Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.11 Sonstige Einzelfälle der Kreditgewährung

Rz. 50 Eine Kreditgewährung ist auch in der Weise möglich, dass der Darlehensnehmer eine fällige Forderung erst später begleichen muss. Bei der Herstellung von Bauwerken oder Straßenbauwerken sind die zu berechnenden Bauzeitzinsen Entgeltsteil für die steuerpflichtige Bauleistung und kein Entgelt für eine selbstständige steuerfreie Kreditleistung.[1] Bauzeitzinsen sind die Z...mehr

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Jansen, SGB IV § 40 Ehrenämter / 2.5 Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen

Rz. 9 Die zunehmende Komplexität der zu entscheidenden Materien der Selbstverwaltungsmitglieder erfordert eine immer umfangreichere Einarbeitungszeit. Verstärkt werden betriebswirtschaftliche Kenntnisse und spartenbezogenes Wissen vorausgesetzt. Den gestiegenen inhaltlichen Ansprüchen an die Tätigkeit der Selbstverwaltungsmitglieder muss durch eine angemessene Fort- und Weit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.3 Leistungen einer Bausparkasse

Rz. 26 Die durch die Darlehensgebühren und die Kontogebühren abgegoltenen Leistungen einer Bausparkasse sind ebenfalls als Kreditgewährung gem. § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG steuerfrei. Dies gilt insbesondere auch für die Darlehenshingabe der Bausparkasse durch Auszahlung der Baudarlehen aufgrund von Bausparverträgen. Die Steuerfreiheit umfasst die gesamte Vergütung, die von den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.5 Kreditkarten, Telekarten

Rz. 29 Bei Kundenkreditkarten, die Unternehmer an ihre Kunden ausgeben, die zum bargeldlosen Einkaufen berechtigen, liegt hinsichtlich der Gebühren für diese Karten eine steuerfreie Kreditgewährung dieser Unternehmer vor.[1] In seinem Urteil Auto Lease[2] hatte der EuGH in einem Fall der Nutzung von Tankkreditkarten festgestellt, dass im dortigen Ausgangsverfahren die Mineral...mehr

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Jansen, SGB IV § 41 Entschä... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift, die mit Ausnahme der Bundesagentur für Arbeit für alle Versicherungsträger (jedoch nicht für die Entschädigung des Vorstandsvorsitzenden einer Kassenärztlichen Vereinigung – BSG, Urteil v. 28.6.2000, B 6 KA 64/98 R, ZfS 2000 S. 280) gilt und im Wesentlichen § 5 Abs. 3 SVwG entspricht, regelt Art und Umfang der Entschädigung ehrenamtlich Tätiger. Es han...mehr

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Jansen, SGB IV § 37 Verhind... / 2.3 Anfechtung

Rz. 6 Soweit die Aufsichtsbehörde nach Abs. 1 Satz 1 Maßnahmen vornimmt, kann der Versicherungsträger diese durch Klage vor dem Sozialgericht anfechten. Die Klage hat gemäß § 86a Abs. 1 SGG aufschiebende Wirkung; jedoch kann gemäß § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG seitens der Aufsichtsbehörde die sofortige Vollziehung angeordnet werden. Die Aufsichtsbehörde hat aber nicht die Möglichke...mehr

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Jansen, SGB IV § 37 Verhind... / 2.1 Selbstverwaltungsorgane

Rz. 2 Die Regelung in Abs. 1, die eine Notverwaltung des Versicherungsträgers durch die Aufsichtsbehörde ermöglicht, bezieht sich auf den Fall der Verhinderung eines Selbstverwaltungsorgans. Dazu zählen der Vorstand, die Vertreterversammlung, bei den Krankenversicherungsträgern der Verwaltungsrat (§ 31 Abs. 3a) sowie bei der Deutschen Rentenversicherung Bund die Bundesvertre...mehr

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Jansen, SGB IV § 37 Verhind... / 2.2 Geschäftsführer

Rz. 4 Soweit der Geschäftsführer, sein Stellvertreter oder ein Mitglied der Geschäftsführung für längere Zeit an der Ausübung ihres Amtes verhindert sind oder das Amt längere Zeit unbesetzt ist, besteht keine Möglichkeit, dass die Aufsichtsbehörde tätig wird. In diesen Fällen hat der Gesetzgeber vielmehr den Versicherungsträger selbst, nämlich dem Vorstand, die Möglichkeit (...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Einzelfälle

Rz. 24 Verbriefte Genussrechte sind als Wertpapiere anzusehen. Die Ausgabe verbriefter Genussrechte ist daher nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG von der USt befreit. Die Ausgabe nichtverbriefter Genussrechte (z. B. an Arbeitnehmer), die ein Recht am Gewinn eines Unternehmens begründen, kann entgegen OFD Saarbrücken[1] nicht mehr als steuerbare Leistung angesehen werden (vgl. § 4 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Einzelfälle

Rz. 18 Zur Besteuerung der Umsätze sog. ECU-Ausgaben vgl. BMF v. 2.7.1991.[1] Eine Leistung, die lediglich darin besteht, unsortiertes Bargeld (z. B. Spendengelder) zu sortieren und zu zählen, dürfte nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG fallen, weil es sich insoweit nicht um einen Geldverkehrsumsatz i. S.d. Vorschrift, sondern um einen technischen Ums...mehr

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Persönliche Schutzausrüstun... / 5.1 Mögliche Einsatzfälle

Niederspannungs-(NS-)Anlagen, Mittelspannungs-(MS-)Anlagen (z. B. der öffentlichen und industriellen Energieversorgung), Hochspannungs-(HS-)Anlagen (z. B. der Leit- und Sicherungstechnik sowie Telekommunikationsanlagen von Bahnen). Gefährdungen durch Störlichtbögen sind bei Tätigkeiten an bzw. in der Nähe sog. offener Anlagen im noch nicht spannungsfreien Zustand möglich (z. B....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Kreditfabriken

Rz. 68 Entwicklungen im Finanzsektor gehen seit einigen Jahren dahin, bestimmte Aufgaben auszulagern. Die Kreditinstitute lassen dabei banktechnische Tätigkeiten durch externe Dienstleister erledigen. Ziel hierbei ist es, durch Synergien Kosten einzusparen. Ein Beispiel hierfür sind im Bankenbereich gegründete Dienstleistungsunternehmen, die für einzelne Kreditinstitute eine...mehr

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Sauer, SGB III § 112 Teilha... / 2.1 Ziele der Teilhabeförderung (Abs. 1)

Rz. 12 Der Gesetzgeber nennt die Ziele der Leistungsgewährung in Abs. 1. Demnach sollen die wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlichen Hilfen entsprechend dem Willen des Gesetzgebers dazu beitragen, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen. Rz. 13 Die Erwerbsfähigkeit der Menschen mit Behinderungen soll im Ergebnis posit...mehr

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Sauer, SGB III § 112 Teilha... / 2.2 Grundsätze zur Auswahl der Förderung von Menschen mit Behinderungen

Rz. 15 § 112 Abs. 2 enthält dabei ergänzende Grundsätze, die bei der Auswahl der in Betracht kommenden Leistung, Leistungsabfolge oder Maßnahmekombination im Einzelfall zu beachten sind. Die in Abs. 2 Satz 1 genannten 4 Faktoren, der Eignung und Neigung, der bisherigen Tätigkeit sowie der Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes sind durch die Agentur für Arbeit angemessen zu...mehr

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Sauer, SGB III § 115 Leistu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Die allgemeinen Leistungen verweisen auf das standardisierte Regelinstrumentarium der Bundesagentur für Arbeit und stehen daher gleichberechtigt auch Menschen mit Behinderungen zur Verfügung. Sie sind nicht auf die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet, mit Ausnahme der Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für Menschen mit Behinderungen in §...mehr

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Sauer, SGB III § 112 Teilha... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die sozialpolitischen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit im Kontext der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben ergeben sich sowohl aus Vorschriften des SGB I, III als auch nach dem SGB IX. Bereits in § 10 SGB I wird die umfassende Aufgabe der Rehabilitation im Kontext aller Sozialgesetzbücher beschrieben, der u. a. den Menschen mit Behinderungen ein...mehr

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Persönliche Schutzausrüstun... / 6 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "Umsätze – einschließlich der Vermittlung, jedoch nicht die Verwahrung und die Verwaltung –, die sich auf Aktien, Anteile an Gesellschaften und Vereinigungen, Schuldverschreibungen oder sonstige Wertpapiere beziehen, mit Ausnahme von Warenpapieren und der in Ar...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begriff des gesetzlichen Zahlungsmittels

Rz. 5 Der Staat hat die Funktion des Geldes als Zahlungs- und Wertaufbewahrungsmittel zu gewährleisten. Dies geschieht durch hoheitliche Festlegung jenes Mediums, das als gesetzliches Zahlungsmittel gilt, d. h. von jedem Inländer kraft Gesetzes zur Tilgung von Verpflichtungen entgegengenommen werden muss. In der Bundesrepublik Deutschland sind die Banknoten und – im Rahmen b...mehr

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Sauer, SGB III § 122 Ausbil... / 2.3 Anzuwendende Vorschriften der Berufsausbildungsbeihilfe

Rz. 14 Grundsätzlich gelten für das Ausbildungsgeld nach § 122 Abs. 2 die Vorschriften der Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 56 bis 72 (§ 122 Abs. 2 HS 1), wenn in den §§ 123 bis 129 keine speziellere Regelung für das Ausbildungsgeld vorgesehen ist. Dies ist der Fall für die Festsetzung der Bedarfe des Ausbildungsgeldes (vgl. Komm. zu §§ 123 bis 125) sowie die Anrechnung...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, hinterzogene ... / 3 Voraussetzungen für eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten

Die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten setzt eine betrieblich veranlasste, aber ungewisse Verpflichtung gegenüber einem Dritten voraus, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit entstehen und zu einer Inanspruchnahme des Steuerpflichtigen führen wird und die ihre wirtschaftliche Verursachung im Zeitraum vor dem Bilanzstichtag findet. In der Literatur g...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.8 Andere, sonstige Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX

Rz. 36 Die Vorschriften für andere Leistungsanbieter sind mit dem BTHG zum 1.1.2018 in Kraft getreten. Die Leistungen des Eingangsverfahrens und des Berufsbildungsbereiches können von der Bundesagentur für Arbeit auch für Anbieter nach § 60 SGB IX finanziert werden. Andere Leistungsanbieter sind keine Arbeitgeber. Sie sollen vergleichbare berufliche Bildung oder Beschäftigun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 5 ABC abziehbarer und nicht abziehbarer Ausgaben

Rz. 98 Abfindung: Wird eine steuerfrei gezahlte Abfindung nach § 88 BeamtVG bei erneuter Berufung in das Beamtenverhältnis auf eigenen Antrag zurückgezahlt, so ist der Rückzahlungsbetrag als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abzugsfähig.[1] Aktienanleihe: Das Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 S. 1 EStG ist auf Teilwertabschreibungen auf eine Aktiena...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 1.3 Ausgaben

Rz. 21 Ausgaben i. S. d. § 3c Abs. 1 EStG sind alle Aufwendungen, die bei der Ermittlung der Einkünfte abziehbar wären, stände ihnen nicht das Abzugsverbot des § 3c Abs. 1 EStG entgegen. Der Begriff der Ausgaben ist weit zu verstehen. Hierzu gehören zunächst Betriebsausgaben und Werbungskosten, einschließlich vorab entstandener und nachträglicher Betriebsausgaben oder Werbun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 2.1.2 Aufwendungen für Rechteüberlassung (sog. Lizenzaufwendungen)

Rz. 24 In sachlicher Hinsicht wirkt die Abzugsbeschränkung nach § 4j EStG für Aufwendungen für Rechteüberlassungen (sog. Lizenzaufwendungen). Betroffen sind also Aufwendungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten. § 4j Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 EStG übernimmt hier wörtlich die Begriffe aus § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG (§ 50a EStG Rz. 52ff.). Beispielh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j Aufwendungen für Rechteüberlassungen

1 Allgemeines Rz. 1 § 4j EStG wurde eingefügt m. W. v. Vz 2018 durch G. v. 27.6.2017.[1] Durch Einführung der neuen Regelung wird die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Lizenzaufwendungen und andere Aufwendungen bei grenzüberschreitenden Rechteüberlassungen eingeschränkt (sog. Lizenzschranke).[2] 1.1 Überblick über die Vorschrift Rz. 1a § 4j Abs. 1 S. 1 EStG enthält die Kernaussa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 2.4 Ausnahme: Präferenzregelung entspricht dem OECD-Nexus Ansatz (§ 4j Abs. 1 S. 4 EStG)

Rz. 52 Das (Teil-)Abzugsverbot für Lizenzaufwendungen nach § 4j Abs. 1 S. 1 u. S. 2 EStG ist nicht anzuwenden, soweit sich die niedrige Besteuerung daraus ergibt, dass die Einnahmen des Gläubigers (oder des weiteren Gläubigers) einer Präferenzregelung unterliegen, die dem Nexus-Ansatz gem. Kapitel 4 des Abschlussberichts 2015 zu Aktionspunkt 5, OECD (2016) "Wirksamere Bekämp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 4j EStG wurde eingefügt m. W. v. Vz 2018 durch G. v. 27.6.2017.[1] Durch Einführung der neuen Regelung wird die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Lizenzaufwendungen und andere Aufwendungen bei grenzüberschreitenden Rechteüberlassungen eingeschränkt (sog. Lizenzschranke).[2] 1.1 Überblick über die Vorschrift Rz. 1a § 4j Abs. 1 S. 1 EStG enthält die Kernaussage der Norm u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 2.1.1 Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen im Überblick

Rz. 23 § 4j Abs. 1 S. 1 EStG enthält sowohl die grundlegenden Tatbestandsvoraussetzungen als auch die Rechtsfolgen der Norm und stellt daher den Kern der Regelung dar. Lizenzaufwendungen sind beim Schuldner der Lizenzzahlung (ungeachtet eines bestehenden DBA) nur eingeschränkt abziehbar, wenn die korrespondierenden Lizenzeinnahmen des Gläubigers der Lizenzzahlung aufgrund ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1a § 4j Abs. 1 S. 1 EStG enthält die Kernaussage der Norm und beschränkt den steuermindernden Abzug von Aufwendungen für die Rechteüberlassungen (Lizenzaufwendungen), wenn die korrespondierenden Einnahmen für die Rechteüberlassung (Lizenzeinnahmen) des Gläubigers der Lizenzzahlungen aufgrund einer Präferenzregelung (Lizenzbox-Regelung) niedrig besteuert werden und der Gl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 1.2 Hintergrund der Vorschrift

Rz. 2 Die Einführung von § 4j EStG steht im engen Zusammenhang mit der BEPS-Kampagne der OECD/G20-Staaten zur Bekämpfung von Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS). Ziel der BEPS-Initiative ist es, gegen aggressive Steuerplanungsstrategien zur Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung international tätiger Konzerne vorzugehen. Eines ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 2.2 Erweiterung auf Zwischenschaltungsfälle (§ 4j Abs. 1 S. 2 EStG)

Rz. 38 § 4j Abs. 1 S. 2 EStG soll Umgehungsgestaltungen verhindern, bei denen das (Teil-)Abzugsverbot nach § 4j Abs. 1 S. 1 EStG dadurch ausgehebelt wird, dass die Lizenzzahlungen aus Deutschland nicht direkt in ein schädliches Lizenzboxsystem fließen, sondern zunächst an eine zwischengeschaltete nahestehende Person in einem anderen Staat (insbesondere an eine andere Konzern...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 2 Tatbestandsvoraussetzungen (§ 4j Abs. 1 EStG)

2.1 Regelungsgrundsatz (§ 4j Abs. 1 S. 1 EStG) 2.1.1 Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen im Überblick Rz. 23 § 4j Abs. 1 S. 1 EStG enthält sowohl die grundlegenden Tatbestandsvoraussetzungen als auch die Rechtsfolgen der Norm und stellt daher den Kern der Regelung dar. Lizenzaufwendungen sind beim Schuldner der Lizenzzahlung (ungeachtet eines bestehenden DBA) nur eingeschränkt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 3 Niedrigbesteuerung aufgrund Präferenzregelung (§ 4j Abs. 2 EStG)

3.1 Niedrigsteuergrenze (§ 4j Abs. 2 S. 1 EStG) Rz. 75 Für die Anwendung des (Teil-)Abzugsverbots nach § 4j EStG müssen die Lizenzeinnahmen einer niedrigen Besteuerung gem. § 4j Abs. 2 EStG unterliegen. § 4j Abs. 2 S. 1 EStG greift das in § 4j Abs. 1 S. 1 EStG postulierte und nicht näher bestimmte Tatbestandsmerkmal der niedrigen Besteuerung auf und arbeitet dieses weiter aus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 2.1 Regelungsgrundsatz (§ 4j Abs. 1 S. 1 EStG)

2.1.1 Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen im Überblick Rz. 23 § 4j Abs. 1 S. 1 EStG enthält sowohl die grundlegenden Tatbestandsvoraussetzungen als auch die Rechtsfolgen der Norm und stellt daher den Kern der Regelung dar. Lizenzaufwendungen sind beim Schuldner der Lizenzzahlung (ungeachtet eines bestehenden DBA) nur eingeschränkt abziehbar, wenn die korrespondierenden Lizenz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 4 Rechtsfolgen: (Teil-)Abzugsverbot für Lizenzaufwendungen (§ 4j Abs. 1 S. 1 u. 2 i. V. m. Abs. 3 EStG)

4.1 (Teil-)Abzugsverbot ungeachtet eines bestehenden DBA (§ 4j Abs. 1 S. 1 und 2 EStG) Rz. 92 Nach § 4j Abs. 1 S. 1 u. 2 EStG sind die Lizenzaufwendungen ungeachtet eines bestehenden DBA nur nach Maßgabe des § 4j Abs. 3 EStG abziehbar. Der Bezug auf die DBA-Regelungen erscheint auf den ersten Blick klärungsbedürftig, da die Schrankenregelung nach Art. 12 OECD-MA dem Ansässigk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 6 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

6.1 Verfassungsrecht Rz. 104 Bedenken bestehen gegenüber der Verfassungsmäßigkeit von § 4j EStG. Die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs nach § 4j EStG stellt eine Verletzung des objektiven Nettoprinzips als Ausprägung des Leistungsfähigkeitsprinzips dar und kann daher potenziell einen Eingriff in den Schutzbereich des Art. 3 Abs. 1 GG begründen.[1] Nach dem objektiven Ne...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 6.1 Verfassungsrecht

Rz. 104 Bedenken bestehen gegenüber der Verfassungsmäßigkeit von § 4j EStG. Die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs nach § 4j EStG stellt eine Verletzung des objektiven Nettoprinzips als Ausprägung des Leistungsfähigkeitsprinzips dar und kann daher potenziell einen Eingriff in den Schutzbereich des Art. 3 Abs. 1 GG begründen.[1] Nach dem objektiven Nettoprinzip darf nur ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 4.2 Proportionales (Teil-)Abzugsverbot (§ 4j Abs. 3 EStG)

Rz. 93 Sind die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen nach § 4j Abs. 1 u. 2 EStG erfüllt, kommt das (Teil-)Abzugsverbot für die Lizenzaufwendungen nach § 4j Abs. 3 EStG zum Tragen. § 4j Abs. 3 EStG gibt den genauen Umfang des Abzugsverbots vor. Der nicht abziehbare Teil der Lizenzaufwendungen ermittelt sich anhand der Verhältnisrechnung (Formel) nach § 4j Abs. 3 S. 2 EStG wie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 1.5 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 18 § 4j EStG ist parallel zu den Regelungen über den Quellensteuerabzug auf Lizenzzahlungen gem. § 50a EStG bzw. § 50d Abs. 3 EStG anzuwenden. Nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 2 S. 1 EStG unterliegen die Lizenzzahlungen an einen ausl. Lizenzgeber einer Quellensteuer i. H. v. 15 %, die ggf. auf Basis der Bestimmungen eines DBA oder der EU Zins- und Lizenzrichtlinie (...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 1.5 Abzugsverbot als Rechtsfolge

Rz. 28 Rechtsfolge des § 3c Abs. 1 EStG ist ein Abzugsverbot der unter die Vorschrift fallenden Ausgaben. Der Charakter der Ausgaben als Betriebsausgaben oder Werbungskosten bleibt dabei unberührt. Die nicht abzugsfähigen Ausgaben sind beim Betriebsvermögensvergleich außerhalb der Bilanz wieder hinzuzurechnen, wenn sie den Gewinn gemindert haben. Bei der Einnahmenüberschussr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 2.1.3 Lizenzeinnahmen werden aufgrund einer Präferenzregelung niedrig besteuert

Rz. 25 Das (Teil-)Abzugsverbot für Lizenzaufwendungen nach § 4j EStG kommt beim Schuldner der Lizenzzahlungen nur zum Tragen, wenn die korrespondierenden Lizenzeinnahmen des Gläubigers einer von der Regelbesteuerung abweichenden niedrigen Besteuerung (Präferenzregelung) unterliegen. Rz. 26 Die Lizenzzahlungen sind beim Schuldner der Lizenzgebühr im Regelfall Aufwendungen und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 1.4 Unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang

Rz. 25 Ausgaben sind nach § 3c Abs. 1 EStG vom Abzug ausgeschlossen, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen "in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang" stehen. Ein lediglich mittelbarer Zusammenhang genügt für das Eingreifen des Abzugsverbots nicht.[1] Rz. 26 Für das Vorliegen eines unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhangs ist nach der BFH-Rspr. erforderlich, dass Ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 3.1 Niedrigsteuergrenze (§ 4j Abs. 2 S. 1 EStG)

Rz. 75 Für die Anwendung des (Teil-)Abzugsverbots nach § 4j EStG müssen die Lizenzeinnahmen einer niedrigen Besteuerung gem. § 4j Abs. 2 EStG unterliegen. § 4j Abs. 2 S. 1 EStG greift das in § 4j Abs. 1 S. 1 EStG postulierte und nicht näher bestimmte Tatbestandsmerkmal der niedrigen Besteuerung auf und arbeitet dieses weiter aus. Eine niedrige Besteuerung nach § 4j Abs. 2 S....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 4.1 (Teil-)Abzugsverbot ungeachtet eines bestehenden DBA (§ 4j Abs. 1 S. 1 und 2 EStG)

Rz. 92 Nach § 4j Abs. 1 S. 1 u. 2 EStG sind die Lizenzaufwendungen ungeachtet eines bestehenden DBA nur nach Maßgabe des § 4j Abs. 3 EStG abziehbar. Der Bezug auf die DBA-Regelungen erscheint auf den ersten Blick klärungsbedürftig, da die Schrankenregelung nach Art. 12 OECD-MA dem Ansässigkeitsstaat des Empfängers das Besteuerungsrecht an den Einkünften aus Lizenzgebühren zu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 6.3 Abkommensrecht

Rz. 113 Das (Teil-)Abzugsverbot für Lizenzaufwendungen greift nach § 4j Abs. 1 S. 1 u. 2 EStG ungeachtet eines bestehenden DBA und soll damit die Anwendung des Diskriminierungsverbots nach Art. 24 Abs. 4 OECD-MA überschreiben. Hiernach darf für die Abzugsfähigkeit von Lizenzaufwendungen nicht nach der Ansässigkeit des Zahlungsempfängers im In- oder Ausland diskriminiert werd...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 1.6 Anpassungen in § 4j EStG

Rz. 22b Mit dem ATAD-UmsetzungsG v. 25.6.2021[1] ist es zu Anpassungen in § 4j EStG gekommen. In § 4j Abs. 2 S. 4 EStG ist die Angabe "§ 8 Absatz 3 AStG" durch die Angabe "§ 8 Absatz 5 AStG" ersetzt worden. Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung, die wegen der Verschiebung der Regelungen zur Niedrigbesteuerung von § 8 Abs. 3 AStG in den § 8 Abs. 5 AStG erforderlich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 3.3 Ermittlung der Ertragsteuerbelastung bei abweichender Zurechnung der Lizenzeinnahmen (§ 4j Abs. 2 S. 3 EStG)

Rz. 87 Werden die Lizenzeinnahmen nicht dem Gläubiger der Lizenzzahlungen, sondern einer anderen Person ganz oder teilweise zugerechnet oder erfolgt die Besteuerung aus anderen Gründen ganz oder teilweise bei einer anderen Person als dem unmittelbaren Gläubiger (oder dem weiteren Gläubiger), ist für die Ermittlung der Ertragsteuerbelastung auf die Summe der Belastungen abzus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 1.4 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 § 4j EStG ist mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v. 27.6.2017[1] eingeführt worden. § 4j EStG ist erstmals für Aufwendungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2017 entstehen (§ 52 Abs. 8a u. 16a EStG). Rz. 15 Die G20/OECD-Staaten haben sich darauf geeinigt, alle schädlichen Lizenzbox-Regelungen erst bis spätestens zum 30...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 1.3 Systematische Einordnung der Vorschrift

Rz. 6 Normativ ist § 4j EStG unter den Gewinnermittlungsvorschriften (§§ 4-7i EStG) verortet. Als Gewinnermittlungsvorschrift gilt das Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 4j EStG für Stpfl., die Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 EStG erzielen. Über den Verweis in § 9 Abs. 5 S. 2 EStG gilt § 4j EStG auch im Rahmen der Überschusseinkünfte. Das (Teil-)Abzugsverbot für Li...mehr