Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.4.1 Einzelne Rechenwerke

Rz. 111 Der Gesetzgeber hat die zu übermittelnden Unterlagen nicht zusammenfassend, sondern einzeln in § 5b Abs. 1 S. 1 – 3 EStG benannt und in S. 4 eine Sonderregelung für die Eröffnungsbilanz angefügt. Hieraus ergeben sich Abgrenzungsfragen, sowohl zum Verhältnis der Regelungen untereinander als auch dazu, ob im Wege der Auslegung darüber hinaus weitere, im Gesetz nicht ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.3.5 Verhältnis zu weiteren Einzelregelungen

Rz. 58 Gem. der §§ 325ff. i. V. m. 8b, 9a HGB sind Kapitalgesellschaften und ihnen nach § 264a HGB gleichgestellte Personengesellschaften dazu verpflichtet, ihren handelsrechtlichen Jahresabschluss zum elektronischen Bundesanzeiger einzureichen. Etwas anderes würde gelten, wenn die Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB erfüllt sind.. Diese Regelung entbind...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.2 Elektronische Übermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz

Rz. 68 Aufgrund der Verpflichtung aus § 5b EStG hat der Stpfl. bestimmte Unterlagen nach einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz vorzulegen (Rz. 52). Rz. 69 Die Finanzverwaltung benennt Anforderungen, die der Stpfl. hierbei zu erfüllen hat. Vergleichbar mit einem Formular wird eine Vorlage definiert, die der Stpfl. mit Daten bestücken muss. Er hat dabei die Anforderungen der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.4.2 Begriff der nahen Angehörigen

Rz. 96a Zu den nahen Angehörigen gehören in erster Linie Eltern und Kinder[1], sowie Geschwister und Verschwägerte oder der Lebensgefährte eines Angehörigen[2], offengelassen für Stiefeltern/-kinder. Aber unabhängig von der Frage, ob Stiefeltern/-kinder nahe Angehörigen sind, ist zu berücksichtigen, ob ein den Gleichklang wirtschaftlicher Interessen indizierendes Näheverhält...mehr

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Steuerstundungsmodelle: Zuw... / 2.1 Allgemeines

Durch das Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen vom 22.12.2005[1] wurde § 15b EStG geschaffen, der § 2b EStG vollständig ersetzt. § 15b EStG zielt in erster Linie auf geschlossene Fonds in der Rechtsform einer Personengesellschaft (meist GmbH & Co. KG) ab. Typische Beispiele sind Medienfonds, Wertpapierhandelsfonds, geschlo...mehr

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Steuerstundungsmodelle: Zuw... / 2.3.2 Nicht betroffene Gestaltungen

Nicht als Steuerstundungsmodell anzusehen sind Anlagen, die auf Rendite ausgerichtet sind und deren Ziel es ist, Verluste auf der Ebene der Anleger so weit wie möglich zu vermeiden. Beteiligungskapitalgesellschaften – sog. Venture Capital Fonds – und Private Equity Fonds, deren Zweck im Erwerb, Halten und in der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften besteht und d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Anteile an einer ausländischen Kapitalgesellschaft

Rz. 56 [Autor/Stand] Anteile an einer ausländischen Kapitalgesellschaft stellen als sonstiges Vermögen kein Sachvermögen i.S.d. § 31 BewG dar (vgl. Rz. 16). Die Bewertung von Anteilen an einer ausländischen Kapitalgesellschaft im Rahmen des § 31 BewG kommt für den besonderen Fall in Betracht, dass für die zu bewertende ausländische wirtschaftliche Einheit der Substanzwert un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften (Nr. 4)

Rz. 313 [Autor/Stand] Zum Inlandsvermögen eines beschränkt Steuerpflichtigen gehören auch die Anteile an einer Kapitalgesellschaft, wenn die Gesellschaft Sitz (§ 11 AO) oder Geschäftsleitung (§ 10 AO) im Inland hat und der Gesellschafter entweder allein oder zusammen mit anderen ihm nahestehenden Personen i.S.d. § 1 Abs. 2 AStG am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Begriff des ausländischen Sachvermögens

Rz. 16 [Autor/Stand] Der Begriff Sachvermögen entsprechend der Titulierung zu § 31 BewG wird im BewG nicht ausdrücklich definiert. Jedoch lässt sich aus den Regelungen der §§ 31, 32 BewG entnehmen, dass durch das BewG mit dem Begriff Sachvermögen das land- und forstwirtschaftliche Vermögen (§ 33 BewG), Grundvermögen (§ 68 BewG) und Betriebsvermögen (§ 95 BewG) erfasst wird.[2] N...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Nutzungsrechte an Inlandsvermögen (Nr. 9)

Rz. 493 [Autor/Stand] Zum Inlandsvermögen gehören nach § 121 Nr. 9 BewG auch Nutzungsrechte an einem der in § 121 Nrn. 1 bis 8 BewG genannten Vermögensgegenstände. Diese Regelung ist durch Art. 2 Nr. 26 VStRG v. 17.4.1974[2] als Auffangtatbestand in das BewG eingefügt worden. Sie soll verhindern, dass die beschränkte Steuerpflicht durch die Begründung von Nutzungsrechten umg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Bewertung mit dem gemeinen Wert

Rz. 30 [Autor/Stand] Wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, des Grundvermögens und des Betriebsvermögens, die sich nur auf das Ausland erstrecken, sind ausdrücklich ausschließlich nach den Vorschriften des ersten Teils des BewG (§§ 1–16 BewG) zu bewerten, d.h. insb. die Vorschriften des zweiten Teils des BewG (§§ 17–109 BewG) kommen nicht zu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Umfang des inländischen Betriebsvermögens

Rz. 203 [Autor/Stand] Ist eine Betriebsstätte oder ein ständiger Vertreter im Inland vorhanden und wird im Inland auch tatsächlich eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt, so stellt sich die Frage nach dem Umfang des inländischen Betriebsvermögens. Als inländisches Betriebsvermögen gilt dasjenige Vermögen eines beschränkt Steuerpflichtigen, das einem im Inland betriebenen Gewerb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 66 [Autor/Stand] Im Falle der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterliegt nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 ErbStG der Vermögensanfall der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung, der in Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG besteht. Rz. 67 [Autor/Stand] Eine allgemein-abstrakte Definition des Begriffs "Inlandsvermögen" enthält das Gesetz nicht. Statt dessen beschränkt sich § 121...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Jahresabschluss und Ergebnisverwendung

Rz. 798 In § 3 Abs. 3 des Vertragsmusters ist die Pflichtenstellung des Geschäftsführers im Zusammenhang mit der Erstellung und Feststellung des Jahresabschlusses sowie der Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung geregelt. Die entsprechende Verpflichtung ergibt sich aus § 42a GmbHG i.V.m. den entsprechenden handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 242 ff. HGB. Gemäß § 264 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Erweitertes Inlandsvermögen

Rz. 621 [Autor/Stand] Was im Zusammenhang mit der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung der erweiterten beschränkten Steuerpflicht unterliegt, folgt aus § 4 AStG.[2] Rz. 622 [Autor/Stand] § 4 AStG hat folgenden Wortlaut: „Erbschaftsteuer (1) War bei einem Erblasser oder Schenker zur Zeit der Entstehung der Steuerschuld § 2 Absatz 1 Satz 1 (AStG) anzuwenden, so tritt bei Erbsch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Ermittlung und Bewertung des inländischen Betriebsvermögens

a) Allgemeines Rz. 228 [Autor/Stand] Gemäß § 12 Abs. 5 ErbStG ist das inländische Betriebsvermögen, für das ein Wert nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG festzustellen ist, mit dem auf den Bewertungsstichtag (§ 11 ErbStG) festgestellten Wert anzusetzen. Für die Wertermittlung ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend (vgl. § 11 i.V.m. § 9 ErbStG). Rz....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Forderungen aus der Beteiligung als stiller Gesellschafter und aus partiarischem Darlehen (Nr. 8)

Rz. 470 [Autor/Stand] Als Inlandsvermögen anzusetzen sind auch Forderungen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter und aus partiarischem Darlehen, wenn der Schuldner Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland hat (§ 121 Nr. 8 BewG). Rz. 471 [Autor/Stand] Unter eine "stille Beteiligung" i.S.v. § 121 Nr. 8 BewG fäl...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 786 Nachfolgend wird das Muster eines Geschäftsführer-Anstellungsvertrages vorgestellt, das als Basis für die Regelung der dienstvertraglichen Beziehungen des Geschäftsführers einer GmbH mit inländischem Verwaltungssitz[1478] zu der Gesellschaft dienen kann. Bei diesem Vertragsmuster handelt es sich nicht um einen Arbeitsvertrag, weil der Geschäftsführer in den allermeis...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Abgrenzung zu sonstigen Vertragstypen

Rz. 152 Vom freien Dienst- oder Mitarbeitervertrag unterscheidet sich der Arbeitsvertrag durch die Unselbstständigkeit der Dienstleistung. Entscheidend ist, ob der zur Dienstleistung Verpflichtete als Arbeitnehmer zu qualifizieren ist (vgl. dazu Rdn 156 ff.). Bei einem Werkvertrag schuldet der Unternehmer gem. § 631 Abs. 2 BGB den Eintritt eines Erfolges, während der Arbeitn...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff des Inlandsvermögens

Rz. 51 [Autor/Stand] Eine allgemein-abstrakte Definition des Inlandsvermögens enthält das Gesetz nicht. Zum Inlandsvermögen i.S.v. § 121 BewG gehört nicht sämtliches im Inland befindliche Vermögen.[2] Vielmehr rechnen dazu nur die in § 121 Nrn. 1 bis 9 BewG abschließend (enumerativ) aufgeführten Wirtschaftsgüter. Rz. 52 [Autor/Stand] Zum Inlandsvermögen beschränkt Steuerpflic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines; Begriff des inländischen Betriebsvermögens

Rz. 131 [Autor/Stand] Der Begriff des inländischen Betriebsvermögens ist zur Beseitigung früher aufgetretener Zweifel im BewG 1934 – bis heute fortgeltend – näher bestimmt worden. Der Begriff des Betriebsvermögens ergibt sich aus § 95 Abs. 1 BewG, der in Bezug auf das Betriebsvermögen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen durch § 97 BewG ergänzt wird....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Inlandsanbindung durch Betriebsstätte oder ständigen Vertreter

a) Vorbemerkung Rz. 151 [Autor/Stand] Das Vorliegen inländischen Betriebsvermögens i.S.v. § 121 Nr. 3 BewG setzt voraus, dass im Inland entweder eine Betriebsstätte unterhalten wird oder ein ständiger Vertreter bestellt ist (vgl. schon Rz. 131). Die Eigenschaft als Inlandsvermögen i.S.v. § 121 Nr. 3 BewG entfällt, wenn eine inländische Betriebsstätte nicht mehr besteht und au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Vermögensgegenstände, die nicht zum Inlandsvermögen i.S.d. Vorschrift (Nrn. 1 bis 9) gehören

Rz. 516 [Autor/Stand] Nicht zum Inlandsvermögen i.S.v. § 121 BewG gehören alle diejenigen Vermögensgegenstände und organisatorischen Einheiten, die sich nicht unter eine der Ziffern 1 bis 9 dieser Vorschrift einordnen lassen. Rz. 517 [Autor/Stand] So gehören beispw. die folgenden Wirtschaftsgüter, sofern sie nicht dem inländischen Betriebsvermögen (§ 121 Nr. 3 BewG) oder land...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 121 Inlandsvermögen

Schrifttum: Andresen/Weidlich, Notwendigkeit eines aktiven Betriebsstättenmanagements am Beispiel einer ausländischen Demontagebetriebsstätte, DB 2015, 267; Bäßler/Moritz-Knobloch, Der deutsch-japanische Erbfall – erbrechtliche und steuerliche Konsequenzen und Gestaltungsmöglichkeiten, ZErb 2014, 37; Baranowski, Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung des Bet...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Verbraucher

Rz. 35 Die Erstberatung muss gegenüber einem Verbraucher durchgeführt werden. Nach § 13 BGB ist dies jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Auch Personengemeinschaften, die nicht juristische Personen sind (z.B. eine Wohnungseigentümergemei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Die arbeitsrechtlichen Angabepflichten nach dem UmwG

Rz. 1072 Für jede Umwandlungsform ist gesetzlich bestimmt, welche zwingenden Mindestangaben der einer Umwandlung zugrunde liegende Umwandlungsvertrag, -plan oder -beschluss (im Folgenden: "Umwandlungsdokument") zu enthalten hat, z.B. für den Fall der Verschmelzung in § 5 Abs. 1 UmwG. Hierzu gehören gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 UmwG auch die Folgen der Verschmelzung für die Arbeitne...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Ausländisches Betriebsvermögen

Rz. 43 [Autor/Stand] Die Bewertung des ausländischen Betriebsvermögens hat gem. § 31 Abs. 1 Satz 1 BewG nach den allgemeinen Bewertungsvorschriften zu erfolgen. Dazu gehört in erster Linie die Bewertung des Vermögens mit dem gemeinen Wert gemäß § 9 BewG. Die besondere Bedeutung dieser Regelung für den Fall der Bewertung von ausländischem Betriebsvermögen verdeutlicht sich in...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Insbesondere: Abzug von Steuerschulden

Rz. 573 [Autor/Stand] Auch Steuerschulden sind nur insoweit vom Inlandsvermögen abziehbar, als sie mit dem Inlandsvermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Sie müssen nach Entstehung und Zweckbestimmung mit diesem Vermögen verknüpft sein und dieses Vermögen oder Teile hiervon wirtschaftlich belasten. Die Entstehung der Steuerschulden muss ursächlich und unmittelbar a...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Fußballspieler

Rz. 1253 Hier existieren in der Praxis weitreichende Pflichtenklauseln mit Regelungen, die teilweise mehr als nur reflexhaft[2694] in die private Lebensführung hineinreichen und im Wege von AGB vereinbart werden (die Musterklausel entspricht weitgehend § 2 des Musterarbeitsvertrags der Deutschen Fußball Liga[2695]). Die Zulässigkeit jeder einzelnen Klausel und aller Klauseln...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 39 [Autor/Stand] Die Vorschriften über das Inlandsvermögen gehen zurück auf die §§ 3 Nr. 1a und 49 RBewG 1925 [2] und § 65 Abs. 1 Nr. 2 RBewG 1931.[3] Der Schuldenabzug beim Inlandsvermögen war in § 47 Abs. 3 RBewG 1925 und § 67 Abs. 3 RBewG 1931 geregelt. Durch § 77 RBewG 1934 [4] wurden die Vorschriften über das Inlandsvermögen in wesentlichen Punkten geändert. Vor allem...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Vereinbarkeit der Bewertung ausländischen Vermögens mit innerstaatlichem bzw. europäischem Verfassungsrecht

a) Grundrechte und Grundfreiheiten Rz. 73 [Autor/Stand] Die Bewertung von ausländischem Sachvermögen i.S.d. § 31 BewG bzw. die darauf beruhende Besteuerung muss sich im Einzelfall sowohl an dem innerstaatlichen Recht des Grundgesetzes sowie den europarechtlichen Vorschriften als höherrangigem Recht messen lassen. Während sich hinsichtlich des Grundgesetzes grundsätzlich die F...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.1 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Genussrechten und ähnlichen Beteiligungen sowie Anwartschaftsrechten

Rz. 780 [Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20] Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Für diese gilt keine Spekulationsfrist, d. h. Gewinne werden unabhängig von der Behaltenszeit besteuert. Allerdings sind dies...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2 Spezielle Einkünfte aus Kapitalvermögen

Rz. 733 [Einkünfte aus einer unternehmerischen Beteiligung → Anlage KAP Zeilen 31, 32] Anteilseigner von Kapitalgesellschaften können ihre Erträge auf Antrag der individuellen Einkommensteuer unterwerfen, wenn sie zu mindestens 25 % beteiligt sind oder zu mindestens 1 % beteiligt und durch eine berufliche Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft maßgeblichen unternehmerischen Einf...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.2 Bezugsrechte

Rz. 788 Bei der Kapitalerhöhung einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, AG) erhält der Anteilseigner Ansprüche auf entgeltlichen Erwerb der neuen Anteile in Form von Bezugsrechten. Will der Anteilseigner keine neuen Anteile erwerben, kann er die Bezugsrechte veräußern. Bezugsrechte sind eigenständige Wertpapiere. Ein Verkaufserlös ist damit auch dann in voller Höhe als Einkünf...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 1 Allgemeine Grundsätze der Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 1037 Solange der Unternehmer keiner gesetzlichen Buchführungspflicht (§ 238 HGB; §§ 140, 141 AO) unterliegt oder nicht freiwillig Bücher führt und Abschlüsse erstellt, kann er zwischen der Einnahmenüberschussrechnung und der Buchführung wählen und somit auch freiwillig Bücher führen. Einzelheiten zur Wahl der Gewinnermittlungsart siehe → Tz 978 ff. Rz. 1038 Steuerpflichtig...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 3.3 Betriebsausgaben im Einzelnen

Rz. 1077 [Waren, Roh- und Hilfsstoffe → Zeile 26] Die Kosten für Waren, Roh- und Hilfsstoffe (einschließlich Nebenkosten) sind Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung. Davon ausgenommen sind die AK oder HK für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere u. Ä., für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens. Diese sind erst bei Zufluss des Veräußerungserlöses od...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 5.2 Nachlassteilung mit Abfindung

Auch bei einem Mischnachlass gilt, dass Entgeltlichkeit nur insoweit gegeben ist, als Abfindungszahlungen geleistet werden. Hat im Rahmen der Realteilung eines Mischnachlasses einer der Miterben an den oder die anderen eine Ausgleichszahlung zu leisten, weil er wertmäßig mehr Vermögen übernimmt als ihm nach seiner Erbquote zusteht, führt dies zu einem – ggf. einkommensteuerp...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 6.2 Personelle Teilauseinandersetzung

Eine sog. persönliche oder personelle Teilauseinandersetzung liegt vor, wenn nur ein oder einige Miterben aus der Erbengemeinschaft ausscheiden und abgefunden werden, während die verbliebenen Miterben die Erbengemeinschaft fortsetzen. Eine personelle Teilauseinandersetzung ist also gegeben, wenn bei einer aus mehr als 2 Miterben bestehenden Erbengemeinschaft ein Miterbe dadur...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 8 Lageberichterstattung (ergänzend zum Jahresabschluss)

Rz. 71 Der Lagebericht (§ 289, § 315 HGB) ist ein zusätzliches Berichtsinstrument, das den Jahresabschluss ergänzt.[1] Er ist pflichtmäßig nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften zu erstellen. Kleine Kapitalgesellschaften können freiwillig einen Lagebericht aufstellen (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB). Anteilseigner kleiner Kapitalgesellschaften können eine Aufstellung...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 2.5 Gliederungsprinzipien der Bilanz

Rz. 12 § 266 HGB enthält eine detaillierte Gliederung für die Bilanzaufstellung. Davon abweichend können gem. § 265 Abs. 5 und 7 HGB Erweiterungen und Zusammenfassungen vorgenommen werden. Im Detail besteht die Bilanzgliederung aus verschiedenen Gliederungsebenen, deren Tiefenstruktur mit Buchstaben, römischen Ziffern und arabischen Zahlen nummeriert ist. Die folgende Abbild...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 3.6 Definition der Umsatzerlöse

Rz. 42a Mit dem BilRUG hat der Gesetzgeber in § 277 Abs. 1 HGB die Umsatzerlöse – formal nur für Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften, aber letztlich durch die Ausstrahlungswirkung auch für die übrigen Unternehmen – neu definiert.[1] Die Umsatzerlöse sind nicht nur auf die für die Gesellschaft typischen Umsatzerlöse der gewöhnlichen G...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 1 Grundlagen

Rz. 1 Unternehmen sind verpflichtet, zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen. Dieser besteht gem. § 242 Abs. 3 HGB aus einer Bilanz als stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögensgegenständen und Kapital (Eigenkapital und Fremdkapital bzw. Schulden) sowie einer Gewinn- und Verlustrechnung als zeitraumbezogene Gegenüberstellung von Ert...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 2.5.2 Eigen- und Fremdkapital

Rz. 19 Die Passivseite der Bilanz zeigt das Kapital des Unternehmens. Das Unternehmenskapital erfährt eine weitergehende Differenzierung nach der Rechtsstellung der Kapitalgeber in Eigen- und Fremdkapital. Während das Eigenkapital dem Unternehmen dauerhaft zur Verfügung steht, stellt das Fremdkapital i. d. R. eine Verpflichtung gegenüber Dritten dar und steht dem Unternehmen...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 3.5.1 Gesamtkostenverfahren

Rz. 36 Das Gesamtkostenverfahren erfasst alle Aufwendungen und Erträge der Periode unabhängig davon, ob die erstellten Produkte verkauft oder gelagert worden sind; sie wird auch als Produktionsrechnung bezeichnet.[1] Sämtliche betrieblichen Aufwendungen einer Periode sind nach primären Aufwandsarten gegliedert, d. h. Material-, Personal-, Abschreibungs-, Zins-, Steuer- und s...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 7 Eigenkapitalspiegel

Rz. 66 Der Eigenkapitalspiegel gehört gem. § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Bestandteil des Jahresabschlusses von kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind. Damit erfolgt eine Angleichung der Berichtspflicht an den Konzernabschluss, bei dem der Eigenkapitalspiegel nach § 297 Abs. 1 Satz 1 HGB bereits verpf...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 2.5.1 Vermögensgegenstände

Rz. 16 Die Aktivseite zeigt die Vermögenspositionen des Unternehmens und informiert über das Investitionsbild eines Unternehmens. Sie gibt Auskunft darüber, in welche Vermögensgegenstände das Unternehmen investiert hat bzw. wofür das Kapital verwendet wurde. Das in den Aktiva der Bilanz ausgewiesene Vermögen ist in 2 Gruppen unterteilt: Anlage- und Umlaufvermögen. Unter der ...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 2 Bilanz

Rz. 7 Nach § 247 Abs. 1 HGB wird lediglich gefordert, in der Bilanz das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern. Des Weiteren sind insbesondere der Grundsatz der Vollständigkeit und der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit sowie der Grundsatz der Wesentlichkeit...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 3.1 Konto- oder Staffelform

Rz. 28 Als Gliederungsschema für die GuV ist in § 275 Abs. 1 Satz 1 HGB richtlinienkonform die Staffelform vorgegeben. Demnach müssen Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB bei der Erstellung der GuV die Staffelform mit dem Mindestgliederungsschema nach § 275 Abs. 2 bzw. Abs. 3 HGB zwingend beachten.[1] Bei Darstellung in Sta...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 3.5 Gliederungsprinzipien der GuV

Rz. 35 Die gesetzliche Vorgabe eines Schemas zur Gliederung der GuV dient der Sicherung der Information im zwischenbetrieblichen Vergleich. Damit wird ein gewisser Mindeststandard an Informationen über die Erfolgsentstehung im Unternehmen und eine Leitlinie zur Darstellung der Erfolgslage für die bilanzierenden Unternehmen geschaffen. Der handelsrechtlichen GuV-Gliederung lie...mehr