Die Wohnungseigentümer "genehmigen" am 7.12.2020 zu TOP 4 "die Jahresabrechnung" für das Jahr 2019. Dort sind für Wohnungseigentümer K Hausgeldzahlungen in Höhe von 1.219,44 EUR berücksichtigt worden und nicht – wie es richtig gewesen wäre – in Höhe von 1.278 EUR. Die Einzelabrechnung des K weist als "Abrechnungsspitze (Guthaben)" einen Betrag in Höhe von 25,98 EUR aus, berechnet als Differenz zwischen Soll-Vorauszahlungen auf das Hausgeld und den tatsächlichen Kosten. Ferner wird als Abrechnungsergebnis (Nachzahlung) ein Betrag in Höhe von 497,04 EUR angegeben, der sich aus der Differenz der Ist-Vorauszahlungen und den Kosten errechnet. Schließlich heißt es "nachrichtlich", K schulde der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zuzüglich eines Betrags zur Erhaltungsrücklage in Höhe von 117,54 EUR einen Betrag in Höhe von 614,58 EUR.

Ferner beschließen die Wohnungseigentümer zu TOP 18, nunmehr "den TOP 13 der Versammlung 13.06.2017" umzusetzen. Es heißt, es soll eine Infrastruktur zur Ladung von E-Autos geschaffen werden. Herr J habe sich bereit erklärt, "die Umsetzung des Themas zu koordinieren. Auftragnehmer: in Abstimmung mit der Mehrheit des Beirates, Finanzierung: über die Erhaltungsrücklage, Auftragsvolumen: rd. 63.000 EUR. Hinweis: es soll noch geprüft werden, ob bei den damaligen Angeboten das Lastmanagement berücksichtigt wurde." Diesen Beschluss hatte der Verwalter wie folgt angekündigt: "Beratung und evtl. Beschlussfassung über die weiteren Maßnahmen zur Erstellung einer Infrastruktur zur Ladung von E-Autos, sowie der Genehmigung gegenüber einzelnem Eigentümer zur Montage der notwendigen Einrichtungen von Ladeplätzen".

Gegen diese Beschlüsse geht K vor.

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