Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 9.1 Vor Zeilen 17, 18

Nach § 32 Abs. 2 Nr. 2 KStG kann eine beschränkt steuerpflichtige Körperschaft beantragen, dass bei bestimmten inländischen Einkünften mit Steuerabzug die Abgeltungswirkung nicht eintritt, sondern eine Veranlagung erfolgt. Dieses Antragsrecht besteht nach § 32 Abs. 4 KStG jedoch nur, wenn die Körperschaft nach den Rechtsvorschriften eines EU- oder EWR-Staats gegründet worden...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 17.4 Zeile 49

In Zeile 49 wird der Fall erfasst, dass übernehmender Rechtsträger eine Personengesellschaft ist, an der die steuerpflichtige Körperschaft beteiligt ist. Dann sind der Körperschaft die auf sie anteilig entfallenden positiven Einkünfte der übertragenden Körperschaft im Rückwirkungszeitraum zuzurechnen, dürfen aber mit eigenen Verlusten nicht ausgeglichen werden. Der maßgebend...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 17.5 Zeile 50

Diese Zeile berücksichtigt den Fall, dass übernehmender Rechtsträger der Umwandlung oder Einbringung eine Organgesellschaft der steuerpflichtigen Körperschaft ist. Dann sind der Körperschaft die positiven Einkünfte der übertragenden Körperschaft über die Zurechnung des Einkommens der Organgesellschaft zuzurechnen, dürfen aber nicht mit eigenen Verlusten bzw. mit Verlusten de...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage OT / 2.3 Zeilen 4–5

In Zeile 4 ist auf den Feststellungsbescheid nach § 14 Abs. 5 KStG hinzuweisen bzw. wenn die Körperschaft an einer Organträger-Personengesellschaft beteiligt ist, auf die gesonderte und einheitliche Feststellung der Personengesellschaft. In Zeile 5 ist es durch Angabe einer Schlüsselzahl anzugeben, wenn der Feststellungsbescheid nach § 14 Abs. 5 KStG noch nicht ergangen ist....mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 17.1 Vor Zeilen 47–51

§ 2 Abs. 4 Satz 3, 4 UmwStG soll Gestaltungen verhindern, durch die unter Ausnutzung der Rückwirkung bei Umwandlungen (§ 2 Abs. 1 UmwG) und Einbringungen (§ 20 Abs. 6 UmwStG) bei dem übernehmenden Rechtsträger ein erweiterter Verlustabzug erreicht werden kann. Wird eine Verluste ausweisende Gesellschaft auf eine Ertrag bringende Gesellschaft umgewandelt, gehen die Verluste d...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 4.4 Vor Zeilen 5–7a

In diesen Zeilen werden Gewinne aus der Veräußerung oder der Aufgabe eines Betriebs oder Teilbetriebs erfasst, die daher nicht in den Beträgen der Zeilen 2 ff. (Zeile 180 der Anlage GK) enthalten sein dürfen. Diese Zeilen kommen jedoch für unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, VVaG, Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit und Betriebe gewerb...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 4.9 Zeile 8

Diese Zeile erfasst bei beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, die keine Betriebsstätte im Inland unterhalten, die Einkünfte nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Doppelbuchst. aa EStG. Erfasst werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i. S. d. § 21 EStG von unbeweglichem Vermögen, von Sachinbegriffen und von Rechten. Diese Einkünfte unterliegen nach § 49 Abs. 1 Nr. 2...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 17.6 Zeile 51

In dieser Zeile ergibt sich als Resultat der Betrag der Einkünfte der steuerpflichtigen Körperschaft nach Abzug der Gewinne der übertragenden Körperschaften im Rückwirkungszeitraum. Ist der Betrag negativ, ist er als Positivbetrag in die Hauptspalte zu übertragen. Es handelt sich dann um den nach § 2 Abs. 4 Satz 3, 4 UmwStG nicht ausgleichsfähigen Verlust, der daher bei der ...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage OT / 4.2 Zeile 27

In dieser Zeile sind die positiven Einkünfte des oder der übertragenden oder einbringenden Rechtsträger während des Rückwirkungszeitraums im Fall einer Umwandlung einzutragen. Der Betrag wird nach § 14 Abs. 5 KStG gesondert festgestellt. Zeile 27 betrifft sowohl die Organgesellschaft selbst als übernehmenden Rechtsträger der Umwandlung oder Einbringung als auch die Daten der ...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage FE-K 3 / 1.10 Zeile 10

Diese Zeile ist in Zusammenhang mit Zeile 9 zu sehen. Die Erträge aus den ertragbringenden Wirtschaftsgütern können in- oder ausländische Bezüge nach § 8b Abs. 1 KStG oder in- oder ausländische Vermögensmehrungen nach § 8b Abs. 2 KStG sein, die bei der überlassenden Körperschaft steuerfrei wären, soweit sie nicht nach § 8b Abs. 4 steuerpflichtig sind. Die Steuerfreiheit nach ...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 4.10 Zeile 8a

In dieser Zeile sind die Veräußerungsgewinne nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Doppelbuchst. bb EStG aus den in Zeile 8 aufgeführten Wirtschaftsgütern einzutragen. Diese Einkünfte müssen gewerblich sein, entweder weil die beschränkt steuerpflichtige Körperschaft einer deutschen Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 – 3 KStG entspricht, oder weil die Tätigkeit originär gewerb...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage FE-K 3 / 1.4 Zeile 5

Leistet die entleihende Personengesellschaft die Vergütung nicht in Geld, sondern überlässt ihrerseits ertragbringende Wirtschaftsgüter, wird fingiert, dass ihr die Erträge aus den ertragbringenden Wirtschaftsgütern weiterhin zuzurechnen sind, sie diese also versteuern muss, und dass sie diese Erträge als Vergütung an die überlassende Körperschaft leistet, die dann als nicht...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage FE-K 3 / 1.5 Zeile 6

Diese Zeile ist in Zusammenhang mit Zeile 5 zu sehen. Die Erträge aus den ertragbringenden Wirtschaftsgütern können in- oder ausländische Bezüge nach § 8b Abs. 1 KStG oder in- oder ausländische Vermögensmehrungen nach § 8b Abs. 2 KStG sein, die bei der überlassenden Körperschaft steuerfrei wären, soweit sie nicht nach § 8b Abs. 4 KStG steuerpflichtig sind. Die Steuerfreiheit ...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 5.3 Zeile 11

Zeile 11 ist nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Auch diese Körperschaften erfassen Kapitaleinkünfte, die zu einem inländischen Betrieb gehören, in Zeilen 2 ff., nicht in Zeile 11. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wechsel zwischen unbeschränkter und besc...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 16.10 Zeile 42

In dieser Zeile sind bei Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und bei beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften die Verluste aus anderen Einkunftsarten des Sanierungsjahres hinzuzurechnen, die nach § 3a Abs. 3 Satz 2 Nr. 9 EStG wegen Verrechnung mit dem Sanierungsertrag nicht abzugsfähig werden. Der Betrag ergibt sich aus Zeile 19 der Anlage SAN. Ist bei einer Kapi...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 8.5 Zeilen 16–16c

Eintragungen haben Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und beschränkt steuerpflichtige Körperschaften vorzunehmen. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wechsel zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht stattgefunden, sind hier die während der Zeit der beschränkten Steuerpflicht erzielten Ergebnisse aus Leistungen einzutr...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage FE-K 3 / 1.9 Zeile 9

Leistet die entleihende Personengesellschaft die Vergütung nicht in Geld, sondern überlässt ihrerseits ertragbringende Wirtschaftsgüter, wird fingiert, dass ihr die Erträge aus den ertragbringenden Wirtschaftsgütern weiterhin zuzurechnen sind, sie diese also versteuern muss, und dass sie diese Erträge als Vergütung an die überlassende Körperschaft leistet, die dann als nicht...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 10.2 Zeile 21

Nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 34c Abs. 3 EStG werden nicht anrechenbare ausländische Steuern vom Einkommen von Amts wegen von der Summe der Einkünfte abgezogen (sogenannter "ausschließlicher Abzug"). Die in Zeile 21 einzutragenden Beträge sind zwar in der Anlage AESt enthalten, werden aber, anders als die nach § 34c Abs. 2 EStG abziehbaren ausländischen Steuern, n...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 4.5 Zeile 5

In Zeile 5 ist der Veräußerungspreis aller im Vz 2019 veräußerten Betriebe einzutragen. Sind Betriebe aufgegeben worden, ist mangels eines Veräußerungserlöses der Betrag anzugeben, zu dem das Betriebsvermögen in das sonstige Vermögen der Körperschaft überführt worden ist (z. B. bei Aufgabe eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs einer steuerbefreiten Körperschaft). Das ist ...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage OT / 4.3 Zeile 28

In Zeile 28 sind die steuerfreien Teile der Bezüge nach § 3 Nr. 40 EStG aufzuführen. Dieser Sachverhalt kann nur auftreten, wenn der Organträger eine Personengesellschaft ist, an der eine Organgesellschaft beteiligt ist. Dann kann der Organträger dieser Organgesellschaft eine natürliche Person sein. Soweit an der Personengesellschaft eine Kapitalgesellschaft beteiligt ist, g...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage FE-K 3 / 1.6 Zeile 7

In dieser Zeile erfolgt eine Korrektur um die nicht abziehbaren Ausgaben nach § 8b Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 KStG. Nach § 8b Abs. 10 Satz 3 KStG ist diese Vorschrift in den Fällen der Wertpapierleihe nicht anzuwenden, d.h., es erfolgt keine Hinzurechnung von nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben. Da diese Hinzurechnung nach dem Aufbau der Vordrucke jedoch automatisch erfolgt (Zei...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 8.4 Zeilen 15–15c

In Zeile 15 sind die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. d. § 23 EStG einzutragen.[1] Es handelt sich um: Veräußerungsgeschäfte über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, bei denen der Zeitraum zwischen der Anschaffung bzw. Herstellung und der Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt; Veräußerungsgeschäfte über andere Wirtschaftsgüter, bei denen der Zei...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 5.1 Zeile 9

Die Zeilen 9, 10 sind nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Bei beschränkter Steuerpflicht wird das Ergebnis der selbstständigen Arbeit erfasst, soweit die selbstständige Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet worden ist oder hierfür im Inland eine Betriebsstätte oder feste Einrichtung unte...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 4.3 Zeile 4

Diese Zeile ist auszufüllen, wenn die Körperschaft mehrere selbstständige Betriebe unterhalten hat. Dies kann nur bei Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG sowie bei beschränkt stpfl. Körperschaften vorkommen, da unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, VVaG, Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit und Betriebe gewerblicher Art nur e...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 18.5 Zeile 60

Eintragungen in dieser Zeile kommen nur für Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und beschränkt steuerpflichtige Körperschaften in Betracht. Ist bei einer Kapitalgesellschaft oder einer Gesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 2, 3 KStG im Vz ein Wechsel zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht eingetreten, sind in dieser Zeile die entsprechenden Aufwendung...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 6.1 Zeile 12

Zeile 12 ist nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wechsel zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht stattgefunden, sind hier die während der Zeit der beschränkten Steuerpflicht erzielten Einkünfte aus Vermietu...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 3.1 Zeile 1

Hier sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft einzutragen. Für unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, VVaG, Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit und Betriebe gewerblicher Art kommt eine Eintragung in dieser Zeile nicht in Betracht, da diese Körperschaften nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben können. Der in Zeile 1 einzutragende Be...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage OT / 2.1 Zeile 1

Da ein Organträger für jede seiner Organgesellschaften eine gesonderte Anlage OT abzugeben hat, ist in Zeile 1 die laufende Nummer der jeweiligen Anlage OT anzugeben. Ist der Organträger eine Personengesellschaft, an der die steuerpflichtige Körperschaft beteiligt ist, ist sie wie ein Organträger zu behandeln, hat also die Anlage OT für jede ihrer Organgesellschaften auszufül...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage OT / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage OT ist in Organschaftsfällen vom Organträger auszufüllen. Der Vordruck ist eine Anlage zur Steuererklärung KSt 1 sowie zur Feststellungserklärung nach § 14 Abs. 5 KStG. Da die Eigenschaft, Organträger zu sein, nur von einer inländischen Betriebsstätte der herrschenden Gesellschaft abhängt, können auch eine Körperschaft mit anderen als gewerblichen Einkünften mit i...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage OT / 2.2 Zeilen 2–3

In diesen Zeilen sind die Organgesellschaft, für die der Steuerpflichtige Organträger ist, und für die diese Anlage OT ausgefüllt wird, sowie die Steuernummer der Organgesellschaft zu bezeichnen. Ist die Körperschaft an einer Organträger-Personengesellschaft beteiligt, ist diese Personengesellschaft in diesen Zeilen zu bezeichnen.mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage OT / 2 Allgemeine Angaben

Vor Zeile 1 ist im Kopf des Vordrucks die Körperschaft (Organträger) zu bezeichnen und die Steuernummer anzugeben. 2.1 Zeile 1 Da ein Organträger für jede seiner Organgesellschaften eine gesonderte Anlage OT abzugeben hat, ist in Zeile 1 die laufende Nummer der jeweiligen Anlage OT anzugeben. Ist der Organträger eine Personengesellschaft, an der die steuerpflichtige Körperschaf...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 8.1 Vor Zeilen 13–16c

In den Zeilen 13–16c sind die sonstigen Einkünfte zu ermitteln, und zwar in 3 Gruppen: wiederkehrende Bezüge, private Veräußerungsgeschäfte und Leistungen. Die Zeilen sind nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Für beschränkt steuerpflichtige Körperschaften kommen jedoch nur die Zeilen 15–16c ...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 18.17 Zeile 69

In dieser Zeile ist der Freibetrag nach § 24 KStG in der Hauptspalte abzusetzen. Nach § 24 KStG steht kleinen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen ein Freibetrag von 5.000 EUR zu. Ausgenommen hiervon sind Körperschaften, deren Leistungen bei dem Empfänger zu den Einnahmen aus § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2 EStG gehören. Der Freibetrag steht daher Kapitalgesellschaf...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage ZVE dient der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens und führt daher unmittelbar zur Festsetzung der Steuer. Zu diesem Zweck werden die Besteuerungsgrundlagen in dieser Anlage gesammelt. Soweit die Besteuerungsgrundlagen in anderen Anlagen ermittelt werden, wird das Ergebnis dieser Ermittlung in die Anlage ZVE übernommen. Die Anlage ZVE ist von allen Stpfl. aus...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 19.1 Vor Zeilen 71–73

Die Zeilen 71–73 dienen der Angabe, welcher Tarifsteuersatz auf die Körperschaft im Vz 2019 anzuwenden ist, und bei Anwendung eines weiteren Steuersatzes neben dem Tarifsteuersatz der Aufteilung des zu versteuernden Einkommens. Die Aufteilung der Einkommensteile muss nur erfolgen, wenn neben dem Tarifsteuersatz andere Steuersätze zur Anwendung kommen. Für die Aufteilung gelte...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 19.4 Zeile 73

Diese Zeile enthält die Erhöhung der Körperschaftsteuer, die sich ergibt, wenn eine Gewinnausschüttung die Körperschaftsteuererhöhung nach § 38 KStG, im Fall des Übergangs des Vermögens nach § 40 Abs. 3 KStG a. F., in den Fällen der §§ 9, 10 UmwStG a. F. oder 16 UmwStG oder im Fall der Liquidation nach § 40 KStG auslöst.[1] Der entsprechende Betrag ergibt sich aus der Summe ...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage FE-K 3 / 1.11 Zeile 11

In dieser Zeile sind die pauschal mit 5 % berücksichtigten nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben zu den in- und ausländischen steuerfreien Vermögensmehrungen i. S. d. § 8b Abs. 10 KStG zu korrigieren (zur Begründung Zeile 7). Zu erfassen sind die Vermögensmehrungen nach § 8b Abs. 2 KStG aus Zeile 7 der Anlage FE-K 2 und die Bezüge aus Ausschüttungen der entliehenen Anteile, s...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage OT / 3.2 Zeile 13

In Zeile 13 ist das Einkommen der Organgesellschaft einzutragen. Dieser Betrag entspricht Zeile 18 der Anlage OG der Organgesellschaft; er ist gesondert festgestellt. In diesem Betrag sind die von der Organgesellschaft geleisteten Ausgleichszahlungen nicht mehr enthalten. Ist die Organgesellschaft selbst Organträger von nachgeschalteten Organgesellschaften, sind in diesem Be...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage FE-K 3 / 1.8 Zeile 8

In dieser Zeile sind die von der Personengesellschaft als Vergütung für die Überlassung in- oder ausländischer Wertpapiere gezahlten Beträge einzutragen. Diese Beträge sind nach § 8b Abs. 10 Satz 1 KStG bei der Personengesellschaft steuerlich nicht abziehbar. Einzutragen sind nur die Vergütungen, die aus der Sonderbilanz gezahlt wurden. Die Eintragung entspricht der in Zeile...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage OT / 4.1 Zeile 26

Für die Ermittlung des Höchstbetrags der anzurechnenden ausländischen Steuern ist die Summe der Einkünfte der Organgesellschaft erforderlich. Zu diesem Zweck wird in Zeile 26 der Anlage OT die Summe der Einkünfte der Organgesellschaft ausgewiesen. Der Betrag wird nach § 14 Abs. 5 KStG gesondert festgestellt. In diesem Betrag darf der von der Organgesellschaft selbst zu verste...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 17.2 Zeile 47

Als Ausgangswert für die Berechnung ist in der Vorspalte von Zeile 47 der Betrag der Einkünfte laut Zeile 46 einzutragen. In diesem Betrag sind die Gewinne der übertragenden Körperschaft während des Rückwirkungszeitraums enthalten, da sie dem übernehmenden Rechtsträger steuerlich zugerechnet worden sind. Verluste des übertragenden Rechtsträgers während des Rückwirkungszeitra...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 14.4 Zeile 31

In dieser Zeile sind den Aufwendungen nach Zeile 30 entsprechende Aufwendungen des laufenden Vz bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens hinzuzurechnen, die mit einem in einem anderen Vz entstandenen Sanierungsertrag zusammenhängen und nicht in einem festgestellten Verlustvortrag enthalten sind. Sind diese Beträge im folgenden Vz entstanden, sind sie hinzuzurechnen...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage FE-K 3 / 1.3 Zeile 4

In dieser Zeile sind die von der entleihenden Personengesellschaft als Vergütung für die Überlassung von in- und ausländischen Wertpapieren gezahlten Beträge einzutragen. Diese Beträge sind nach § 8b Abs. 10 Satz 1 KStG bei der Personengesellschaft nicht abziehbar. Einzutragen sind nur die Vergütungen, die aus dem Gesamthandsvermögen gezahlt wurden. Der Betrag aus Zeile 4 ist ...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 16.5 Zeile 37

In dieser Zeile ist ein Verlust des laufenden Jahrs hinzuzurechnen, der nach § 8c KStG nicht abzugsfähig ist. Dieser Verlust hat den Jahresüberschuss in Zeile 11 der Anlage GK vermindert bzw. den Jahresfehlbetrag erhöht und wird daher in Zeile 37 zur Neutralisierung der steuerlichen Auswirkungen in der Anlage ZVE hinzugerechnet. Ein Verlustvor- oder -rücktrag ist in dieser Z...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 16.11 Zeile 43

Diese Zeile ergibt als Zwischensumme die Einkünfte nach Zurechnung des nicht abziehbaren Teils des laufenden Verlusts der übertragenden Körperschaft bei der Abspaltung und bei Verrechnung mit Sanierungserträgen. Ist der Stpfl. eine Organgesellschaft, ist dieser Betrag das Einkommen vor Zurechnung an den Organträger. Das Einkommen des Organträgers in Zeile 43 enthält aufgrund ...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage OT / 3.5 Zeile 24

Das dem Organträger zuzurechnende Einkommen ist weiter zu verringern um Einkommensteile, die an sich bei dem Organträger entstanden sind, die aber der Organgesellschaft zur Versteuerung zugewiesen werden. Dabei handelt es sich um Ausgleichszahlungen,[1] die der Organträger für Wirtschaftsjahre, die im laufenden Vz steuerlich erfasst werden, an außenstehende Gesellschafter de...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 16.9 Zeile 41

Die Zeilen 41, 42 nehmen die Werte zur Minderung des Verlustes bei Sanierung auf. Zur Sanierung vgl. Erl. zu Zeilen 29–31 sowie zur Anlage SAN. Nach § 3a Abs. 3 Satz 2 Nr. 8 EStG ist der Verlust des zu sanierenden Unternehmens des Sanierungsjahres nicht abzugsfähig, soweit er mit dem Sanierungsertrag verrechnet werden kann. Da nur der Verlust des zu sanierenden Unternehmens b...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 15.1 Zeile 32

In Zeile 32 ist die Summe der Einkünfte nach Verlustausgleich (soweit zulässig) zwischen den einzelnen Einkunftsarten einzutragen. Verschiedene Einkunftsarten, die zu einem Verlustausgleich führen, sind nur bei Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG, bei beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften und bei Kapitalgesellschaften möglich, bei denen im Vz ein Wechsel z...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 8.2 Zeile 13

In den Zeilen 13–14 sind die wiederkehrenden Bezüge zu erfassen. Wiederkehrende Bezüge sind nach § 22 Nr. 1 EStG insbesondere Renten und wiederkehrende Zuschüsse. In Zeile 13 sind die Einnahmen aus wiederkehrenden Bezügen zu erfassen. Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften haben diese Zeile nicht auszufüllen, da wiederkehrende Bezüge nach § 22 Nr. 1 EStG nach § 49 Abs. 1...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage OT / 4.13 Zeile 36

Zeile 36 dient der Ermittlung des Progressionsvorbehalts bei dem Organträger. Diese Zeile ist nur auszufüllen, wenn Organträger eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft ist, an der natürliche Personen als Gesellschafter beteiligt sind. Der Betrag wird nach § 14 Abs. 5 KStG gesondert festgestellt. Steuerfreie ausländische Einkünfte sind nach § 32b Abs. 1 Nr. 3 ESt...mehr