Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 23 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Zinsschranke gilt unabhängig von der Rechtsform für alle StPfl, die einen "Betrieb" iSd Zinsschranke unterhalten u mit diesem Gewinneinkünfte erzielen. Die Zinsschranke ist somit nicht betriebs- o personenbezogen. Im Rahmen dessen ist unbeachtlich, ob die Zinsen an einen Gesellschafter o an fremde Dritte (zum Beispiel an ein Kreditinstit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dörr/Geibel/Fehling, Die neue Zinsschranke, NWB F 4, 5199 v 06.08.2007; Middendorf/Stegemann, Die Zinsschranke nach der Unternehmensteuerreform 2008, INF 2007, 305; Schaden/Käshammer, Der Zinsvortrag iRd Regelungen zur Zinsschranke, BB 2007, 2317; Köster-Böckenförde, Der Begriff des "Betriebs" iRd Zinsschranke, DB 2008, 2213. Rn. 63 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 § 4h Abs 1 S 1 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. ABC der Zinsaufwendungen u Zinserträge

Rn. 142 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Auf- u Abzinsung von unverzinslichen o niedrig verzinslichen Verbindlichkeiten o Forderungen führt zu Zinsaufwendungen bzw -erträgen, die für Zwecke der Zinsschranke zu berücksichtigen sind. Nach Ansicht der FinVerw sind jedoch solche Erträge für Zwecke der Zinsschranke unbeachtlich, sofern diese aus der erstmaligen Abzinsung von Verbindlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dörr/Geibel/Fehling, Die neue Zinsschranke, NWB F 4, 5199 v 06.08.2007; Scheunemann/Socher, Zinsschranke beim Leveraged Buy-out, BB 2007, 1144; Middendorf/Stegemann, Die Zinsschranke nach der geplanten Unternehmensteuerreform 2008, INF 2007, 305; Köster, Zinsschranke: Eigenkapitaltest u Bilanzpolitik, BB 2007, 2278. Rn. 330 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Insgesamt sind steueroptimie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schaden/Käshammer, Der Zinsvortrag iRd Regelungen zur Zinsschranke, BB 2007, 2317; Köhler/Hahne, BMF-Schreiben zur Anwendung der steuerlich Zinsschranke u Gesellschafter-Fremdfinanzierung bei KapGes, DStR 2008, 1505; Beusser, Der Zinsvortrag bei der Zinsschranke, FR 2009, 49. Rn. 91 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Nicht abziehbare Zinsaufwendungen können nach § 4h Abs 1 S 5 EStG ohn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Maßgeblicher Gewinn/Einkommen

Rn. 130 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Für die Bestimmung des Zinsabzugs ist das verrechenbare EBITDA zu ermitteln. Als Ausgangsgröße wird hierzu der in § 4h Abs 3 S 1 EStG definierte maßgebliche Gewinn herangezogen. Es gelten zunächst die Vorgaben des EStG, also die Gewinnermittlung durch BV-Vergleich nach § 4 Abs 1 S 1 EStG o durch EÜR nach § 4 Abs 3 EStG. Rn. 131 Stand: EL 139...mehr

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Kein Vorsteuerabzug bei Verpachtung eines Schwimmbads gegen symbolisches Entgelt

Leitsatz Verpachtet eine Gemeinde ein Schwimmbad an einen Verein und gewährt sie zugleich einen das Verpachtungsentgelt übersteigenden Betriebskostenzuschuss, liegt keine entgeltliche Leistung vor. Sachverhalt Die Beteiligten streiten um die Berechtigung der Klägerin (Gemeinde, Körperschaft des öffentlichen Rechts) zum Vorsteuerabzug in Zusammenhang mit einem durch sie verpac...mehr

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Sommer, SGB V § 81a Stellen... / 2.1 Verpflichtung zur Einrichtung der Prüfstelle

Rz. 2 Die Verpflichtung, eine Ermittlungs- und Prüfstelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei jeder KV/KZV und bei der KBV sowie der KZBV einzurichten, ergibt sich aus Abs. 1 Satz 1. Die Worte "richten ein" lassen den Beteiligten keinen Spielraum und der Abs. 5 mit der ständigen Berichtspflicht im Abstand von 2 Jahren hält die vertrags(zahn)ärztliche Sel...mehr

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Sommer, SGB V § 81a Stellen... / 2.3 Zusammenarbeit mit anderen Stellen

Rz. 7 Die Ermittlungs- und Prüfstellen, über deren personelle Ausstattung und Sacheinrichtung die vertrags(zahn)ärztliche Körperschaft nach dem zu bewältigenden Aufgabenvolumen bestimmt, sind zur Zusammenarbeit mit anderen KVen/KZVen und mit der KBV bzw. der KZBV verpflichtet. Zwar trifft diese Verpflichtung in erster Linie die einzelne KV oder KZV, aber in der Praxis wird e...mehr

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Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 2.6 Sanktionen bei unterbliebenen Wirtschaftlichkeitsprüfungen

Rz. 9 Abs. 4 entspricht dem bisherigen Abs. 4b der bis 31.12.2016 geltenden Vorschrift. Nach der Gesetzesbegründung trägt Abs. 4 der Bedeutung der Wirtschaftlichkeitsprüfungen für die Ausgabenregulierung in der gesetzlichen Krankenversicherung Rechnung. Werden also Wirtschaftlichkeitsprüfungen nicht in dem vorgesehenen Umfang oder nicht entsprechend den für ihre Durchführung...mehr

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Sommer, SGB V § 106d Abrech... / 2.13 Haftung der Vorstandsmitglieder der Krankenkassen, Landesverbände der Krankenkassen und der KV/KZV

Rz. 55 Der Hinweis in Abs. 7 auf § 106 Abs. 4b erstreckt die Haftungsregelung im Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 106 auch auf den Bereich der Abrechnungsprüfungen. Dies soll die Beteiligten dazu bringen, die Prüfungen vorgesehenen Umfang zu realisieren und damit vorhandene Wirtschaftlichkeitsreserven zu heben. Die Haftung bezieht sich auf die Vorstandsmitgliede...mehr

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Sommer, SGB V § 81a Stellen... / 2.5 Berichtspflicht

Rz. 10 Die eigenständige Ermittlungs- und Prüfstelle hat den hauptamtlichen Vorstand der Körperschaft über ihre Arbeit und Ergebnisse zu informieren, damit ggf. Konsequenzen gezogen werden. Über die Ergebnisse der Ermittlungen und Prüfungen hat der Vorstand einer KV/KZV bzw. der KBV und der KZBV regelmäßig der jeweiligen Vertreterversammlung zu berichten. Damit erfährt auch d...mehr

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Sommer, SGB V § 81a Stellen... / 2.6 Bundeseinheitliche Bestimmungen nach Abs. 6

Rz. 11 Die KBV und die KZBV sind nach Abs. 6 beauftragt, bis zum 1.1.2017 einheitliche Bestimmungen über die einheitliche Organisation der Einrichtungen nach Abs. 1 Satz 1 bei ihren Mitgliedern, die Ausübung der Kontrollen nach Abs. 1 Satz 2, die Prüfung der Hinweise nach Abs. 2, die Zusammenarbeit nach Abs. 3, die Unterrichtung nach Abs. 4 und die Berichte nach Abs. 5 zu treffen. ...mehr

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Sommer, SGB V § 106d Abrech... / 2.6 Anträge auf KV-/Krankenkassenprüfungen und auf Wirtschaftlichkeitsprüfungen

Rz. 38 Abs. 4 enthält Regelungen, wie die KV und die Krankenkassen i. S. einer effektiven Zusammenarbeit wechselseitig gezielte Prüfungen durch den jeweils anderen Partner veranlassen und wie sie Wirtschaftlichkeitsprüfungen ärztlicher Leistungen in Gang bringen können. Ein nach Abs. 4 Satz 1 gestellter Antrag der Krankenkasse bezieht sich auf eine Abrechnungsprüfung nach Abs...mehr

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Sommer, SGB V § 81a Stellen... / 2.2 Aufgaben der Prüfstelle

Rz. 3 Der Begriff des Fehlverhaltens im Gesundheitswesen ist weit gefasst und geht über die gesetzliche Krankenversicherung hinaus. Die Ermittlungs- und Prüfstelle bei einer KV/KZV sowie bei der KBV/KZBV ist verpflichtet, innerhalb der Zuständigkeit der jeweiligen vertrags(zahn)ärztlichen Körperschaft Fällen und Sachverhalten nachzugehen, die auf Unregelmäßigkeiten oder rech...mehr

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Sommer, SGB V § 109 Abschlu... / 2.2 Verjährungsfrist

Rz. 6a Mit Wirkung zum 1.1.2019 ist durch Abs. 5 eine spezifische Verjährungsfrist für die Vergütungsansprüche der Krankenhäuser für erbrachte Leistungen und für die Rückforderungsansprüche der Krankenkassen auf Erstattung überzahlter Vergütungen eingeführt worden. Bisher galt für Rückforderungsansprüche der Krankenkassen die allgemeine sozialrechtliche Verjährungsfrist von ...mehr

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Sommer, SGB V § 106c Prüfun... / 2.4 Kosten der Prüfungseinrichtungen

Rz. 10 Nach Abs. 2 Satz 7 der Vorschrift tragen die KV/KZV und die beteiligten Krankenkassen die Kosten der Prüfungsstelle und des Beschwerdeausschusses je zur Hälfte. Dies gilt nach § 5 Abs. 1 WiPrüfVO für die mit der Tätigkeit des Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses und seiner Stellvertreter verbundenen Kosten (z. B. Sachkosten für die Ausstattung des Beschwerdeausschus...mehr

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Sommer, SGB V § 110 Kündigu... / 2.2 Kündigung durch die Krankenkassenseite

Rz. 5 Wegen gelegentlich festzustellender Überkapazitäten, Unwirtschaftlichkeit und/oder unzureichender Qualität in der Krankenhausversorgung haben die gesetzlichen Krankenkassen als Hauptkostenträger der stationären Krankenhausbehandlung naturgemäß ein höheres Interesse, den Versorgungsvertrag mit betreffenden Krankenhäusern ganz oder teilweise zu kündigen. Dessen war sich ...mehr

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Steuerliche Anerkennung von Arbeitszeitkonten

Kommentar Arbeitszeitkonten sind im Berufsalltag immer mehr verbreitet. In steuerlicher Hinsicht ist insbesondere relevant, wann ein Zufluss von Arbeitslohn vorliegt. Die OFD Frankfurt stellt die geänderte Auffassung der Finanzverwaltung dar. Was sind Arbeitszeitkonten? Arbeitskontenmodelle werden zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vertraglich vereinbart. Diese haben den ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Kostenrecht: Streitwert bei gesonderter Feststellung der Einlagenrückgewähr

Die Regelung des § 27 KStG bildet einen Bestandteil des Systems, das die Besteuerung von Kapitalgesellschaft und Anteilseigner miteinander verzahnt. Während Gewinne der Kapitalgesellschaft regelmäßig bei Ausschüttung einer Steuerbelastung beim Anteilseigner unterliegen, ist die bloße Rückgewähr des investierten Kapitals nicht steuerbar. Unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalg...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ermäßigter Steuersatz für Wissenschafts- und Forschungszweckbetriebe

Leitsatz 1. Für die Finanzierung des Trägers einer Wissenschafts- und Forschungseinrichtung i.S. von § 68 Nr. 9 AO kommt es auf den Mitteltransfer an, der ihm ohne eigene Gegenleistung zufließt. 2. Zum Zweckbetrieb nach § 68 Nr. 9 AO gehören nur notwendige Nebentätigkeiten zur Eigen- und Grundlagenforschung. Normenkette § 68 Nr. 9 AO, § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG, Art. 12 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ausländerverein

Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Zu unterscheiden ist zwischen einem ausländischen Verein und einem sog. Ausländerverein. Die ursprünglich in § 23 BGB (Anhang 12a) vorgesehene Regelung für ausländische Vereine wurde mit Wirkung zum 01.01.2009 aufgehoben. Als ein Ausländerverein gilt ein Verein, dessen Mitglieder oder Leiter überwiegend Ausländer sind (d. h. Mitglieder, die nicht St...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Deutsches Umsatzsteuerrecht

Tz. 2 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 In § 12 Abs. 1 UStG (Anhang 5) wird der reguläre Umsatzsteuersatz geregelt, der mit 19 % im europäischen Mittel liegt. § 12 Abs. 2 UStG (Anhang 5) sieht verschiedene Situationen vor, in denen der ermäßigte 7 %-ige Umsatzsteuersatz zur Anwendung kommt. Tz. 3 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Hiernach erhalten Körperschaften, die ausschließlich und unm...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Erteilung von Auskünften

Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Nach § 89 AO (Anhang 1b) sollen die Finanzbehörden u. a. die Abgabe von Erklärungen oder die Stellung von Anträgen anregen, Auskünfte erteilen und anlassbezogen ähnliche Hilfestellungen im Besteuerungsverfahren leisten. Diese Fürsorgepflicht besteht in besonderem Maße gegenüber steuerbegünstigten Körperschaften (Verbänden/Vereinen). Nach § 89 Abs. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG

Tz. 16 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Verfolgt eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft die oben (s. Tz. 2) genannten Zwecke und geschieht dies ausschließlich und unmittelbar, unterliegen diese Leistungen, wenn sie in den Tätigkeitsbereichen Vermögensverwaltung (s. § 14 Satz 3 AO, Anhang 1b) oder den steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (Zweckbetri...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Bis einschließlich 1999 mussten Spenden an freizeitnahe Vereine (wie z. B. die Sport-, Karnevals- und Kleingärtnervereine) über sog. Durchlaufstellen geleitet werden, um einen Spendenabzug zu erhalten. Damit sollte verhindert werden, dass Mitgliedsbeiträge an diese Vereine steuerlich geltend gemacht werden. Ab dem 01.01.2000 können alle als st...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Esoterikvereine

Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Vereine, deren Zielsetzung die Esoterik ist, können nach FG Baden-Württemberg vom 04.02.1988, EFG 1988, 270 nicht als steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienende Körperschaften anerkannt werden. S. auch Vfg. der OFD Ffm vom 20.07.2006, DB 2006, 1765. Diese Rechtsauffassung hat die Verwaltung im AEAO zu § 52 AO TZ 6 (Anhang 2) bestätigt. Dan...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Steuerliche Behandlung kommerzieller Werbung, insbesondere durch Sportvereine

Tz. 5 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Die kommerzielle Werbung für Wirtschaftsunternehmen insbesondere durch Sportvereine (Stadionreklame, Werbung an der Bande, Trikotwerbung) sind als steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe i. S. v. § 14 AO (Anhang 1b) anzusehen (ebenso hierzu s. BFH vom 28.11.1961, BStBl III 1962, 73). Für die Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsb...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Gewinnpauschalierung mit 15 % der Einnahmen

Tz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Erzielt ein Verband/Verein Einnahmen aus der Bandenwerbung, kann er den Gewinn pauschal mit 15 % der Einnahmen ermitteln und der Besteuerung zugrunde legen (s. § 64 Abs. 6 Nr. 1 AO, Anhang 1b). Voraussetzung ist, dass für diese Art der Besteuerung von der Körperschaft ein entsprechender Antrag an das zuständige Finanzamt gestellt wird. Dieser...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Prüf- und Bestätigungsvermerke der Stadt-/Gemeindeverwaltung

Tz. 6 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Dieses Muster sollte von den Vereinen in zweifacher Ausfertigung den juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder den öffentlichen Dienststellen eingereicht werden. Das Original verbleibt bei der Körperschaft des öffentlichen Rechts oder der öffentlichen Dienststelle. Die Durchschrift wird nach Anbringung des Prüf- und Bestätigungsverme...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Horizontale Pflichtendelegation

Tz. 32 Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Die Geschäftsleitung obliegt in kleineren Vereinen meist einzelnen Personen. Je größer der Verein ist, desto vielfältiger und komplexer werden die Führungsaufgaben und damit auch die Koordinationsprobleme. Insbesondere wegen der mit der Größe der Einheit steigenden Komplexität gibt es im Hinblick auf mehrköpfig besetzte Führungsgremien daher...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Folgen einer Verurteilung wegen einer Steuerstraftat

Tz. 39 Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Das bei einer Verurteilung wegen einer begangenen Steuerhinterziehung drohende Strafmaß beläuft sich auf eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder auf eine Geldstrafe. In besonders schweren Fällen beträgt die Strafe eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt i. d. R. vor, wenn der Täter in...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ballonfahrten/Ballonsport

Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Ein Verein, dessen Ziel die Förderung des Ballonsports ist, kann wegen der damit verbundenen Förderung des Sports (Luftsports) als gemeinnützige Einrichtung anerkannt werden, da er damit einen gemeinnützigen Zweck fördert (AEAO zu § 52 AO TZ 6, Anhang 2 7). Bietet ein gemeinnütziger Ballonsportverein Nichtmitgliedern eine Fahrt in einem Ballon gegen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. b UStG

Tz. 25 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. b UStG (Anhang 5) wird für Leistungen von nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen oder Gemeinschaften von steuerbegünstigten Körperschaften unter den nachfolgenden Voraussetzungen gewährt: Alle Mitglieder der nichtrechtsfähigen Personenvereinigung oder Gemeinschaft müssen steuerbegünstigte ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Europäische Rechtsgrundlage

Tz. 4 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Wie gerade ausgeführt enthält das deutsche Umsatzsteuerrecht in § 12 Abs. 2 UStG (Anhang 5) eine Auflistung von Fallgruppen, in denen der ermäßigte 7 %-ige Umsatzsteuersatz zur Anwendung gelangt. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5) gilt der ermäßigte Steuersatz für Leistungen gemeinnütziger Körperschaften (also auch gemeinnützige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6d... / 3.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 19 Die Rücklage konnte von allen Stpfl., die ihren Gewinn durch Bestandsvergleich (§ 4 Abs. 1 oder § 5) ermittelten, gebildet werden. Das galt auch für Körperschaften i. S. v. § 1 KStG [1] einschließlich juristischer Personen des öffentlichen Rechts, die einen Betrieb gewerblicher Art unterhielten und bilanzierten. Im Falle einer körperschaftsteuerlichen Organschaft wurde...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Konsequenzen und empfohlene Vorgehensweise

Tz. 13 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Für den Vereinsvorstand oder den Steuerberater des Vereins stellt sich nun die Frage, wie er im Hinblick auf die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei Kenntnis der vorstehend dargestellten Problematik vorgehen soll. Hierzu muss zunächst etwas zur Bedeutung und Stellung der europäischen MwStSystRL im Verhältnis zum deutschen Steuerpflicht...mehr

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Sommer, SGB V § 77 Kassenär... / 2.3 Rechtsstatus

Rz. 9 Die KV/KZV sowie die KBV und KZBV haben nach Abs. 5 den Rechtsstatus einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die eine Körperschaft prägende, personenbezogene Mitgliedschaft ist gesetzlich vorgegeben (vgl. Abs. 3 für die KV/KZV bzw. § 79 für die KBV/KZBV). Mitglieder der KV/KZV sind die Vertrags(zahn)ärzte bzw. die mindestens 10 Stunden pro Woche beschäftigten anges...mehr

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Sommer, SGB V § 78b Entsand... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Voraussetzung für die Anwendung des neuen Instrumentariums bzw. die Entsendung einer solchen Person ist die Gefährdung der ordnungsgemäßen Verwaltung der KBV oder der KZBV. In Abs. 1 Satz 2 sind beispielhafte Fälle aufgeführt, in denen eine solche Gefährdung angenommen werden kann. Danach ist die ordnungsgemäße Verwaltung der KBV oder der KZBV insbesondere gefährdet, we...mehr

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Sommer, SGB V § 78 Aufsicht... / 2.1 Aufsicht

Rz. 3 Die Regelung der Zuständigkeit der Aufsicht ergibt sich aus Abs. 1 und richtet sich grundsätzlich danach, ob die Vereinigung auf Bundesebene oder Landesebene oder länderübergreifend tätig ist. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) sind gesetzlich vorgegebene Zusammenschlüsse (§ 77 Abs. 4) ihrer jeweiligen Lande...mehr

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Sommer, SGB V § 78c Bericht... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nach der Gesetzesbegründung dient die Berichtspflicht des BMG der Transparenz der aufsichtsrechtlichen Kontrolle über die Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung auf der Bundesebene. Die KVen bzw. KZVen unterstehen den Aufsichtsbehörden der Länder, sind also von der Berichtspflicht des BMG nicht tangiert. Dabei hat das BMG in seinem Bericht an den...mehr

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Sommer, SGB V § 77 Kassenär... / 2.1 Bildung der KV/KZV

Rz. 5 Eine KV wird von den Vertragsärzten für den Bereich jedes Landes (Bundeslandes) gebildet. Die Bildung einer KV ist dabei nicht als ein aktives Handeln der Vertragsärzte zu verstehen, sondern als Rechtsfolge ihrer Zulassung oder Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung, einschließlich der Anstellung als Arzt in zugelassenen medizinischen Versorgun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 31c AO stellt auf Basis von Art. 9 Abs. 2 Buchst. j DSGVO eine zusätzliche Regelung im nationalen Recht für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener "steuerlicher" Daten zu statistischen Zwecken dar.[1] Diese Daten sind ihrem Wesen nach in Bezug auf Grundrechte und Grundfreiheiten besonders sensibel.[2] Die Verarbeitung der Daten nach § 31c AO setzt d...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2019 ... / 2.3 Spenden und Mitgliedsbeiträge

Rz. 355 [Zuwendungen → Zeilen 5–12] Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) an unterschiedliche steuerbegünstigte Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Abzug von Sonderausgaben oder eine Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören auch Aufnahmegebühren und Mitgliedsumlagen. Übersicht Rz. 356 [Zuwendungen zur Förderung...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2019 ... / 2.2 Kirchensteuer

Rz. 346 [Kirchensteuer → Zeile 4] Die im Vz. gezahlte Kirchensteuer kann nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Kirchensteuer ist eine Geldleistung, die einzelne, als juristische Personen des öffentlichen Rechts anerkannte, Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern auf der Grundlage eines Kirchensteuergesetzes erheben (→ Tz 320). Die Kirchensteuer...mehr

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Einzelfälle der Land- und F... / 2.2 Bodenunabhängige Tiere

Die flächenunabhängigen Sonderformen der Tiererzeugung und -haltung[1], die bewertungsrechtlich zur sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung gehören[2], sind auch dann Land- und Forstwirtschaft, wenn daneben keine Bodenflächen bewirtschaftet werden. Ihre Erzeugnisse müssen aber der menschlichen Ernährung dienen. Binnenfischerei, Teichwirtschaft sowie Fischzucht zur E...mehr

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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 1 Allgemein

Rz. 241 Wichtig Anlage S gilt für Freiberufler Die Anlage S benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie waren im Veranlagungsjahr freiberuflich tätig. Sie haben bzw. hatten die Absicht, sich als Freiberufler selbstständig zu machen. In diesem Zusammenhang sind Ihnen Aufwendungen entstanden. Sie sind an einer freiberuflich tätigen Personengesellschaft beteiligt. Ehegatten geben jeweils...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 2.3.1 Umfang der Mitwirkungspflicht

Rz. 12 § 90 Abs. 1 S. 1 AO beschreibt nur einen allgemeinen Grundsatz, der durch eine Reihe spezieller, auf die jeweilige Verfahrenslage abgestimmter Bestimmungen konkretisiert wird. Eine eigenständige Rechtsgrundlage beinhaltet die Vorschrift wegen ihrer unzureichenden Bestimmtheit nicht. Der Einsatz von Zwangsmitteln[1] setzt regelmäßig einen Verwaltungsakt voraus, der auf...mehr

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Einzelfälle der Land- und F... / 5 Dienst- und Werkleistungen

Dienst- und Werkleistungen für andere Betriebe, auch unter Verwendung von eigenen Maschinen und Fahrzeugen, sind grundsätzlich gewerblich [1], gleichgültig ob sie der Land- und Forstwirt selbst oder mit seinem Personal, ggf. mit Wirtschaftsgütern seines Betriebsvermögens, für andere land- und forstwirtschaftliche Betriebe (einschließlich der Betriebe von Körperschaften des pr...mehr

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Aufrechnung / 1.2 Gegenseitigkeit

Gegenseitigkeit bedeutet Schuldner- und Gläubigeridentität, d. h. Hauptforderung und Gegenforderung müssen zwischen denselben Personen bestehen. Der Schuldner des einen Anspruchs muss Gläubiger des anderen Anspruchs sein. Aufrechenbar ist daher nur der eigene Anspruch, nicht der Anspruch eines Dritten. Hinweis Keine gegenseitige Aufrechnung bei Zusammenveranlagung Auswirkungen...mehr