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Dazu gehören alle Schulen, die einen allg Bildungsabschluss oberhalb der Grundschule vermitteln. Dies gilt insbes für Hauptschule, Realschule, Gymnasium und integrierte Gesamtschule. Letztlich ist der Begriff der allg Schulausbildung in drei Richtungen einzugrenzen, nämlich nach Ausbildungsziel, zeitlicher Beanspruchung des Schülers und Organisationsstruktur der Schule (BGH FuR 01, 355). Problematisch ist die Einordnung des Schulbesuches eines Berufskollegs, da dieser einen doppelqualifizierenden Bildungsweg darstellt. Hier kommt es auf den Schwerpunkt der Ausbildung an. Dies lässt sich letztlich den Lehrplänen entnehmen. Sind diese schwerpunktmäßig auf die praktische Ausbildung zugeschnitten, dürfte es sich nicht um allgemeine Schulausbildung handeln.

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