR ist ab 2020 von einem Viertel des ...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4 Privatnutzung des Unternehmers von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen nach der Fahrtenbuchmethode

Alternativ zur 1-%-Methode kann die private Nutzung mit den Aufwendungen angesetzt werden, die auf die Privatfahrten entfallen. Voraussetzung ist allerdings, dass die insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Bei der Ermittlung der insgesamt entstandenen Aufw...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.1 Anschaffung von reinen Elektrofahrzeugen im Jahr 2019 mit einem Bruttolistenpreis von nicht mehr als 60.000 EUR

Die private Nutzung wird mit den tatsächlich entstanden Aufwendungen angesetzt, die auf die privaten Fahrten entfallen. Die Abschreibung bzw. vergleichbare Kosten (z. B. Leasingraten) werden im Jahr 2019 nur zur Hälfte angesetzt. Ab dem Jahr 2020 ist jedoch nur ein Viertel der Abschreibung bzw. vergleichbaren Kosten (z. B. Leasingraten) anzusetzen.mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 3.3 Weshalb die Überlassung eines Firmenwagens an Arbeitnehmer immer zu 100 % betrieblich ist

Überlässt der Unternehmer seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, erfolgt die private Nutzung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Dadurch treten folgende Konsequenzen ein: Für den Arbeitnehmer ist die Möglichkeit, den Firmenwagen privat nutzen zu können, ein geldwerter Vorteil (Sachbezug), den er als Arbeitslohn versteuern muss. Der Arbeitnehmer erhält diesen Vorteil, weil er s...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.2 Anschaffung von reinen Elektrofahrzeugen nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031 mit einem Bruttolistenpreis von mehr als 60.000 EUR

Die private Nutzung wird mit den tatsächlich entstanden Aufwendungen angesetzt, die auf die privaten Fahrten entfallen. Die Abschreibung bzw. vergleichbare Kosten (z. B. Leasingraten) werden jedoch nur zur Hälfte angesetzt.mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 5.1 Sonderregelung für Elektrofahrzeuge (Anschaffung bis 31.12.2018)

Zur Anwendung der Kostendeckelung bei Elektrofahrzeugen und extern aufladbaren Hybridfahrzeugen hat das BMF im Schreiben vom 5.6.2014[1] ausgeführt, dass beim Vergleich des pauschal ermittelten Nutzungswerts mit den Gesamtkosten die Abschreibung des Fahrzeugs zu den Gesamtkosten gehört, wobei allerdings die Abschreibung mit den Anschaffungskosten zugrunde zu legen ist, die sic...mehr

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Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 4.1 Wann von einem Nutzungsentgelt auszugehen ist

Zahlt der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber ein Nutzungsentgelt für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs (Nutzung zu privaten Fahrten und zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung), mindert dieses Nutzungsentgelt den Nutzungswert, der gemäß R 8.1 Abs. 9 Nr. 4 LStR anzuse...mehr

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Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 10.3.1 Zuzahlungen mindern den geldwerten Vorteil

Sowohl die 1 %-Regelung als auch die Fahrtenbuchmethode stellen lediglich unterschiedliche Wege zur Bewertung dieses Vorteils dar. Der BFH hat in seiner Rechtsprechung deutlich gemacht, dass es sich bei den Zuzahlungen des Arbeitnehmers dem Grunde nach nicht um Werbungskosten handelt. Vielmehr mindern monatliche Nutzungsentgelte sowie vom Arbeitnehmer getragene Kosten bereit...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmen-Pkw, legt er i. d. R. d...mehr

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Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 2 Praxis-Beispiel: Abrechnung eines vom Arbeitnehmer gezahlten Nutzungsentgelts

Herr Huber stellt seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur Verfügung, den dieser auch für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen darf. Für jeden privat gefahrenen Kilometer zahlt der Arbeitnehmer 0,20 EUR an seinen Arbeitgeber (also an Herrn Huber). Im Monat Juli zahlt der Arbeitnehmer insgesamt 160 EUR an seinen Arbeitgeber. Der Br...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 6 Ermittlung des tatsächlichen (individuellen) Nutzungswerts bei Unternehmern

Die pauschale 1-%-Regelung kann nicht angewendet werden, wenn die betriebliche Nutzung des Fahrzeugs nicht mehr als 50 % beträgt. Ist dies der Fall oder ermittelt der Unternehmer die private Nutzung mithilfe eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs, erfasst er die tatsächlichen Aufwendungen, die auf die private Nutzung des Kraftfahrzeugs entfallen. Bei Anschaffungen nach dem 31.12....mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.3 Regelungen für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031

Die private Nutzung wird mit den tatsächlich entstanden Aufwendungen angesetzt, die auf die privaten Fahrten entfallen. Die Abschreibung bzw. vergleichbare Kosten (z. B. Leasingraten) werden jedoch nur zur Hälfte angesetzt, wenn die Kohlendioxidemission höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer beträgt oder (alternativ) bei einer Anschaffung nach dem 31.12.2018 und vor dem 1...mehr

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Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 4.2 Anrechnung des Nutzungsentgelts bei der pauschalen Nutzungswertmethode – 1-%-Regelung und 0,03-%-Regelung

Der geldwerte Vorteil aus der Gestellung eines Dienstwagens ist monatlich pauschal mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich der Umsatzsteuer zu bewerten.[1] Bei Anwendung der 1-%-Regelung ist der geldwerte Vorteil grundsätzlich um monatlich 0,03 % des Listenpreises für jeden Entfernungsk...mehr