Die private Nutzung wird mit den tatsächlich entstanden Aufwendungen angesetzt, die auf die privaten Fahrten entfallen. Die Abschreibung bzw. vergleichbare Kosten (z. B. Leasingraten) werden im Jahr 2019 nur zur Hälfte angesetzt. Ab dem Jahr 2020 ist jedoch nur ein Viertel der Abschreibung bzw. vergleichbaren Kosten (z. B. Leasingraten) anzusetzen.

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