Fachbeiträge & Kommentare zu KG

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3 Stiftung als Mitunternehmer

Tz. 109 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Insbes das Modell der Stiftung & Co KG macht deutlich, dass Stiftungen häufig auch als MU auftreten können. Wie die Übertragung eines Einzelunternehmens, kann auch die Übertragung eines vollständigen MU-Anteils nach § 6 Abs 3 EStG zu Bw auf die Stiftung erfolgen (s Tz 80ff). Aufgr des eindeutigen Wortlauts des § 6 Abs 3 S 1, Hs 2 EStG ist d...mehr

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AGS 06/2022, Erfolgshonorar... / I. Sachverhalt

Gestritten wird im Arrestverfahren um Prozesskostenhilfe (PKH) für das Verfahren über den Widerspruch gegen eine Arrestanordnung des LG. Zugunsten der Antragstellerin, einer Rechtsanwaltskanzlei, die die Antragsgegner in einer Arzthaftungsstreitsache vor dem LG und dem KG vertreten hat, ist in dem Arrestverfahren der dingliche Arrest in eine Schadensersatzforderung gegenüber...mehr

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AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / a) Teilnahme an richterlichen Vernehmungen und Augenscheinseinnahmen (Nr. 1)

Nach Nr. 4102 Nr. 1 VV entsteht die Gebühr für die Teilnahme an richterlichen Vernehmungen und (richterlichen) Augenscheinseinnahmen.[23] In welchem Verfahrensstadium diese stattfinden, ist unerheblich. Die Terminsgebühr entsteht also auch für die Teilnahme an einer sog. kommissarischen Vernehmung i.S.d. § 223 StPO im Laufe der Hauptverhandlung.[24] Unerheblich ist, in welch...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 16.2 Die Voraussetzungen im Einzelnen

Rz. 714 Erforderlich ist zunächst, dass ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet. Erfasst wird sowohl ein freiwilliges als auch ein zwangsweises Ausscheiden (HE 7.10 Satz 2 ErbStH; ebenso Weinmann in M/W, § 7 Rn. 249; Griesel in D/H/R, § 7 Rn. 194; Schuck in V/S/W, § 7 Rn. 252). Ein Ausscheiden eines Gesellschafters ist nach allgemeiner Ansicht (Hannes/Holtz in M/...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1.2.5 "Sondererbfolge"

Rz. 27 Hierunter werden zum einen die (Lebens-)Versicherungsansprüche und zum anderen die Vererbung der Gesellschafterstellung an einer Personengesellschaft subsumiert. Bei der Vererbung von Beteiligungen an Personengesellschaften kommt es wegen des besonderen Charakters einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung an einer OHG/KG oder an einer BGB-Gesellschaft nach der Rechtsp...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.7 Bedarfsbewertung von Anteilen an vermögensverwaltenden Personengesellschaften (§ 12 Abs. 6 ErbStG)

Rz. 95 Eine vermögensverwaltende Personengesellschaft ist im Bereich der ertragsteuerlichen Überschusseinkünfte tätig. So sind z. B. geschlossene Immobilienfonds (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) regelmäßig in die Rechtsform einer KG gegossen. Sie gehören mit Eintragung in das Handelsregister, die fakultativ ist und konstitutiv wirkt, zu den Kann-Kaufleuten i. S. d....mehr

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AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / 1. Allgemeines

In Nr. 4102 VV sind enumerativ fünf Fälle vorgesehen, in denen die (Vernehmungs-)Terminsgebühr entsteht. Die Gebühr entsteht nur in diesen im RVG ausdrücklich geregelten Fällen. Eine analoge Anwendung scheidet nach wohl h.M. in der Rspr. und Lit. aus.[17] Die Regelung in Nr. 4102 VV ist schon eine Ausnahmeregelung, die abschließend aufgezählte Fälle auflistet. Eine analoge A...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3. Zusammenrechnung mit Vorerwerben

Rz. 21 Kommt es zu mehreren Erwerben begünstigten Vermögens von demselben Zuwendenden innerhalb von zehn Jahren, sind die Vorerwerbe mit ihrem jeweiligen damaligen Wert dem Letzterwerb hinzuzurechnen (R E 13a.2 Abs. 1 Satz 2 ErbStR). So soll – analog dem Sinn und Zweck des § 14 ErbStG – vermieden werden, dass ein Großerwerb in eine Vielzahl von Einzelerwerben aufgespalten un...mehr

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AGS 06/2022, Beratungshilfe... / III. Weitere Angaben und Erfordernisse in der BerHFV

Alles Weitere – so das LG Freiburg – regele dann die BerHFV. Gem. § 1 Nr. 2 BerHFV muss die Beratungsperson für ihren Vergütungsantrag das in der Anlage 2 zur BerHFV bestimmte amtliche Formular verwenden (a.A.: KG, Beschl. v. 26.07.2010 – 5 W 66/10, n.v. – diese Entscheidung erging jedoch noch zur Sachlage vor Inkrafttreten der BerHFV zur alten BerHVV, die redaktionell von d...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Anwendungsbereich Bewertungsebene

Rz. 19 I.d.R. wird der "echte" gemeine Wert i. S. d. § 9 BewG beim übrigen Vermögen seine Verwendung finden: So sind z. B. private bewegliche Gegenstände (Pkw, Hausrat oder Kunstgegenstände) mit diesem anzusetzen. Die Wertermittlung ist jedoch gerade für diese Gegenstände problematisch. Theoretisch müsste jeder einzelne Gegenstand bewertet werden. Liegen aussagekräftige tatsä...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 15.2 Anwendungsbereich, Voraussetzungen, Rechtsfolgen

Rz. 700 § 7 Abs. 6 ErbStG erfasst nur Schenkungen unter Lebenden, nicht aber Erwerbe von Todes wegen. Gleichfalls sind von der Vorschrift nur Personengesellschaften betroffen, wobei ebenfalls wie bei § 7 Abs. 5 ErbStG hierunter neben den in der Praxis gebräuchlichen Formen der Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) auch die GbR, die Partnerschaftsgesellschaft...mehr

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FF 06/2022, Aktuelle Rechts... / I. § 1684 Abs. 4 BGB

Das BVerfG hatte sich 2021 nicht nur mit sorgerechtlichen Fragen zu beschäftigen, sondern auch mit der Frage der verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen Umgangsausschluss. In der Entscheidung der Kammer vom 25.6.2021[25] ging es um die Frage, ob ein Umgangsausschluss für die Dauer eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den Kindesvater, das aufgrund der Äuße...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4 Stundung nach bis zum 30.06.2016 gültigem Recht

Rz. 36 Für eine Stundung nach § 28 Abs. 1 ErbStG in der bis zum 30.06.2016 gültigen Fassung musste Betriebsvermögen oder land- und forstwirtschaftliches Vermögen übergehen. Anteile an PersG, Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG), gewerblich geprägten Gesellschaften (GmbH & Co. KG) und ähnliche Mitunternehmerschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 oder § 18 Abs. 4 ES...mehr

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zfs 06/2022, Versicherungsf... / Leitsatz

In der Krankentagegeldversicherung entfällt die Versicherungsfähigkeit, wenn der Versicherungsnehmer nicht substantiiert darlegen kann, sich weiter erfolgversprechend um eine neue Arbeitsstelle bemüht zu haben. (Leitsatz der Schriftleitung) KG, Beschl. v. 2.11.2021 – 6 U 1012/20mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.5.7 Realteilung mit Spitzenausgleich

Rz. 195 Es ist nicht immer möglich, die vorhandenen WG unter den Realteilern so aufzuteilen, dass jeder entsprechend seiner Beteiligung WG erhält. In diesen Fällen erfolgt der Wertausgleich durch die Zahlung eines sog. Spitzenausgleichs. Praxis-Beispiel Ungleiche Realteilung bei der G-KG (Werte in TEUR) Die Auflösung der G-KG im Wege der Realteilung wird nur dann erfolgen, wen...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 10.2.3. Beschränkung der Höhe der Abfindung bei Ausscheiden aus der Gesellschaft

Rz. 274 § 13a Abs. 9 Satz 1 Nr. 3 ErbStG fordert eine Beschränkung der Höhe der Abfindung für ausscheidende Gesellschafter. Diese Regelung hat gleichzeitig unmittelbare Auswirkung auf die Höhe des Vorababschlags, da die Höhe der Abfindungsbeschränkung den Umfang des Vorwegabschlags bestimmt (Abs. 9 Satz 3, begrenzt auf maximal 30 %). Rz. 275 Mit "Ausscheiden" ist das rechtsg...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1.1 Die erbrechtliche "Zeitachse" und die möglichen Erben

Rz. 20 Vor dem Erbfall besteht im Kreise der Angehörigen (bzw. des Ehepartners) nur eine Erbaussicht. Diese stellt kein (übertragbares und vererbbares) Anwartschaftsrecht dar, da der Erblasser eine erbrechtliche Verfügung jederzeit neu treffen bzw. ändern kann (Ausnahmen: der Nacherbe und der Schlusserbe beim Berliner Testament; ähnlich auch der Vertragserbe). Mit dem Erbfall...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.6. Berücksichtigung von Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften

Rz. 65 In die Lohnsummenregelung werden gem. § 13a Abs. 3 Satz 11, 12 ErbStG auch Beteiligungen an Personen- bzw. Kapitalgesellschaften einbezogen, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im EU-/EWR-Raum haben (R E 13a.7 Abs. 2 ErbStG 2019, H E 13a.7 Abs. 2 ErbStH); Beteiligungen an Personengesellschaften oder Anteile an Kapitalgesellschaften mit Sitz und Geschäftsleitung ...mehr

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Anhang 2 Internationales Er... / 2 Der Begriff des internationalen Erbrechts

Rz. 4 Die Aufgabe des internationalen Erbrechts liegt darin, in Erbfällen mit Auslandsberührung die auf den jeweiligen Sachverhalt anwendbare Rechtsordnung zu bestimmen. Das Kollisionsrecht gibt damit selbst keine Antwort auf erbrechtliche Fragestellungen. Es bestimmt lediglich das anwendbare Recht. Erst dessen Sachnormen geben die Antwort auf die Fragestellungen im Bereich ...mehr

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AGS 06/2022, Erstattung von... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Ob die Ausführungen des LG zur Gebührenhöhe zutreffend sind, lässt sich anhand der Beschlussgründe nicht abschließend beurteilen, da der Beschluss dafür nicht genügend Einzelheiten mitteilt. Soweit Gebühren unterhalb der Mittelgebühr festgesetzt worden sind, dürfte das aber auf jeden Fall nicht zutreffend sein, da auch im straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren grds. ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.2 Einzelheiten

Rz. 10b a) Mieter deutscher Herkunft Der Vermieter muss jedoch dem Mieter nur dann gestatten, in oder außerhalb seiner Wohnung technische Anlagen zum Fernsehempfang anzubringen und zu nutzen, wenn er nicht seinerseits dem Mieter die Möglichkeit eröffnet, über bestimmte technische Vorrichtungen sein Fernsehgerät anzuschließen und Programme zu empfangen. Der Mieter hat keinen A...mehr

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FF 06/2022, Rechtsprechung ... / Internationales

KG, Beschl. v. 19.1.2022 – 1 W 345/21 Bei einer im Westjordanland unter Beteiligung eines Scharia-Gerichts erfolgten Scheidung der Ehe eines dort wohnhaften Palästinensers und einer ebenfalls dort wohnhaften Palästinenserin handelt es sich deshalb um eine sog. Heimatstaatenentscheidung. Stellt sich bei der Beurkundung eines Personenstandsfalles die Vorfrage, ob eine solche Sc...mehr

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AGS 06/2022, Gebühren bei V... / II. Verbindung der Verfahren geht vor

Das LG ist davon ausgegangen, dass das AG die vom Rechtsanwalt geltend gemachte Verfahrensgebühr nicht nach der Differenzmethode hätte reduzieren dürfen und eine zweite Pauschale für Post und Telekommunikation für das gerichtliche Verfahren i.H.v. 20,00 EUR hätte ansetzen müssen. Das LG verweist darauf, dass dann, wenn zwei Verfahren, die zunächst selbstständig waren, zu eine...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Vorschrift gilt unmittelbar nur für den gewerblichen Einzelunternehmer i. S. v. § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG, die in § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG aufgeführten gewerblich tätigen PersG (OHG, KG oder andere PersG wie die atypisch stille Gesellschaft oder die atypische Unterbeteiligung, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind (s. dazu auch § 97 Abs. 1 Nr. 5 B...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Vertragswidriger Gebrauch

Rz. 2 Ob der Gebrauch vertragswidrig ist oder nicht, bestimmt sich in erster Linie nach den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien. Sind diese auslegungsfähig und auslegungsbedürftig, ist der wirkliche Parteiwille zu ermitteln. Sind die Vereinbarungen lückenhaft, ist der vertragsgemäße Gebrauch im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu ermitteln (Schmidt-Futterer/Flato...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Begriff (§ 9 Abs. 2 BewG)

Rz. 12 Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des WG bei einer Veräußerung zu erzielen wäre (Verkehrswert oder Marktwert, § 9 Abs. 2 Satz 1 BewG). Der Gesetzgeber benutzt den Konjunktiv und geht dabei von einer konkreten Wertvorstellung aus. Dies bedeutet aber auch, dass konkrete Verkäufe nicht stattgefund...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6.3 Bedarfsbewertung von Anteilen an gewerblich tätigen Personengesellschaften

Rz. 88 Eine Personengesellschaft selbst kann nicht Gegenstand eines erbschaft- und schenkungsteuerlich relevanten Übergangs sein. Übertragbar ist lediglich der Anteil daran. Dieser gehört beim Erben/Beschenkten i. d. R. zum Betriebsvermögen, wenn die Personengesellschaft einen Gewerbebetrieb i. S. d. BewG betreibt (§ 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG). Die Personengesellsch...mehr

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AGS 06/2022, Gegenstandswer... / III. Zigaretten usw.

Vorliegend sei in der Anklageschrift die Einziehung der in dem Verfahren sichergestellten Zigarettenherstellungsmaschinen, Tabak, Zigaretten, Verpackungs- und Herstellungsmaterialien gem. § 375 Abs. 2 Nr. 1 AO beantragt worden. Der Rechtsanwalt trage zudem vor, es sei im Laufe der Hauptverhandlung mehrfach über die Möglichkeit dieser Einziehung gesprochen worden und er habe ...mehr

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AGS 06/2022, Erfolgshonorar... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. § 4a RVG, der die Vereinbarung eines Erfolgshonorars regelt, ist durch das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt v. 10.8.2021 (BGBl I, 3415), das am 1.10.2021 in Kraft getreten ist, geändert worden. Dadurch ist die Möglichkeit eines Erfolgshonorars erweitert worden und es besteht die Möglichkeit, ein Erfolgshonorar bei Geldforder...mehr

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Anhang 1 Stiftungen / 8.1.1 Österreichische Familienstiftung

Rz. 254 Das österreichische Stiftungsrecht ist dreigliedrig (vgl. Kalls in Schäfer/Sethe/Lang, Handbuch Vermögensverwaltung, 3. Aufl. 2022, Teil D., § 52 Rn. 1) und sieht eine Privatstiftung vor, die ähnlich der Stiftung nach dem deutschen BGB sowohl privatnützig als auch gemeinnützig sein kann, und die Rechtsform der "Bundesstiftung," die nur für gemeinnützige Zwecke offens...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 16.3 Vorgehen

Rz. 280 Gem. § 13b Abs. 9 S. 1 ErbStG werden die Vermögensgegenstände mit dem Anteil einbezogen, zu dem die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung besteht. Dies ist auf jeder Beteiligungsebene vorzunehmen und bis zur obersten Feststellungsebene zu konsolidieren (vgl. Geck in K/E, § 13b ErbStG, Rz. 190). Rz. 281 Aus § 13b Abs. 9 S. 3 ErbStG ergibt sich ein Ansatzverbot bei d...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.6.4.2. Ersatztatbestände

Rz. 196 Wie auch bereits bei der Behaltensfrist für Betriebsvermögen nach Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 stellt gem. Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 HS 2 nicht nur die reine Veräußerung eine schädliche Verfügung über die begünstigt erworbenen Anteile dar, sondern auch der Veräußerung gleichgestellte Vorgänge. So stellt Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 HS 2 die verdeckte Einlage der begünstigt erw...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Verhältnis zwischen Vermieter und Untermieter

Rz. 20 Zwischen (Haupt-)Vermieter und Untermieter bestehen keine vertraglichen Beziehungen (BGH, Beschluss v. 17.1.2001, XII ZB 194/99, NZM 2001, 286). Der (Haupt-)Vermieter hat gegenüber dem Untermieter keinen Anspruch auf Duldung von ihm beabsichtigter Modernisierungsarbeiten; diesen muss vielmehr der Mieter gegen den Untermieter geltend machen, der seinerseits zur Duldung ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Verfügungsbeschränkungen (§ 9 Abs. 3 BewG)

Rz. 17 Als persönliche Verhältnisse i. S. d. § 9 Abs. 2 Satz 3 BewG sind auch Verfügungsbeschränkungen anzusehen, die in der Person des Steuerpflichtigen oder eines Rechtsvorgängers begründet sind (§ 9 Abs. 3 Satz 1 BewG). Dazu zählen insb. Verfügungsbeschränkungen wie z. B. (vgl. R B 9.2 Abs. 2 ErbStR) eine angeordnete Testamentsvollstreckung, die Anordnung einer Vor- oder N...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2.3 Grundstücksüberlassung im Sonderbetriebsvermögen § 13b Abs. 4 S. 2 Nr. 1 a. Var. 2 ErbStG

Rz. 149 Das Sonderbetriebsvermögen gerät oftmals bei Testamentsgestaltungen oder bei der vorweggenommenen Erbfolge aus dem Blickwinkel der Beteiligten – und nicht selten auch aus dem Blickwinkel der Steuerberater. Die Situation ist dadurch gekennzeichnet, dass zum Anteil an einer Personengesellschaft (z. B. zu einem Kommanditanteil) ein Grundstück gehört, welches der Gesells...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.5.1 Einführung in die erbrechtliche Thematik

Rz. 152 Wie so häufig, hat der Gesetzgeber im 5. Buch des BGB dem Zweipersonenverhältnis (hier: Erblasser und Alleinerbe) den (Regelungs-)Vorrang eingeräumt. Anders als im Schuldrecht nimmt aber das erbrechtliche Mehrpersonenverhältnis – die Miterben(-gemeinschaft) – kein Schattendasein ein. Sie ist in den §§ 2032–2057 BGB geregelt. Rz. 153 Bei mehreren Miterben liegt nach de...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Anwendungsbereich

Rz. 1 § 540 gilt für Wohnräume, Geschäftsräume und Pachtverhältnisse (dort allerdings ohne das Kündigungsrecht, vgl. § 584a Abs. 1). Nur mit Erlaubnis des (Haupt-)Vermieters darf der Mieter den Gebrauch der gemieteten Sache einem Dritten überlassen, insbesondere die Sache weiter vermieten. Dieser Erlaubnisvorbehalt umfasst auch die Untermiete. Insoweit kommt es nicht darauf ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 14 Personengesellschaftsanteile mit Buchwertklausel (§ 7 Abs. 5 ErbStG)

Rz. 685 Die mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz 1974 (Gesetz vom 17.04.1974, BGBl I 1974, 933) zum 01.01.1974 eingeführte Vorschrift des § 7 Abs. 5 ErbStG ist nur verständlich unter rechtshistorischen Aspekten. Wurde nämlich früher bei der unentgeltlichen Übertragung eines Anteils an einer Personengesellschaft auf einen neuen Gesellschafter bzw. bei der Aufnahme eines weiter...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Kündigungsrecht des Mieters

Rz. 11 Verweigert der Vermieter generell die Erlaubnis zur Untervermietung, so kann der Mieter das Mietverhältnis – auch das auf längere Zeit abgeschlossene, befristete (LG Berlin, v. 22.8.1996, 67 T 71/96, MM 1996, 453) – außerordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen (LG Berlin, Urteil v. 28.5.2001, 67 S 443/00, GE 2002, 398), wenn nicht in der Person des...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1.4 Mehrere Erben

Rz. 17 Eine Sonderstellung in allen Rechtsdisziplinen (Erbrecht: s. §§ 2032 ff. BGB; Einkommensteuerrecht: s. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG i. V. m. der Realteilung, s. § 16 Abs. 3 Sätze 2 ff. EStG) nehmen mehrere Erben ein. Diese Personengruppe ist – als Gesamthandsgemeinschaft – immer unmittelbarer Rechtsnachfolger des Erblassers, deren einzelne Mitglieder erst bei der Auseinande...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.3.1.2 Detailfragen und Berechnungsbeispiele

Rz. 333 Die Finanzverwaltung folgt in Altfällen (vor dem 01.01.2009) der Rechtsprechung des BFH zur gemischt-freigebigen Zuwendung und hat zu Detailfragen der Berechnung in R E 17 ErbStR 2003 Stellung genommen. In Neufällen (ab dem 01.01.2009) wendet sie die Einheitstheorie an. Rz. 334 Gem. R E 7.4 Abs. 1 Satz 2 ErbStR ermittelt sich die Bereicherung des Bedachten beim Besteh...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Erwerber

Rz. 11 Im Erbschaftsteuergesetz ist der Begriff des Erwerbers nicht definiert. Erwerber kann jeder sein, der von Todes wegen oder durch Schenkung unter Lebenden einen Vermögenszuwachs erzielt, mithin bereichert ist. Als Erwerber in Betracht kommen daher in erster Linie natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts. Gleichfalls kommen aber auch in Betracht ...mehr

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Anhang 1 Stiftungen / 8.1.4 Common Law, insbesondere Trust

Rz. 262 Der anglo-amerikanische Rechtskreis hat sich hinsichtlich des Rechtstypus Stiftung anders entwickelt als die meisten kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen. Die Stiftung als eigenständiger Typus der juristischen Person ist dort nur in Ansätzen entwickelt. Ansatzpunkt für gemeinnützige Tätigkeiten war und ist, vor allem in den Vereinigten Staaten, die steuerliche Beg...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Steuerschuldner (Absatz 1)

Rz. 7 Steuerschuldner ist der Erwerber. Anhand dieser Konzeption wird deutlich, dass im deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht nicht der Nachlass als solcher oder die Schenkung an sich der Besteuerung unterworfen wird, sondern vielmehr der einzelne Erwerb des Vermögens. Steuerschuldner können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Bei Gesamthandgemeinsc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nicht abzugsfähige BA

Rn. 78 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der Gesetzgeber äußert sich zur Behandlung der nicht abzugsfähigen BA wie folgt (BT-Drucks 16/4841, 63): Zitat „Soweit der im zu versteuernden Einkommen enthaltene Gewinn aufgrund außerbilanzieller Hinzurechnungen (zB nicht abzugsfähige BA – § 4 Abs 5) entstanden ist, kann die Steuerermäßigung nicht in Anspruch genommen werden, da diese Beträg...mehr

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zfs 06/2022, Mitzieheffekt ... / 2 Aus den Gründen:

(…) II. Die Rechtsbeschwerde ist zulässig, aber unbegründet. Die Rechtsbeschwerde ist nach § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Var. 4 OWiG statthaft sowie gem. §§ 46 Abs. 1 OWiG, §§ 341, 344 StPO form- und fristgerecht eingelegt worden. Die nicht innerhalb der Begründungsfrist des § 345 StPO eingegangene Begründungsschrift ist als zulässige Erläuterung der Sachrüge anzusehen (vgl. Meyer-G...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Kapitalgesellschaften (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 6 § 97 Abs. 1 Nr. 1 BewG erfasst unmittelbar qua Aufzählung die AG, KGaA, GmbH (wegen § 5a GmbHG inklusive UG; vgl. Eisele in R/T, § 97 Rz. 5 m. w. N.) und SE. Unter § 97 Abs. 1 Nr. 1 BewG fallen wie bei der KSt (vgl. H 1.1 KStR "Beginn der Steuerpflicht") auch bereits die Vor-Gesellschaften (die nach wirksamer Beurkundung der Gründung entstehen), wenn es im weiteren Ver...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5 Mitunternehmerschaften (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 14 Zu den von § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG erfassten PersG gehören: die gewerblich tätigen PersG (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG), die nur teilweise gewerblich tätigen PersG, die infolge Abfärbung vollumfänglich Gewerbebetrieb sind (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG), die gewerblich geprägten PersG (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG), die freiberuflich tätigen PersG (§ 18 Abs. 4 Satz 2 EStG), Pers...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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zfs 06/2022, Umfang der erw... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung beinhaltet eine ganze Reihe von wichtigen Aspekten für das Akteneinsichtsrecht und mögliche Rechtsbehelfe des Betroffenen, auch wenn das LG in seiner Beschwerdeentscheidung mglw. zu abweichender Einschätzung gekommen ist. Zunächst ist die Problematik der zulässigen Beschwerde in den Blick zu nehmen. Das LG Hagen hatte leider in der Vergangenheit eine Beschwer...mehr