Praxis-Tipp

Spalten ergänzen

Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.

 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsbereich Gefährdung/Belastung/Mangel Regelwerk S-T-O-P-Maßnahmen
1 Schaltanlagen[2]

Verletzungsgefahr von Beschäftigten infolge

  • Körperdurchströmung mit Folge schwerer Verbrennungen
  • Schädigung des Sehens durch Lichtblitz
  • Beeinträchtigung des Hörvermögens durch Detonationsknall
  • Gesundheitsschädigung durch Gase und Metalldämpfe

Psychische Belastung und Beanspruchung durch

  • Zeit- und Termindruck (z. B. Stromausfall)

Beschädigung bzw. Zerstörung von Schaltanlagen durch

  • explosionsartige Druckerhöhung
  • Zerstörung von technischen und baulichen Anlagen

BetrSichV

ArbStättV

ASR A2.2

ASR A2.3

TRGS 600

TRGS 800

DGUV-V 3

DGUV-I 203-001

DGUV-I 203-002

DGUV-I 203-004

DIN VDE 0100-420

DIN VDE 0100-530

DIN EN 61439-1

DIN EN 61482-1-1

DIN EN 61482-1-1

Substitution:

  • beim Arbeiten an elektrischen Anlagen gänzliches und umfassendes Freischalten[3]

Technische Maßnahmen:

  • Vermeiden oder Beseitigen der Gefahrenquelle
  • Einsatz von Störlichtbogen-Schutzeinrichtungen zur

    • Begrenzung der Einwirkdauer des Lichtbogens durch Abschaltzeiten < 5 Millisekunden
  • sichere Abschaltung der Versorgungsanlage
  • Brandschutzeinrichtung

    • zur Löschung von Bränden
    • zur Trennung der Fehlerstelle vom Netz
  • Isolationsplatten zur Begrenzung von Wirkungen des Störlichtbogens auf Entstehungsort (aktiver Schutz)
  • Raumtrennung zur Vermeidung des Eindringens von Fremdkörpern in Funktionsräume bei Störlichtbögen (passiver Schutz)
  • Einsatz strombegrenzender Sicherungen

Organisatorische Maßnahmen:

  • Vermeiden von Montage- und Wartungsmängeln
  • Dokumentation durchgeführter Maßnahmen
  • Wirksamkeitskontrolle von Maßnahmen
  • Minimierung der Personen an der Schaltanlage
  • Verfügbarkeit von Übersichtsschaltplänen
  • Zutrittsregelungen zu elektrischen Anlagen
  • Schaltbefähigung, Schaltberechtigung
  • regelmäßige Schulungen
  • Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Einsatz von ausgebildetem und geschultem Personal (Elektrofachkraft)
  • PSAgS entsprechend der geforderten Störlichtbogenschutzklasse mit hohem Tragekomfort und Trageakzeptanz (s. Abschn. 5.4)
  • ggf. Einsatz überbrückungssicherer Ausrüstung (z. B. NH-Sicherungsaufsteckgriff mit Stulpe)
  • Prüfung der PSAgS vor Einsatz
  • Pflege, Wartung und ggf. Reparatur
  • spezielle Befähigungen (z. B. Schaltbefähigung)
2 Photovoltaik-(PV-)Anlagen[4]

Beeinträchtigung der Gesundheit von Mensch und Tier durch Störlichtbögen infolge von

  • Brandentstehung und -ausbreitung und Freisetzung giftiger Gase durch Abbrennen von PV-Anlagen
  • Gefahren von Stromschlägen über Lichtbögen (z. B. durch beschädigte Kabelisolierungen)

Gefahren durch elektromagnetische Felder bei einer bestimmten Größenordnung (Elektrosmog)

Schäden an Gebäuden durch Störlichtbögen infolge von Bränden, verbunden mit Einsturzgefahr

BetrSichV

TRGS 800

DGUV-V 3

DGUV-I 203-001

DGUV-I 203-002

DGUV-I 203-004

DIN VDE 0100-420

DIN VDE 0100-530

Technische Maßnahmen:

  • Installation von Störlichtbogenerkennungssensoren zum Erkennen und Melden serieller und paralleler Lichtbögen bei Spannungen von bis zu 600 V DC und maximal 35 A (AFD-Sensor)[5]
  • vor Brandbekämpfung Abschalten der Hauptstromzufuhr
  • Betätigen des sog. Feuerwehrschalters (stromlos setzen der zum Wechselrichter führenden Gleichstromkabel)
  • bei Brandbekämpfung Abstand zu elektrischen Anlagen

    • bei Sprühstrahl 1 m
    • bei Vollstrahl 5 m
  • kurze Kabelwege der Gleichstromspannung
  • Gitter zur Abwehr von Mardern
  • fachgerechte Verlegung von Kabeln und Leitungen gemäß VdS 2025
  • Installation einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung RCD

Organisatorische Maßnahmen:

  • Kennzeichnung zum Vorhandensein einer PV-Anlage an Hausanschlusskasten
  • Übersichtsplan zur Lage der spannungsführenden Komponenten
  • Dokumentation durchgeführter Maßnahmen
  • Verhinderung der Ablagerung von leicht entzündlichen Stoffen
  • Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten

Personenbezogene Maßnahmen:

  • im Gefahrenfall Tragen von PSAgS gemäß Abschn. 5.4
  • Prüfung der PSAgS vor Einsatz
  • Pflege, Wartung und ggf. Reparatur

Tab. 1: Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

[1] Siemens AG: Der Störlichtbogen in Mittelspannungs- und Niederspannungsschaltanlagen, Technische Schriftenreihe, Ausgabe, S. 1–19, München 2021.
[2] Waschbüsch: Störlichtbogen in Schaltanlagen, Gebäudetechnik, Fach.Journal IHKS 2015, S 1–4,

Waschbüsch: Gefährliche Auswirkung reduzieren – Räumliche Begrenzung von Störlichtbögen durch konstruktive Maßnahmen in Schränken, Fach.Journal IHKS 6 (2019) S. 1.

[3] Ziehmer: Arbeiten unter Spannung – Umgang mit thermischen Gefährdungen durch Störlichtbögen, np 59 (2020) 10, S. 10–16.
[4] Wagner: Gefahren von Photovoltaik-Anlagen, 2021,

VdS 3145: Photovoltaikanlagen – Technischer Leitfaden.

[5] ETA: Lichtbogenerkennung in PV-Anlagen, 2011.

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