Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer | 4152 | 6072 | Löhne und Gehälter | |
Verrechnete sonstige Sachbezüge aus Kfz-Gestellung 19 % USt | 8611 | 4947 | sonstige betriebliche Erträge |
So kontieren Sie richtig!
Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmen-Pkw, legt er i. d. R. die Bedingungen für die Nutzung fest. Die private Nutzung kann pauschal oder nach den tatsächlichen Kosten ermittelt werden. Nutzungsentgelte, die der Arbeitnehmer trägt, mindern den geldwerten Vorteil, der als Arbeitslohn zu versteuern ist. Übernimmt der Arbeitnehmer einen Teil der laufenden Kosten, z. B. die Benzinkosten, mindern diese Zahlungen ebenfalls den geldwerten Vorteil. Da der Arbeitgeber die Kosten nicht erstattet, entsteht bei ihm kein Aufwand. Nutzungsentgelte und andere Zuzahlungen, die der Arbeitnehmer leistet, werden lohnsteuerlich auf den privaten Nutzungswert angerechnet. Dabei wird die Umsatzsteuer aus dem pauschalen Wert herausgerechnet und auf das Konto "Verrechnete sonstige Sachbezüge aus Kfz-Gestellung 19 % USt" 8611 (SKR 03) bzw. 4947 (SKR 04) gebucht.
Buchungssatz:
Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer |
an verrechnete sonstige Sachbezüge aus Kfz-Gestellung 19 % USt |
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