Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.7.2 Bilanzierungsverstöße bei der Prüfung des Konzernabschlusses

Rz. 191 Auf Seiten des Konzerns sind zunächst unrichtige Angaben gegenüber Abschlussprüfern sanktioniert. Nach § 331 Nr. 4 HGB macht sich strafbar, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft oder als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder als vertretungsberechtigter Gesellschafter eines ihrer Tochterunternehmen in Aufklärungen ode...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.2 Bilanzierungsverstöße bei der Prüfung des Abschlusses

Rz. 88 Kapitalgesellschaften sind (mit Ausnahme der kleinen Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB) nach § 316 Abs. 1 HGB verpflichtet, ihren Jahresabschluss und ihren Lagebericht durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen.[1] Im Rahmen der Prüfung des Abschlusses sind sowohl Verstöße auf Seiten der Kapitalgesellschaft als auch auf Seiten des Prüfers denkbar.[...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.2 Einlage in eine Personengesellschaft

Rz. 86 Die bei Kapitalgesellschaften möglichen Einlagevarianten, gesellschaftsrechtliche Sacheinlagen zum Erwerb einer Beteiligung bzw. deren Erhöhung und sonstige Beiträge, mit denen all jene Einlagen erfasst werden, für die die Gesellschafter keinen Gegenwert in Form einer Erhöhung ihres Kapitalkontos erhalten, gelten grundsätzlich für Personengesellschaften entsprechend.[...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.1 Bilanzierungsverstöße bei der Aufstellung des Abschlusses

Rz. 67 Nach § 264 Abs. 1 HGB sind die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich[1] zur Aufstellung eines Jahresabschlusses, eines Anhangs sowie eines Lageberichts in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr verpflichtet. Dabei stellen die §§ 265 ff. HGB die allgemeinen Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften m...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.7.1.1 Unrichtige Darstellung der Verhältnisse des Konzerns

Rz. 177 Nach § 331 Nr. 2 HGB macht sich strafbar, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft die Verhältnisse des Konzerns im Konzernabschluss oder im Konzernlagebericht unrichtig wiedergibt oder verschleiert.[1] Rz. 178 § 331 Nr. 1 HGB entsprechend zählen zum Täterkreis des § 331 Nr. 2 HGB ebenfalls nur die Mitglieder...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.2 Sacheinlagen zur Aufbringung des Nennkapitals

Rz. 72 Gem. § 27 Abs. 2 AktG umschreibt der Begriff der Sacheinlage "Vermögensgegenstände […], deren wirtschaftlicher Wert feststellbar ist". Ob auch Nutzungsrechte als Sacheinlage tauglich sind, hängt in erster Linie von ihrer Aktivierungsfähigkeit ab;[1] dies berücksichtigt, dass "nur das, was im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für bilanzfähig befunden wird, auch bei Einbrin...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.9.7 Europaeinheitliche Formatanforderungen und Verstoßfolgen

Rz. 256 Mit dem am 19.08.2020 in Kraft getretenen Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte, sog. ESEF[1]-Umsetzungsgesetz[2] wurde für bestimmte Kapitalgesellschaften ein einheitliches europäisches elektronisches Format für offenzulegende Rechnungslegungsunterl...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2 Verletzung handelsrechtlicher Bilanzierungsvorschriften und ihre Folgen

Rz. 8 Historisch betrachtet finden sich Sanktionen gegen handelsrechtliche Bilanzierungsverstöße bereits in Art. 249 ADHGB, der im Rahmen der Aktiennovelle von 1870 eingefügt wurde. Die wohl wichtigste Änderung war die Einführung der §§ 331 ff. HGB durch das Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985[1] sowie der §§ 335a, b HGB a. F. durch das Kapitalgesellschaften- un...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.3.2 Steuerliche Behandlung

Rz. 155 Ob nun dem Nießbrauchbesteller oder dem Nießbraucher Einkünfte aus Kapitalvermögen zuzurechnen sind, hängt davon ab, wer von beiden den Tatbestand der Einkünfteerzielung, der über das bloße Einziehen von Erträgen hinausgeht, erfüllt.[1] Demnach "erzielt Einnahmen aus Kapitalvermögen derjenige, der das Kapitalvermögen gegen Entgelt zur Nutzung überlässt".[2] In einem ...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.4.1 Zuwiderhandlungen bei der Offenlegung

Rz. 125 Nach § 334 Abs. 1 Nr. 5 HGB handelt ordnungswidrig, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft bei der Offenlegung, Veröffentlichung oder Vervielfältigung einer Vorschrift des § 328 HGB über Form oder Inhalt zuwiderhandelt. Rz. 126 Unterlässt das vertretungsberechtigte Organ die Offenlegung vollständig, so kann...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.1.4 Verletzung der Aufstellungspflicht

Rz. 86 Nach § 335 Satz 1 Nr. 1 HGB a. F. konnten Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft, die § 242 Abs. 1 und 2 HGB sowie § 264 Abs. 1 HGB über die Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses und eines Lageberichts nicht befolgten, vom Registergericht durch Festsetzung von Zwangsgeld dazu angehalten werden. Rz. 87 Das Zwangsgeldverfahren d...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.7.3.1 Offenlegung eines unrichtigen Konzernabschlusses oder -lageberichts

Rz. 197 Nach § 331 Nr. 3 HGB macht sich strafbar, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft zum Zwecke der Befreiung nach § 291 Abs. 1 und 2 HGB oder einer nach § 292 HGB erlassenen Rechtsvorschrift einen Konzernabschluss oder Konzernlagebericht, in dem die Verhältnisse des Konzerns unrichtig wiedergegeben oder verschleiert worden sind, vo...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 3 Immaterielles Vermögen in der GuV-Rechnung

Rz. 71 Immaterielle Vermögensgegenstände können bzw. müssen sich während ihrer Zugehörigkeit sowie bei ihrem Abgang auf den Inhalt der GuV-Rechnung auswirken, wobei sich im Wesentlichen folgende Zuordnungen ergeben:[1] (1) Bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens nach § 275 Abs. 2 HGB Immaterielle Anlagegegenstände: Die Abschreibungen auf immaterielle Anlagewerte sind dem Poste...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.4 Bilanzierungsverstöße bei der Offenlegung des Abschlusses

Rz. 122 Nach § 325 Abs. 1 Satz 1 HGB sind die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften zur Offenlegung des Jahresabschlusses verpflichtet. Mit dem Inkrafttreten des "Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie Unternehmensregister (EHUG)"[1] am 1.1.2007 sind die Rechnungslegungsunterlagen für alle nach dem 31.12.2005 beginnenden Gesc...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.9.2.1 Verpflichtung zum so genannten "Bilanzeid"

Rz. 227 In Umsetzung der EU-Transparenz-Richtlinie (Richtlinie 2004/109/EG) hat der deutsche Gesetzgeber mit dem am 20.1.2007 in Kraft getretenen "Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)"[1] die bestehenden nationalen Rechnungslegungsvorschriften um einen so genannten "Bilanzeid", d. h. eine schriftliche Erklärung hinsichtlich der Richtigkeit und Vollständigkeit der Ang...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.7.1.2 Zuwiderhandlungen bei der Aufstellung des Konzernabschlusses

Rz. 185 Nach § 334 Abs. 1 Nr. 2 HGB handelt ordnungswidrig, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft bei der Aufstellung des Konzernabschlusses einer Vorschrift über den Konsolidierungskreis (§ 334 Abs. 1 Nr. 2a HGB), d. h. der Vorschrift des § 294 Abs. 1 HGB über den Grundsatz der Einbeziehung des Mutterunternehmens...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.1.2 Zuwiderhandlungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 80 Nach § 334 Abs. 1 Nr. 1 HGB handelt ordnungswidrig, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresabschlusses einer Vorschrift: über Form oder Inhalt (§ 334 Abs. 1 Nr. 1a HGB), d. h. im Einzelnen einer Vorschrift des § 243 Abs. 1 oder Abs. 2 HGB über die Bindung an die Grundsätze ordnun...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 4 Verletzung internationaler Bilanzierungsstandards und ihre Folgen

Rz. 282 Internationale Rechnungslegungsstandards (EU-angenommene IAS/IFRS) kommen – außer für den optionalen Informations-Einzeljahresabschluss gemäß § 325 Abs. 2a HGB – obligatorisch nur für den Konzernabschluss kapitalmarktorientierter Konzernmutterunternehmen in Betracht. Für andere Konzernmutterunternehmen kommt es zu einer Befreiung von der Verpflichtung zu HGB-Konzerna...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.8.2 Bilanzierungsverstöße bei Versicherungsunternehmen

Rz. 221 Auch hier wurde durch das Versicherungsbilanzrichtlinie-Gesetz vom 24.6.1994[1] der Schutzbereich der §§ 331 bis 333 HGB ausgedehnt. Nach § 341m Satz 1 HGB sind jene auch auf nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betriebene Versicherungsunternehmen anzuwenden. Für Versicherungsunternehmen hat § 331 HGB zugleich ebenfalls eine personelle Erweiterung erfahr...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.7.1.3 Zuwiderhandlungen bei der Aufstellung des Konzernlageberichts

Rz. 187 Nach § 334 Abs. 1 Nr. 4 HGB handelt außerdem ordnungswidrig, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft bei der Aufstellung des Konzernlageberichts einer Vorschrift des § 315 Abs. 1 HGB über den Inhalt desselben zuwiderhandelt. Danach sind im Konzernlagebericht zumindest der Geschäftsverlauf und die Lage des K...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.1.1.1 Mangelnde oder nicht rechtzeitige Bilanzaufstellung während einer Krise

Rz. 11 Nach § 283 Abs. 1 Nr. 7 StGB macht sich strafbar, wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit entgegen dem Handelsrecht Bilanzen so aufstellt, dass die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert wird, oder es unterlässt, die Bilanz seines Vermögens in der vorgeschriebenen Zeit aufzustellen. Rz. 12 Als Täter des § 283 StGB ("wer")...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 4 Immaterielles Vermögen im Anhang

Rz. 75 Im Anhang sind genauso wie für die anderen Sachverhalte aus Bilanz und GuV-Rechnung auch die das immaterielle Vermögen betreffenden Erläuterungen vorzunehmen.[1] Neben den bereits aufgezeigten Erläuterungspflichten und den im Folgenden aufzuzählenden Erläuterungserfordernissen erlangt im Zusammenhang mit dem immateriellen Vermögen insbesondere die Regelung des § 285 N...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 2.3.1.1 Vertikale Gliederung und bestandsmäßige Erfassung

Rz. 67 Soweit eine Bestandsaufnahme (Anlagenverzeichnis) immaterieller Güter erforderlich ist, muss eine Aufnahme anhand von Merkmalen und dokumentierenden Belegen vorgenommen werden, sodass sich der Nachweis immaterieller Anlagewerte nicht von dem der Sachanlagen unterscheidet.[1] In der Bilanzgliederung sind die selbst erstellten immateriellen Anlagewerte dem Posten A.I.1....mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 2.3.2 Ausweis des immateriellen Umlaufvermögens

Rz. 70 Sofern immaterielle Gegenstände des Umlaufvermögens – z. B. zum Verkauf bestimmte Software – am Bilanzstichtag gegeben und zum Verkauf bestimmt sind, sind sie unter dem Posten B.I.2. "unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen" bzw. unter dem Posten B.I.3. "fertige Erzeugnisse und Waren" auszuweisen.[1] Während aufgrund der expliziten Aufnahme der unfertigen Leistung...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.1 Begriff und Bewertung der Einlage

Rz. 66 Zivilrechtlich sind Einlagen Beiträge der Gesellschafter i. S. d. §§ 705, 706 BGB, die wiederum in Geld oder Sachwerten, mithin auch Rechten, bestehen können. Im Steuerrecht werden Einlagen und Entnahmen im Zusammenhang mit der Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1 EStG genannt; danach ergibt sich der steuerliche Gewinn auf der Grundlage eines Vergleichs des Betriebsvermög...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 1.3.1 Begriff des immateriellen Vermögens

Rz. 5 Die Abgrenzung des immateriellen Vermögens vom materiellen Vermögen ist insbesondere wegen des im Steuerrecht in § 5 Abs. 2 EStG geregelten Aktivierungsverbots für unentgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, aber auch wegen der spezifischen Regelungen des § 248 Abs. 2 HGB wichtig, die unter bestimmten Voraussetzungen den Ansatz selbst ers...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.1.2 Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen

Rz. 37 Die abstrakte Bilanzierungsfähigkeit erfordert neben dem Vorliegen der Vermögensgegenstandseigenschaft die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen.[1] Steuerrechtlich setzt sich das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft aus dem Gesamthandsvermögen und dem Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter zusammen. Das Gesamthandsvermögen besteht aus dem notwendigen Betriebsv...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.2.1 Unentgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 46 Für den Fall der Bejahung der Vermögensgegenstandseigenschaft von Nutzungsrechten wäre ein Ausweis in der Bilanz unter der Position "Immaterielles Vermögen" denkbar. Das auch hier grundsätzlich geltende Prinzip der Vollständigkeit erfährt durch die steuerrechtliche Regelung in § 5 Abs. 2 EStG eine Durchbrechung. Der Ausweis immaterieller Vermögensgegenstände des Anlag...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.8.1 Bilanzierungsverstöße bei Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten

Rz. 215 Durch das Bankbilanzrichtlinie-Gesetz vom 30.11.1990[1] wurde mit der Einführung des § 340m HGB die Anwendbarkeit der §§ 331 bis 333 HGB institutionell auf Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, die nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betrieben werden, ausgedehnt. Notwendig wurde dabei die Anpassung der §§ 331 Nr. 1 und Nr. 2, 332 Abs. 1 HG...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 5 Besonderer Gestaltungsfall: Unternehmensnießbrauch

Rz. 134 Unternehmensnießbrauch[1] dient als Oberbegriff für unterschiedliche Gestaltungen, die eine Verlagerung der Nutzenziehung aus einem Unternehmen zur Folge haben. Von entscheidender Bedeutung ist dabei, ob sich der Anspruch des Nießbrauchers lediglich auf die Erträge des Unternehmens bezieht (Ertragsnießbrauch [2]) oder ob ihm zudem noch Entscheidungsbefugnisse im Unter...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.3.2 Einlage in eine Personengesellschaft

Rz. 100 Für Personengesellschaften und Einzelunternehmer ist eine zum AktG und GmbHG analoge Bestimmung über die vollständige und sofortige Leistung einer Sacheinlage nicht vorhanden, sodass grundsätzlich eine Einlagefähigkeit von Nutzungen gegeben sein könnte; allerdings gilt auch hier, dass Einlagegegenstand ausschließlich das sein kann, was als "Wirtschaftsgut individuali...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.3.1 Besondere Bilanzierungsverstöße und ihre Folgen bei Aktiengesellschaften

2.3.1.1 Bilanzierungsverstöße bei der Aufstellung, Prüfung, Feststellung und Offenlegung des Abschlusses Rz. 140 Wie bereits eingangs festgestellt wurde, hat sich der Anwendungsbereich der speziellen aktienrechtlichen Vorschriften (§§ 400, 403 und 404 AktG) durch die Einführung der §§ 331 ff. HGB wesentlich verringert.[1] Rz. 141 Wegen § 331 HGB kommt § 400 AktG nur noch eine ...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.5 Zusätzliche Folgen von Aufstellungs-, Prüfungs-, Feststellungs- und Offenlegungsmängeln

2.2.5.1 Schadenersatzpflicht Rz. 133 Nach § 823 Abs. 2 BGB ist derjenige, der gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt, dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Rz. 134 Als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB sind von den soeben dargestellten Vorschriften § 331 HGB [1], § 332 HGB [2], § 333 HGB [3] und § 334 HGB [4] anerka...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.3.2 Besondere Bilanzierungsverstöße und ihre Folgen bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung

2.3.2.1 Bilanzierungsverstöße bei der Aufstellung, Prüfung, Feststellung und Offenlegung des Abschlusses Rz. 154 Werden in eine Bilanz Gegenstände aufgenommen, die der Gesellschaft überhaupt nicht zur Verfügung gestellt worden sind (z. B. Sacheinlagen) und finden diese unrichtigen Angaben Eingang in den Sachgründungsbericht (§ 5 Abs. 4 Satz 2 GmbHG), so liegt ein Verstoß gege...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.8.3 Bilanzierungsverstöße für bestimmte Unternehmen des Rohstoffsektors

Rz. 223 Große inländische Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften sowie Inlandsemittenten von Wertpapieren, die in der mineralgewinnenden Industrie tätig sind oder Holzeinschlag in Primärwäldern betreiben, haben mit den durch das BilRUG[1] und das TUG[2] eingeführten §§ 341s und 341v HGB bzw. § 37x WpHG nunmehr einen Bericht über Zahlungen...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.5.1 Schadenersatzpflicht

Rz. 133 Nach § 823 Abs. 2 BGB ist derjenige, der gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt, dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Rz. 134 Als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB sind von den soeben dargestellten Vorschriften § 331 HGB [1], § 332 HGB [2], § 333 HGB [3] und § 334 HGB [4] anerkannt. Dabei bestimmt sich die...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.3.2.1 Bilanzierungsverstöße bei der Aufstellung, Prüfung, Feststellung und Offenlegung des Abschlusses

Rz. 154 Werden in eine Bilanz Gegenstände aufgenommen, die der Gesellschaft überhaupt nicht zur Verfügung gestellt worden sind (z. B. Sacheinlagen) und finden diese unrichtigen Angaben Eingang in den Sachgründungsbericht (§ 5 Abs. 4 Satz 2 GmbHG), so liegt ein Verstoß gegen § 82 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG vor (so genannter Gründungsschwindel). Rz. 155 Nach § 82 Abs. 2 Nr. 2 GmbHG mac...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.9.4 Erweiterung des Ordnungsgeldrahmens

Rz. 251 Der in Umsetzung der Transparenzrichtlinie neu eingefügte § 335 Abs. 1a HGB erweitert den Ordnungsgeldrahmen für die Sanktionierung versäumter Offenlegungspflichten kapitalmarktorientierter Kapitalgesellschaften. Rz. 252 Anstelle des Höchstbetrages von 25.000 EUR kann nun der höhere Wert aus 10 Millionen EUR, 5 % des jährlichen Gesamtumsatzes und dem 2-fachen Wert des...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.3 Bilanzierungsverstöße bei der Feststellung des Abschlusses

Rz. 120 §§ 172, 173 AktG, § 42a GmbHG sowie § 286 AktG schreiben für die Aktiengesellschaft, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und für die Kommanditgesellschaft auf Aktien die Feststellung des Jahresabschlusses vor. Rz. 121 § 334 Abs. 1 Nr. 1 HGB stellt die bereits unter Rz. 80 ff. genannten Zuwiderhandlungen auch dann unter Bußgeldandrohung, wenn sie bei der Feststel...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.5.2 Ergänzung, Einschränkung oder Versagung des Bestätigungsvermerks

Rz. 135 Bei der Prüfung des Jahresabschlusses einer prüfungspflichtigen Gesellschaft können Bilanzierungsverstöße den Abschlussprüfer dazu veranlassen, den Bestätigungsvermerk nicht in der nach § 322 Abs. 1 Satz 3 HGB vorgesehenen unbeschränkten Form zu erteilen, sondern ihn zu ergänzen, zu beschränken oder gänzlich zu versagen. Dem Prüfer steht dabei ein Ermessensspielraum ...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 5 Ausschüttungssperre

Rz. 77 Das Wahlrecht zur Aktivierung selbst erstellter immaterieller Anlagewerte geht mit der Implementierung einer Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB einher, um so dem Gläubigerschutzgedanken des HGB gerecht zu werden, da diesen Vermögensgegenständen oftmals nur schwer ein objektiver Wert beizumessen ist.[1] Demnach dürfen Kapitalgesellschaften, die selbst erstellte ...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.3.1 Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 154 GmbH-Anteile und Aktien sind gem. § 15 Abs. 1 GmbHG bzw. § 68 AktG übertragbar, sodass die Voraussetzung der Nießbrauchbestellung gem. § 1069 Abs. 2 BGB grundsätzlich gegeben ist.[1] Inwieweit die sich aus den Anteilen ergebenden Gesellschaftsrechte auf Nießbraucher und Nießbrauchbesteller aufteilen, ergibt sich aus vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Beteiligt...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.1.3.2 Nichtigkeit und Anfechtbarkeit des Jahresabschlusses

Rz. 61 Obwohl die zur Nichtigkeit und Anfechtbarkeit des Jahresabschlusses führenden Gründe nur für Kapitalgesellschaften (ausdrücklich nur für die Aktiengesellschaft in §§ 256, 257 AktG) gesetzlich geregelt sind, kann auch der Jahresabschluss von Einzelkaufleuten und Personengesellschaften nichtig oder anfechtbar sein. Rz. 62 Da die Feststellung des Jahresabschlusses durch d...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 2.1.2 Zurechenbarkeit zum Bilanzvermögen

Rz. 34 Während das Vorliegen eines Vermögensgegenstandes und Wirtschaftsgutes notwendigerweise als Element die Zugehörigkeit eines Gegenstandes zum Vermögen beinhaltet,[1] hat selbst bei Erfüllung dieser Voraussetzung die Aktivierung zu unterbleiben, wenn ihr ein Bilanzierungsverbot gegenübersteht. Grundsätzlich darf in der Bilanz nur das dem Unternehmen gewidmete Vermögen a...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.3.1.2 Zusätzliche Folgen von Aufstellungs-, Prüfungs-, Feststellungs- und Offenlegungsmängeln

Rz. 145 Schadenersatzpflicht Eine zivilrechtliche Schadenersatzpflicht kann sich zunächst wegen Verletzung eines Schutzgesetzes aus § 823 Abs. 2 BGB ergeben. Als Schutzgesetz sind die §§ 400, 403 und 404 AktG [1] anerkannt. Rz. 146 Außerdem sind Vorstandsmitglieder, die bei der Geschäftsführung nicht die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anwenden o...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.1.2.3 Kapitalanlagebetrug durch Bilanzierungsverstöße

Rz. 36 Auch der Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB stellt ein so genanntes abstraktes Gefährdungsdelikt dar, das ebenfalls für einen begrenzten Bereich (Kapitalanlagen) im Vorfeld des § 263 StGB liegt. Die Strafbarkeit setzt nicht die Verursachung eines Vermögensschadens voraus, sondern knüpft vielmehr schon an die Gefährdung der Vermögensinteressen des Anlegers an und pön...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 2.2.2.3 Zuschreibungen: Wertaufholungen

Rz. 65 Bei Personenunternehmen konnte bis zur Einführung des BilMoG der nach einer außerplanmäßigen Abschreibung resultierende niedrigere Wertansatz auch dann beibehalten werden, wenn nach § 253 Abs. 5 HGB a. F. die Gründe für die Wertminderung entfallen waren oder wenn nach § 254 Satz 2 HGB a. F. der Anlass für eine nur steuerrechtliche Abschreibung weggefallen war. Bei Kap...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 2.3.1.2 Horizontale Gliederung im Anlagespiegel

Rz. 68 Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, d. h. auch die Entwicklung des immateriellen Vermögens, ist nach Maßgabe des § 284 Abs. 3 HGB in einer gesonderten Aufgliederung im Anhang darzustellen (sog. Anlagespiegel). Durch das BilRUG wurde § 268 Abs. 2 HGB a. F. aufgehoben, der bis dato dem Bilanzierenden die Möglichkeit offerierte, die Darstellung der ...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.3.1.1 Bilanzierungsverstöße bei der Aufstellung, Prüfung, Feststellung und Offenlegung des Abschlusses

Rz. 140 Wie bereits eingangs festgestellt wurde, hat sich der Anwendungsbereich der speziellen aktienrechtlichen Vorschriften (§§ 400, 403 und 404 AktG) durch die Einführung der §§ 331 ff. HGB wesentlich verringert.[1] Rz. 141 Wegen § 331 HGB kommt § 400 AktG nur noch eine beschränkte Bedeutung zu. Er ist nur noch für solche Fälle relevant, die nicht von § 331 HGB erfasst wer...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.3.2.2 Zusätzliche Folgen von Aufstellungs-, Prüfungs-, Feststellungs- und Offenlegungsmängeln

Rz. 156 Schadenersatzpflicht Zunächst kommt erneut eine Schadenersatzpflicht wegen Verletzung eines Schutzgesetzes nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 82 GmbHG [1] in Betracht. Rz. 157 Die Geschäftsführer der GmbH sind verpflichtet, für die ordnungsmäßige Buchführung der Gesellschaft zu sorgen (§ 41 GmbHG), den Jahresabschluss aufzustellen[2] und diesen dann unverzüglich den Gesel...mehr