Der Verwalter lädt die 6 Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage zu einer Versammlung, die im März 2021 nur im Wege der elektronischen Kommunikation stattfinden soll. Die Wohnungseigentümer erteilen dem Verwalter entweder eine Vollmacht oder nehmen selbst auf elektronischem Wege an der Versammlung teil.

Die Wohnungseigentümer fassen in der Versammlung den Negativbeschluss, Wohnungseigentümerin K Kosten in Höhe von 834,49 EUR (die Kosten für eine Erhaltungsmaßnahme am gemeinschaftlichen Eigentum) nicht zu erstatten. Ferner beschließen die Wohnungseigentümer, von K die Kosten für eine Schimmelbeseitigung zu verlangen. Wohnungseigentümerin K, die an der Versammlung teilgenommen hat, greift die in dieser Versammlung gefassten Beschlüsse im Wege der Anfechtungsklage an. Sie meint, eine Versammlung, die nur im Wege der elektronischen Kommunikation stattfinden soll, sei unzulässig. Alle Beschlüsse seien wegen dieses formalen Mangels unwirksam. Ferner beantragt sie, ihr die 834,49 EUR zu erstatten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge