Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Der Vergleich (Abs 1).

Rn 2 Dem Vergleich kommt eine Doppelnatur als Verfahrenshandlung und als materiell-rechtliches Rechtsgeschäft zu. Der Vergleich kann das gesamte Verfahren oder einen Teil beenden. Er kann über die Beteiligten hinaus auch auf dritte Personen erweitert werden. Der Vergleich kann auf Widerruf geschlossen werden. Voraussetzung für einen Vergleich ist es, dass die Beteiligten übe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vorrang der Gefahrabwehr durch die Eltern.

Rn 26 Ebenso wie für die Personensorge gilt auch für die Vermögenssorge, dass ein staatliches Eingreifen nur dann zulässig ist, wenn die Eltern die Gefährdung des Kindes nicht abwenden wollen oder können (s.o. Rn 11 ff). Sind die Eltern zwar bereit die Vermögensgefährdung abzuwenden, dazu aber nicht in der Lage, so ist insb zu prüfen, ob nicht geeignete gerichtliche Anordnun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 17 Jeder WEigtümer kann nach § 20 II 1 Nr 1 angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. § 20 II 1 Nr 1 bezieht sich sowohl auf das gemE, das sich im Bereich der Wohnung eines WEigtümers befindet, als auch auf das übrige gemE (BRDrs 168/20, 69). Vom Begriff ›WEigtümer‹ erfasst sind auch Dritte, also die Personen, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verfahrensrecht.

Rn 6 Die internationale Zuständigkeit richtet sich mangels vorgehender unionsrechtlicher u staatsvertraglicher Regelungen nach § 100 FamFG (Althammer IPRax 09, 383). Danach reicht es aus, wenn eine der Parteien Deutscher ist (Nr 1) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat (Nr 2). Rn 7 Im Verfahren bestimmt sich die Frage der gesetzlichen Vertretung des minderjährigen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1626c BGB – Persönliche Abgabe; beschränkt geschäftsfähiger Elternteil.

Gesetzestext (1) Die Eltern können die Sorgeerklärungen nur selbst abgeben. (2) 1Die Sorgeerklärung eines beschränkt geschäftsfähigen Elternteils bedarf der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. 2Die Zustimmung kann nur von diesem selbst abgegeben werden; § 1626b Abs 1 und 2 gilt entsprechend. 3Das Familiengericht hat die Zustimmung auf Antrag des beschränkt geschäftsfä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Der Erb- und insb der Pflichtteilsverzicht eröffnen dem Erblasser ein Stück weiterer Testierfreiheit (BGH NJW-RR 91, 1610; vgl § 2303 Rn 2) und die Möglichkeit, zu Lebzeiten durch Vertrag mit dem Verzichtenden die Erbfolge und Nachlassverteilung an die individuellen Verhältnisse anzupassen. Praktisch relevant sind insb Regelungen der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten, der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahrensverbindung (Abs 3).

Rn 13 Die Vorschrift sieht im Interesse einer Geringhaltung der Kosten die Verbindung der Verfahren vor, wenn mehrere Kinder des Antraggegners die Festsetzung des Unterhalts im vereinfachten Verfahren betreiben. Die Verbindung ist nicht gem § 113 I 2 iVm § 147 ZPO in das Ermessen des Gerichts gestellt, sondern hat zwingend zu erfolgen. Die Vorschrift gilt auch für parallele ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abs 2: Geldanlage und Sicherungsmaßnahmen.

Rn 5 Verletzen die Eltern ihre Pflicht zur wirtschaftlichen Vermögensverwaltung gem § 1642, so kann das FamG die Art und Weise der Geldanlage bestimmen. Rn 6 Bei unberechtigtem Eigenverbrauch, insb von Spargeldern des Kindes, kann die Anordnung einer Genehmigungspflicht in Form eines Sperrvermerks erfolgen. Noch nicht geklärt ist, ob dieser mit unmittelbarer Wirkung ggü dem G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Ehewohnung steht unter dem besonderen Schutz des Art 6 Abs 1 GG. Deshalb entfalten die Vorschriften der §§ 200 ff Sperrwirkung. Durch § 205 soll dem Wohl des Kindes Rechenschaft getragen werden, das, würde Herausgabe der Wohnung nach § 985 BGB begehrt werden können, nicht hinreichend geschützt wäre (BGH Beschl v 28.9.16 – XII ZB 487/15, openJur 18, 270 = BGHZ 212, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 534 BGB – Pflicht- und Anstandsschenkungen.

Gesetzestext Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird, unterliegen nicht der Rückforderung und dem Widerruf. Rn 1 Die Vorschrift nimmt Pflicht- und Anstandsschenkungen von der Rückforderung nach § 528 und dem Widerruf nach § 530 aus. IÜ bleibt es bei den Schenkungsregeln der §§ 516–527. Soweit die Sche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einkünfte aus dem Vermögen.

Rn 2 Unter Einkünften aus dem Vermögen sind hier anderes als in § 1602 II die Bruttoeinkünfte zu verstehen. Deshalb bestimmt I 1, dass zunächst mit den Einkünften die notwendigen Verwaltungsausgaben zu decken sind. Dazu gehören nicht nur die laufenden oder außerordentlichen Kosten, wie Steuern, Versicherungen und Reparaturen, sondern auch Investitionen und Rücklagen, die wir...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der angemessene Unterhalt der Familie umfasst alles, was nach den Verhältnissen der Ehegatten erforderlich ist, um die Kosten des Haushalts zu bestreiten und die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten und den Lebensbedarf der gemeinsamen unterhaltsberechtigten Kinder zu befriedigen. (2) 1Der Unterhalt ist in der Weise zu leisten, die durch die eheliche Lebensgemeinschaft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ausbildungsvergütung.

Rn 6 Ausbildungsvergütungen, Ausbildungsbeihilfen, Zuschüsse während eines Praktikums und ähnl Bezüge sind anrechenbare Einkünfte des Auszubildenden/Dose/Klinkhammer § 2 Rz 90). Ob die Ausbildungsvergütung um eine Ausbildungspauschale zu bereinigen ist, wird von den Oberlandesgerichten unterschiedlich beurteilt. Regelungen finden sich in den jeweiligen Leitlinien unter 10.2....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Soll-Angaben gem Abs 2.

Rn 6 Gem Abs 2 sollen dem Antrag die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder der Antragsschrift beigefügt werden. Nach der Gesetzesbegründung stellt die Vorlagepflicht eine aus dem eingeschränkten Amtsermittlungsgrundsatz resultierende Ausnahme zu dem über § 113 I 2 anwendbaren § 131 III ZPO dar (BTDrs 16/6308, 228). Gem § 62 I PSt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB B

Bagatellunterhalt Ausschluss 1573 1 Bagatellvertrag 359 12 Balkon 566 26 Bank 280 62, 78 Einlösung von Schecks und Wechseln 826 44 Insolvenzverschleppung 826 39 Widerspruch gegen Lastschrift 826 43 Bankgeheimnis 399 10 Bankgeschäft 248 3 Bankkontokorrent 782 3 Banknoten 798 2 Bankvertrag 328 19; vor 328-335 18 Bargeld 245 2 Bargeldlose Zahlungen 675c 3 Barkaution 551 5 Barvermögen 1960 38 Ba...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Haftungsanteile beim Volljährigenunterhalt.

Rn 4 Mit Eintritt der Volljährigkeit endet der Betreuungsunterhalt gem § 1606 III mit der Folge, dass beide Eltern barunterhaltspflichtig werden. Dies gilt sowohl für privilegierte, als auch für nicht privilegierte volljährige Kinder (BGH FamRZ 02, 815). Dies bedeutet, dass das Klagevorbringen betr Minderjährigenunterhalt für den Volljährigenunterhalt nicht ausreicht, da der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Normzweck.

Rn 2 § 563 dient dem Schutz der mit dem Mieter verbundenen Hausgenossen (BGH ZMR 03, 819 = ZWE 04, 156 ff m Anm Schmidt). Das Kündigungsrecht des Vermieters ggü dem Erben (§ 564) wird in Form eines Bestandsschutzes zugunsten der Nähepersonen des Verstorbenen zurückgedrängt. Erfüllt wird der Zweck durch eine sachlich begrenzte Sonderrechtsnachfolge kraft Gesetzes (aA Wenzel Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Der Begriff der unbilligen Härte.

Rn 9 ist einzelfallbezogen auszufüllen (Hambg FamRZ 19, 1405; KG FamRZ 15, 1191). So sind die Belange der Ehegatten und der im Haushalt lebenden Kinder zu berücksichtigen. Grobe Unbilligkeit wurde ua angenommen, wenn ein Ehegatte ›in grob rücksichtsloser Weise‹ durch erhebliche Belästigungen das Wohnen für den anderen Ehegatten ›nahezu unerträglich‹ macht (Karlsr FamRZ 91, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Öffentliche Lasten.

Rn 10 Nach heute fast einhelliger Ansicht machen laufende öffentlich-rechtliche Lasten, insb bei der Grundstücksschenkung an minderjährige Kinder, den Rechtserwerb nicht rechtlich nachteilig (aA Köhler AT § 10 Rz 16). Der BGH hat dieses Ergebnis früher durch eine getrennte Betrachtung der beiden Verträge erzielt. Das Schenkungsversprechen war für den Minderjährigen rechtlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ansprüche bei Tod- oder Fehlgeburt.

Rn 2 Auch bei Totgeburt des Kindes besteht die Verpflichtung des Vaters, die Ansprüche auf Erstattung der Kosten, die infolge der Schwangerschaft und Entbindung entstanden sind und Unterhalt nach § 1615l I 1 und II 1 zu befriedigen. Die Feststellung der Vaterschaft geschieht inzidenter im Leistungsprozess. Für die Fristberechnung ist auf den Zeitpunkt der Tod- bzw Fehlgeburt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Entfernung der Sachen nach den gewöhnlichen Lebensverhältnissen.

Rn 7 Das Widerspruchsrecht des Vermieters ist nach § 562a 2 in folgenden Fällen ausgeschlossen, dh es erlischt das Vermieterpfandrecht mit Entfernung unabhängig von einem Widerspruch und auch bei vermieterseitiger Unkenntnis (letzteres ist str, wie hier Lammel § 562a Rz 22): Die Sachen werden den gewöhnlichen Lebensverhältnissen entspr aus den Mieträumen entfernt. Als Beispi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Behinderung.

Rn 7 Behinderung ist ein autonomer Rechtsbegriff (EuGH NZA 18, 159 – Adipositas). Geschützt sind nicht nur (nach SGB IX arbeitsrechtlich bereits besonders geschützte) Schwerbehinderte und Gleichgestellte iSv § 2 II, III SGB IX (vgl BTDrs 16/1780, 31), sondern Menschen, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit langfristig eingeschränkt ist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Rechtsfolge.

Rn 9 Bei Verschuldensunfähigkeit haftet der Minderjährige überhaupt nicht bzw es ist ihm keine Obliegenheitsverletzung iSd § 254 anzulasten; bei Verschuldensfähigkeit (und zugleich Verschulden) ist er in vollem Umfang verantwortlich (Alles-oder-Nichts-Prinzip). Einschränkungen kommen in Betracht bei Rechtsmissbrauch (Stuttg NJW 69, 612, 613 [OLG Stuttgart 07.06.1968 - 10 U 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Entscheidung.

Rn 12 Das Gericht entscheidet durch Beschluss, mit dem im Falle des begründeten Antrags die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt und/oder Kostenersatz geregelt wird. § 247 II 3 ermöglicht dem Gericht die Anordnung, dass der Betrag zu einem bestimmten Zeitpunkt vor der Geburt des Kindes zu hinterlegen ist. Diese Möglichkeit war bereits in § 1615o I, II BGB aF vorgesehen. A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vollstreckbare Urkunden.

Rn 6 Vollstreckbare Urkunden iSv § 239 sind insb gerichtliche oder notarielle Urkunden gem § 794 I Nr 5 ZPO sowie bei einem Jugendamt errichtete Urkunden nach §§ 59, 60 SGB VIII, mit denen ein Vollstreckungstitel über Unterhalt minderjähriger und volljähriger Kinder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr und Unterhalt gem § 1615l BGB errichtet werden kann, § 59 I Nr 3, 4 SGB VII...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Norminhalt.

Rn 1 Nach der Vorschrift ist ein Unterhaltsanspruch zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen, soweit die Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes grob unbillig wäre, weil gewisse innovativ aufgeführte Härtegründe erfüllt ist. Es muss also einer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nr 2.

Rn 4 Der Antrag hat eine Erklärung des ASt zu enthalten, ob die Eheleute Einvernehmen über die elterliche Sorge, das Umgangsrecht und den Kindesunterhalt sowie über den Ehegattenunterhalt und die Rechtsverhältnisse an Ehewohnung und Hausrat erzielt haben. Durch diese auf Vorschlag des Rechtsausschusses eingefügte Vorschrift sollen die Eheleute veranlasst werden, sich vor Ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Form.

Rn 5 Die Ladung erfolgt – vorbehaltlich gegenteiliger, auf förmliche Zustellung iSv §§ 166 ff lautender Weisung des Gerichts – formlos, also mit einfacher Post. Im Falle des Bestreitens des Zeugen wird ein Nachweis des Zugangs der formlos versandten Ladung, welcher Voraussetzung für ein Vorgehen gem § 380 ist, indessen nicht zu führen sein. Umgekehrt hat im Fall der ordnungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zwingende Anhörung in Verfahren nach §§ 1666, 1666a BGB, Abs 1 S 2.

Rn 9 Die Vorschrift entspricht § 50a I 3 FGG aF. In Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls sind die Eltern zwingend persönlich anzuhören (vgl aber BayObLG FamRZ 87, 87). Diese Regelung steht im Zusammenhang mit § 157 II 1, wonach das persönliche Erscheinen der Eltern zu dem Erörterungstermin nach § 157 anzuordnen ist. Es soll der auch in § 157 I genannte Zweck verfolgt w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 16 Brüssel IIb-VO – Vorfragen.

Gesetzestext (1) Hängt der Ausgang eines Verfahrens in einer nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallenden Sache vor einem Gericht eines Mitgliedstaats von der Beurteilung einer Vorfrage zur elterlichen Verantwortung ab, so kann ein Gericht in dem betreffenden Mitgliedstaat diese Vorfrage für die Zwecke dieses Verfahrens beurteilen, selbst wenn dieser Mitglieds...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Mitarbeit im Haushalt, Geschäft oder Beruf des Erblassers.

Rn 11 Die zu § 1619 entwickelten ›Grundsätze‹ (§ 1619 Rn 3) über Dienstleistungen des dem elterlichen Hausstand angehörenden Kindes im Hauswesen und Geschäft der Eltern (BGH NJW 72, 429 [BGH 07.12.1971 - VI ZR 153/70]) können nicht zwingend herangezogen werden. Rn 12 Zum Haushalt des Erblassers gehören alle mit dem Hauswesen zusammenhängenden Angelegenheiten, die sich auf die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mutterschaft.

Rn 16 Die kollisionsrechtliche Regelung zur Feststellung der Mutterschaft ergibt sich uneingeschränkt aus Art 19 I mit den oben aufgezeigten Alternativen u Prinzipien (Rn 6). Dem Abstammungsstatut unterliegt die Frage, auf wen es bei Leihmutterschaft ankommt (Stuttg FamRZ 12, 1740; VG Berlin IPRax 12, 548 m Aufs Heiderhoff, 523. – Vgl Ddorf FamRZ 13, 1495; Wagner StAZ 12, 94...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Allgemeine Schulausbildung.

Rn 16 Dazu gehören alle Schulen, die einen allg Bildungsabschluss oberhalb der Grundschule vermitteln. Dies gilt insbes für Hauptschule, Realschule, Gymnasium und integrierte Gesamtschule. Letztlich ist der Begriff der allg Schulausbildung in drei Richtungen einzugrenzen, nämlich nach Ausbildungsziel, zeitlicher Beanspruchung des Schülers und Organisationsstruktur der Schule...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Empfangsbote.

Rn 17 Eine durch Empfangsboten vermittelte Erklärung geht dem Adressaten zu dem Zeitpunkt zu, in dem nach dem regelmäßigen Geschehensverlauf eine Weiterleitung an den Empfänger zu erwarten ist (BGH NJW 65, 966; 94, 2614; BAG NJW 11, 2604 Tz 18; NJW 18, 3331). Es geht zulasten des Adressaten, wenn der Empfangsbote die Erklärung falsch, verspätet oder nicht übermittelt (BAG DB...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Motivirrtum und enttäuschte Zukunftserwartung, § 2078 II Alt 1.

Rn 3 Anders als im allgemeinen Anfechtungsrecht berechtigt im Erbrecht auch ein Motivirrtum, also jede irrige Vorstellung über vergangene oder gegenwärtige Tatsachen, oder eine enttäuschte Zukunftserwartung, zur Anfechtung, soweit Irrtum oder Erwartung bereits bei Errichtung der Verfügung bestanden (BGHZ 42, 327, 332; München NJW-RR 89, 1410; BayObLG FamRZ 03, 708: Kriminell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsstellung des Beistands.

Rn 5 Mit seiner Hinzuziehung wird der Verfahrensbeistand unmittelbar zum Verfahrensbeteiligten mit eigenen Rechten und Pflichten, §§ 174 S 2, 158b III. Die Wahrnehmung dieser Rechte erfolgt weisungsunabhängig und im Interesse des Minderjährigen, ohne dass es dabei – im Unterschied zur Beistandschaft des Jugendamts nach §§ 1712–1717 BGB – zu einer Vertretung kommt. Der Beista...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Förmliche Beteiligung des Jugendamts (Abs 2).

Rn 12 Ist das Jugendamt als Amtsvormund oder Amtspfleger Inhaber der elterlichen Sorge oder von Teilbereichen hiervon, ist es als Vertreter des Kindes gem § 7 I bzw II Nr 1 Verfahrensbeteiligter (BGH FuR 17, 86). § 162 Abs 2 regelt demgegenüber die förmliche Beteiligung des zur Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren berufenen Jugendamts, wobei der ASD gemeint ist. 1. ›Muss-Bet...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antrag eines Dritten in Bigamiefällen (Abs 1).

Rn 7 Nach § 1316 I Nr 1 BGB ist im Fall einer bigamisch geschlossenen Ehe neben den Ehegatten und der Verwaltungsbehörde auch die dritte Person, also der Erstehegatte, antragsberechtigt. Dieser muss grds nicht ein besonderes Rechtsschutzinteresse darlegen (BGH FamRZ 02, 604; MüKoFamFG/Lugani § 129 Rz 4; Sternal/Weber § 129 Rz 7). Etwas anderes gilt dann, wenn die Erstehe ber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einwilligungsfähigkeit.

Rn 3 Die Wirksamkeit der Einwilligung verlangt nach der Einwilligungsfähigkeit des Patienten (zu den Auswirkungen von Willensmängeln Klose/Straub MedR 19, 714). Nicht nur bei Minderjährigen bleibt insoweit die natürliche Einsichtsfähigkeit entscheidend (Katzenmeier NJW 13, 817, 820), so dass im Einzelfall zu prüfen ist, ob der Patient nach seinem Einsichtsvermögen und seiner...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 8. Wohnvorteil.

Rn 20 Haben Eheleute während der Ehe in einem im Allein- oder Miteigentum stehenden Haus bzw einer Eigentumswohnung gelebt, ist eine damit verbundene Ersparnis an Mietaufwendungen als Nutzung vorhandenen Vermögens prägender Bestandteil der ehelichen Lebensverhältnisse (BGH FamRZ 90, 283; BGH FamRZ 95, 869; zu weiteren Einzelheiten vgl Vor § 1577 Rn 19 ff). Der Vorteil ist be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundsätze.

Rn 5 Der Grundstückseigentümer und der im Vollstreckungstitel genannte Schuldner müssen identisch sein. Identität ist nicht gegeben, wenn im Urt eine BGB Gesellschaft verurteilt ist, die Hypothek aber am Grundbesitz eines der Gesellschafter eingetragen werden soll (BayObLG NJW-RR 02, 991 [BayObLG 14.02.2002 - 2 Z BR 176/01]). Der Prüfungsumfang des GBA kann bei behördlichen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Ausbildungsunterhalt nach § 1575 beinhaltet keinen generellen Ausbildungsfinanzierungsanspruch, sondern dient nur dem Ausgleich ehebedingter Ausbildungsnachteile (BGH FamRZ 01, 350; vgl auch Götz FamRZ 12, 1610). Die Norm ermöglicht eine berufliche Verbesserung, die ohne die Ehe schon früher erreicht worden wäre (BGH FamRZ 85, 782). Es ist zwischen dem Anspruch wegen Au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Nichtehe, Heilung.

Rn 6 Eheschließung ohne Mitwirkung des Standesbeamten stehen dem Zustandekommen einer Ehe entgegen, eine dennoch geschlossene ›Ehe‹ ist nichtig und zeitigt keine Rechtswirkungen (Nichtehe). Ein Aufhebungsverfahren kommt mangels Vorliegens einer Ehe nicht in Betracht. Jedoch kann die Unwirksamkeit mit einem Antrag auf Feststellung des Nichtbestehens einer Ehe geltend gemacht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Haushaltsführung.

Rn 2 Die Ehegatten können in autonomer Selbstbestimmung darüber entscheiden, wer in welchem Umfang erwerbstätig ist und wer die Haushaltsführung und ggf die Kinderbetreuung übernimmt. Eingeschränkt wird die Freiheit ggf wegen bestehender Unterhaltspflichten (zur sog Hausmannsrspr vgl BGH FamRZ 06, 1827). Wird die Aufgabe einem Ehegatten allein übertragen, liegt eine Hausfrau...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1In Verfahren nach § 1631e Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erteilt das Gericht die Genehmigung im schriftlichen Verfahren, sofern die Eltern eine den Eingriff befürwortende Stellungnahme vorlegen und keine Gründe ersichtlich sind, die einer Genehmigung entgegenstehen. 2Wenn das Gericht im schriftlichen Verfahren entscheidet, soll es von der Anhörung des Jugendamts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendbares Recht (Abs 1).

Rn 1 Die Art 15 ff bestimmen das auf Schutzmaßnahmen anwendbare Recht. Bei der Ausübung ihrer Zuständigkeit nach Art 5–14 wenden die Behörden der Vertragsstaaten ihr eigenes Recht an (I). Es gilt somit der Gleichlaufgrundsatz zwischen Zuständigkeit u anwendbarem Recht (Junker IPR § 19 Rz 42; Staud/Pirrung Vorbem Art 19 EGBGB Rz D 100 f); die lex fori ist anzuwenden (MüKo/Sta...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 78 Ein Mietvertrag kommt zwischen denjenigen Personen zustande, die miteinander vertragliche Beziehungen eingehen wollen. Die Parteien eines Mietvertrags werden durch den Mietvertrag bestimmt. Für die Wirksamkeit dieses Vertrags ist es belanglos, dass der Vermieter nicht Eigentümer der Mietsache ist (BVerfG NJW 13, 3774 [BVerfG 12.09.2013 - 1 BvR 744/13] Rz 16; BGH GuT 08...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Anwesenheit Dritter.

Rn 45 Grds steht dem Umgangsberechtigten während des Umgangs das Recht zu, den Umgang des Kindes mit Wirkung für und gegen Dritte zu bestimmen. Deshalb kommt idR auch eine Anordnung, dass das Umgangsrecht nicht in Anwesenheit des neuen Lebenspartners des Umgangsberechtigten durchgeführt werden darf, nicht in Betracht (KG FamRZ 16, 389, 391; Hamm FamRZ 82, 93; Staud/Rauscher ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Fiktive Einkünfte.

Rn 16 Fiktives Einkommen ist auf Seiten des Unterhaltsschuldners als Erwerbsersatzeinkommen prägend (BGH FamRZ 85, 374). Auf Seiten des Unterhaltsgläubigers ist fiktives Einkommen wegen Verstoßes gegen eine Erwerbsobliegenheit als Surrogat der Familienarbeit anzusehen und gleichfalls prägend in die Bedarfsbemessung einzubeziehen (BGH FamRZ 01, 986 = FuR 01, 306; BGH FamRZ 01...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Anträge auf Erteilung des Umgangs- oder Auskunftsrechts nach § 1686a des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nur zulässig, wenn der Antragsteller an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben. (2) Soweit es in einem Verfahren, das das Umgangs- oder Auskunftsrecht nach § 1686a des Bürgerlichen Gesetzbuchs betrifft, zur Klärung d...mehr