Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Gesonderte Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Satzung

Tz. 1 Stand: EL 112 – ET: 06/2019 Ab dem 21.03.2013 erfolgt eine formelle Prüfung der Satzung einer steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Einrichtung. Entspricht die Satzung den formalen Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts (§§ 51–68 AO; Anhang 1b), ergeht ein Feststellungsbescheid nach § 60a AO. Hierbei handelt es sich um ein dem Veranlagungsverfahren vorgeschaltetes Anne...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Körperschaftsteuerbescheid

Tz. 9 Stand: EL 112 – ET: 06/2019 Der Körperschaftsteuerbescheid setzt die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag fest und enthält die Besteuerungsgrundlagen für den betreffenden Veranlagungszeitraum.So unterliegt bei einem darüber hinaus steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Verein der Gewinn des einheitlichen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs der Kö...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Beispiele zur Durchführung von Sport- und Kirmesveranstaltungen

Tz. 24 Stand: EL 112 – ET: 06/2019 Beispiel 1: Zusammenschluss zur Durchführung von Sportveranstaltungen Eine GbR (Spielgemeinschaft) schließt sich zur Durchführung von Sportveranstaltungen zusammen (Fall des § 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b). Die Sportvereine A, B und C haben im Jahre 03 eine gemeinsame sportliche Veranstaltung durchgeführt. An der Veranstaltung haben nur unbezahlt...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 8 Stand: EL 112 – ET: 06/2019 Personengesellschaften können nicht gemeinnützig sein, auch dann nicht, wenn eine GbR ausschließlich aus gemeinnützigen Organisationen besteht. Steuervergünstigungen nach den §§ 51ff. AO (Anhang 1b) können nur von Körperschaften i. S. d. KStG in Anspruch genommen werden (§ 51 Abs. 1 AO, Anhang 1b), nicht von einer GbR. Tz. 9 Stand: EL 112 – ET...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Beteiligungen, die dem Zweckbetrieb zuzuordnen sind

Tz. 13 Stand: EL 112 – ET: 06/2019 Bezüglich des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs "Beteiligung an einer Personengesellschaft" ist auf Ebene der beteiligten Vereine zu entscheiden, ob ein Zweckbetrieb oder ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorliegt (AEAO Nr. 3 zu § 64 AO, Anhang 2). Schließen sich z. B. mehrere gemeinnützige Vereine zu einer GbR zusamme...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Zusammenschluss zweier Sportvereine zu einer Spielgemeinschaft

Tz. 18 Stand: EL 112 – ET: 06/2019 Vielfach schließen sich Sportabteilungen zweier gemeinnützigen Zwecken dienenden Sportvereine, z. B. im Bereich des Handball- und Fußballsports, zu einer Spielgemeinschaft zusammen. Ziel dieses Zusammenschlusses ist die gemeinsame Durchführung und das erfolgreiche Betreiben der betreffenden Sportart. Sehr oft sind für die Gründung einer Spie...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Beteiligungen, die dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind

Tz. 14 Stand: EL 112 – ET: 06/2019 Eine ertragsteuerliche Auswirkung wegen der Beteiligung an der Personengesellschaft ergibt sich immer dann, wenn die Beteiligung im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu erfassen ist. Unterhält die Personengesellschaft (GbR) einen steuerpflichtigen Gewerbebetrieb, so unterliegt sie der Gewerbesteuer (s. § 2 Abs. 1 Satz 2 Gew...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Bedeutung bei Vereinen

Tz. 7 Stand: EL 112 – ET: 06/2019 Die GbR hat bei Vereinen insbesondere Bedeutung, wenn diese sich zur Durchführung von gemeinsamen Veranstaltungen zusammenschließen. Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um eine GbR handelt. Wie unter Rz. 6 ausgeführt, kann eine Außengesellschaft oder eine Innengesellschaft vorliegen. Entscheidend ist, ob eine gemeinsame ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Freistellungsbescheid

Tz. 6 Stand: EL 112 – ET: 06/2019 Steuerbegünstigte (gemeinnützige) Vereine ohne bzw. ohne nennenswerten steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Einnahmen ≤ 35 000 EUR) müssen regelmäßig alle drei Jahre eine Steuererklärung abgeben. Bei dem dreijährigen Turnus handelt es sich um eine Sollvorschrift (AEAO zu § 59 AO TZ 7, Anhang 2), welcher ggf. auch verkürzt werd...mehr

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Klose, SGB I § 43 Vorläufig... / 2.1.2 Zuständigkeitsstreit

Rz. 8 Es muss ein Zuständigkeitsstreit in der Weise bestehen, dass der um Leistungen angegangene Träger seine Zuständigkeit für die Leistung bestreitet, weil er einen anderen Träger für zuständig hält, dieser aber seinerseits wiederum seine Zuständigkeit nicht für gegeben hält. Dieser Streit kann wegen der zurückverweisenden vermeintlichen Zuständigkeit des ursprünglich ange...mehr

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Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Krankenbeförderung; Endbescheid im finanzgerichtlichen Verfahren

Leitsatz 1. Die Krankenbeförderung i.S. des § 3 Nr. 5 Satz 1 KraftStG setzt voraus, dass kranke Menschen be­fördert werden. Steuerbefreit sind nur Fahrzeuge, die ausschließlich für Fahrten im Zusammenhang mit der Behandlung kranker Menschen verwendet ­werden (Anschluss an BFH-Urteil vom 13.09.2018 ­– III R 10/18, BFHE 262, 532). 2. Nach der Abmeldung eines Kraftfahrzeugs wird...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 63... / 1 Tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 Abs. 1 AO)

Rz. 1 Die tatsächliche Geschäftsführung umfasst alle Handlungen und Tätigkeiten, die der Körperschaft zuzurechnen sind.[1] Die Körperschaft muss ihre tatsächliche Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung ihrer in der Satzung bestimmten Zwecke in der satzungsmäßigen Weise richten. Satzung und tatsächliche Geschäftsführung müssen daher übereinstimmen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 63... / 3 Nachweis der tatsächlichen Geschäftsführung (§ 63 Abs. 3 AO)

Rz. 4 Den Nachweis der der Satzung entsprechenden Geschäftsführung hat die Körperschaft durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben zu führen. Die Körperschaft trägt die objektive Beweislast (Feststellungslast) für die Voraussetzungen der Steuerbefreiung.[1] Die vorläufige Anerkennung der Körperschaft durch das FA führt nicht zu einer Umkehr der Fest...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 63... / 5 Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen (§ 63 Abs. 5 AO)

Rz. 7 § 63 Abs. 5 AO ist durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz vom 21.3.2013[1] neu eingefügt worden und regelt die Berechtigung der steuerbegünstigten Körperschaften zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen i. S. d. § 50 Abs. 1 EStDV. Zweck der Vorschrift ist die Herbeiführung von Rechtssicherheit sowohl für die Körperschaft als Ausstellerin als auch für den Empfänger der S...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 63... / 4 Fristsetzung zur Mittelverwendung (§ 63 Abs. 4 AO)

Rz. 5 Gemeinnützige Körperschaften müssen ihre Mittel vorbehaltlich des § 62 AO grundsätzlich zeitnah für ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden.[1] Sammelt eine Körperschaft Mittel an, ohne dass die Voraussetzungen zur Rücklagenbildung nach § 62 AO erfüllt sind, liegt an sich ein Verstoß gegen das Gebot der satzungsmäßigen Geschäftsführung vor. § 63 Abs. 4...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 2.3.1 Unbeschränkte Steuerpflicht

Unbeschränkte Steuerpflicht ist gegeben, wenn der Schenker (Zuwendender) oder der Empfänger der Schenkung (Beschenkter) zur Zeit der Entstehung der Steuer Inländer waren. Dabei gelten als Inländer: natürliche Personen, die im Inland ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Einen Wohnsitz hat eine Person dort, wo sie eine Wohnung unter Umständen innehat, die da...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.1 Inländische Körperschaft mit Auslandsbetriebsstätte

Tz. 1056 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Aufgrund des Welteinkommensprinzips ist bei inl Kö mit Ausl-BetrSt ausschl zu prüfen, ob ein DBA als Schrankenrecht die dt Besteuerung beschränkt. Hierzu sind regelmäßig die Fragen der BetrSt-Begr (s Tz 1091ff) und der Vermeidung der Doppelbesteuerung durch St-Freistellung oder St-Anrechnung (Abschn 5) zu prüfen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.9 Keine Änderung beim Anteilseigner, wenn Bescheide bei der Körperschaft nicht mehr änderbar sind

Tz. 37 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Sind die Bescheide bei der Kö hinsichtlich der vGA nicht mehr änderbar, bietet § 32a Abs 1 KStG keine Änderungsmöglichkeit beim AE. Solche Änderungen sind dann allenfalls nach den Korrekturvorschriften der AO möglich (zB nach § 164 Abs 2 AO). Hierbei sind allerdings die materiell-rechtlichen Einschränkungen in § 3 Nr 40 S 1 Buchst d S 2f EStG...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Gewinnausschüttungen (Buchst. a)

a) Gewinnausschüttungen Rz. 31 [Autor/Stand] Allgemeines. § 3 Nr. 41 Satz 1 Buchst. a EStG befreit Gewinnausschüttungen von der Besteuerung, sofern aufgrund einer Beteiligung an einer ausl. Zwischengesellschaft innerhalb der vorangegangenen sieben Jahre eine Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7–14 AStG durchgeführt worden ist. Ohne diese Regelung würden die Gewinnausschütt...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.1.4.6 Länderspezifische Besonderheiten

Tz. 1530 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Unabhängig von der Qualifikation und Behandlung in D stellt sich häufig die Frage der Quellen-St-Entlastung im Ausl. Die Verw-Grds Pers-Ges enthalten hierzu in der Anlage kurze länderspezifische Hinw, die in der nachfolgenden Tabelle eingearbeitet wurden. Die Liste wurde um Hinw aus der Lit/ausl Rspr ergänzt.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Grundsatz des Quellensteuerabzugs (Abs. 1 Satz 1) und Ausnahmen

Rz. 17 [Autor/Stand] Grundsatz des Quellensteuerabzugs. § 50d Abs. 1 Satz 1 statuiert den Grundsatz, dass der Quellensteuerabzug ungeachtet dessen erfolgt, ob ein Anspruch auf Steuerfreistellung oder -reduzierung gem. § 43b, des § 50g EStG oder eines DBA besteht. Dieser Anspruch ist nach dem Willen des Gesetzgebers im Wege eines sich dem Quellensteuerabzug anschließenden Ers...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (hh) Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen in Fällen der Kapitalertragsteuer

Rz. 288 [Autor/Stand] Zeitpunkt des Entstehens der KapESt. Dabei ist zu beachten, dass die Kapitalertragsteuer grundsätzlich in dem Zeitpunkt entsteht, in dem die Kapitalerträge dem Vergütungsgläubiger zufließen (§ 44 Abs. 1 Satz 2 EStG). Gemäß § 44 Abs. 2 Satz 1 EStG fließen Dividenden, deren Ausschüttung von einer Körperschaft beschlossen wurden, dem Vergütungsgläubiger an...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Vereinbarkeit des Abzugsverfahrens nach Abs. 1 mit Unionsrecht bei Streubesitzdividenden i.S.v. § 8b Abs. 1 KStG

Rz. 51 [Autor/Stand] EuGH-Urteil vom 20.10.2011: (Frühere) Ungleichbehandlung durch das Steuerabzugsverfahren bei Streubesitzdividenden. Bislang bestand eine Ungleichbehandlung zwischen Kapitalgesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat und solchen mit Sitz im Inland als Gesellschafter inländischer Kapitalgesellschaften insoweit, als die einbehaltene und abgeführte Kapita...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Veräußerungsgewinne (Buchst. b)

a) Steuerfreiheit von Gewinnen aus Veräußerung, Auflösung oder Kapitalherabsetzung Rz. 81 [Autor/Stand] Allgemeines. § 3 Nr. 41 Satz 1 Buchst. b EStG befreit Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer ausl. KapGes. sowie aus deren Auflösung oder Herabsetzung ihres Kapitals, sofern aufgrund einer Beteiligung an einer ausl. Zwischengesellschaft innerhalb der vorangegang...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Norminhalt

Rz. 10 [Autor/Stand] Normzweck. Die aus einer steuerlichen Belastung der nachfolgenden Beteiligungserträge resultierende Doppelbelastung der Einkünfte widerspricht dem Konzept der Hinzurechnungsbesteuerung. Hiergegen kann man einwenden, die Hinzurechnungsbesteuerung wolle nur eine zu geringe ertragsteuerliche Vorbelastung auf Ebene der ausl. Zwischengesellschaft nachholen. S...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Verfassungsrechtliche Bedenken

Rz. 20.4 [Autor/Stand] Allgemeines. Sollten im Schrifttum noch verfassungsrechtliche Bedenken gegen die §§ 7–14 AStG geäußert werden (s. Vor §§ 7–14 AStG Anm. 29), schlagen diese Argumente nicht unmittelbar auf § 3 Nr. 41 EStG durch.[2] Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Vorschrift systematisch auf den §§ 7–14 AStG aufbaut, denn als Steuerbefreiungsnorm handelt s...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

a) Allgemeines Rz. 37 [Autor/Stand] Persönlicher Anwendungsbereich des § 50d Abs. 1 und 2. Der persönliche Anwendungsbereich des § 50d Abs. 1 und 2 erfasst steuerpflichtige Gläubiger von Kapitalerträgen oder Vergütungen, denen nach §§ 43b und 50g EStG oder einem DBA eine Reduzierung der Quellensteuern zusteht. Rz. 38 [Autor/Stand] Anwendungsbereich des § 43b EStG und § 50g ESt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Unionsrechtliche Bedenken

a) Grundfreiheiten Rz. 16 [Autor/Stand] Unionsrechtliche Bedenken an den §§ 7–14 AStG. Werden im Schrifttum aus unionsrechtlicher Perspektive noch Bedenken gegen die §§ 7–14 AStG geäußert (s. auch Vor §§ 7–14 AStG Anm. 31 ff.),[2] lassen sich die Argumente nicht unmittelbar auf § 3 Nr. 41 EStG übertragen.[3] Daran ändert auch der Umstand nichts, dass § 3 Nr. 41 EStG systemati...mehr

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Sonderumlagen als Gewinnminderungen i.S.d. § 8b Abs. 6 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 3 KStG

Leitsatz Zahlungen eines Betriebs gewerblicher Art in Form von Sonderumlagen an einen öffentlich-rechtlichen Verband, die dem Ausgleich eines Bilanzverlusts aus der Teilwertabschreibung auf dessen Beteiligung an einer Anstalt des öffentlichen Rechts dienen, unterstehen dem Abzugsverbot des § 8b Abs. 6 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 3 KStG. Normenkette § 8b Abs. 6 Satz 2, Abs. 3 Sa...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG Ein... / 9.3 Zweiter bis Fünfter Teil

Rz. 25 Der Zweite Teil (§§ 3–10 UmwStG) regelt den Vermögensübergang bei Verschmelzung auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person und den Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft. Der Dritte Teil (§§ 11–14 UmwStG) befasst sich mit der Verschmelzung oder Vermögensübertragung auf eine andere Körperschaft. Der Vierte Teil (§§ 15, 16 ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG Ein... / 6 Verhältnis des UmwStG zum UmwG

Rz. 14 Die zivilrechtlichen Grundlagen für eine Mehrzahl der im UmwStG geregelten Anweisungen zur Umstrukturierung von Unternehmen finden sich im Umwandlungsgesetz (UmwG), welches am 1.1.1995 in Kraft getreten ist.[1] Das UmwG regelt in § 1 Abs. 1 Nr. 1 – 3 UmwG die zivilrechtliche Überführung eines Betriebs von einer Rechtsform in eine andere ohne Abwicklung und Liquidatio...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG Ein... / 2 Historie

Rz. 2 Das UmwStG 1969[1] ordnete erstmals steuerrechtliche Regelungen für die Umwandlung von Kapitalgesellschaften nach dem heutigen Regelungsumfang an.[2] Nach dem UmwStG 1977[3] war die steuerneutrale Umstrukturierung von Unternehmen nur bei Umwandlung und Verschmelzung von Kapitalgesellschaften möglich. Diesbezüglich wurde sichergestellt, dass es zu keiner doppelten steu...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG Ein... / 9.1 Überblick

Rz. 19 Während sich der Aufbau des UmwG an den einzelnen Umwandlungsarten orientiert, ist der Aufbau des UmwStG jeweils an die steuerliche Rechtsform des übertragenden Rechtsträgers (Ausgangsunternehmensträger) und der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von natürlichen und juristischen Personen angelehnt. Während bei natürlichen Personen eine Besteuerung mit Einkommen...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG Ein... / 9.2 Erster Teil

Rz. 21 § 1 UmwStG regelt den sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich und erfasst inländische, grenzüberschreitende und auch ausländische Vorgänge, soweit Rechtsträger aus dem EU-/EWR-Raum beteiligt sind. Sofern Gesellschaften mit Sitz in Drittstaaten beteiligt sind, ist der Anwendungsbereich nicht eröffnet. § 1 Abs. 1 UmwStG bestimmt, dass der Zweite bis Fünfte Teil (§...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 4 Erklärungsfristen

Rz. 54 Nach § 149 Abs. 2 S. 1 AO sind, falls nichts anderes bestimmt ist, Steuererklärungen für Vz 2018 von Stpfl., die nicht steuerlich beraten sind, spätestens 7 Monate nach dem Ende des Vz mithin am 31.7. abzugeben (bis Vz 2017: 5 Monate bzw. 31.5.) gem. Art. 97 § 10a Abs. 4 S. 1, 3 EGAO. Bei Stpfl., die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft beziehen und ein abweichende...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 6 Mitteilung bei gerichtlicher Ahndung von Straftaten

Rz. 12 § 411 AO ist lediglich anwendbar in Verfahren der Finanzbehörde wegen Steuerordnungswidrigkeiten. Es besteht jedoch auch in gerichtlichen Strafverfahren Mitteilungspflichten für die Gerichte, die sich aus der "Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen" (MiStra) ergeben. Auf die Angehörigen der steuerberatenden Berufe und Wirtschaftsprüfer ist Nr. 24 MiStra anwendbar....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 5 Die Folgen einer unterlassenen Anhörung

Rz. 11 Unterlässt die Finanzbehörde die Anhörung der Berufskammer oder wartet deren Stellungnahme nicht ab, so ist die Wirksamkeit der Entscheidung dadurch nicht betroffen. Dies ergibt sich bereits aus § 125 Abs. 3 Nr. 4 AO; hiernach führt die unterbliebene Beteiligung einer Behörde, zu denen als Körperschaften des öffentlichen Rechts auch die Berufskammern gehören, nicht zu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Übernahmegewinn nach § 34a EStG tarifbegünstigt – Umfang der gesonderten Feststellungen nach § 34a Abs. 10 EStG

Leitsatz 1. Der nach § 4 Abs. 1 Satz 1 oder § 5 EStG ermittelte Gewinn i.S. des § 34a Abs. 2 EStG ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahrs und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen. Danach ansetzende außerbilanzielle Gewin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 36 Grundsä... / 2.1.1 Verstoß gegen ein Gesetz

Rz. 3 Die Agenturen für Arbeit sind bei ihrer Vermittlungstätigkeit schon aus allgemeinen rechtsstaatlichen Gründen an Recht und Gesetz gebunden, auch in ihrer Eigenschaft als öffentlich-rechtliche Körperschaft. Die Vorschrift enthält deshalb ein absolutes Vermittlungsverbot, weil ein Verstoß gegen ein Gesetz oder die guten Sitten nicht mit einer ordnungsgemäßen Vermittlung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 62 Mittel ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Träger der sozialen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen. Die Pflegekassen sind organisatorisch den Krankenkassen (§ 4 Abs. 2 SGB V) angegliedert. Bei jeder Krankenkasse wird eine Pflegekasse errichtet. Die Pflegekassen sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts und finanziell selbstständig (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 30). Organe der Pflegekassen sin...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einlagenrückgewähr durch eine Drittstaatengesellschaft

Leitsatz 1. Auch nach der ab 2006 geltenden Rechtslage können Leistungen aus dem Vermögen von in einem Drittstaat ansässigen Gesellschaften, für die kein steuerliches Einlagekonto i.S. des § 27 KStG geführt wird, als Einlagenrückgewähr zu qualifizieren sein (Bestätigung des BFH-Urteils vom 13. Juli 2016 – VIII R 47/13, BFHE 254, 390). 2. Zwar ist die Höhe des ausschüttbaren G...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf ihren Gesellschafter: Ausnahmsweise kein steuerpflichtiger Konfusionsgewinn trotz Vereinigung einer wertgeminderten Forderung des Gesellschafters mit einer Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft

Leitsatz 1. Wird eine Kapitalgesellschaft auf ihren Gesellschafter verschmolzen, gilt eine zum Privatvermögen des Gesellschafters gehörende Forderung gegen die übertragende Körperschaft als in das Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers eingelegt. 2. War die Forderung wertgemindert und hätte sich ihr Ausfall im Falle ihrer weiteren Zugehörigkeit zum Privatvermögen be...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Mittelbeschaffung für eine ausländische Körperschaft

Tz. 14 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Mittelbeschaffungskörperschaften i. S. v. § 58 Nr. 1 AO (Anhang 1b) können auch "ausländische Körperschaften" fördern. Voraussetzung ist aber, dass die ausländische Körperschaft, die ihr zufließenden Mittel für steuerbegünstigte Zwecke verwendet im Sinne des deutschen Rechts. Dass eine ausländische Körperschaft steuerbegünstigte Zwecke verfol...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Teilweise Mittelweitergabe an andere Körperschaften bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts

Tz. 21 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Die Bestimmung, wonach eine Steuervergünstigung nicht ausgeschlossen wird, wenn eine Körperschaft ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verwendung – deren steuerbegünstigter Zwecke – zuwendet, ist in § 58 Nr. 2 AO (Anhang 1b) enthalten. Tz. 22...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Fördervereine/Spendensammelvereine

Tz. 3 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Eine Mittelbeschaffungskörperschaft ist gem. den §§ 26ff., 80ff. BGB (Anhang 12a) eine eigene juristische Person des privaten Rechts in Form eines Vereins oder einer Stiftung. Tz. 4 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Die Betätigung eines solchen Vereins ist unschädlich, wenn er Mittel zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke für eine andere steuer...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Steuerlich unschädliche Betätigungen i. S. d. § 58 Nr. 3 AO

Tz. 25 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Steuerbegünstigte Körperschaften können seit 01.01.2014 einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zeitnah zu verwendende Mittel zur Vermögensausstattung zuwenden. Die Zuwendung von Mitteln zur Vermögensausstattung kann sowohl an bereits bestehende als auch an noch zu gründende steuer...mehr

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ZErb 04/2019, Befreiung ein... / Aus den Gründen

1. Die Beschwerde ist gemäß § 81 Abs. 2 GNotKG zulässig, (...) 2. Die Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Der Kostenansatz war aufzuheben. Die Antragstellerin ist als gemeinnützige Stiftung gemäß § 7 des Hessischen Justizkostengesetzes (JKostG HE) von der Erhebung von Gebühren im Erbscheinsverfahren befreit. Gemäß § 7 Abs. 1 JKostG HE sind die im Sinne des Steuerrechts al...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Der Dachverband übt die steuerbegünstigten Zwecke unmittelbar selbst aus

Tz. 4 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Dach- und Spitzenverbände können wie andere Körperschaften steuerbegünstigt sein, wenn sie selbst unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke verfolgen. § 57 Abs. 2 AO (s. Anhang 1b) ist insoweit nicht anzuwenden. Tz. 5 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Die bloße Mitgliedschaft einer nicht steuerbegünstigten Organisation im Dach- oder Spitzenverband ist für...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Checkliste/Merksätze

Tz. 20 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Folgende Punkte sind zu beachten: Der Zweck – d. h. die Beschaffung der Mittel – ist durch die Förderkörperschaft in der Satzung der Förderkörperschaft festzulegen (s. AEAO zu § 58 Nr. 1 AO TZ 1, Anhang 2). Eine namentliche Angabe der Empfängerkörperschaft ist in der Satzung nicht erforderlich. Eine räumliche Begrenzung der Förderkörperschaft i...mehr